Falls die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllt werden und man den Rentenantrag auch nicht entsprechend verschieben kann oder will, dann könnte man durch einen Midijob zumindest zeitweise für eine Pflichtversicherung sorgen, die dauert aber nur so lange an, wie die Beschäftigung besteht.
Beiträge von Referat Janders
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uha Du scheinst in der Materie zu sein, daher nochmal explizit die Frage (wichtig für meine Kalkulation): Du hast oben gesagt, eine freiwillige KV wäre nicht viel teurer (falls man keine weiteren Erträge hat). Nach meiner Info gilt aber auch in der Rente der Mindestbeitrag, so dass bei 800 Euro Rente ca 250 Euro KV/PV anfallen. Weißt Du dazu was? Danke
Wenn keine weiteren (im Falle einer freiwilligen Versicherung beitragspflichtigen) Einkünfte vorhanden sind, dann wäre freiwillige Versicherung und Pflichtversicherung grundsätzlich gleich teuer.
Wo ein Grundsatz ist, da lauert auch die Ausnahme und die wurde mit der Mindestbemessungsgrundlage im Falle der freiwilligen Versicherung bereits genannt. Es gibt dann zwar auch den Beitragszuschuss durch die DRV, aber der berechnet sich aus der Rente. Man würde also auf dem Beitrag für die Differenz zwischen Mindestbemessungsgrundlage und tatsächlicher Rentenhöhe sitzen bleiben.
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Er war in der Zeit scheinselbständig; ein übler Arbeitgeber hat ihm quasi gesagt, für alle sei es besser, man meldet gar nichts an, und er bekommt sein Geld brutto für netto. Das Fass wollten wir rückwirkend nicht mehr aufmachen; lange her und könnte ihn ja auch auf die Füße fallen. In der Zeit war er selbstständlich auch nicht rentenversichert. Das erklärt auch u.A. die niedrige Rente.
Korrekt, der Mann weiß noch nicht mal, DASS er überhaupt in eine PV einzahlt fürchte ich.
Mein Freund ist etwas einfach strukturiert, aber extrem gutmütig und einfältig. Gleichzeitig hat der sein Leben lang wirklich hart körperlich gearbeitet; das triggert mich so an dem Fall.
Im Falle von Schwarzarbeit verjährt die Beitragspflicht (des Arbeitgebers) erst nach 30 Jahren.
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Hallo.
War er in den Lücken gar nicht krankenversichert? Auch nicht im Ausland?
Das Kind bringt kvdr-technisch schon etwas, aber auch in Sachen Pflegebeitrag. Zahlt er etwa die ganze Zeit den erhöhten Pflegebeitrag?
Ansonsten kann es sinnvoll sein (insbesondere in der geschilderten Konstellation), den Rentenantrag zurückzuziehen (geht bis Rechtskraft des Bescheides) und später erneut zu stellen. Es ist das Datum des Rentenantrages entscheidend, nicht das des Rentenbeginns.
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Wenn z.B. 600 Abgeordnete im Bundestag sehr wesentlich über eine hohe Staatsquote entscheiden, anstatt viel mehr Akteure am Markt, dann sehe ich da schon numerisch ein Risiko - ähnlich wie bei Monopolen und Kartellen. Da hat dann z.B. eine falsche Entscheidung ggf. viel größere Konsequenzen, als wenn sich richtige und falsche Entscheidungen zwischen viel mehr Akteuren im Wettbewerb mit- und gegeneinander "saldieren".
Argumentierst Du gerade für einen größeren Bundestag?

Nebenbei: 1 Bundestag, 16 Länderparlamente, 401 Landkreise, noch mehr Städte und Gemeinden... Somit gibt es viele verschiedene Akteure.
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Frage am Rande:
Wann war eigentlich der Zeitpunkt, ab dem es "freie Marktwirtschaft" heißt? Ich kenne von früher noch die "soziale Marktwirtschaft".
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Zwei Dinge kann ich gedanklich nicht in Übereinstimmung bringen:
1) Es wird allgemein gesagt, dass die Privatwirtschaft und der Freie Markt besser mit finanziellen Mitteln umgehen können. Daher ja der Hang zu Privatisierungen, um Wettbewerb in diesem Freien Markt zu ermöglichen
2) Es ist eine hohe/steigende Staatsquote feststellbar. Also die Besteuerung steigt, die sozialen Abgaben steigen, die Umverteilungen mit dem Ziel einer gerechteren Verteilung des Wohlstands nehmen zu, die Auftragserteilung durch den Staat nimmt zu, ... (Bei den sozialen Abgaben könnte man die GKV so einstufen, dass sie in einem gewissen Maß einer Angebotsviefalt und einem Markt unterliegen, aber sie wird stärker staatlich geregelt als eine PKV und es wird auch sehr genau zwischen GKV und PKV ubterschieden.)
Stehen 1) und 2) nicht im Widerspruch zueinander? Und wenn 1) berechtigt wäre, müsste man dann ab einer bestimmten Staatsquote nicht zwangsweise mit Problemen rechnen? Bzw. müsste man die Staatsquote begrenzen?
Wie seht ihr das?
Hm. 1. ist eine allgemeine Aussage, die in ihrer Pauschalität schon längst falsifiziert ist. (Ein Korruptionsfall reicht schon. Alternativ eine Unternehmensinsolvenz.) Bei 2. fehlt es derart an Differenzierung, dass man sich fragt, was der Ansatz der Diskussion hier sein soll.
Wenn im Proseminar VWL 1 der Markt dargestellt wird, um Angebot und Nachfrage zu erklären, dann wird von einem gleichberechtigten Marktzutritt ausgegangen, von Marktteilnehmern, die alle gleichermaßen allwissend und unsterblich sind. Für den ersten Einstieg mag das gehen, aber ganz so einfach sollten wir es uns hier nicht machen.
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Hinweis: Hier ist Rente. Krankenversicherung oder allgemeine Staatsfinanzen bitte woanders diskutieren. Gibt bereits Threads dafür.
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Hm, ich erahne die Rückkehr der Theolochie.

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Guten Abend liebe Finanztip-Foristen,
nachdem ich schon eine ganze Weile regelmäßig hier mitlese, habe ich nun selbst ein recht komplexes Anliegen und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Mich beschäftigt gerade sehr, wie ich jetzt noch die Weichen stellen kann, um meine sehr geringe gesetzliche Rente aufzustockenZu mir:
61 Jahre, angestellt in Teilzeit (60%). Daneben seit mehr als 20 Jahren freiberuflich in eigener Praxis im therapeutischen Bereich selbständig tätig (keine Sozialversicherungspflicht), aktuell zwei Nachmittage/Woche, ca. 12-14 h.
Meine „Vision“:
Mit ca. 63 (spätestens 64) in Rente, in meiner Praxis weiterhin selbständig weiterarbeiten (Vorteil: ich kann mir meine Klienten aussuchen, Arbeitszeit und -umfang flexibel gestalten – das könnte ich mir bis mindestens 70 vorstellen)
Finanzielle Situation/Vermögen:- Eigentumswohnung (BJ 1984, gut in Schuss, 3-Familienhaus, nur von Eigentümern bewohnt, im nächsten Monat komplett abbezahlt), selbst bewohnt. Die freiwerdenden Kreditraten von ca. 650 € mtl. könnte ich zusätzlich investieren
- ca. 30.000 € zu 2/3 in ETFs (FTSE All World, SPDR ACWI IMI, Kommer, Stoxx 600) und zu 1/3 in Einzelaktien (Allianz, Siemens, SAP, Münchner Rück), monatl. Sparrate aktuell 550 €.
- Betriebliche Altersvorsorge in Form einer vom AG bezahlten Lebensversicherung (1996), kann zwischen 60 und 65 abgerufen werden , möchte ich behalten bis ich in Rente gehe, jährliche Einzahlung 747 € durch AG
aktueller Wert: ca. 37.000 €, bei Abruf 2030: 47.000 € - private LV, ebenfalls seit 1996, war Teil der Vereinbarung mit AG: Dieser zahlt 4,6% aufs Brutto, wenn ich selbst im Umfang von 2,3% etwas bespare (über mein priv. Konto), kann ebenfalls zwischen 60 und 65 abgerufen werden
aktueller Wert: 30.000 €, bei Abruf 2030: 39.600 (mtl. Einzahlung 72,55 €) - 2 fondsgebundene Rentenversicherungen (2017) über Gehaltsumwandlung (einmal zahlt AG, einmal ich) als Aufstockung (Gehaltssteigerung ) der o.g. LV, da AG keine Dynamik im Vertrag wollte
aktueller Wert für beide: mtl. Rente 28 €, Einmalbetrag 10.500 €; bei Ablauf 2032 für beide: mtl. Rente mind. 54,70 € bis 58,40 €)
oder Einmalzahlung für beide: mind. 17.050 € (möglich 18.240 €) - Elternhaus (BJ 1965, 2 ETW, stark renovierungsbedürftig), aktuell und hoffentlich noch lange von meiner Mutter bewohnt
Gesetzliche Rentenversicherung:
aktueller Rentenwert: ca. 1050 €, bei Erreichen der Regelaltersrente (2032) ca. 1.270 € - beides jeweils abzüglich KV, RV, bei gewünschter Rente mit 63 natürlich auch noch abzüglich max. 14,4%Mindestens 500-600 € im Monat bräuchte ich zusätzlich
Grobe Zeit- und Finanzplanung:1. bis 63/64:
Die ab Mai frei werdenden Kreditraten + aktuelle Sparraten = insges. gut 1.000 € weiter in ETFs investieren, bis Mitte/Ende 2028 kämen nochmal ca. 30.000-35.000 € dazu
Nach Ende Angestelltentätigkeit: Auszahlung Betriebl. LV (und ggf. auch die beiden betriebl. Rentenversicherungen) --> hälftig sicher in TG o.ä. und hälftig in ausschüttende ETFs oder Dividendentitel
2. bis ca. 67/70
Rente + freiberuflich weiterarbeiten --> ich müsste selbst bei niedriger gesetzl. Rente bis dahin nicht an meine Rücklagen und könnte meine ETFs/Aktien weiterlaufen lassen
3. ab ca. 67/70:
Entnahme aus Rücklagen: kurzfristig Tagesgeld u.ä. (ca. 5 Jahresrücklagen); mittelfristig risikoärmere ETFs (z.B. Vanguard LifeStrategy 60) + Dividenden- (bzw. ausschüttende) ETFs/Aktien; langfristig breit gestreute globale ETFs (FTSE All World, ACWI IMI)
Mögliche Ansätze, um die Finanzlücke auszugleichen- Ausgleichszahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung. Ich hatte vor ein paar Tagen eine online-Beratung bei der RV und bräuchte ca. 45.000 €, um 168 € auszugleichen.
Hier könnte ich die private LV gestaffelt über die nächsten drei Jahre verwenden, was steuerlich auch günstiger wäre - Altersteilzeit ab 63 ohne angestellt weiterzuarbeiten (nur noch freiberuflich) – Idee: Zumindest teilweise Abschläge bei RV vermeiden. Hier muss ich noch klären, inwiefern sich meine freiberuflichen Einkünfte auswirken (Anrechnung auf Rente? Versicherungsstatus? Wäre mind. 50% Rente ratsam, um hauptsächlich als Rentner mit zusätzlichem Einkommen zu gelten?)
- Altersteilzeit und noch eine Weile weiterarbeiten --> zusätzliches Geld investieren
- Teilweise Abdeckung des zusätzlichen monatl. Bedarfs durch Dividendenzahlungen
Das war jetzt doch arg lange. Danke an alle, die bis hierhin gelesen haben.

Ich würde mich sehr über eure Einschätzung freuen. Sind meine Ausführungen stimmig oder habe ich etwas nicht oder falsch bedacht? Gibt es alternative Ideen?
Ich freue mich auf eure Rückmeldungen und Anregungen.Hallo.
In der Brutto-Betrachtung ist Rente mit Abschlägen ab 63 auf Jahre gesehen günstiger als Rente ohne Abschläge ab 67. Erst mit grob hätte es sich gelohnt, auf die höhere Rente zu warten. Ggf. die Rente ab 63 abrufen, zur Seite packen und weiterarbeiten so lange es geht.
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Hallo.
Der erste Schritt wäre selbst zu prüfen, ob da aus eigener Sicht etwas fehlt.
Im nächsten Schritt kann man einen Termin bei der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung machen und sich das viele Papier erklären lassen.
Wenn man dann noch unzufrieden ist, dann kann man sich überlegen Dienstleister zu beauftragen.
Die ehrenamtlichen Versichertenältesten/Versichertenberater sollen bei Anträgen helfen, aber eher nicht beraten.
Das mit jeder dritten Auskunft, die falsch ist, liegt hauptsächlich daran, dass gewisse Sachverhalte (Schule/Studium/Kindererziehung...) nicht mitgeteilt wurden. Wenn die Daten richtig erfasst sind, dann stimmt hinterher auch die Berechnung.
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Ich finde man sollte hier trennen. Beim Ehegattensplitting geht es um die gerechte Besteuerung innerhalb der Ehe unabhängig von der Aufteilung der Arbeit.
Das "innerhalb der Ehe" stimmt so nicht, "der Ehe als Ganzes" trifft es wohl eher.
Steuerlich werden (abgesehen von der Vorauszahlung als Lohnsteuer) die Eheleute als eine Person gesehen. In den Zweigen der Sozialversicherung sieht das anders auch.
Lohnfortzahlungstage können auch nicht zwischen Ehepartnern übertragen werden.
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Ich hab's geahnt!

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Lande ich in der Altersarmut, wenn ich das Altervorsorgedepot erst am 08.02.2027 bespare?
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Wegen Crash:
Im Laufe der nächsten Wochen (bzw. übernächste Woche) müssten doch die Tanker ankommen, die es noch knapp rechtzeitig aus der Straße von Hormuz geschafft haben. Danach dürfte die Verfügbarkeit Veränderungen erfahren. Dann Crash?
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Also, ich war immer in einer gesetzlichen KV. Wenn ich jetzt auch freiwillig in der gesetzlichen KV bin, bin ich dann in der KVdR trotzdem pflichtversichert weil es eine gesetzliche KV ist? Habe ich das richtig verstanden?
Das mit freiwillig / Pflicht verwirrt mich irgendwie.
Bei den notwendigen Vorversicherungszeiten geht es nur um "versichert", egal ob Pflicht-, freiwillig oder familienversichert.
Im Rentenbezug führt es zur Versicherungspflicht.
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Ich habe jetzt eine Weile im Internet herumgesucht, finde aber widersprüchliche Aussagen.
Mein Gehalt hat die Beitragsbemessungsgrenze überschritten. Ich bin jetzt freiwillig versichert bei einer gesetzlichen KV.
Wenn ich in ein paar Jahren in Rente gehe, muss ich dann auf Kapitalerträge KV- / PV- Beiträge zahlen? Meine Rente wird sicherlich nicht die Beitragsbemessungsgrenze überschreiben.
Ist jemand hier Rentner in ähnlicher Konstellation oder fit in Sozialversicherungsdingen?
Unterstellt dass Du in den letzten Jahren ausreichend lange gesetzlich krankenversichert wars, wird die KVdR als Pflichtversicherung greifen. (Ausschlussgründe wären: 1. zu hoher Verdienst neben der Rente, aber dann greift die Beitragsbemessungsgrenze 2. hauptberufliche Selbständigkeit)
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Mein Eindruck ist, dass die Leute auf der Autobahn langsamer fahren.
Sind vorgestern quer durch Deutschland gefahren und da waren genug dabei, die wohl noch den günstigen Sprit im Tank hatten und erst sparsamer fahren, wenn der teure Sprit dran ist.