Beiträge von Referat Janders

    Die Abschlusskosten spielen nur im Falle der Übertragung eine Rolle.

    Ansonsten ist es losgelöst von den Kosten "aus 60 EUR in 2026 mach 835 EUR minus Steuern minus Kaufkraftverlust mit 62".

    Im Falle der Übertragung (da sollte man auch schauen, wann man übertragen will) wären die einmaligen bzw. laufenden Kosten relevant.

    Hallo.

    Grundsätzlich alles richtig erfasst.

    Sofern die Kindererziehungszeiten anerkannt werden liegt Rentenversicherungspflicht vor, woraus sich unmittelbare Zulagenberechtigung ergibt.

    Solange unmittelbare Zulagenberechtigung besteht und das Vorjahreseinkommen nicht oberhalb von 19.375 EUR liegt, reichen bei Riester (alt) die 60 EUR Eigenbeitrag.

    Bei der neuen Förderung wären für die gleiche Förderhöhe 350 EUR Eigenbeitrag notwendig.

    Hallo.

    In der Schönwetterbetrachtung kann eine Risikoabsicherung nur abstinken, daher sollte man auch den regnerischen Tag in die Betrachtung mitaufnehmen.

    Müsst Ihr Unterhalt bzw. Kapitaldienst absichern? Würde die Erwerbsminderungsrente reichen? Ist auch der Weg zur Rente überbrückbar? Wohnt Ihr barrierearm? ...

    Wenn Ihr sagt, dass alles Notwendige abgesichert ist, auch wenn einer von Euch erwerbsmäßig ausfällt, dann kann man sich auch bewusst und mit Überzeugung gegen BU-Schutz entscheiden.

    Es ist halt nicht jeder so drauf wie St. Irving und will in der Rente überhaupt noch eine Entlonung für seine Freizeitgestaltung.

    Wenn ich im passiven Teil der ATZ bin, kann ich schlicht für meinen AG nicht zusätzlich noch weiter arbeiten. Also muss mein AG den Arbeitsplatz entweder abbauen, mit einem geeigneten Kollegen besetzen (dann gibt es dort eine aufzufüllende Lücke) oder durch eine Neubesetzung die Lücke auffüllen.

    Ggf. sind diese Leute auch selber gut genug abgesichert und warten nur darauf, dass auch für sie jemand ein Abfindungsprogramm aufsetzt.

    ATZ (insbesondere im Blockmodell) will ja gerade nicht den angestammten MA im Betrieb halten. (Beim Nachbar-Betrieb dürfte man aber noch arbeiten.)

    Das finde ich spannend!

    Wenn ein Riester weiter interessant ist (z.B. wegen gutem Rentenfaktor), dann könnte ich ein AVD ohne Einzahlungen abschließen und bekomme dann für den Riester die höheren Zulagen.

    Bei einem unmittelbar Zulageberechtigten werden beide Verträge im Verhältnis der Einzahlungen gefördert, hier also 100% zu 0%. Bei einem mittelbar Zulageberechtigten wird nur ein Vertrag gefördert (§ 87 EStG, Abs. 2) und zwar der ältere Vertrag. Sollte also auch mit 100% zu 0% klappen. Nur die höheren Mindesteinzahlungen sind ggf. zu beachten.

    Der alte Vertrag ist aber kein neuer Vertrag und somit in Gegenwart des neuen Vertrages nicht mehr förderfähig.

    Grundproblem bzw. eine Denkblockade ist, dass die meisten Menschen "Rentenbeginn" mit "Arbeitsende" gleichsetzen. Tatsächlich hat das Eine mit den Anderen fast nichts mehr zu tun! Daher meine Empfehlung, das auch getrennt zu betrachten.

    Der Abschlag von 0,3% p.M. ist rechnerisch viel zu klein. Daher halte ich es für eine gute Empfehlung, die Rente so früh wie möglich zu beantragen, zunächst egal, ob als Vollrente oder als 99,99% Teilrente.

    Die andere Überlegung ist, wie lange man arbeiten möchte und in welchem Umfang. Wenn Mischu bis 65 weiterarbeiten will, warum nicht? Eine Teilrente muss m.E. dem Arbeitgeber gar nicht mitgeteilt werden. Wenn er es sich vorher oder später anders überlegt, auch gut. Mit einer Rente im Rücken wird aus einem Arbeiten-müssen ein Arbeiten-können. Alleine das wirkt sehr befreiend! Ich bevorzuge das langsame Reduzieren der Arbeitszeit, ggf. bei einem anderen Arbeitgeber oder auf selbständiger Basis. Das kann jeder für sich selbst entscheiden. Einen aktuellen Entscheidungsdruck sehe ich hier nicht für Dich.

    Bis eine Rentenreform beschlossen ist, wird noch einige Zeit vergehen und die wird auch lange Übergangsfristen haben. Die Rente mit 67 wurde 2007 beschlossen und ist erst 2029 vollständig umgesetzt. Da würde ich mich nicht verrückt machen. Wenn bei Dir aus 63 Jahren vielleicht 63 Jahre + 2 Monate geworden sind, ändert das nichts an Deinen grundsätzlichen Überlegungen.

    Rente mit 67 wirkt erst 2031 voll. 2029 sind die Abschläge für "zu früh" in voller Höhe wirksam, aber das ist ja nur die halbe Gleichung.

    2029 sind wir in Sachen "Rente nach 45 Jahren" wieder auf dem Stand von 01/2012 bis 06/2014.

    Wieso soll denn eigentlich die Rente mit Abschlägen bezogen werden, wenn doch weitergearbeitet werden soll?

    Sich den dauerhaften Abschlag einhandeln, wenn von der Rente nur 58+X% bei einem ankommen? Rechnet sich wahrscheinlich eher nicht, wenn man es mit der abschlagsfreien Rente vergleicht. Oder wurde hier ein GdB von 50 oder mehr unterschlagen?

    Hallo allerseits, bin 63 Jahre alt und habe 46 Beitragsjahre. Stelle mir jetzt die Frage, ob ich eine Rente beantrage und weiterhin voll arbeiten gehe. Nach aktuellem Stand hätte ich einen Abzug von 12,4 %, könnte aber mit 64 Jahren und zehn Monaten Abschlag ist eure Empfehlung? Gruß Matz

    Hallo.

    Da scheint etwas durcheinander gekommen zu sein.

    Jahrgang 63 bedeutet mit 63 und 13,8% Abschlag in Rente bzw. mit 64 und 10 Monaten abschlagsfrei. (Mit 0,3%-Schritten komme ich von 13,8% nicht zu 12,4%.)

    Wenn man nur auf den Zahlbetrag der Rente schaut, dann dauert es grob 11 Jahre bis die abschlagsfreie Rente den Vorsprung der früheren Rente über den höheren Zahlbetrag aufgeholt hat.

    Aber wenn die Rente mit Abschlägen reicht, dann kann man das sicher rechtfertigen, die zu nehmen.

    Also wird man für den Ehegattenunterhalt nicht nur durch erhöhte Freibeträge bei der Erbschaftssteuer "bezahlt", sondern durch das Splitting (im Falle von Einkommensunterschieden) und eventuelle Familienversicherung? Interessanter Ansatz.