@Henning/ KingDaKanull nullDanke, habs.....
Zu Fall 2: betrifft meine Freundin und die Commerz Finanz.
1. Kredit: 10.000 324,91 € Gebühr aus Feb 2011
dann gemerkt: Ups, reicht nicht. 2. Kredit: 5.000 € Gebür 167,03€ aus Juni 2011
und nun wirds spannend:
Beide Kredite "zusammengeschoben"
15.374,08 € und nochmal eine Gebühr von 461,22 € aus Aug. 2012
Ich habe dann natürlich 3 Musterbriefe versendet und wir verlangen auch von allen 3 Krediten die Gebühren zurück, da es auch 3 verschieden Vertragsnummern sind.
ebenfalls am 30.10 Einschreiben/ Rückschein abgeschickt , rotes Kärtchen kam am 03.11 zurück und heute kam die
Reaktion der Commerz Finanz:
Lt. Anschreiben liegt der Bank "nur eine Pressemitteilung des BGH vor die angesichts des Gesetzwortlauts Rechtsfragen offen lässt: Wir bitten sie um Verständnis, dass wir daher zunächst die Entscheidungsgründe abwarten müssen"
DIREKT im nächsten Absatz dann folgender O-Ton:
" Auch wegen der hohen Zahl an Anfragen bla bla bla kann sich die Beantwortung des Anliegens verzögern etc.
"Vor diesem Hintergrund und zur Sicherstellung einer reibungslosen Erstattung, haben wir einen standardisierten Prozess eingeführt. Daher bitten wir Sie, das beigefüte Erstattungsformular vollständig ausgefüllt an uns zurück zu senden. Bitten lassen sie uns dieses Formular auch dann zukommen, falls sie bereits ein von Dritten bereit gestelltes Musterschreiben verwendet haben. "
"Berechtigten Erstattungsverlangen werden wir selbstverständlich nachkommen"
Für bis zum 31.12.2011 gschlossene Verträge verzichten wir vorsorglich auf die Erhebung der Einrede der Verjährung sofern
Ihre Ansprüche am Tage des Eingangs ihrer Anfrage bei uns nicht bereits verjährt waren und
das Erstattungsformular bis zum 31.01.2015 bei uns eingeht.
Es ist deshalb nicht erforderlich, bis zum Ende des Jahres verjährungshemmende Maßnahmen einzuleiten.
Erstattungsansprüche aus Kreditverträgen ab dem 01.01.2012 verjähren nicht vor Ablauf des 31.12.2015
ENDE
Maschinelles Schreiben
Für mich ist das eine Schuldanerkenntnis ODER ???
Das sogenannte Erstattungsformular habe ich natürlich 3 x ausgefüllt..... Gebühr und Zinsen gefordert.
Ich würde dem ganzen noch ein kleines Schreiben beifügen mit einer Zahlungsfrist von einer Woche und auf das Urteil des BGH verweisen...... was meint ihr ? Auch um eine Mustertext wäre ich Dankbar ansonsten würde ich nur den Musterbrief etwas abändern und wieder mit dem RA oder Ombudsmann drohen.
Was meint ihr ???? Bin sehr dankbar für jegliche Info.....
P.S. die Kredite wurden vor meiner Zeit abgeschlossen 

LG