Kraichgau Finanztip Fan

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Mir wurde diese Anlage von meinem Bankberater empfohlen. Ich habe diese Anlage dann abschlossen. Dem Vertrag habe ich widersprochen als die Vertragsunterlagen kamen. Es handelt sich hierbei um eine Rentenversicherung. Vorzeitige Geldentnahme mit Rückkaufswert. Mein Bankberater meinte, dass es 2008 eine Änderung gab, und ich das deshalb falsch sehen würde, dass ich sehr wohl mein Geld bei vorzeitiger Kündigung, ohne Verlust ausbezahlt bekommen würde. Ich wollte wissen ob das stimmt. Hat jemand in dieser Sache Erfahrung.