Betriebsrentner
Bild: RainStar, Getty Images

Gerade schauen alle auf die Grundrente (siehe Text weiter oben) – da ging fast unter, dass auch mehrere Millionen Betriebsrentner ab dem kommenden Jahr deutlich profitieren sollen. Damit hat die Große Koalition nach monatelangen Debatten angepackt, worüber schon lange Unmut herrscht: Die hohen Abgaben an die gesetzliche Krankenkasse.

Das Problem: Seit 2004 müssen alle Betriebsrentner, die mehr als die Freigrenze von derzeit gut 155 Euro monatliche Rente beziehen, den vollen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung auf die gesamte Rente zahlen.

Das macht einiges aus, denn für Kranken- und Pflegeversicherung gehen derzeit rund 18 Prozent ab. Besonders ärgerlich ist das für Rentner, die ihre betriebliche Altersvorsorge vor 2005 abgeschlossen haben. Sie zahlten bereits auf ihre Einzahlungen Steuern und Abgaben – und werden so doppelt zur Kasse gebeten. Damit hat es nun ein Ende.

Die Große Koalition hat den doppelten Beitrag zwar nicht ganz beseitigt, aber künftig werden deutlich weniger betroffen sein. Denn SPD und Union machen aus der Freigrenze einen Freibetrag: Wer künftig mehr als etwa 160 Euro monatliche Betriebsrente bezieht, soll nur auf den Betrag, der diese 160 Euro übersteigt, die Abgaben zur Krankenkasse bezahlen.

Leider gilt die Änderung nicht rückwirkend. Die Einigung muss noch in einen Gesetzentwurf gegossen und vom Bundestag verabschiedet werden. Wir bleiben für Sie dran.

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Sara Zinnecker
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Stand:

Sara Zinnecker war bis Juni 2020 Finanztip-Redakteurin im Team Bank & Geldanlage. Nach ihrem Volontariat an der Georg von Holtzbrinck-Schule für Wirtschaftsjournalisten schrieb sie beim Handelsblatt über Geldanlage und Altersvorsorge. Zuvor studierte Sara Zinnecker in Nürnberg, Italien und Portugal internationale Volkswirtschaftslehre mit Diplom-Abschluss, arbeitete bei Lokalzeitungen sowie der Süddeutschen Zeitung.

3 Kommentare

  1. Und was ist bei Einmalzahlung aus einer Direktversicherung? Darauf fallen ja derzeit ebenfalls volle Beitragssätze an. Wurde darüber auch gesprochen?
    Dass hier jetzt eine Änderung passieren soll ist gut, aber wenn das nur bei monatlichen Renten und nicht bei einer Einmalzahlung geändert wird, wäre das total ungerecht.

      1. Guten Tag,
        die Entlastung gilt auch, wenn Sie eine Einmalzahlung bekommen. Nach wie vor wird eine fiktive 10-Jahres-Rente berechnet. Hierauf wird dann der neue Freibetrag entsprechend angewendet. Das Gesetz gibt ab Januar 2020, technisch umgesetzt sein wird alles aber wohl erst in 2021 und Abgaben aus 2020 dann, so ist zu hoffen, rückestattet.
        Beste Grüße und frohe Feiertage,
        Sara Zinnecker

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