Betriebliche Altersvorsorge Mit Hilfe des Chefs für die Rente sparen

Martin_Klotz
Martin Klotz
Finanztip-Experte für Vorsorge

Das Wichtigste in Kürze

  • Unter betrieblicher Altersvorsorge (bAV) versteht man den Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber.
  • Bei der klassischen arbeitgeberfinanzierten bAV übernimmt der Chef die Beiträge zur späteren Rente allein.
  • Arbeitnehmer können aber auch einen Teil ihres Bruttogehalts für eine Betriebsrente einsetzen (Entgeltumwandlung). Für Beträge bis zu 302 Euro im Monat fallen keine Sozialabgaben an, für Beträge bis zu 604 Euro keine Steuern. Oben drauf gibt es einen Zuschuss vom Arbeitgeber.
  • Betriebsrenten müssen später versteuert werden. Gesetzlich kranken-pflichtversicherte Rentner zahlen den vollen Beitrag zur Kran­ken­ver­si­che­rung nur noch für den Teil der Rente, der den Freibetrag von monatlich 176,75 Euro übersteigt.

So gehst Du vor

  • Informiere Dich bei Deinem Chef oder der Personalabteilung darüber, welche Art der betrieblichen Altersversorgung es in Deiner Firma gibt.
  • Finanziert der Arbeitgeber die Versorgung komplett allein, mach mit.
  • Bietet Dein Chef Dir nichts an, weise ihn auf Dein Recht zur Entgeltumwandlung hin. Seit 2019 müssen Arbeitgeber 15 Prozent zuschießen. Frag ihn, ob noch mehr drin ist.
  • Prüfe die Alternativen zur bAV: Infrage kommt zum Beispiel eine flexible Geldanlage.

Mit Hilfe des Chefs fürs Alter vorzusorgen, hat in Deutschland eine lange Tradition. Bereits vor mehr als 100 Jahren begannen die ersten großen Unternehmen, für Mitarbeiter Vermögen anzusparen, aus dem diese später eine Rente ausgezahlt bekamen. Dies ist die klassische betriebliche Altersversorgung.

Mittlerweile können auch Arbeitnehmer Beiträge aus ihrem Bruttogehalt nehmen und beispielsweise in eine Ren­ten­ver­si­che­rung einzahlen, die der Chef für sie abschließt. Dabei sparen sie sich die Steuern und Sozialversicherungsabgaben auf die Beiträge. In dem Fall spricht man eher von betrieblicher Altersvorsorge.

Wie viele Deutsche sorgen über den Chef fürs Alter vor?

Wenn es um ihre Rente geht, verlassen sich mehr als 30 Millionen Angestellte in Deutschland auf den Pfeiler der gesetzlichen Rente. Allerdings wird die Höhe der Renten in den kommenden Jahren weiter schrumpfen; immer weniger Erwerbstätige müssen künftig immer mehr Rentner finanzieren. Um den Lebensstandard im Alter zu sichern, wird zusätzliche Vorsorge daher immer wichtiger.

Für beide oben genannte Varianten – die betriebliche Altersversorgung und die betriebliche Altersvorsorge – hat sich das Kürzel bAV eingebürgert. Unabhängig von den verschiedenen Begriffen stehen Angestellte vor allem vor der Frage: Lohnt sich das für mich? Wer diese Frage für sich beantworten möchte, sollte einige Grundsätze beachten.

Mit Hilfe der bAV lässt sich die Lücke bei der Rente zumindest verkleinern. Teils auf Initiative des Arbeitgebers, teils aufgrund eines Tarifvertrags oder auf eigene Initiative hatten Ende 2017 gut 18 Millionen Angestellte – und damit mehr als die Hälfte aller regulär Beschäftigten – Ansprüche auf eine bAV-Rente.

Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) im Zeitverlauf

 200120132017
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte28 Mio.29,9 Mio.32,6 Mio.
davon mit bAV13,6 Mio.17,6 Mio.18,1 Mio.
Anteil48,7 %58,9 %55,6 %
bAV-Ansprüche insgesamt14,6 Mio.20,2 Mio.20,8 Mio.
bAV-Ansprüche pro Beschäftigtem11,071,151,15

1 Insgesamt gibt es mehr bAV-Ansprüche – im Fachjargon Anwartschaften – als Beschäftigte. Manche Mitarbeiter haben also gleich mehrere bAV-Verträge. 2017 waren es im Schnitt 1,15. 
Quelle: Forschungsbericht 523 des Bundesarbeitsministeriums (Stand: 28. November 2018)

Wann ist die betriebliche Altersvorsorge eine gute Sache?

Bei der Altersvorsorge nicht allein auf die gesetzliche Rente zu bauen, ist gut und sinnvoll. Das heißt aber nicht, dass die bAV immer und für jeden die beste Zusatzvorsorge ist. Alternativ kommen für Angestellte beispielsweise staatlich gefördertes Riester-Sparen oder eine flexible private Vorsorge infrage. Eine Übersicht über alle Möglichkeiten halten wir im Ratgeber Altersvorsorge bereit. 

Ob sich Vorsorge im Betrieb lohnt, hängt am Ende davon ab, was der Chef genau anbietet und zu welchen Konditionen – und vor allem, wie stark der Arbeitgeber sich an der Finanzierung der Beiträge beteiligt. Auch die beruflichen Pläne des Arbeitnehmers spielen eine große Rolle. Dank zweier Gesetzesänderungen aus den Jahren 2018 und 2019 ist die betriebliche Vorsorge jedoch attraktiver als früher. Entlastet werden Sparer, die mehr als 169,75 Euro Betriebsrente im Monat (Stand 2023) zu erwarten haben.

Wenn Du heute über eine bAV nachdenkst, findest Du Dich häufig in einer dieser Situationen wieder: 

  1. Der Arbeitgeber finanziert Deine bAV allein - In den frühen Tagen der betrieblichen Altersvorsorge stand dabei meist die Fürsorge für die Arbeitnehmer im Vordergrund, heute wollen Unternehmen vor allem die Mitarbeiter an sich binden. In jedem Fall gilt: Zahlt der Arbeitgeber für die Betriebsrente, können sich Mitarbeiter über diese zusätzliche Vergütung freuen und sollten sie mitnehmen. Dazu liest Du weiter unten mehr.

  2. Du steckst Gehalt in eine günstige Ren­ten­ver­si­che­rung und bekommst Unterstützung von Deinem Chef - Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, Teile ihres Bruttolohns in einen bAV-Vertrag einzuzahlen (sogenannte Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber muss auf Nachfrage einen solchen Vertrag anbieten. In der Regel gibt der Chef die Verantwortung für die Vermögensanlage an ein Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men ab. 

    Lange Zeit lohnte sich eine rein arbeitnehmerfinanzierte bAV wegen der Sozialabgaben und Steuern auf die spätere Rente nur dann, wenn der Arbeitnehmer sehr alt wurde. Der Gesetzgeber hat an der Stelle 2018 nachjustiert. Bei neuen Verträgen müssen Arbeitgeber 15 Prozent Zuschuss auf die Beiträge der Mitarbeiter geben. Seit 2022 müssen Arbeitgeber auch bereits bestehende Verträge bezuschussen. In Tarif­verträgen können allerdings auch andere Regelungen getroffen werden.

    2019 hat der Gesetzgeber erneut nachgezogen. Seit 2020 zahlen Betriebsrentner auf die ersten 169,75 Euro monatlicher Rente keine Kran­ken­kas­senbeiträge mehr. Diese Abgaben werden erst fällig, wenn die Betriebsrente darüber liegt. Zusammen mit dem obligatorischen Ar­beit­ge­ber­zu­schuss lohnt sich die Betriebsrente nun deutlich früher. Für Beispielrechnungen lies weiter unten weiter.

  3. Du wechselst oft den Arbeitsplatz - Wer bereits bei Antritt seiner neuen Stelle weiß, dass er diese höchstens ein paar Jahre ausfüllen will, sollte sich gut überlegen, Bruttogehalt in eine Le­bens­ver­si­che­rung zu stecken. Es ist zum Beispiel nicht gesagt, ob der neue Chef den alten bAV-Vertrag übernimmt. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Hürden. Weiter unten erläutern wir diese genauer.

Attraktiv für Mitarbeiter mit geringem Verdienst 

Eine betriebliche Altersvorsorge ist darüber hinaus immer eine gute Idee für alle, die im Alter mit wenig gesetzlicher Rente rechnen. Ein großer Nachteil der Betriebsrente war lange Zeit, dass eine spätere Rente auf die Grundsicherung angerechnet wurde. Wer also im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen war, hatte umsonst angespart. 

Seit 2018 hat sich das geändert: Seither können Sparer mindestens 100 und maximal 200 Euro ihrer Betriebs- und Riesterrente behalten. Genauer: Von Renten, die 100 Euro übersteigen, können Sparer 30 Prozent behalten und insgesamt nicht mehr als 200 Euro. Wer also mit einer geringen Rente rechnet, kann über die bAV zusätzlich vorsorgen. 

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Wann solltest Du die Betriebsrente auf jeden Fall abschließen?

Nimmt der Chef Firmengeld für die Rente seiner Mitarbeiter in die Hand, brauchst Du gar nicht lang zu überlegen. Du solltest das bAV-Geschenk auf jeden Fall mitnehmen. Zwar ist auf die spätere Rente Einkommensteuer fällig und für gesetzlich Krankenversicherte Abgaben an die Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung. Dennoch lohnt die Sache, denn Du erhältst später eine Betriebsrente, ohne jemals dafür eingezahlt zu haben.

Was genau der Arbeitgeber verspricht, kann sich von Firma zu Firma unterscheiden. In der Vergangenheit war es üblich, dass der Chef der Belegschaft eine konkrete Rentenhöhe zusagte, zum Beispiel 10 Euro monatliche Rente für jedes Jahr Be­triebs­zu­ge­hörig­keit. Heute versprechen Arbeitgeber eher, eine bestimmte Höhe an Beiträgen auf ein Vorsorgekonto einzubezahlen, das mit einem garantierten Satz verzinst wird. Manche verpflichten sich auch nur, die Beiträge mindestens zu erhalten.

Seit 2018 haben Arbeitgeber, die einem Arbeitgeberverband angehören, zusätzlich die Möglichkeit, im Tarifvertrag nur noch Beiträge – ohne Garantien – zuzusagen. Im Abschnitt zu den sogenannten Durchführungswegen der bAV weiter unten liest Du mehr darüber, wie es zu den unterschiedlichen Zusagen kommt – und warum Arbeitgeber diese immer mehr abspecken.

Tipp: Wer eine bAV-Zusage vom Arbeitgeber erhalten hat, kann sich das angesparte Guthaben zu Rentenbeginn in manchen Fällen auch auf einmal auszahlen lassen.

Drei Jahre im Unternehmen sind Pflicht

Einen kleinen Haken hat die vom Chef finanzierte Rente: Du bekommst sie nur dann, wenn Du dem Unternehmen gegenüber eine gewisse Loyalität bewiesen hast. Noch bis Ende 2017 musste ein Mitarbeiter mindestens fünf Jahre im Unternehmen gearbeitet haben und beim Ausscheiden aus der Firma mindestens 25 Jahre alt sein, damit er später wirklich eine Betriebsrente bekam.

Dank des Gesetzes, das die EU-Mobilitätsrichtlinie umsetzt, sind die Hürden seit 1. Januar 2018 geringer: Seither ist der Anspruch auf Betriebsrente für Mitarbeiter bereits dann unverfallbar, wenn sie mindestens drei Jahre im Unternehmen waren und beim Wechsel des Arbeitgebers 21 Jahre alt sind. 

Bei Insolvenz des Arbeitgebers ist die Betriebsrente abgesichert

35 oder mehr Jahre bis zur Rente sind eine lange Zeit, in der sich in Unternehmen viel verändern kann. Auch eine Insolvenz ist da nicht ausgeschlossen. Doch selbst in einem solchen Fall musst Du nicht um Deine Rentenzusagen fürchten. Denn das Geld ist abgesichert, in der Regel über den sogenannten Pensionssicherungsverein (PSV).

In der Praxis würde die Auffangeinrichtung PSV die Rentenzahlung übernehmen, die Dir aus Deinen bisherigen Jahren im Betrieb zustehen. Der PSV finanziert sich durch Beiträge aller Unternehmen, die Rentenzusagen an die Belegschaft gemacht haben.  

Wann solltest Du mit dem Chef über die Betriebsrente verhandeln?

Viele Chefs in Deutschland verzichten auf die klassische arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung ihrer Belegschaft. Vereinfacht dargestellt ist ihnen das Risiko zu groß, heutige Rentenversprechen Jahrzehnte später auch einhalten zu können. Als Mitarbeiter kannst Du dann überlegen, ob Du selbst tätig werden willst.

Praktisch kannst Du Teile Deines Bruttogehalts in einen geförderten bAV-Vertrag einzahlen – oft eine spezielle Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung. Diese Finanzierungsform nennt sich Entgeltumwandlung, weil Du als Arbeitnehmer aus dem Bruttogehalt sparst und mit diesen Beiträgen eine Rente aufbaust. Arbeitgeber machen sie Mitarbeitern häufig mit zwei Argumenten schmackhaft:

  1. Mitarbeiter sparen Steuern und Sozialabgaben - Die Beiträge zum bAV-Vertrag gehen vom Bruttogehalt ab. Nur auf das verbleibende Gehalt fallen Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung) an. Unter dem Strich bekommt der Arbeitnehmer also etwas weniger Nettogehalt ausgezahlt als vor der Entgeltumwandlung, hat dann aber schon einen deutlich höheren Beitrag für seine Altersvorsorge geleistet.

  2. Mitarbeiter profitieren von Gruppenrabatten - Wenn der Arbeitgeber mit einem Versicherer zusammenarbeitet, kann er möglicherweise günstigere Konditionen aushandeln, indem er für die gesamte Belegschaft Verträge abnimmt. Angestellte können dann auf Rentenzusagen hoffen, die höher sind als die, die sie über einen privat abgeschlossenen Vertrag bekämen.

Seit 2019 gilt zudem: Für neue Verträge muss der Arbeitgeber 15 Prozent des Beitrags bezuschussen. Für vor 2019 geschlossene Verträge gilt dieser Zuschuss seit 2022. Der verpflichtende Zuschuss ist gut – besser ist es aber, Du würdest noch mehr Zuschuss aushandeln. Grundsätzlich gilt: Die Entgeltumwandlung lohnt sich umso mehr, je günstiger der Ver­si­che­rungsvertrag ist und je mehr der Chef noch obendrauf gibt.

Eine zweite Neuerung, die seit 2020 gilt, entlastet die Betriebsrenten zusätzlich: Nunmehr sind die ersten 176,75 Euro monatlicher Rente für kranken-pflichtversicherte Rentner frei von Abgaben zur gesetzlichen Kran­ken­kas­se. Die Abgaben fallen nur auf den Teil der Rente an, der diesen Wert übersteigt. Die Entgeltumwandlung lohnt sich dadurch eher als zuvor.

Wie die Entgeltumwandlung genau funktioniert 

Die Grundformel bei der Entgeltumwandlung lautet: Beiträge in einen bAV-Vertrag werden von Steuern und Sozialabgaben befreit. Die spätere Rente müssen Sparer hingegen versteuern.

Beiträge zur Kran­ken­kas­se werden für kranken-pflichtversicherte Rentner erst für jeden Euro Rente fällig, der den Freibetrag von 176,75 Euro im Monat übersteigt. Damit sich die Entgeltumwandlung lohnt, muss die heutige Ersparnis die künftigen Abgabenlasten übersteigen. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag sich nach Kosten noch ordentlich verzinst (mit 2 Prozent oder mehr pro Jahr) und der Arbeitgeber die Beiträge der Mitarbeiter bezuschusst.

Von Sozialabgaben befreit sind Beiträge zur bAV nur bis zu 4 Prozent der Bei­trags­be­messungs­grenze der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung (GRV). Aktuell sind das 302 Euro im Monat. Mit der Bemessungsgrenze steigen sie in der Regel jedes Jahr ein wenig an. Seit 2018 ist neu, dass Du bis zu 8 Prozent der Bei­trags­be­messungs­grenze der GRV steuerfrei in einen bAV-Vertrag einzahlen kannst. Dieses Jahr sind das bis zu 604 Euro pro Monat.

So viel bAV-Beitrag ist frei von Sozialabgaben

Jahr2021202220232024
Bei­trags­be­messungs­grenze gesetzliche
Ren­ten­ver­si­che­rung/ Monat
7.100 Euro7.050 Euro7.300 Euro7.550 Euro

davon 4 % als höchstens geförderter Beitrag

aus Entgeltumwandlung

284 Euro282 Euro292 Euro302 Euro

Quelle: Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung (Stand: Dezember 2023)

Angenommen, ein lediger Mitarbeiter verdient durchschnittlich und bekommt 3.595 Euro brutto im Monat. Davon zahlt er nicht den maximal möglichen Beitrag in einen bAV-Vertrag ein, sondern nur 180 Euro. Das reduziert seinen Bruttolohn. Er spart dadurch 81 Euro an Steuern und Sozialabgaben – und wendet netto nur 99 Euro für die Altersvorsorge auf.

So viel spart ein Durchschnittsverdiener durch Entgeltumwandlung (EU)

 ohne EUmit EUAufwandErsparnis
Monatsbrutto3.595 €3.415 €180 € 
darauf anfallende Sozialabgaben1740 €703 € 

37 €

Einkommensteuer2482 €438 € 

44 €

Monatsnetto2.374 €2.275 €99 €

81 €

Dazu zählen die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung. Als Zusatzbeitrag für die Kran­ken­ver­si­che­rung nehmen wir den bundesweiten Durchschnitt von 1,6 % an. Insgesamt gehen 20,6 % des Bruttolohns an Sozialabgaben ab.
2 Einkommensteuer inklusive Solidaritätszuschlag. Kirchensteuer ist nicht berücksichtigt.
Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: 31. Januar 2023)

Angenommen nun, der Mitarbeiter hat 30 Jahre lang 100 Euro netto in seine bAV eingezahlt und geht dann in den Ruhestand. Auf die monatliche Betriebsrente zahlt er neben der Einkommensteuer den vollen Beitrag zur gesetzlichen Kran­ken­kas­se – also den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil inklusive Zusatzbeitrag. Das sind durchschnittlich 16,3 Prozent. Seit 2020 muss der kranken-pflichtversicherte Betriebsrentner nur noch auf den Teil der Rente Kran­ken­kas­senbeiträge bezahlen, der den Freibetrag von 176,75 Euro übersteigt. Das schafft im Vergleich zu vorher eine deutliche Entlastung.

Allerdings muss der bAV-Sparer auf etwas gesetzliche Rente verzichten. Denn seine Zahlungen in den bAV-Vertrag haben während seiner Berufstätigkeit sein Bruttogehalt gemindert – und somit auch die Beiträge in die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung.

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Beispielrechnungen: Wann sich die bAV lohnt

Nehmen wir an, dass zu den 180 Euro Mitarbeiterbeitrag die obligatorischen 15 Prozent Ar­beit­ge­ber­zu­schuss kommen. Insgesamt fließen dann monatlich 207 Euro in den bAV-Vertrag. Allerdings nehmen wir auch an, dass sich die Beiträge nicht verzinsen, da der Vertrag teuer ist.

In dem Fall zahlt der Durchschnittsverdiener über 30 Jahre jeden Monat netto 99 Euro in den Vertrag. Bei einem garantierten Rentenfaktor von 28 und nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bekommt er 111 Euro garantierte monatliche Nettorente heraus. Dank des Freibetrags für die Sozialabgaben ist das für kranken-pflichtversicherte Rentner spürbar mehr als zuvor. Der Sparer müsste nach Renteneintritt mit 67 noch 27 Jahre leben, also 94 Jahre alt werden, damit er sein Geld wiederbekommt.

So viel Rente bringt der Ar­beit­ge­ber­zu­schuss zur bAV1

   Basisfall2 % Verzinsung
Monatsbrutto23.595 €Rentenbrutto21.621 €1.621 €
Beitrag zur bAV180 €Rente bAV3209 €286 €
Ersparnis Einkommensteuer44 €darauf Einkommensteuer48 €64 €
Ersparnis Sozialabgaben37 €darauf Sozialabgaben13 €28 €
  Nettominderung gesetzliche Rente436 €36 €
Nettobeitrag zur bAV99 €Nettorente bAV5111 €157 €
  Einzahlungen zurück in27 Jahren19 Jahren

1 Ein Single hat 45 Jahre in die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung eingezahlt und 99 Euro monatliches Entgelt in einen bAV-Beitrag umgewandelt. Vereinfachend nehmen wir an, dass Löhne und bAV-Beiträge konstant sind.
2 Monatsbrutto und Rentenbrutto sind nötig, um die Einkommensteuerlast zu berechnen. Nach 45 Jahren hat der Single 45 Rentenpunkte gesammelt. Daraus ergibt sich eine gesetzliche Bruttorente von 1.621 €.
3 Wir unterstellen einen garantierten Rentenfaktor von 28. Das bedeutet: Für 10.000 € angespartes Kapital sind 28 € monatliche Bruttorente garantiert.
4 Im Beispiel verliert der Durchschnittsverdiener durch die Entgeltumwandlung (180 € von 3.595 €) pro Jahr etwa 1/20 Rentenpunkt. Über 30 Jahre macht das 1,5 Rentenpunkte.
5 Nettorente bAV beinhaltet immer auch die Minderung der gesetzlichen Rente.
Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: 31. Januar 2023)

Noch besser sieht es aus, wenn die Beiträge in einen kosteneffizienten Vertrag fließen, die bAV-Beiträge sich also mit 2 Prozent pro Jahr über 30 Jahre verzinsen. Statt der 111 Euro kann der Arbeitnehmer sich jetzt über eine garantierte Nettorente von 157 Euro pro Monat freuen. Damit er sein eingezahltes Geld wiederbekommt, müsste er nur 19 Jahre Rente beziehen – also 86 Jahre alt werden. Nicht berücksichtigt hierbei ist allerdings die Inflation.

Den Arbeitgeber stärker ins Boot holen

Die Beispiele zeigen: Mit einem guten Vertrag, dem gesetzlich vorgeschriebenen Ar­beit­ge­ber­zu­schuss und der Entlastung bei den Sozialabgaben stehen Betriebsrentner gar nicht so schlecht da. Wer jedoch noch mehr profitieren will, kann seinen Chef überzeugen, mehr beizutragen.
 
Mindestens 20 Prozent Zuschuss sollten eigentlich drin sein. Denn nicht nur Du sparst, wenn Du Teile Deines Bruttogehalts in einen bAV-Vertrag steckst. Auch Dein Arbeitgeber kann für jeden umgewandelten Euro knapp 20 Cent an Sozialabgaben sparen, die er ansonsten für Dich abführen müsste.

Im Falle eines Durchschnittsverdieners, der monatlich 180 Euro seines Gehalts umwandelt, spart der Arbeitgeber zum Beispiel 36 Euro. Verpflichtend zuschießen muss er Dir allerdings nur 27 Euro (15 Prozent von 180 Euro).

Eingesparte Sozialbeiträge: Arbeitnehmer (AN) und Arbeitgeber (AG)

 Ausgangsfallnach UmwandlungErsparnis ANErsparnis AG
Monatsbrutto3.595 €3.415 €  
darauf anfallende Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung359 €341 €18 €17 €
darauf anfallende Renten- und Arbeitslosenversicherung381 €362 €19 €19 €
   37 €36 €

Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: 31. Januar 2023)

Frage Deinen Arbeitgeber, ob er die zusätzlich eingesparten Sozialabgaben (in unserem Beispiel 36 – 27 = 9 Euro) auch noch in den Vertrag einzahlt. Vielleicht gibt er sogar noch etwas mehr dazu. Dieser zusätzliche Zuschuss kann die Steuer- und Abgabenbelastung der Betriebsrente im Rentenalter dann nochmal etwas besser ausgleichen. Du bekämst die eingezahlten Nettobeiträge früher wieder als Rente heraus.

Betriebliche Vorsorge statt Gehaltserhöhung 

Kommst Du bei einer Gehaltsverhandlung nicht weiter, kannst Du die Entgeltumwandlung ins Spiel bringen. Frage Deinen Chef, ob er statt mehr regulärem Bruttogehalt seinen Beitrag zur bAV erhöht. In dem Fall spart er sich für jeden Euro Zuschuss die 20 Prozent Lohnnebenkosten. 

Sonderfall: Wenn Du viel verdienst

Für Sparer, die monatlich zwischen 5.175 Euro und 7.550 Euro verdienen, ist die Entgeltumwandlung weniger lohnend. Zum einen geht die Ersparnis bei den Sozialabgaben zum Teil verloren, wenn Dein Gehalt über der Bei­trags­be­messungs­grenze der Kran­ken­ver­si­che­rung liegt. Damit zahlst Du in jedem Fall den Höchstbeitrag für die Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung.

Andererseits mindern Deine Einzahlungen trotzdem die Ansprüche aus der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung. Denn hier ist der Höchstbeitrag erst bei einem Verdienst von 7.550 Euro im Monat erreicht.

Der Steuervorteil allein kann dieses Missverhältnis nicht ausgleichen. Positiv wirkt sich dagegen die Neuregelung zur Abgabenlast seit 2020 aus. Die ersten 176,75 Euro monatliche Betriebsrente sind für kranken-pflichtversicherte Rentner frei von Beiträgen zur gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung. Der Freibetrag steigt Jahr für Jahr ein wenig an.

Insgesamt ist das Verhältnis zwischen Nettobeitrag und Nettorente bei Gutverdienern jedoch etwas schlechter als beim Durchschnittsverdiener. Ein detailliertes Beispiel dazu findest Du im Ratgeber zur Entgeltumwandlung.

Bei Insolvenz des Arbeitgebers läuft der Vertrag weiter

Auch im Falle der (bezuschussten) Entgeltumwandlung kann es passieren, dass Deine Firma in die Insolvenz rutscht. Doch selbst in einem solchen Fall sind Deine Ansprüche auf eine betriebliche Rente nicht verloren.

Je nachdem, wohin genau die Beiträge geflossen sind, zahlt die spätere Rente entweder der Lebensversicherer oder der Pensionssicherungsverein (PSV) aus. Näheres dazu liest Du weiter unten im Abschnitt zu den einzelnen sogenannten Durchführungswegen in der bAV.

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Was tun bei häufigem Jobwechsel?

Falls Du heute schon ahnst, dass Du künftig noch häufiger den Job wechselst, vielleicht sogar einen Teil Deines Erwerbslebens selbstständig tätig bist, dann musst Du genau überlegen, ob eine Entgeltumwandlung infrage kommt. Die geltenden Regelungen, die den Arbeitgeberwechsel betreffen, sind nicht besonders praxistauglich.

Positiv ist: Jeder aus dem Gehalt umgewandelte Euro, der in die bAV fließt, zählt für die spätere Rente. Es ist nicht entscheidend, wie lange der Mitarbeiter im Unternehmen bleibt.

Wer in eine Le­bens­ver­si­che­rung (Direktversicherung) einzahlt, kann diese zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, sofern dieser einverstanden ist. Viele Arbeitgeber wollen allerdings nicht Verträge unterschiedlicher Anbieter verwalten und lehnen es daher ab, den alten bAV-Vertrag zu übernehmen. Arbeitnehmer haben dann die Wahl, den alten Vertrag ruhen zu lassen oder mit einem Mindestbeitrag privat weiter in den Vertrag einzuzahlen – dann allerdings ganz regulär aus dem Nettogehalt.

Alternativ können Arbeitnehmer das bereits angesparte Guthaben auf einen neuen Vertrag, den der neue Chef anbietet, übertragen. Dies ist aber oft ein Verlustgeschäft. Erstens können Übertragungskosten anfallen. Zweitens können die Konditionen, insbesondere die Garantieverzinsung des neuen Vertrags, schlechter sein als vorher. Arbeitnehmer müssen außerdem auf die Fristen achten, um den Vertrag zu wechseln.

Wenn es ungünstig ausgeht, hat ein Arbeitnehmer am Ende seiner beruflichen Laufbahn viele Einzelverträge, in denen er jeweils geringe Summen angespart hat.

Tipp: Sofern Du lediglich kurz im Unternehmen bleibst und nur geringe Rentenansprüche aufgebaut hast (bis zu 35,35 Euro pro Monat), kannst Du Dir selbst angesparte Beiträge und – je nach Vereinbarung – auch die des Chefs im Rahmen einer einmaligen Abfindung auszahlen lassen. Informiere Dich, wie hoch der Abschlag bei der Abfindung ausfallen würde.

Alternative Riester oder flexibles Sparen

Kannst Du bereits absehen, dass Du häufiger den Job wechselst, dann solltest Du gut überlegen, ob Du Teile Deines Bruttogehalts in eine bAV stecken willst. Eine klassische Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung als Direktversicherung bietet heute nur noch minimale Garantien und lohnt als bAV nur, wenn die Kosten gering sind oder der Arbeitgeber kräftig zuschießt.

Als Alternativen kommen eine Riester-Rente (für Erziehende mit vielen Kindern) oder privates flexibles Sparen infrage, zum Beispiel mit einem ETF-Sparplan. Eine Übersicht über alle möglichen Vorsorgeformen findest Du im Ratgeber Altersvorsorge.

bAV-Checkliste zum Download

Die wichtigsten Punkte, auf die Du bei der Entscheidung für oder gegen eine bAV achten musst, haben wir in einer Checkliste zusammengestellt.

bAV-Checkliste 

Lade Dir unsere Checkliste als Entscheidungshilfe zum Thema bAV herunter:

Zum Download

Fünf Wege, wie Arbeitgeber die bAV umsetzen können

Wenn es darum geht, die betriebliche Altersvorsorge im Betrieb umzusetzen, fallen häufig die Begriffe Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse. Dabei handelt es sich um sogenannte Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Wer als Chef betrieblich für seine Mitarbeiter vorsorgen möchte, hat fünf Möglichkeiten, die Altersvorsorge im Unternehmen zu organisieren. Die klassischen Wege sind:

  1. Direktzusage
  2. Unterstützungskasse
  3. Pensionsfonds
  4. Direktversicherung
  5. Pensionskasse

Seit Oktober 2022 gibt es mit den ersten umgesetzten Sozialpartnermodellen auch noch einen neuen, sechsten Durchführungsweg. Dieser wird allerdings nicht auf Unternehmensebene, sondern über die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände ausgehandelt.

Weiter oben haben wir zwischen der klassisch arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung und der – möglicherweise vom Chef bezuschussten – arbeitnehmerfinanzierten bAV unterschieden. Je nachdem, welche Variante Dein Unternehmen anbietet, ist der eine oder andere Durchführungsweg wahrscheinlicher.

Die folgende Tabelle zeigt, wie bAV-Ansprüche aus direkten Zusagen des Arbeitgebers seit 2013 zurückgegangen sind, zugunsten alternativer Versorgungswege.

Verteilung der bAV-Anwartschaften auf die Durchführungswege

Jahr2001201520172019
Direktzusagen / Unterstützungskassen3,864,774,734,75
Direkversicherungen4,214,94,925,18
Pensionskassen1,394,654,814,74
Pensionsfonds--0,440,460,53
Zusatzversorgung öffentlicher Dienst5,115,375,585,81
gesamt14,5620,1220,521,0

Zahlenangaben in Millionen
Quelle: Bundesarbeitsministerium (Stand: September 2022)

Direktzusage und Unterstützungskasse

Klassisch arbeitgeberfinanziert sind in aller Regel die Durchführungswege Direktzusage und Unterstützungskasse. Das bedeutet, dass der Chef Firmengeld in die Hand nimmt und es für die Belegschaft investiert oder investieren lässt.

Direktzusage - In diesem Fall kümmert sich der Chef selbst um die Anlage des Geldes. Er kann es zum Beispiel in unternehmensinterne Projekte stecken, von denen er sich eine gute Rendite verspricht. Mancher Arbeitgeber zahlt einen Teil der Beiträge auch in eine sogenannte Rückdeckungsversicherung – eine Art Le­bens­ver­si­che­rung – ein und sichert sich einen Teil der angestrebten Rendite. Mehr dazu liest Du im Ratgeber Direktzusage.

Unterstützungskasse - Alternativ fließen die Beiträge des Arbeitgebers an eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die Unterstützungskasse. Sie verwaltet das Geld im Sinne des Arbeitgebers und hat die Aufgabe, es möglichst gewinnbringend anzulegen. Unterstützungskassen können die bAV-Beiträge vergleichsweise frei beispielsweise in Wertpapiere oder Immobilien anlegen.

Denkbar ist auch, dass die Unterstützungskasse die Hausbank des Unternehmens wird – sie also die Firmenbeiträge als Darlehen ins Unternehmen zurückführt.

Weil die Beiträge oft in die Firma reinvestiert werden und der Arbeitgeber über die Anlage mitentscheidet, gelten die Direktzusage und die Unterstützungskasse auch als interne Durchführungswege.

Leistungszusage versus Beitragszusage - Charakteristisch für die Durchführungswege ist, dass der Arbeitgeber konkrete Zusagen an eine spätere Rentenhöhe macht. Er kann beispielsweise für jedes Jahr Be­triebs­zu­ge­hörig­keit 10 Euro Rente versprechen oder einen bestimmten Prozentsatz des letzten Gehalts vor der Rente.

Solche sogenannten Leistungszusagen waren in den vergangenen Jahrzehnten bei vielen großen und mittleren Unternehmen die Regel. Viele haben hohe Forderungen in ihren Bilanzen stehen und müssen dafür wegen der niedrigen Zinsen immer mehr Sicherheitspuffer einkalkulieren. Das kostet Wettbewerbsfähigkeit.

Statt einer Zusage über die spätere Rentenhöhe sichern Firmen ihren Angestellten heute daher oft nur noch bestimmte Beiträge mit einer Mindestverzinsung zu. Möglich ist es zum Beispiel, dass Firmen die Höhe ihrer Beiträge abhängig vom Unternehmensgewinn machen und versprechen, mindestens den Garantiezins der Lebensversicherer – seit 2022 liegt er bei 0,25 Prozent – zu erwirtschaften.

Alternative Pensionsfonds

Wieder andere Unternehmen geben die Verantwortung, Beiträge zur bAV gewinnbringend anzulegen, lieber an eine externe Einrichtung ab – an den sogenannten Pensionsfonds. Das hat für die Firmen gleich mehrere Vorteile: 

  • Sie müssen sich keine Gedanken mehr über die konkrete Geldanlage machen und die Beiträge auch nicht mehr selbst verwalten.
  • Sie müssen keine extra Sicherheitspuffer in der Bilanz mehr vorhalten, büßen also weniger an Wettbewerbsfähigkeit ein.
  • Sie sparen im Vergleich zur Direktzusage auch am Beitrag an den Pensionssicherungsverein.
  • Sie müssen keine konkrete Verzinsung der Beiträge mehr garantieren, sondern lediglich den Beitragserhalt. Man spricht auch von Beitragszusage mit Mindestleistung.

Pensionsfonds sind in ihrer Anlage relativ frei. Manche legen recht konservativ einen größeren Anteil des Geldes in Anleihefonds an. Manche orientieren sich bei der Anlage danach, wie lange eine Mitarbeiterkohorte noch im Unternehmen arbeitet. Anfangs ist der größere Teil des Guthabens in Aktienfonds investiert. Vor der Rente wird das Guthaben dann in sichere Anlagen umgeschichtet.

Egal, ob Leistungszusagen oder Beitragszusagen: Wenn der Chef Deine bAV finanziert, solltest Du mitmachen. Die Betriebsrente lohnt sich immer – und kommt quasi gratis mit. Der Chef haftet zu jeder Zeit für die gemachten Zusagen. Sollte er in Zahlungsschwierigkeiten geraten, übernimmt die Rentenzahlungen im schlimmsten Fall der Pensionssicherungsverein als Auffanggesellschaft.

Direktversicherung und Pensionskasse

Im Gegensatz zu Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds sind die Durchführungswege der Direktversicherung und der Pensionskasse häufig (zunächst) arbeitnehmerfinanziert. Sie gehören zu den externen Durchführungswegen und sind für den Arbeitgeber deutlich pflegeleichter als direkte Zusagen.

Große Lebensversicherer am Zug: Vereinfacht gesagt stecken hinter den Durchführungswegen Direktversicherung und Pensionskasse oft große Lebensversicherer, die sich um Anlage und Verwaltung der bAV-Beiträge kümmern. Oft bieten sie günstigere Tarife für die komplette Belegschaft an. Arbeitnehmer können einen Teil ihres Bruttogehalts in diese „bAV-Lebensversicherung“ einzahlen (Entgeltumwandlung). Auf ihre Beiträge nach Kosten erhalten sie dann in der Regel eine garantierte Verzinsung.

Direktversicherung - Darauf greifen häufig Firmen zurück, die keinem Tarifvertrag angehören. Sie suchen sich, in der Regel mit Hilfe eines Beraters, einen großen Versicherer aus und nehmen eine bestimmte Anzahl Verträge für die Belegschaft ab. Bekannte Direktversicherer sind beispielsweise die Allianz, Ergo, Gothaer, Europa oder Swisslife.

Pensionskasse - Darauf greifen gern tarifgebundene Unternehmen zurück. Es gibt Pensionskassen, die sich traditionell an bestimmte Branchen oder Berufsgruppen wenden, zum Beispiel an die Bauwirtschaft, die Finanzwirtschaft, an genossenschaftlich orientierte Unternehmen oder Kirchenmitarbeiter.

Neue Pensionskassen von privaten Lebensversicherern kamen im Lauf der Jahre hinzu. Bekannt ist etwa die Metallrente, hinter der ein Konsortium der Allianz, Ergo, R+V und Swisslife steckt. Idealerweise sind die Konditionen für eine Le­bens­ver­si­che­rung im Mantel der Pensionskasse etwas besser als für die Direktversicherung. Die Kasse kann auf einen größeren Abnehmerkreis hoffen und echte Gruppentarife anbieten.

Vorteil Tarifvertrag: Die Zulagen vom Arbeitgeber sind hier festgelegt – und teilweise auch höher als die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Prozent. Wer in einer Firma arbeitet, die keinem Tarifvertrag folgt, muss auf die Kulanz des Arbeitgebers hoffen. Wie oben beschrieben, lohnt es in diesem Fall für Arbeitnehmer, das Gespräch mit dem Chef zu suchen.

Der Chef haftet: Auch für die Garantieversprechen der Lebensversicherer haftet bei einer betrieblichen Altersversorgung am Ende der Chef. Das heißt: Wenn der Versicherer oder die Pensionskasse die Renten nicht in der garantierten Höhe ausbezahlen kann, muss der Arbeitgeber Geld aus dem Firmenvermögen nachschießen. 

Die Erstattung muss der Arbeitnehmer aber gegebenenfalls einklagen. Im Mai 2018 wurde bekannt, dass mehr als 40 Pensionskassen in finanziellen Schwierigkeiten stecken. Bei 29 davon genehmigte die Aufsicht Bafin künftig Rentenkürzungen.

Sollte der Arbeitgeber zahlungsunfähig werden, übernimmt die Zahlungen in diesem Fall nicht der Pensionssicherungsverein. Die Renten kommen dann weiterhin vom Lebensversicherer, der seinerseits über die Auffanggesellschaft Protektor abgesichert ist.

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Eine neue Möglichkeit: Reine Beitragszusage mit Zielrente

Das Betriebsrentenstärkungsgessetz, das seit 2018 gilt, hat das Ziel, betriebliche Altersversorgung in kleinen Unternehmen stärker zu verbreiten und für Geringverdiener attraktiver zu machen. Zu den Geringverdienern zählen Arbeitnehmer, die nicht mehr als 2.284 Euro brutto im Monat verdienen.  

Unter anderem besteht die Möglichkeit, dass sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände darauf verständigen, Beschäftigten nur noch bestimmte bAV-Beiträge zuzusichern, aber nicht mehr eine konkrete Rentenhöhe. Fachleute sprechen von einer reinen Beitragszusage mit sogenannter Zielrente.

Für den Arbeitgeber bedeutet das zuerst einmal Entlastung, denn sollte diese Zielrente nicht erreicht werden, muss er für keine Rentengarantie mehr einstehen. Er ist also im Vergleich zu den traditionellen Durchführungswegen in der bAV „enthaftet“. Das soll, so die Hoffnung, mehr tarifgebundene Betriebe als bislang dazu bringen, eine bAV anzubieten und auch mitzufinanzieren. Davon würden dann auch Arbeitnehmer profitieren.

Gibt es künftig weniger Betriebsrente?

Das ist nicht gesagt. Weil Arbeitgeber keine Garantien mehr bereithalten müssen, sind sie in der Anlage der Beiträge deutlich flexibler. Die Idee ist außerdem, dass möglichst viele tarifgebundene Unternehmen möglichst lange in einen großen Topf einzahlen. Neu geschaffene Einrichtungen sollen das Vermögen verwalten und möglichst breit über Anlageklassen, Länder und Branchen streuen. Dies soll Schwankungen am Kapitalmarkt ausgleichen.

Im Oktober 2022 haben sich die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände in der Chemie- und der Energiebranche auf eine garantielose Zielrente in der betrieblichen Altersversorgung geeinigt. Der Chemie Pensionsfonds der R+V Ver­si­che­rung sowie der Uniper Konzern in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften ver.di und IGBCE haben nach langen Verhandlungen und einer Prüfung der Bafin entsprechende Regelungen in den Tarifvertrag aufgenommen.

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