Elterngeld
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Das Elterngeld ist eine tolle Sache! Ein Baby verändert die Prioritäten, und viele wollen im Job erst einmal kürzertreten. Es geht im Schnitt um 6.750 Euro, mit denen Sie die Einbußen beim Einkommen in den ersten 14 Monaten nach der Geburt des Kindes auffangen können. Doch viele machen Fehler bei den Anträgen. Damit Sie die staatliche Leistung voll ausschöpfen, sollten Sie Folgendes vermeiden:

1. Elterngeldmonate verschenken

Machen Sie sich mit dem Antrag auf Elterngeld am besten schon vor der Geburt vertraut, denn danach haben Sie anderes im Sinn. Falls Sie erst spät daran denken, zahlt die Elterngeldstelle bis zu drei Monate rückwirkend, mehr aber nicht.

2. Urlaub statt Elternzeit nehmen

Viele Väter beantragen in den ersten Wochen nach der Geburt Urlaub statt Elternzeit. Sie befürchten, es würde ihrer Karriere schaden, in Elternzeit zu gehen – und lassen sich so das Elterngeld entgehen. Springen Sie über Ihren Schatten und seien Sie selbstbewusst: Auch ein karrierebewusster Mann kann sich heutzutage mal ums Baby kümmern.

3. Auf Partnermonate verzichten

Bleibt nur einer zu Hause, können Sie 12 Monate Elterngeld bekommen. Kümmert sich der andere auch mindestens zwei Monate um das Kind und nimmt Elternzeit, zahlt der Staat zwei „Partnermonate“ zusätzlich. 

4. Falsches Elterngeld nehmen

Wollen Sie nach der Geburt schnell wieder in Teilzeit arbeiten, dann ist das Elterngeld Plus wahrscheinlich günstiger für Sie als das Basiselterngeld. Denn auf das Basiselterngeld wird Ihr Einkommen voll angerechnet. Das Elterngeld Plus hingegen dürfen Sie komplett behalten, sofern Sie nicht mehr verdienen als die Hälfte Ihres Gehalts vor der Geburt. Es wird über 28 Monate gestreckt, sodass Sie pro Monat nur die Hälfte bekommen. Welche Variante für Sie günstiger ist, können Sie mit dem Elterngeldrechner ausrechnen.

5. Zu spät die Steuerklasse wechseln (gilt nur für Verheiratete)

Je höher Ihr Nettogehalt vor der Geburt Ihres Kindes war, desto höher fällt Ihr Elterngeld aus. Der Elternteil, der sich nach der Geburt am meisten um das Kind kümmert, sollte so früh wie möglich in die Steuerklasse III wechseln: Mütter mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes, Väter mindestens sieben Monate vor der Geburt. Dadurch erhöht sich das Nettoeinkommen, das für die Berechnung des Elterngeldes entscheidend ist. Angesichts der Fristen müssten Sie also sehr schnell sein – am besten planen Sie den Steuerklassenwechsel wie den Nachwuchs im Voraus.

6. Frist bei der Rentenversicherung versäumen (gilt für Väter)

Wer ein Kind erzieht, kann sich während der ersten drei Lebensjahre Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnen lassen. Die bekommt aber immer nur ein Elternteil, standardmäßig die Mutter – auch wenn die Eltern ihr Kind gemeinsam erziehen. Wenn Sie halbe-halbe machen möchten oder wollen, dass die Zeiten dem Vater zugeordnet werden, müssen Sie das der Rentenversicherung mitteilen. Die geht für höchstens zwei Monate rückwirkend.

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Finanztip-Redaktion
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