Mutterschutzgesetz So bist Du als Schwangere und Mama im Job geschützt

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Mutterschutzgesetz schützt Dich als berufstätige Mutter vor und nach der Geburt – auch vor einer Kündigung.
  • Die letzten sechs Wochen vor der Entbindung musst Du nicht arbeiten; in den acht Wochen danach darfst Du nicht arbeiten. In dieser Zeit bist Du im Mutterschutz.
  • Während der Mutterschutzfristen bekommst Du mit dem Mut­ter­schafts­geld insgesamt genauso viel Geld wie bisher.

So gehst Du vor

  • Informiere Deinen Arbeitgeber, sobald Du sicher bist, ein Kind zu erwarten. Erst dann kann er Dich besonders schützen.
  • Besprich mit Deiner Ärztin genau, wie Dein Arbeitsplatz aussieht, wie es Dir während der Schwangerschaft geht und ob ein besonderer Schutz etwa durch ein Beschäftigungsverbot nötig ist.
  • Überleg Dir, wie Du Dich in der Zeit nach dem Mutterschutz organisierst. Elternzeit musst Du beim Arbeitgeber beantragen. Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle.

Eine Schwangerschaft ist aufregend. Es gibt viel zu organisieren und es stellen sich viele Fragen: Wie lange musst Du noch arbeiten und wie sieht es finanziell aus? Die Regelungen im Mutterschutzgesetz schützen Dich vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz, verbieten Kündigungen und sichern Dein Einkommen, während Du im Mutterschutz bist und nicht arbeitest.

Wer wird durch das Mutterschutzgesetz geschützt?

Das Mutterschutzgesetz gilt für alle schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten oder ob sie noch in der beruflichen Ausbildung sind. Auch für Frauen mit einem Minijob gilt das Gesetz. Wer ein freiwilliges soziales Jahr ableistet und schwanger wird, ist ebenfalls geschützt (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 MuSchG).

Wichtig: Arbeitest Du freiberuflich oder selbstständig und wirst schwanger, genießt Du keinen gesetzlichen Mutterschutz.

Befristet Beschäftigte - Bist Du befristet beschäftigt, bist Du für den Fall einer Schwangerschaft abgesichert, allerdings nur, solange Dein Arbeitsverhältnis besteht. Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet mit dem vereinbarten Ablauf, auch wenn Du schwanger bist. Deshalb stehst Du mit einem befristeten Vertrag sehr viel schlechter da als eine Frau mit einem Arbeits­vertrag ohne Befristung. Falls Deine Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist, solltest Du Dir genau überlegen, ob Du eine befristete Stelle annimmst.

In der Probezeit - In der Probezeit darf Dein Arbeitgeber zwar grundsätzlich schneller kündigen, allerdings nicht, wenn Du schwanger bist.

Schülerinnen und Studentinnen - Seit 2018 sind auch Schülerinnen und Studentinnen grundsätzlich durch das Mutterschutzgesetz geschützt, falls die Schule oder Hochschule Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildung vorschreibt oder die Frauen ein Pflichtpraktikum absolvieren. Es gelten aber Besonderheiten (§ 1 Abs. 2 Nr. 8 MuSchG).

Arbeitnehmerähnlich Beschäftigte - Das sind Frauen, die zwar selbstständig arbeiten, aber von ihrem Auftraggeber wirtschaftlich abhängig sind, ohne in den Betriebsablauf des Arbeitgebers eingegliedert zu sein. Wer so arbeitet und schwanger wird, kann Rechte aus dem Mutterschutzgesetz ableiten.

Beamte, Richterinnen und Soldatinnen - Diese Frauen sind durch besondere Regelungen im Beamtenrecht geschützt, und zwar durch die sogenannte Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuSchEltZV) für die Bundesverwaltung und die entsprechenden Verordnungen in den Bundesländern sowie durch die Mutterschutzverordnung für Soldatinnen.

Deinen Arbeitgeber informieren

Erst wenn der Arbeitgeber von Deiner Schwangerschaft weiß, kann er die besonderen Vorschriften des Mutterschutzgesetzes beachten. Sobald Du sicher bist, dass Du ein Kind erwartest, solltest Du die Personalabteilung über den voraussichtlichen Geburtstermin informieren. Den erfährst Du von Deiner Frauenärztin, die Dir einen Mutterpass ausstellt. Du bist nicht verpflichtet, einen ärztlichen Nachweis vorzulegen. Will Deine Führungskraft ein Attest sehen, dann muss sie die Kosten dafür übernehmen.

Anschließend meldet der Arbeitgeber Deine Schwangerschaft der zuständigen Aufsichtsbehörde (§ 27 Abs. 1 MuSchG). Als Beispiel findest Du ein Formular für die Arbeitgebermeldung an das Landesamt für Arbeitsschutz in Berlin. Der Arbeitgeber muss bei der Meldung viele Fragen beantworten zu den Arbeitszeiten, aber auch zum konkreten Arbeitsplatz und zum Beschäftigungsverbot.

Das Bundesfamilienministerium hat auf seiner Website eine Liste der zuständigen Behörden in den einzelnen Bundesländern zusammengestellt.

Überstunden, wenn Du schwanger bist?

Eine Schwangerschaft ist zwar keine Krankheit; dennoch gelten bestimmte Grundsätze, um die Gesundheit von Schwangeren zu schützen.

Strengere Regelungen bei der Arbeitszeit

Werdende und stillende Mütter dürfen grundsätzlich nicht zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens arbeiten; Nachtschichten oder auch Rufbereitschaften kommen also nicht mehr infrage (§ 5 MuSchG). Für die Arbeit nach 20 Uhr bis 22 Uhr gibt es ein behördliches Genehmigungsverfahren. Unter anderem muss die Frau sich ausdrücklich bereit erklären, nach 20 Uhr zu arbeiten. Zur Ansicht ein Formular aus Thüringen (§ 28 MuschG).

Auch an Sonn- und Feiertagen darfst Du laut Mutterschutzgesetz nicht mehr arbeiten. Die vielleicht sonst üblichen Überstunden sind während der Schwangerschaft ausgeschlossen. Mehr als acht Stunden und 30 Minuten täglich dürfen Schwangere nicht arbeiten (§ 4 MuSchG).

Seit 2018 gibt es eine besondere Regelung zu den zulässigen Überstunden bei schwangeren Teilzeitkräften. Wer Teilzeit arbeitet, darf keine Überstunden leisten und so mehr arbeiten als vertraglich vereinbart (§ 4 Abs. 1 Satz 4 MuSchG). Arbeitest Du laut Arbeits­vertrag in der Woche 30 Stunden, darfst Du in der Schwangerschaft nicht länger arbeiten.

So muss Dein Arbeitsplatz aussehen

Der Arbeitsplatz muss während der Schwangerschaft und nach der Entbindung so eingerichtet sein, dass die Gesundheit der Schwangeren beziehungsweise der jungen Mutter nicht gefährdet wird. Wer überwiegend im Stehen arbeitet, muss die Möglichkeit haben, sich immer mal wieder hinzusetzen. Die Arbeit am Computer gefährdet die Gesundheit von Mutter und Kind grundsätzlich nicht – allein deshalb wird der Arzt also kein Beschäftigungsverbot aussprechen, obwohl zu langes Sitzen für Schwangere nicht gut ist.

Deine Führungskraft muss Dir ein persönliches Gespräch anbieten, um weitere Anpassungen der Arbeitsbedingungen zu besprechen (§ 10 Abs. 2 MuSchG). Die Aufsichtsbehörde klärt bei Fragen, ob der Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen die werdende oder stillende Mutter konkret gefährden können. An die Aufsichtsbehörde kannst Du Dich immer wenden, wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du Deine Arbeit auch als Schwangere genauso ausüben darfst wie bisher.

Wann gilt für Schwangere ein Beschäftigungsverbot?

Die letzten Wochen der Schwangerschaft können körperlich anstrengend sein; deshalb musst Du nicht bis zum letzten Tag vor der Geburt arbeiten: Du kannst in Mutterschutz gehen, Dich ausruhen und alles in Ruhe vorbereiten.

Sechs Wochen vor der Geburt

In den letzten sechs Wochen vor der Entbindung musst Du nicht mehr arbeiten. Du darfst aber bis zum letzten Tag vor der Geburt arbeiten, wenn Du das möchtest (§ 3 Abs. 1 MuSchG). Damit die Personalabteilung die Frist berechnen kann, musst Du ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem sich der voraussichtliche Geburtstermin ergibt. Von diesem Tag rechnest Du sechs Wochen zurück.

Beispiel: Anne ist schwanger. Laut Attest ist der voraussichtliche Geburtstermin am Mittwoch, den 8. März 2023. Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vorher, also am Mittwoch, den 25. Januar. Annes letzter Arbeitstag ist Dienstag, der 24. Januar 2023. Danach beginnt der Mutterschutz.

Acht Wochen nach der Geburt

Nach der Entbindung darfst Du acht Wochen nicht arbeiten – das nennt sich absolutes Beschäftigungsverbot (§ 3 Abs. 2 MuSchG). Du darfst selbst dann nicht arbeiten, wenn Du das wolltest. Kommt Dein Kind später als errechnet zur Welt, so verkürzt sich die Schutzfrist nach der Entbindung nicht. Die tatsächliche Mutterschutzfrist ist dann länger.

Beispiel: Betty ist seit 25. Januar im Mutterschutz. Der voraussichtliche Geburtstermin ist der 8. März 2023. Ihr Kind kommt erst am Mittwoch, den 15. März 2023 zur Welt. Da die acht Wochen Mutterschutzfrist nicht vom tatsächlichen Geburtstermin berechnet werden, darf Betty bis Mittwoch, den 10. Mai zuhause bleiben. Hat Betty keine Elternzeit beantragt, wäre ihr erster Arbeitstag nach dem Mutterschutz der Donnerstag, 11. Mai 2023.

Für Schülerinnen und Studentinnen ist die Schutzfrist nach der Entbindung nicht verbindlich. Sie dürfen schon vor Ablauf der Schutzfrist wieder zur Schule oder Uni gehen.

Zwölf Wochen nach der Geburt in Sonderfällen

Hast Du Zwillinge bekommen, darfst Du zwölf Wochen zuhause bleiben (§ 3 Abs. 2 MuSchG). Für Mütter, bei deren Kind eine Behinderung festgestellt wurde, gilt auch eine verlängerte Schutzfrist von zwölf Wochen nach der Geburt.

Frühgeburt

Wie ist es bei einer Frühgeburt? Eine typische Schwangerschaft dauert 40 Wochen, von einem Frühchen spricht man, wenn es vor Ende der 37. Woche zur Welt kommt. Für die Schutzfristen ist entscheidend, ob es sich um eine Frühgeburt im medizinischen Sinne handelt.

Ein Kind, das vor dem errechneten Termin geboren wird und weniger als 2.500 Gramm wiegt oder besonders gepflegt werden muss, weil seine körperliche Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, ist aus medizinischer Sicht eine Frühgeburt (BAG, 12.03.1997, Az. 5 AZR 329/96). Dann gilt eine Mutterschutzfrist von zwölf Wochen nach der Entbindung. Zudem verlängert sie sich um die Tage, die die Mutter von der sechswöchigen Schutzfrist vor der Geburt nicht in Anspruch genommen hat. In diesen Fällen dauert die Mutterschutzfrist längstens 18 Wochen. Du solltest Deiner Kran­ken­kas­se ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Dein Kind als Frühgeburt zur Welt gekommen ist.

Kommt Dein Kind nur wenige Tage vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt, dann spricht man nicht von einer medizinischen Frühgeburt. In diesem Fall verlängert sich aber auch die Schutzfrist von acht Wochen um den Zeitraum, den die Mutter vor der Geburt nicht in Anspruch nehmen konnte.

Betriebliches Beschäftigungsverbot

Sollte Dein Arbeitsplatz grundsätzlich nicht für Schwangere geeignet sein, darfst Du nicht weiter beschäftigt werden. Das kommt zum Tragen, wenn es für Dich weder einen Ersatzarbeitsplatz gibt noch eine Teilfreistellung möglich ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG). Das betrifft viele Frauen, die im Pflege- und Gesundheitsbereich arbeiten. Diese Tätigkeiten sind für Schwangere häufig körperlich zu anstrengend oder bergen Infektionsgefahren.

Sobald Du Deine Chefin über Deine Schwangerschaft informiert hast, muss sie in einem solchen Fall zumindest befristet ein Beschäftigungsverbot aussprechen, um Dich zu schützen. Bei Fragen kannst Du Dich an die zuständige Stelle für Arbeitsschutz wenden; das sind häufig die Gewerbeaufsichtsämter.

Ärztliches Beschäftigungsverbot oder Krankschreibung?

Auch aus medizinischen Gründen kann es verboten sein, während der Schwangerschaft zu arbeiten (§ 16 MuSchG). Dazu benötigst Du ein ärztliches Attest darüber, dass die Weiterbeschäftigung Dein Leben oder Deine Gesundheit oder die Deines Kinders gefährdet. Die ärztlichen Beschäftigungsverbote haben dem Bericht der Bundesregierung zufolge in der Praxis eine große Bedeutung – es handelt sich dabei um die häufigste Schutzmaßnahme.

So sieht zum Beispiel das Formular für das Attest eines Beschäftigungsverbots aus, das die Stadt Berlin zur Verfügung stellt.

Frauen, die in einem Kindergarten oder einer Kindertagesstätte tätig sind, dürfen während der Schwangerschaft zum Beispiel nicht mehr arbeiten, sofern sie nicht gegen Windpocken geimpft sind oder nicht selbst einmal daran erkrankt waren. Dann gibt es in der Regel ein Beschäftigungsverbot. Das gilt im Übrigen für eine Vielzahl möglicher Infektionen wie Masern, Mumps, Röteln oder Hepatitis und ist abhängig vom Alter der betreuten Kinder sowie der genauen Tätigkeit der Schwangeren.

Darf der Arbeitgeber die schwangere oder stillende Frau mit bestimmten Arbeiten nicht mehr beschäftigen, darf er ihr eine andere Tätigkeit zuweisen, die sie nicht gefährdet. Eine Ärztin darf vielleicht nicht mehr operieren; Patientengespräche oder Visiten kann sie aber machen. Durch die neuen Aufgaben dürfen der Betroffenen keine finanziellen Nachteile entstehen.

Die Ärztin entscheidet, ob die Patientin wegen eingetretener Komplikationen im Rahmen der Schwangerschaft arbeitsunfähig krank ist (dann gibt es Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber) oder ob sie wegen eines Beschäftigungsverbots nicht oder teilweise nicht arbeiten darf, obwohl sie nicht krank ist. Dann zahlt die Kran­ken­kas­se das Gehalt weiter.

Die Entscheidung ist nicht leicht. Wem dauernd übel ist und wer sich erbrechen muss, wird üblicherweise vorübergehend krankgeschrieben. Auch Rückenschmerzen oder Schwangerschaftsdiabetes führen in der Regel nicht zu einem individuellen Beschäftigungsverbot. Psychische Belastungen können ein Beschäftigungsverbot begründen (BAG, 07.11.2007, Az. 5 AZR 883/06).

Wichtig: Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall endet normalerweise nach sechs Wochen, danach gibt es Krankengeld und das ist weniger als das reguläre Gehalt. Für den Arbeitgeber ist es viel teurer, wenn die Arbeitnehmerin krankgeschrieben wird, denn die ersten sechs Wochen muss er zahlen. Bei einem Beschäftigungsverbot bekommt die Arbeitnehmerin in voller Höhe ihr Nettogehalt weitergezahlt, auch noch nach sechs Wochen. Deshalb macht es einen großen Unterschied auch in finanzieller Hinsicht, ob Du während der Schwangerschaft krankgeschrieben bist oder einem Beschäftigungsverbot unterliegst.

Wie bist Du im Mutterschutz finanziell abgesichert?

Um Frauen im Mutterschutz vor finanziellen Nachteilen zu schützen, sieht das Mutterschutzgesetz verschiedene Leistungen vor.

Mutterschutzlohn während des Beschäftigungsverbots

Darf eine Frau während der Schwangerschaft wegen einer erhöhten Gefahr für Leben und Gesundheit nicht weiterarbeiten, bekommt sie für die Zeit des Beschäftigungsverbots ihr Gehalt weiterbezahlt (§ 18 MuSchG). Das gilt selbst dann, wenn die Arbeitnehmerin wegen einer Risikoschwangerschaft die Arbeit bei einem neuen Arbeitgeber gar nicht aufnehmen konnte (LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2016, Az. 9 Sa 917/16).

Während des individuellen Beschäftigungsverbots bekommst Du das durchschnittliche Gehalt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Eintritt der Schwangerschaft weitergezahlt. Der Zeitraum für die Berechnung endet am letzten Tag des Kalendermonats, der dem Eintritt der Schwangerschaft vorausgeht.

Beispiel: Charlotte ist schwanger und darf wegen eines individuellen ärztlichen Attests nicht mehr im Kindergarten arbeiten. Der errechnete erste Tag der Schwangerschaft ist der 12. Januar 2023. Der Referenzzeitraum für die Berechnung des Mutterschutzlohns für Charlotte ist danach der 1. Oktober bis 31. Dezember 2022.

Der Arbeitgeber bekommt den Mutterschutzlohn aufgrund des Umlageverfahrens in voller Höhe erstattet. Vom Mutterschutzlohn sind Steuern und Sozialabgaben abzuführen.

Mut­ter­schafts­geld während der Schutzfristen

Sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt, also während des Mutterschutzes, bekommst Du Mut­ter­schafts­geld von der gesetzlichen Kran­ken­kas­se (§ 19 MuSchG) und einen Zuschuss vom Arbeitgeber (§ 20 MuSchG). Die Zahlungen entsprechen insgesamt Deinem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate. Dazu musst Du einen Antrag bei der Kran­ken­kas­se und Deinem Arbeitgeber stellen. Was Du dabei beachten solltest, liest Du in unserem Ratgeber Mut­ter­schafts­geld.

Alle Arbeitgeber bekommen die gezahlten Zuschüsse zum Mut­ter­schafts­geld während der sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung nach dem „U2-Verfahren“ erstattet. Das gilt auch für den sogenannten Mutterschutzlohn, den ein Arbeitgeber für die Dauer eines Beschäftigungsverbots zahlen muss.

Bezahlte Pausen - Musst Du zu einer Vorsorgeuntersuchung oder stillst Du Dein Kind, dann hat der Arbeitgeber Dir dafür bezahlte Pausen zu gewähren (§§ 7, 23 MuSchG). Du musst die Zeiten auch nicht vor- oder nacharbeiten.

Elterngeld - Wer nach der Mutterschutzfrist nicht sofort wieder arbeiten möchte, kann in Elternzeit gehen. Wie Du dann finanziell abgesichert bist, erfährst Du im Ratgeber Elterngeld.

Bezahlter Vaterschaftsurlaub ab 2024

Neu: Väter sollen ab 2024 einen Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub nach der Geburt haben – sie sind in dieser Zeit von der Arbeit freigestellt, bekommen aber weiter ihr Gehalt. Deutschland muss eine europäische Richtlinie umsetzen und eine entsprechende gesetzliche Grundlage schaffen.

Wie bist Du als Mutter arbeitsrechtlich geschützt?

Wenn Du als Arbeitnehmerin Nachwuchs erwartest, bist Du rechtlich gut geschützt.

Kündigungsschutz für Schwangere und Mütter

Während der gesamten Schwangerschaft, also vom ersten Tag an, und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung besteht Kündigungsschutz sowohl für ordentliche als auch für fristlose Kündigungen, für Änderungskündigungen oder Kündigung während der Probezeit (§ 17 MuSchG). Das gilt aber nur, wenn der Arbeitgeber von Deiner Schwangerschaft weiß. Hast Du ihn noch nicht informiert und er kündigt Dir, musst Du ihm innerhalb von zwei Wochen mitteilen, dass Du bereits schwanger warst, als Du die Kündigung bekommen hast. Eine verspätete Mitteilung ist unschädlich, wenn die Beschäftigte nichts für die Verzögerung konnte und sie ohne weiteres Zögern nachholt.

Das Kündigungsverbot beginnt 280 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin (BAG, 24.11.2022, Az. 2 AZR 11/22). Dazu werden vom ärztlich festgestellten Entbindungstermin einfach 280 Tage zurückgerechnet. Auf die durchschnittliche Dauer einer Schwangerschaft von 266 Tagen kommt es für das Kündigungsverbot nicht an.

Wer eine Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche erleidet, hat ebenfalls Kündigungsschutz bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Fehlgeburt (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG).

Ausnahmen vom Kündigungsschutz

In besonderen Fällen ist die Kündigung einer schwangeren Angestellten erlaubt. Zulässig ist die Beendigung nur, wenn das Arbeitsverhältnis nicht wegen der Schwangerschaft beendet werden soll, sondern aus einem anderen Grund. Zudem muss die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde die Kündigung für zulässig erklären (§ 17 Abs. 2 MuSchG). Es gibt drei typische Gründe: Insolvenz des Arbeitgebers, Stilllegung eines Betriebes oder eines Betriebsteiles und verhaltensbedingte Kündigung.

Im Jahr 2011 wurden etwa 1.200 solcher Anträge auf „Zulässigkeitserklärung“ gestellt. Davon wurden laut Statistischem Bundesamt etwa 650 Kündigungen genehmigt. Einer Kündigung wegen Insolvenz des Arbeitgebers stimmt die Behörde normalerweise zu, eine verhaltensbedingte Kündigung lehnt die Behörde oft ab.

Während der Elternzeit - Wer nach der Geburt des Kindes in Elternzeit geht, dem darf der Arbeitgeber auch während der Elternzeit nicht kündigen. Der Kündigungsschutz verlängert sich über die Frist von vier Monaten nach der Geburt des Kindes hinaus bis zum Ablauf der angemeldeten Elternzeit (§ 18 BEEG).

Kündigungsschutzklage - Auch wenn Dein Arbeitgeber gegen das Mutterschutzgesetz verstößt und rechtswidrig kündigt, musst Du Dich gerichtlich dagegen wehren und innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Erhebst Du keine Klage, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam.

Vor dem Arbeitsgericht brauchst Du keine anwaltliche Vertretung. Beauftragst Du dennoch eine Juristin, die Dich gegen die rechtswidrige Kündigung verteidigen soll, musst Du mit Kosten rechnen. Bei einem Arbeitsgerichtsprozess zahlt in der ersten Instanz jede Partei ihren Anwalt, egal ob sie den Prozess gewinnt oder verliert. Gegen das Kostenrisiko hilft eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung, die den Bereich Arbeitsrechtsschutz abdeckt.

Urlaubsansprüche im Mutterschutz

Selbst wenn Du wegen eines Beschäftigungsverbots während der Schwangerschaft nicht arbeiten darfst, entstehen Urlaubsansprüche. Diese darf Dein Arbeitgeber nicht kürzen (während der Elternzeit ist das anders). Stehen Dir noch Rest-Urlaubstage zu, kannst Du diese auch noch nach den Schutzfristen nehmen oder auch erst nach der Elternzeit. Deine Urlaubsansprüche verfallen nicht, sofern Du im Mutterschutz oder in Elternzeit bist, auch falls in Deinem Arbeits­vertrag eine sogenannte Verfallsklausel enthalten ist.

Frage nach der Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch

Das gibt es immer wieder: Du bewirbst Dich um eine neue Stelle und im Vorstellungsgespräch fragt Dich Dein Gegenüber, ob Du schwanger bist oder wie es bei Dir mit der Familienplanung aussieht. Die Frage, ob Du schwanger bist, ist nicht erlaubt; Du musst darauf nicht antworten. Du hast sogar das Recht zu lügen. Das gilt auch für den Fall, dass Du befristet als Schwangerschaftsvertretung eingestellt werden sollst und selbst schwanger bist (LAG Köln, 11.10.2012, Az. 6 Sa 641/12).

Emp­feh­lungen aus dem Ratgeber Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Wir haben im Sommer 2023 Rechtsschutztarife mit den Bausteinen Privat, Beruf und Verkehr untersucht. Unsere Emp­feh­lungen aus diesem Test sind:

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Die wichtigsten Fragen für Dich zusammengefasst

Wer wird durch das Mutterschutzgesetz geschützt?

Das Mutterschutzgesetz gilt für alle schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten oder ob sie noch in der beruflichen Ausbildung sind. Auch für Frauen, die einen Minijob haben, gilt das Gesetz. Wer ein freiwilliges soziales Jahr ableistet und schwanger wird, ist ebenfalls geschützt.

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Sind Überstunden und Nachtschicht für Schwangere erlaubt?

Eine Schwangerschaft ist zwar keine Krankheit. Dennoch müssen Arbeitgeber zum Schutz von Schwangeren bestimmte Dinge beachten. Sie dürfen grundsätzlich nicht zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens arbeiten, Nachtschichten oder  Rufbereitschaften kommen also nicht mehr infrage. Für die Arbeit nach 20 Uhr bis 22 Uhr gibt es ein behördliches Genehmigungsverfahren, das der Arbeitgeber einleiten kann. Unter anderem muss die Frau sich ausdrücklich bereit erklären, nach 20 Uhr zu arbeiten.

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Was gilt für den Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes?

Auch wenn Du wegen eines Beschäftigungsverbots während der Schwangerschaft nicht arbeiten darfst, entstehen Urlaubsansprüche. Diese darf der Arbeitgeber nicht kürzen. Stehen Dir noch Rest-Urlaubstage zu, kannst Du diese auch noch nach den Schutzfristen nehmen, also zum Beispiel auch erst nach der Elternzeit. 

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Wann dürfen Schwangere und Mütter nicht arbeiten?

Schwangere müssen nur bis zu sechs Wochen vor der Geburt arbeiten. Nach der Geburt müssen sie acht Wochen zu Hause bleiben. Sie sind im gesetzlichen Mutterschutz. Einige Schwangere dürfen schon vor Beginn des Mutterschutzes wegen eines Beschäftigungsverbots nicht mehr arbeiten, weil der Arbeitsplatz Risiken für die Gesundheit von Mutter und Kind bedeutet. Schwangere können auch erkranken und dürfen deshalb nicht arbeiten.

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