BGH-Urteil
Bild: Uli Deck / dpa

Endlich: BGH verurteilt Volkswagen zu Schadensersatz

Für die einen ist es der Schlusspunkt, für die anderen erst der Beginn. Am Montag urteilte erstmals der Bundesgerichtshof (BGH) konkret über die Rückgabe eines manipulierten VW-Diesels – und bestätigte damit fast vier Jahre nach Beginn der Affäre, dass Volkswagen mit seinen illegalen Abschalteinrichtungen die Kunden aus Gewinninteresse betrogen hat (Az. VI ZR 252/19). Keine niedliche „Schummelsoftware“, keine harmlose „Diesel-Thematik“ (VW-Sprech) – sondern sittenwidriges Verhalten, urteilte der BGH. Die Genehmigung für den EA189-Diesel habe VW nur durch „arglistige Täuschung“ bekommen. Dieses glasklare Urteil dürfte auch für andere Autohersteller und ihre Tricksereien Konsequenzen haben.

Bislang hat Volkswagen auf Zeit gespielt, jetzt will der Konzern den Abgasskandal zügig beilegen: Der Autobauer nimmt den über sechs Jahre alten VW-Sharan zurück und zahlt dem Kläger Herbert Gilbert (oben im Bild) dafür rund 28.500 Euro inklusive Zinsen. Mit dem vom Dienstleister Myright finanzierten Verfahren erzielte Gilbert ein deutlich besseres Ergebnis, als er es mit der Musterfeststellungsklage erreicht hätte. Auf der Grundlage des BGH-Urteils will Volkswagen jetzt auch all denen einen Vergleich vorschlagen, die sich vor deutschen Gerichten noch streiten. Das betrifft rund 60.000 Klagen.

Für VW ist die Sache sogar noch glimpflich ausgegangen. Denn die Richter haben entschieden, dass sich die Betrugsopfer die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen müssen. Wir hätten eine andere Entscheidung im Sinne der Betroffenen für fairer gehalten. Der Abzug berechnet sich so: Bruttokaufpreis mal gefahrene Kilometer geteilt durch die erwartete Restlaufleistung beim Kauf. Der gebrauchte Sharan hatte 31.500 Euro gekostet, der Kläger war nur rund 50.000 Kilometer gefahren. Deshalb musste er sich bei einer erwarteten Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern knapp 6.000 Euro abziehen lassen. Bei Vielfahrern würde der Vorteil gegenüber der Musterklage also sinken.

 

Es gibt noch weitere Betrugsdiesel

Jetzt geht es erst richtig los, hört man von einigen Verbraucheranwälten – und zwar mit weiteren Klagen gegen Volkswagen wegen des Nachfolgemotors EA288. Aber auch gegen den EA897, der in vielen 3,0- und 4,2-Liter-Dieseln von Audi, Porsche und VW eingebaut wurde.

Auch gegen andere Hersteller laufen Klagen. Hier ist vor allem Mercedes zu nennen und der OM651-Motor, der zum Beispiel im Vito, in der C-Klasse und beim GLC auffällig wurde. Im März gab es außerdem erstmals ein Urteil gegen BMW. Grundsätzlich kann sich für jeden eine Klage lohnen, für dessen Auto es einen offiziellen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts wegen illegaler Abschalteinrichtungen gab.

Für diese Verfahren ist das BGH-Urteil besonders wichtig, da sich viele Grundsätze auf andere Diesel-Fälle übertragen lassen. Vor allem ist die Beweislast inzwischen für Kläger deutlich geringer geworden und Ansprüche gegen die anderen Motortypen sind in aller Regel noch nicht verjährt. Ob Ihr Auto dazugehört, können Sie auf den Websites von Anwaltskanzleien nachschauen, zum Beispiel der Kanzlei Gansel, Stoll & Sauer oder Goldenstein & Partner, die den Kläger vor dem BGH vertraten.

Die Chancen für Autobesitzer haben sich also verbessert. Wir werden sehr genau hinschauen, wer in der Autoindustrie sonst noch Dreck am Stecken hat. Auch sind zahlreiche Detailfragen noch nicht geklärt – der BGH wird im Juli dazu erneut verhandeln.

Britta Beate Schön
Autor

Stand:

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

2 Kommentare

  1. Hallo liebe Finanztip Redaktion,

    wie ist es denn, wenn ein Firmenwagen betroffen ist? Ich hatte damals einen Skoda (ist ja auch VW) der betroffen war. Steht mir da als Nutzer des Fahrzeuges (1% Regelung) auch etwas zu?

    Freundliche Grüße
    Karina Göttler

  2. Hallo,
    das ist deswegen ein Grund zur Freude (und nicht doch Schadenfreude), weil Gerichte laut Herrn Bundesminister des Sozialen Dr. Blüm (leider + 2020), in Deutschland nicht immer so arbeiten würden, wie man sich das als Aussenstehender wünscht. Sie wären ein Unsicherheitsfaktor.

    Mich wundert, dass (falls das so sein sollte) die Unternehmen sich davon meistens nicht abschrecken lassen und den Standort Deutschland beibehalten. Das dürfte psychologische Gründe haben. Diese auszunutzen wäre allgemein mitnichten schlechtes unternehmerisches Handwerk- im Gegenteil, es ist schlau.

    Mich freut, dass diese lange Jahre offene Angelegenheit nicht so ein großes Fragezeichen hinterlässt wie ich zeitweise befürchtete. Mühe bleibt es für die Kläger. Nur es hätte eine Art Giga- Gschmaeckle hinterlassen, wenn auch hier die Rechtssicherheit sich als Abwesend entpuppt hätte.
    Es ist besser als Wo Anders- allerdings wird der durchaus naive Absolutheitsanspruch an unsere Judikative oft enttäuscht.

    Bislang hilft da nur Aufklärung, als Sofortmaßnahme. Nicht dass man dann enttäuscht ist, wenn man feststellt, dass man ohne Sendungsbewusstsein nicht vor Gericht ziehen sollte (im Bestfall), weil sie es einfach nicht besser hinbekommen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Jan Alexander

Comments are closed.

* Was der Stern bedeutet:

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.