Mercedes-Abgasskandal, Schadensersatz und Musterfeststellungsklage Deine Rechte als Mercedes-Diesel-Käufer
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So gehst Du vor
Alles begann mit Volkswagen und dessen Ärger mit den amerikanischen Justiz- und Umweltbehörden. Mercedes hatte zunächst niemand so recht im Blick. Doch mittlerweile hat der Stern einige Kratzer bekommen. Denn auch die Ingenieure von Daimler sollen Mercedes-Dieselfahrzeuge so gebaut und programmiert haben, dass die Abgaswerte auf dem Prüfstand zwar der gesetzlichen Norm entsprechen, aber auf der Straße eben nicht. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem aktuellen Urteil im Juni 2023 die Chancen auf einen pauschalen Schadensersatz erhöht (Az. VIa ZR 1031/22).
Bisher hat die Mercedes-Benz Group AG (vorher: Daimler AG) immer erklärt, das Unternehmen habe weder betrogen noch manipuliert. Große Strafverfahren wie gegen ehemalige Audi-Vorstände gab es in Stuttgart nicht. Mercedes ist dennoch in der Abgasaffäre zunehmend unter Druck geraten.
Es laufen immer noch Ermittlungen und Verfahren gegen Daimler wegen des Verdachts auf unerlaubte Manipulation der Abgasmesswerte – und zwar weltweit. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen den Autobauer einen mittlerweile rechtskräftigen Bußgeldbescheid erlassen wegen fahrlässiger Aufsichtspflichtverletzung in Höhe von 870 Millionen Euro.
Wie die Daimler AG berichtet, ist nicht auszuschließen, dass verschiedene Behörden zu dem Schluss kommen, dass in weiteren Mercedes-Benz-Dieselfahrzeugen „unzulässige Funktionalitäten“ enthalten sind (Geschäftsbericht 2022, Seite 293). Das Unternehmen hat seine Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken sowie behördliche Verfahren im Geschäftsbericht 2022 wie in den Jahren zuvor nicht mehr offengelegt, um seine Position in künftigen Gerichtsverfahren nicht zu beeinträchtigen (Geschäftsbericht 2022, Seite 274). Im Jahr 2019 beliefen sich die Rückstellungen auf 4,9 Milliarden Euro (Geschäftsbericht 2019, Seite 88).
Bei den Vorwürfen gegen Mercedes geht es vor allem um das sogenannte Thermofenster, das in den Daimler-Dieseln programmiert sein soll. Technisch bedeutet Thermofenster, dass der Motor die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur steuert. Stark vereinfacht: Je kälter es ist, desto weniger wird gereinigt. Daimler rechtfertigt die Technik damit, dass sie die Motoren schütze und aus Sicht des Konzerns legal ist. Zudem soll Daimler weitere Abschalteinrichtungen verbaut haben, wie zum Beispiel die sogenannte „Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung“, die das Kraftfahrt-Bundesamt und auch der Gutachter Professor Kai Borgeest von der Technischen Hochschule Aschaffenburg für unzulässig halten.
Daimler kündigte im Juli 2017 bei mehr als drei Millionen Dieselfahrzeugen ein freiwilliges Software-Update an. Dann reagierte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und verpflichtete Daimler erstmals Ende Mai 2018 bei knapp 1.400 Transportern des Modells Vito mit 1,6-Liter-Motor in Deutschland zu einem Software-Update.
Im zweiten und dritten Quartal 2018 bestätigte das Amt offiziell, dass Daimler in bestimmte Mercedes-Benz-Dieselfahrzeuge „unzulässige Abschalteinrichtungen“ eingebaut hat. Der Autohersteller sollte „nachträgliche Nebenbestimmungen zur EG-Typgenehmigung“ vornehmen und schon verkaufte Fahrzeuge zurückrufen. Im Herbst 2022 erließ das KBA darüber hinaus weitere Bescheide in Bezug auf Fahrzeuge, die mit einem Dieselmotor des Typs OM607 EU6 oder EU5 ausgestattet sind. Insgesamt musste Daimler mittlerweile auf Anordnung des KBA in Europa rund 1,4 Millionen Fahrzeuge zurückrufen, davon rund 550.000 in Deutschland.
Gegen die Anordnungen des Kraftfahrtbundesamts legte Daimler Widerspruch ein, allerdings ohne Erfolg. Daraufhin reichte der Autobauer mittlerweile vierKlagen beim Verwaltungsgericht Schleswig gegen die Rückrufe des KBA ein. Entscheidungen stehen noch aus. Nach Auskunft des Gerichts wird es im Jahr 2023 noch keinen Termin für eine mündliche Verhandlung geben.
Wichtig: Viele Zivilgerichte lehnten einen Ersatz des Schadens bereits deshalb ab, weil der Kläger keinen Rückrufbescheid vorlegen konnte. Der Bundesgerichtshof betonte im Januar 2021 nochmals, dass ein Rückruf keine Rolle spielt für die Frage nach Schadensersatz (BGH, 19.01.2021, Az. VI ZR 433/19).
Sollte sich herausstellen, dass Daimler unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut hat, sodass das Auto ein Vielfaches der zulässigen Grenzwerte im normalen Straßenverkehr ausstößt, dann liegt darin ein Sachmangel. Als betroffener Mercedes-Käufer stehen Dir deshalb Gewährleistungsansprüche zu. Da aber alle Gewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag grundsätzlich nach zwei Jahren verjähren, haben viele Käufer wahrscheinlich keine Ansprüche mehr aus dem Kaufrecht (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Bei einem Gebrauchtwagen verjähren sie in der Regel schon nach einem Jahr.
Möglicherweise hast Du gegen Daimler als Hersteller Ansprüche auf den sogenannten großen Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§§ 826, 31 BGB). Die Voraussetzungen dafür sind aber streng und schwer zu beweisen.
Hat Daimler eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut, ist Schadensersatz möglich, wenn zum Beispiel die Ingenieure gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt den unzulässigen Mechanismus verschwiegen haben. Das wäre eine Täuschung der Behörde und ließe auf Vorsatz schließen. Für Abschaltvorrichtungen, die erkennen, dass sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet, gilt das umso mehr.
Du kannst den Kaufpreis als Schaden geltend machen, Du gibst das Fahrzeug zurück und bekommst das zurück, was Du bezahlt hast. Für die gefahrenen Kilometer musst Du Dir eine sogenannte Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Verfahren gegen Volkswagen geklärt (BGH, 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19). Das bedeutet: Je länger Du fährst, desto weniger Geld kannst Du von Daimler bekommen. Diesen Grundsatz muss man nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs allerdings einschränken. Denn die Anrechnung von Nutzungsvorteilen darf nicht dazu führen, dass der Anspruch ganz entfällt (EuGH, 21.03.2023, Az. C-100/21).
Neu: Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs können Diesel-Fahrer auch Schadensersatz verlangen, wenn Mercedes unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hat, ohne dass dem Hersteller Vorsatz nachgewiesen werden muss (§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV).
Als Käufer eines Fahrzeugs, das zur Serie eines genehmigten Typs gehört und mit einer Übereinstimmungsbescheinigung versehen ist, darfst Du nämlich erwarten, dass die europäischen Vorgaben eingehalten wurden. Und dazu gehört eben auch, dass keine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde. Wirst Du in diesem Vertrauen enttäuscht, kannst Du von Mercedes-Benz, die die Bescheinigung ausgegeben haben, Schadensersatz verlangen – auch bei einem fahrlässigen Verstoß gegen europäisches Abgasrecht (BGH, 26.06.2023, Az. VIa ZR 1031/22). Du musst nur beweisen, dass in Deinem Diesel eine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden ist. Kann sich Daimler von jedem Verschulden entlasten, haftet der Hersteller allerdings nicht.
Wie hoch ist der Schadensersatz? Pauschal zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises, ohne dass dazu ein Sachverständigengutachten vorgelegt werden müsste. Wie viel genau kann das Gericht entscheiden. Das Auto kannst Du behalten, die gefahrenen Kilometer werden nicht gegengerechnet. Alles andere stände im Widerspruch zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (21.03.2023, Az. C-100/21). Nutzungsvorteile und der Restwert des Fahrzeugs sind erst dann und nur insoweit anzurechnen, als sie den Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags übersteigen. Ob etwas angerechnet wird, müssen die Gerichte im Einzelfall klären.
Ansprüche gegen den Hersteller verjähren in drei Jahren, nachdem Du einen Rückruf bekommen hast beziehungsweise von der unzulässigen Abschalteinrichtung erfahren hast. Sollten Ansprüche bereits verjährt sein, kann sich für Neuwagenkäufer trotzdem eine anwaltliche Prüfung lohnen. Diese können bis zu zehn Jahre nach dem Fahrzeugkauf noch Ansprüche durchsetzen, damit Mercedes-Benz nicht wirtschaftlich vom Verstoß gegen europäisches Abgasrecht profitiert (§ 852 BGB).
Daimler ist bisher nicht bereit, Vergleiche zu schließen. Betroffene haben deshalb zwei Möglichkeiten: Individualklage oder Musterfeststellungsklage, wobei die Frist für die Anmeldung dazu bereits abgelaufen ist.
Du kannst gegen Daimler klagen, um Deine Rechte durchzusetzen. Bei jedem Gerichtsverfahren hast Du ein Kosten- und Prozessrisiko: verlierst Du die Klage, zahlst Du nicht nur Deinen Anwalt und die Gerichtskosten, sondern auch den Anwalt von Daimler. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, besteht kein Kostenrisiko. Es reicht dafür auch eine reine Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Die folgenden Anwaltskanzleien sind darauf spezialisiert, Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegen die Mercedes-Benz Group AG (ehemals Daimler AG) zu vertreten. Warum wir diese Experten empfehlen und wie wir sie ausgewählt haben, liest Du am Ende dieses Artikels.
Wie schon gegen Volkswagen führt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) eine Musterfeststellungsklage gegen Daimler, um die Voraussetzungen für Schadensersatz in einem Musterverfahren klären zu lassen (Az. 24 MK 1/21). Anwaltlich vertreten wird der Verband von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr. Ein Jahr ist zwischen der Klageeinreichung am 7. Juli 2021 und dem ersten Verhandlungstag am 12. Juli 2022 vergangen. In diesem Zeitraum haben sich 2.848 Betroffene der Klage angeschlossen.
Es geht um illegale Abschalteinrichtungen bei GLK- oder GLC-Mercedes-Fahrzeugen mit Typ OM-651-Dieselmotor. Dem Sprecher des VZBV zufolge habe das Gericht bei den Euro-6-Motoren in den Fahrzeugmodellen GLC 220 d 4Matic, GLC 250 d 4Matic, GLK 220 BlueTec (4Matic) und GLK 250 BlueTec (4Matic) Anhaltspunkte für den vorsätzlichen Einbau illegaler Abschalteinrichtungen gesehen. Bei den Euro-5-Motoren hingegen in den Fahrzeugmodellen GLK 200 CDI, GLK 220 CDI und GLK 220 CDI 4Matic beurteile das Gericht den Sachverhalt bisher etwas zurückhaltender.
Bis zu einem Urteil wird es noch dauern, da das Oberlandesgericht wichtige Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs abwarten will. Die Verhandlung soll am 21. September 2023 in Stuttgart fortgesetzt werden.
Für den Fall, dass der VZBV gewinnt, können alle im Klageregister eingetragenen Verbraucher von einem Urteil oder Vergleich profitieren. Zur Erinnerung: Die Musterklage gegen Volkswagen endete mit einem Vergleich. Volkswagen zahlte an rund 245.000 Verbraucher zwischen 1.350 und 6.257 Euro.
Das Klageregister ist geschlossen. Anmeldungen zur Musterfeststellungsklage sind nicht mehr möglich. Über die weitere Entwicklung der Klage informieren wir Dich hier und in unserem Newsletter.
Es gibt mehrere positive Urteile für Mercedes-Fahrer, die allerdings fast alle noch nicht rechtskräftig sind. Aber: Die Mehrzahl der Klagen hat Daimler bisher gewonnen. Der Konzern erklärt, dass die Gerichte in rund 95 Prozent der Fälle zu Gunsten von Daimler entschieden haben. Eine Übersicht zu den Urteilen findest Du auf dem Blog von Professor Heese zum Forschungsprojekt Dieselskandal der Universität Regensburg. Einige spannende positive Urteile haben wir für Dich zusammengestellt.
Neu: Der Bundesgerichtshof hat am 26. Juni 2023 in drei Verfahren die Hürden für Dieselfahrer gesenkt, Schadensersatz zu bekommen (VIa ZR: 335/21, 533/21, 1031/22). Die Verfahren sollten jetzt schneller und leichter durchgeführt werden können, wenn die Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung wie einem Thermofenster ausgestattet sind. Denn:
Der Bundesgerichtshof hat die Urteile aufgehoben und zur weiteren Aufklärung an die jeweiligen Gerichte zurückverwiesen. Bleibt abzuwarten, was finanziell dann tatsächlich für die Diesel-Käufer übrigbleibt.
EuGH-Urteil - Dem BGH-Urteil vom Juni ging ein wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg voraus. Auf Vorlage des Landgerichts Ravensburg befasste sich das Gericht mit dem Thermofenster als unzulässiger Abschalteinrichtung. Das Urteil eröffnete für Dieselfahrer die Möglichkeit, leichter Schadensersatz zu bekommen (21.03.2023, Az. C-100/21).
Der Bundesgerichtshof hatte sich erstmals im Januar 2021 zur Haftung von Daimler und zu den sogenannten Thermofenstern geäußert (BGH, 19.01.2021, Az. VI ZR 433/19). Demnach ist ein Anspruch auf Schadensersatz möglich, wenn weitere Umstände beim Autobauer hinzukommen, die besonders verwerflich sind. Das könnten zum Beispiel falsche Angaben im Typengenehmigungsverfahren vor dem Kraftfahrt-Bundesamt sein. Damit muss sich das Oberlandesgericht Köln jetzt erneut befassen, nachdem der BGH dessen Urteil aufgehoben hat, weil es sich zu ungenau mit den Argumenten des Klägers auseinandergesetzt hat.
Im September 2021 entschied der BGH in vier gleichzeitig verhandelten Verfahren, dass die Kläger keinen Anspruch auf Schadensersatz haben, selbst wenn man die Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet (16.09.2021, Az. VII ZR 190/20, 286/20, 321/20 und 322/20). Diese Urteile stärkten zunächst die Position von Daimler, bedeuten aber nicht, dass Schadensersatzansprüche generell ausgeschlossen sind. Die nachfolgenden Urteile haben die Hürden deutlich gesenkt.
Im Februar 2021 haben wir zehn Rechtsanwaltskanzleien zum Thema „Ansprüche von Mercedes-Fahrern im Abgasskandal“ angeschrieben, die auf diesen Bereich spezialisiert sind. Dabei haben wir uns auf die fünf Kanzleien beschränkt, die wir nach der Untersuchung im Jahr 2018 für empfehlenswert hielten, sowie auf fünf weitere, die in diesem Bereich eine besondere Expertise aufweisen und sich bei uns gemeldet haben.
Zur Prüfung haben wir den Kanzleien einen umfangreichen Fragebogen geschickt. Dieser enthielt unter anderem Fragen zu den Kosten einer Erstberatung, zur Einschätzung der Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt sowie zur Bewertung der Rechtslage nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs zu den Thermofenstern. Wir haben uns nach gewonnenen und verlorenen Urteilen sowie Vergleichen erkundigt. Sieben Anwaltskanzleien haben uns geantwortet, davon haben fünf ihre Spezialisierung und Prozesserfahrung im Daimler-Abgasskandal nachgewiesen.
Über die tatsächliche Beratungsqualität können wir keine Aussage treffen, da wir sie nicht überprüfen können. Grundvoraussetzung für unsere Empfehlung ist vielmehr, dass die Kanzlei den Fragebogen vollständig ausgefüllt hat. Ihre Prozesserfahrung mussten die Anwälte belegen anhand von Listen mit gewonnenen und verlorenen Urteilen jeweils mit gerichtlichen Aktenzeichen sowie Hinweisen auf den Motor- und Fahrzeugtyp. Außerdem musste die Kanzlei mindestens drei positive Urteile gegen Daimler erstritten haben, wovon sie uns als Beleg ein Urteil in eingescannter Form übermitteln musste.
Für Verbraucher positiv ist aus unserer Sicht, wenn sie eine kostenlose Ersteinschätzung bekommen. Dies ist derzeit bei allen Anwälten aus unserer Empfehlungsliste der Fall. Die Sortierung erfolgt nach der Anzahl der uns zuletzt aufgelisteten gewonnenen Urteile mit entsprechenden gerichtlichen Aktenzeichen. Übermitteln uns die empfohlenen Kanzleien nach der Veröffentlichung weitere Urteile oder Vergleiche, werden wir das laufend aktualisieren – zuletzt am 30. November 2022. Die Sortierung kann sich dann unter Umständen ändern.
Unsere Untersuchung ist vorerst abgeschlossen. Weitere Anwaltskanzleien können wir derzeit nicht berücksichtigen.
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