Mercedes-Abgasskandal, Schadensersatz und Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge

Deine Rechte als Mercedes-Diesel-Käufer

Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch Daimler hat seinen Abgasskandal: Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete in Deutschland den Rückruf von rund 550.000 Dieselfahrzeugen wegen illegaler Ab­schalt­ein­richt­ungen an.
  • Tausende Mercedes-Fahrer zogen vor Gericht und forderten Schadensersatz – zum Teil mit Erfolg.
  • Das Oberlandesgericht Stuttgart muss im Rahmen einer Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge entscheiden, ob Daimler Schadensersatz für verschiedene Modelle an seine Kunden wegen des Abgasskandals zahlen muss (Az. 24 MK 1/21). Die mündliche Verhandlung wird voraussichtlich im Juni 2023 fortgesetzt.
  • Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind Schadensersatzklagen für betroffene Autokäufer leichter möglich, weil die Mercedes-Benz Gruppe schon bei bloßer Fahrlässigkeit für den Einbau der illegalen Thermofenster haftet.

So gehst Du vor

  • Lass Dich beraten, ob es sich für Dich lohnt, Schadensersatz für Deinen Diesel einzufordern.
  • Mit einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung kannst Du selbst klagen. Wir haben eine Liste mit empfehlenswerten Anwaltskanzleien zusammengestellt.

Alles begann mit Volkswagen und dessen Ärger mit den amerikanischen Justiz- und Umweltbehörden. Mercedes hatte zunächst niemand so recht im Blick. Doch mittlerweile hat der Stern einige Kratzer bekommen. Denn auch die Ingenieure von Daimler sollen Mercedes-Dieselfahrzeuge so gebaut und programmiert haben, dass die Abgaswerte auf dem Prüfstand zwar der gesetzlichen Norm entsprechen, aber auf der Straße eben nicht.

Wie ist der Stand im Diesel-Abgasskandal bei Daimler?

Bisher hat die Mercedes-Benz Group AG (vorher: Daimler AG) immer erklärt, das Unternehmen habe weder betrogen noch manipuliert. Es ist dennoch in der Abgasaffäre zunehmend unter Druck geraten.

Ermittlungen gegen Daimler

Es laufen immer noch Ermittlungen und Verfahren gegen Daimler wegen des Verdachts auf unerlaubte Manipulation der Abgasmesswerte – und zwar weltweit. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen Daimler einen mittlerweile rechtskräftigen Bußgeldbescheid erlassen wegen fahrlässiger Auf­sichts­pflicht­ver­letz­ung in Höhe von 870 Millionen Euro.

Wie die Daimler AG berichtet, ist nicht auszuschließen, dass verschiedene Behörden zu dem Schluss kommen, dass in weiteren Mercedes-Benz-Dieselfahrzeugen „unzulässige Funktionalitäten“ enthalten sind (Geschäftsbericht 2022, Seite 293). Das Unternehmen hat seine Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken sowie behördliche Verfahren im Geschäftsbericht 2022 wie in den Jahren zuvor nicht mehr offengelegt, um die Position von Daimler in künftigen Gerichtsverfahren nicht zu beeinträchtigen (Geschäftsbericht 2022, Seite 274). Im Jahr 2019 beliefen sich die Rückstellungen auf 4,9 Milliarden Euro (Geschäftsbericht 2019, Seite 88).

Bei den Vorwürfen gegen Mercedes geht es vor allem um das sogenannte Thermofenster, das in den Daimler-Dieseln programmiert sein soll. Technisch bedeutet Thermofenster, dass der Motor die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur steuert. Stark vereinfacht gesprochen: Je kälter es ist, desto weniger wird gereinigt. Daimler rechtfertigt die Technik damit, dass sie die Motoren schütze und aus Sicht des Konzerns legal ist. Zudem soll Daimler weitere Ab­schalt­ein­richt­ungen verbaut haben, wie zum Beispiel die sogenannte „Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung“, die das Kraftfahrt-Bundesamt und auch der Gutachter Prof. Kai Borgeest von der Technischen Hochschule Aschaffenburg für unzulässig halten.

Mercedes-Rückrufaktionen und Widerspruch

Daimler kündigte im Juli 2017 bei mehr als drei Millionen Dieselfahrzeugen ein freiwilliges Software-Update an. Dann reagierte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und verpflichtete Daimler erstmals Ende Mai 2018 bei knapp 1.400 Transportern des Modells Vito mit 1,6-Liter-Motor in Deutschland zu einem Software-Update.

Im zweiten und dritten Quartal 2018 bestätigte das Amt offiziell, dass Daimler in bestimmte Mercedes-Benz-Dieselfahrzeuge „unzulässige Ab­schalt­ein­richt­ungen“ eingebaut hat. Der Autohersteller sollte „nachträgliche Nebenbestimmungen zur EG-Typgenehmigung“ vornehmen und schon verkaufte Fahrzeuge zurückrufen. Im Herbst 2022 erließ das KBA darüber hinaus weitere Bescheide in Bezug auf Fahrzeuge, die mit einem Dieselmotor des Typs OM607 EU6 oder EU5 ausgestattet sind. Insgesamt musste Daimler mittlerweile auf Anordnung des KBA in Europa rund 1,4 Millionen Fahrzeuge zurückrufen, davon rund 550.000 in Deutschland.

Gegen die Anordnungen des Kraftfahrtbundesamts legte Daimler Widerspruch ein, allerdings ohne Erfolg. Daraufhin reichte der Autobauer mittlerweile vierKlagen beim Verwaltungsgericht Schleswig gegen die Rückrufe des KBA ein. Entscheidungen stehen noch aus. Nach Auskunft des Gerichts wird es im Jahr 2023 noch keinen Termin für eine mündliche Verhandlung geben.

Wichtig: Viele Zivilgerichte lehnten einen Ersatz des Schadens bereits deshalb ab, weil der Kläger keinen Rück­ruf­be­scheid vorlegen konnte. Der Bundesgerichtshof betonte im Januar 2021 nochmals, dass ein Rückruf keine Rolle spielt für die Frage nach Schadensersatz (BGH, 19.01.2021, Az. VI ZR 433/19).

Welche Rechte haben Mercedes-Fahrer?

Sollte sich herausstellen, dass Daimler unzulässige Ab­schalt­ein­richt­ungen eingebaut hat, sodass das Auto ein Vielfaches der zulässigen Grenzwerte im normalen Straßenverkehr ausstößt, dann liegt darin ein Sachmangel. Als betroffener Mercedes-Käufer stehen Dir deshalb Ge­währ­leist­ungs­an­sprü­che zu. Zudem stehen auch Scha­dens­er­satz­an­sprü­che im Raum.

Kaufrechtliche Ansprüche – Gewährleistung

Bist Du von einem Rückruf betroffen, dann hast Du gegen den Verkäufer – also in der Regel gegen einen Mercedes-Vertragshändler – einen Anspruch auf Nachbesserung, da das Fahrzeug mangelhaft ist. Wichtig: Du musst dem Verkäufer eine angemessene Nachbesserungsfrist setzen, ansonsten besteht die Gefahr, dass Du Deine Mängelrechte verlierst.

Wenn Du den Verkäufer schriftlich zur Nachbesserung aufgefordert hast und die Frist dazu abgelaufen ist, kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten (§§ 434 Abs. 1 Satz 1, 437, 440, 323 BGB). Das bedeutet: Du gibst Deinen Mercedes zurück, und der Händler zahlt Dir den Kaufpreis zurück.

Gelingt die Nachbesserung – also das Software-Update – nicht, kannst Du den Kaufpreis mindern und bekommst deshalb Geld zurück (§ 441 BGB). Ergibt sich nach dem Umbau, dass der Wagen einen anderen Mangel aufweist, darfst Du den Preis deshalb mindern. Das kann der Fall sein, wenn sich die Leistung des Motors verschlechtert oder das Fahrzeug infolge der Nachrüstung mehr Kraftstoff verbraucht. Es ist schwer zu bestimmen, wie stark der Wert gemindert ist; ein Gericht kann das allerdings schätzen.

Da alle Gewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag grundsätzlich nach zwei Jahren verjähren, haben viele Käufer wahrscheinlich keine Ansprüche mehr aus dem Kaufrecht (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Bei einem Gebrauchtwagen verjähren sie in der Regel schon nach einem Jahr.

Scha­dens­er­satz­an­sprü­che

Möglicherweise hast Du auch Ansprüche auf Schadensersatz gegen Daimler als Hersteller (§§ 823, 826 BGB). Die Voraussetzungen dafür sind aber streng.

Hat Daimler eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut, ist Schadensersatz möglich, wenn zum Beispiel die Ingenieure gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt den unzulässigen Mechanismus verschwiegen haben. Das wäre eine Täuschung der Behörde und ließe auf Vorsatz schließen. Für Abschaltvorrichtungen, die erkennen, dass sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet, gilt das umso mehr.

Neu: Dieselfahrer bekommen Rückenwind vom Europäischen Gerichtshof, den das Landgericht Ravensburg angerufen hatte (21.03.2023, Az. C-100/21). Schadensersatzklagen sind demnach für betroffene Autokäufer leichter möglich, weil Autohersteller schon bei bloßer Fahrlässigkeit haften, wenn sie eine illegale Abschalteinrichtung in Diesel-PKW verbaut haben.

Du kannst den Kaufpreis als Schaden geltend machen – denn bei Kenntnis der Manipulation hättest Du den Vertrag wohl nie geschlossen.

Für die gefahrenen Kilometer musst Du Dir eine sogenannte Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Verfahren gegen Volkswagen geklärt (BGH, 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19). Je länger Du fährst, desto weniger Geld kannst Du von Daimler bekommen. Das Landgericht Ravensburg wird nach dem EuGH-Urteil vom März 2023 prüfen, ob die Anrechnung des Nutzungsvorteils für die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs angemessen ist.

Ansprüche gegen den Hersteller verjähren in drei Jahren, nachdem Du einen Rückruf bekommen hast.

Wie bekommst Du Schadensersatz von Daimler?

Daimler ist bisher nicht bereit, Vergleiche zu schließen. Betroffene haben deshalb zwei Möglichkeiten: Individualklage oder Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge.

1. Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge

Wie schon gegen Volkswagen führt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) eine Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge gegen Daimler, um die Voraussetzungen für Schadensersatz in einem Musterverfahren klären zu lassen (Az. 24 MK 1/21). Ein Jahr ist zwischen der Klageeinreichung am 7. Juli 2021 und dem ersten Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart am 12. Juli 2022 vergangen. In diesem Zeitraum haben sich 2.848 Betroffene der Klage angeschlossen.

Es geht um illegale Ab­schalt­ein­richt­ungen bei GLK- oder GLC-Mercedes-Fahrzeugen mit Typ OM-651-Dieselmotor.

Dem Sprecher des VZBV zufolge habe das Gericht bei den Euro-6-Motoren in den Fahrzeugmodellen GLC 220 d 4Matic, GLC 250 d 4Matic, GLK 220 BlueTec (4Matic) und GLK 250 BlueTec (4Matic) Anhaltspunkte für den vorsätzlichen Einbau illegaler Ab­schalt­ein­richt­ungen gesehen. Bei den Euro-5-Motoren hingegen in den Fahrzeugmodellen GLK 200 CDI, GLK 220 CDI und GLK 220 CDI 4Matic beurteile das Gericht den Sachverhalt bisher etwas zurückhaltender.

Bis zu einem Urteil wird es noch dauern, da das Oberlandesgericht wichtige Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs abwarten will. Die Verhandlung soll am 13. Juni 2023 in Stuttgart fortgesetzt werden.

Für den Fall, dass der VZBV gewinnt, können alle im Klageregister eingetragenen Verbraucher von einem Urteil oder Vergleich profitieren. Zur Erinnerung: Die Musterklage gegen Volkswagen endete mit einem Vergleich. Volkswagen zahlte an rund 245.000 Verbraucher zwischen 1.350 und 6.257 Euro.

Das Klageregister ist geschlossen. Anmeldungen zur Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge sind nicht mehr möglich. Über die weitere Entwicklung der Klage informieren wir Dich hier und in unserem Newsletter.

2. Rechtsschutzversicherte können klagen

Du kannst auch selbst gegen Daimler klagen, um Deine Rechte durchzusetzen. Bei jedem Gerichtsverfahren hast Du als Kläger ein Kosten- und Prozessrisiko: verlierst Du die Klage, zahlst Du nicht nur Deinen Anwalt und die Gerichtskosten, sondern auch den Anwalt von Daimler. Wenn Du eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung hast, besteht kein Kostenrisiko. Es reicht dafür auch eine reine Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung.

Die folgenden Anwaltskanzleien sind darauf spezialisiert, Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegen die Mercedes-Benz Group AG (ehemals Daimler AG) zu vertreten. Warum wir diese Experten empfehlen und wie wir sie ausgewählt haben, liest Du am Ende dieses Artikels.

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Wie urteilen Gerichte im Daimler-Abgasskandal?

Es gibt mehrere positive Urteile für Mercedes-Fahrer, die allerdings fast alle noch nicht rechtskräftig sind. Aber: Die Mehrzahl der Klagen hat Daimler bisher gewonnen. Der Konzern erklärt, dass die Gerichte in rund 95 Prozent der Fälle zu Gunsten von Daimler entschieden haben. Eine Übersicht zu den Urteilen findest Du auf dem Blog von Prof. Heese zum Forschungsprojekt Dieselskandal der Universität Regensburg. Einige spannende positive Urteile haben wir für Dich zusammengestellt.

Der Bundesgerichtshof hat sich erstmals im Januar 2021 zur Haftung von Daimler und zu den sogenannten Thermofenstern geäußert (BGH, 19.01.2021, Az. VI ZR 433/19). Demnach ist ein Anspruch auf Schadensersatz möglich, wenn weitere Umstände beim Autobauer hinzukommen, die besonders verwerflich sind. Das könnten zum Beispiel falsche Angaben im Typengenehmigungsverfahren vor dem Kraftfahrt-Bundesamt sein. Damit muss sich das Oberlandesgericht Köln jetzt erneut befassen, nachdem der BGH dessen Urteil aufgehoben hat, weil es sich zu ungenau mit den Argumenten des Klägers auseinandergesetzt hat.

Im September 2021 entschied der BGH in vier gleichzeitig verhandelten Verfahren, dass die Kläger keinen Anspruch auf Schadensersatz haben, selbst wenn man die Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet (16.09.2021, Az. VII ZR 190/20, 286/20, 321/20 und 322/20). Diese Urteile stärken die Position von Daimler, bedeuten aber nicht, dass Scha­dens­er­satz­an­sprü­che generell ausgeschlossen sind.

Neu: Auf Vorlage des Landgerichts Ravensburg befasste sich der Europäische Gerichtshof mit dem Thermofenster als unzulässiger Abschalteinrichtung und den sich daraus ergebenden Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen. Das Urteil eröffnet für Dieselfahrer die Möglichkeit, leichter Schadensersatz zu bekommen (21.03.2023, Az. C-100/21). Die Leitlinien des Bundesgerichtshofs werden sich nach diesem Urteil so nicht mehr halten lassen. Bemerkenswert an dem Urteil sind zwei Punkte:

  1. Daimler haftet nicht erst bei nachgewiesener vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, sondern bereits aufgrund einfacher Fahrlässigkeit für die Verwendung von unzulässigen Ab­schalt­ein­richt­ungen wie zum Beispiel dem Thermofenster (§ 823 Abs. 2 BGB).
  2. Der Anspruch auf Schadensersatz darf durch die Gegenrechnung der gefahrenen Kilometer nicht vollkommen aufgezehrt werden. Das konnte bisher durchaus geschehen, wenn sich die Verfahren lange hinzogen und das Fahrzeug weiter gefahren wurde.   

Es bleibt abzuwarten, wie das Landgericht Ravensburg nun urteilen wird unter Berücksichtigung der Antworten des Europäischen Gerichtshofs. Interessant wird auch, ob der Bundesgerichtshof und die Instanzgerichte ihre Rechtsprechung anpassen werden.

So haben wir die Anwälte ausgewählt

Im Februar 2021 haben wir zehn Rechtsanwaltskanzleien zum Thema „Ansprüche von Mercedes-Fahrern im Abgasskandal“ angeschrieben, die auf diesen Bereich spezialisiert sind. Dabei haben wir uns auf die fünf Kanzleien beschränkt, die wir nach der Untersuchung im Jahr 2018 für empfehlenswert hielten, sowie auf fünf weitere, die in diesem Bereich eine besondere Expertise aufweisen und sich bei uns gemeldet haben.

Zur Prüfung haben wir den Kanzleien einen umfangreichen Fragebogen geschickt. Dieser enthielt unter anderem Fragen zu den Kosten einer Erstberatung, zur Einschätzung der Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt sowie zur Bewertung der Rechtslage nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs zu den Thermofenstern. Wir haben uns nach gewonnenen und verlorenen Urteilen sowie Vergleichen erkundigt. Sieben Anwaltskanzleien haben uns geantwortet, davon haben fünf ihre Spezialisierung und Prozesserfahrung im Daimler-Abgasskandal nachgewiesen.

Über die tatsächliche Beratungsqualität können wir keine Aussage treffen, da wir sie nicht überprüfen können. Grundvoraussetzung für unsere Emp­feh­lung ist vielmehr, dass die Kanzlei den Fragebogen vollständig ausgefüllt hat. Ihre Prozesserfahrung mussten die Anwälte belegen anhand von Listen mit gewonnenen und verlorenen Urteilen jeweils mit gerichtlichen Aktenzeichen sowie Hinweisen auf den Motor- und Fahrzeugtyp. Außerdem musste die Kanzlei mindestens drei positive Urteile gegen Daimler erstritten haben, wovon sie uns als Beleg ein Urteil in eingescannter Form übermitteln musste.

Für Verbraucher positiv ist aus unserer Sicht, wenn sie eine kostenlose Ersteinschätzung bekommen. Dies ist derzeit bei allen Anwälten aus unserer Emp­feh­lungsliste der Fall. Die Sortierung erfolgt nach der Anzahl der uns zuletzt aufgelisteten gewonnenen Urteile mit entsprechenden gerichtlichen Aktenzeichen. Übermitteln uns die emp­foh­lenen Kanzleien nach der Veröffentlichung weitere Urteile oder Vergleiche, werden wir das laufend aktualisieren - zuletzt am 30. November 2022. Die Sortierung kann sich dann unter Umständen ändern.

Unsere Untersuchung ist vorerst abgeschlossen. Weitere Anwaltskanzleien können wir derzeit nicht berücksichtigen.

Autor
Dr. Britta Beate Schön

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Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Emp­feh­lungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

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