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Viele von Euch stellen uns Fragen rund ums Erbrecht. Hier zur Abwechslung mal die Frage, wie man nicht erbt. Astrid etwa macht sich Sorgen, weil ihre Eltern ihr wahrscheinlich nur Schulden hinterlassen. Da sie dafür nicht aufkommen möchte, fragt sie sich, ob sie das Erbe ausschlagen oder darauf verzichten soll. Doch worin besteht der Unterschied? Und wann ist welche Variante besser?

Der Hauptunterschied zwischen Erbausschlagung und Erbverzicht liegt im Zeitpunkt: Erben, die nicht am Nachlass beteiligt werden möchten, können vor dem Erbfall per Vertrag mit dem Erblasser einen Erbverzicht vereinbaren. Das Erbe ausschlagen können Erben hingegen immer erst nach dem Tod des Erblassers.

Ist der Nachlass überschuldet, ist es richtig, das Erbe auszuschlagen. Ein Erbverzicht wegen möglicher Schulden wie bei Astrid ist nicht sinnvoll. Denn die Vermögenslage zwischen Vertragsabschluss und Tod der Eltern kann sich ändern – auch zum Positiven. Nach dem Erbfall kann Astrid immer noch entscheiden, ob sie das Erbe möchte oder nicht.

In einer anderen Situation befindet sich unsere Leserin Conny: Sie ist alleinstehende Inhaberin eines Unternehmens. Für den Fall, dass ihr etwas zustößt, soll ihre Schwester die Firma übernehmen. Ihre Eltern sollen auf keinen Fall erben. Was tun? In diesem Fall ist es sinnvoll, wenn Connys Eltern auf ihren Erb- und Pflichtteil verzichten.

Mit einem Erbverzicht kannst Du schon zu Lebzeiten Deinen Nachlass gestalten und einen Erben ganz ausschließen, sodass er auch keinen Pflichtteil bekommt. Allerdings muss der Verzichtende in einem notariellen Vertrag zustimmen – oft mit Abfindung.

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Britta Beate Schön
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Stand:

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

3 Kommentare

  1. Da ich wahrscheinlich die Schulden meines Vaters erben werde, war dieser Beitrag sehr hilfreich. Ich wusste nicht das ich überhaupt das recht habe das Erbe auszuschlagen. Ich werde mich nun beraten lassen und schauen, was sich noch machen lässt.

  2. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann gehört das Pflichtteilsrecht zum Erbrecht. Es ist gut, dass es das gibt. So bekommt nicht eine Person den ganzen Kuchen.

  3. Jetzt verstehe ich den Unterschied. Das Erbe ausschlagen geht also erst nach dem Tod des Erblassers. Mein Onkel hatte sehr viele Schulden und ich möchte deswegen das Erbe ausschlagen!

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