Verzichtserklärung Mit Erbverzicht die Verteilung des Erbes gestalten

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Erbverzicht bietet Dir neben dem Testament die Möglichkeit, Deinen Nachlass schon zu Lebzeiten zu regeln.
  • Dazu ist ein Vertrag mit dem möglichen Erben erforderlich, der auf das Erbe und auch auf den Pflichtteil verzichten soll – oft gegen eine finanzielle Abfindung.
  • Mit einem Erbverzicht kannst Du Streitigkeiten zwischen Kindern aus mehreren Ehen verhindern, einem Kind vorzeitig sein Erbe auszahlen, Immobilien vor dem Verkauf bewahren oder eine Unternehmensnachfolge gestalten.

 

So gehst Du vor

  • Falls Du Pflichtteilsansprüche ausschließen willst, kann ein Erbverzicht für Dich die Lösung sein.
  • Lass Dich zu den Gestaltungsmöglichkeiten und den Vor- und Nachteilen eines Erbverzichts beraten.
  • Auf einen Erbverzicht musst Du Dich mit Deinen möglichen Erben einigen. Wegen des Vertrags musst Du zum Notar.

Warum sollte jemand auf sein Erbe verzichten? Es gibt gute Gründe dafür. Wenn der Verzichtende eine Abfindung für sein Erbrecht bekommt, kann er das Geld früher investieren. Ein Erbverzicht hat weitreichende finanzielle Folgen. Deshalb solltest Du diesen Schritt genau überlegen. Wir erklären Dir, was es bedeutet, auf sein Erbe zu verzichten.

Was ist ein Erbverzicht?

Der Erb- und der Pflichtteilsverzicht ermöglichen Dir, die Verteilung Deines Vermögens schon zu Lebzeiten an Deine individuellen Verhältnisse anzupassen. Durch einen Erbverzichtsvertrag kannst Du erreichen, dass ein zukünftiger Erbe nach Deinem Tod überhaupt nichts bekommt, nicht einmal seinen Pflichtteil. So kannst Du Dein gesamtes Vermögen auf eine einzelne Person übertragen.

Die Vertragspartner beim Erbverzicht sind der künftige Erblasser und der gesetzliche Erbe, der auf seinen Erbanteil verzichtet. Gesetzliche Erben sind in der Regel der Ehepartner und die Kinder. Der Verzichtende ist durch den Vertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen; er wird behandelt, als hätte er zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt. Er kann nach seiner Verzichtserklärung auch keinen Pflichtteil beanspruchen (§ 2346 BGB). Der Erbverzicht ändert unmittelbar die gesetzliche Erbfolge, denn einzelne Erben fallen weg und der Erbteil von Miterben erhöht sich.

Wichtig: Der Erbverzicht wirkt sich auf das Erbrecht der eigenen Kinder aus. Verzichtet etwa eine Tochter auf ihr gesetzliches Erbrecht, so erstreckt sich die Verzichtserklärung auch auf ihre Kinder, falls in dem Verzichtsvertrag dieser Punkt nicht anders geregelt wird (§ 2349 BGB). Verstirbt die Tochter vor dem Erblasser, erben die Enkelkinder wegen des Erbverzichts nichts, auch wenn die das vielleicht ungerecht finden (OLG Köln, Beschluss vom 2. Juni 2021, Az. 2 Wx 145/21).

Abgrenzung zu Enterbung und Ausschlagung

Möchtest Du eine Person von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, kannst Du sie zwar in einem Testament enterben, aber sie hat dennoch Anspruch auf einen Teil Deines Vermögens, auf den gesetzlichen Pflichtteil. Den Pflichtteil kannst Du nur in sehr seltenen Ausnahmefällen entziehen, wenn der Erbe Dir zum Beispiel nach dem Leben trachtet (§ 2333 BGB). Mit einem Erbverzicht kannst Du einen Erben hingegen ganz ausschließen, er bekommt auch keinen Pflichtteil. Allerdings muss der Verzichtende in einem Vertrag zustimmen.

Als Erbe kannst Du Dein Erbe erst nach dem Tod des Erblassers ausschlagen, etwa weil der Nachlass überschuldet ist. Verzichten auf Dein Erbe kannst Du vor dem Erbfall.

Wann ist ein Erbverzicht sinnvoll?

Für einen Erbverzicht kann es gute Gründe geben. Familienvermögen lässt sich durch Erbverzichtsverträge besser zusammenhalten. Schon zu Lebzeiten werden gesetzliche Erben abgefunden, die im Fall einer Enterbung zumindest Anspruch auf ihren Pflichtteil hätten. Der Erbverzicht ist daher auch ein geeignetes Instrument, wenn es um den Erhalt eines Familienunternehmens geht.

Indem Du Dich mit einigen Angehörigen auf einen Erbverzicht einigst, kannst Du eine Erbengemeinschaft verhindern, in der Streit vorprogrammiert ist, etwa wenn Du Kinder aus verschiedenen Ehen hast, die sich schon zu Lebzeiten nicht verstanden haben.

Für Dich als zukünftiger Erbe kann die Verzichtserklärung auch interessant sein. Wenn Du Aussicht auf eine Erbschaft hast, das Kapital aber schon früher benötigst, kannst Du Dich schon vor dem Erbfall abfinden lassen. So bekommst Du Deinen Anteil am Nachlass vorzeitig und im Gegenzug verzichtest Du auf Dein Erbrecht.

Welche Form musst Du beim Erbverzicht beachten?

Damit ein Erbverzichtsvertrag wirksam ist, musst Du ihn von einem Notar beurkunden lassen (§ 2348 BGB). Beim Vertragsabschluss müssen beide Vertragsparteien anwesend sein. Der Verzichtende darf auch einen Stellvertreter schicken.

Beispiel für einen Erbverzichtsvertrag

Anhand des Beispiels für einen Erbverzicht kannst Du Dir ein Bild davon machen, was in einem Erbverzichtsvertrag geregelt werden kann. Das Beispiel kann als Muster für eine Verzichtserklärung dienen.

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Was kostet ein Erbverzicht?

Der Notar stellt für die Beurkundung eines Erbverzichts eine doppelte Gebühr in Rechnung. Wieviel Du zahlen musst, hängt von der Höhe des Vermögens ab, auf das verzichtet werden soll (§ 102 Abs. 4 GNotKG). Beläuft sich der Verzicht zum Beispiel auf 10.000 Euro, fallen Gebühren von 150 Euro an, zuzüglich Mehrwertsteuer. Geht es bei dem Verzicht um einen Pflichtteil von 100.000 Euro, kostet Dich das 330 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Du kannst mit dem Notarkostenrechner der Bundesnotarkammer ausrechnen, was ein Verzichtsvertrag über unterschiedliche Summen kosten würde.

Bekommst Du eine Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht, so ist die Zahlung wie eine Schenkung unter Lebenden erbschaftssteuerpflichtig (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG).

Kann ein Erbverzicht unwirksam sein?

Ein Erbverzicht kann unwirksam sein, wenn der Verzichtende nicht aus freien Stücken unterschrieben hat, überrumpelt wurde oder weil der Verzichtende die Bedeutung des Verzichts nicht erkannt und verstanden hat.

So hat das Oberlandesgericht Hamm einen Erbverzichtsvertrag für sittenwidrig und damit nichtig erklärt (§ 138 BGB). Der Sohn aus erster Ehe hatte zwei Tage nach seinem 18. Geburtstag nach einer Ausfahrt mit einem teuren Sportwagen unterschrieben, dass er sofort auf sein gesetzliches Erbrecht verzichte.

Als Abfindung wollte der Vater seinem Sohn den Sportwagen überlassen, allerdings nur unter drei Bedingungen: Er sollte bis zu seinem 25. Geburtstag auf das Auto warten, seine Ausbildung zum Zahntechniker bis zu einem festen Datum mit sehr gut abschließen und vier Jahre später seine Meisterprüfung ebenfalls mit sehr gut bestehen. Erfüllte er eine dieser Voraussetzungen nicht, sollte er gar keine Abfindung für seine Verzichtserklärung bekommen (Urteil vom 8. November 2016, Az. 10 U 36/15). Auch wenn der Vertrag zwischen dem Zahnarzt und seinem Sohn von einem Notar beurkundet wurde, war er unwirksam.

Kannst Du einen Erbverzicht rückgängig machen?

Hast Du einmal einen Erbverzichtsvertrag unterschrieben, kannst Du ihn nicht mehr widerrufen.

Du kannst ihn nur durch einen Auf­he­bungs­ver­trag wieder rückgängig machen. Es reicht nicht, wenn nur Du erklärst, dass Du den Verzicht aufheben möchtest. Du musst Dich darauf mit dem künftigen Erblasser oder der Erblasserin einigen. Der Vertrag muss genau wie der Verzichtsvertrag von einem Notar beurkundet werden, ansonsten gilt er nicht (§ 2351 BGB).

Nach dem Tod des Erblassers lässt sich der Erbverzicht nicht mehr rückgängig machen. Auch die Kinder des Verzichtenden können den Vertrag nicht mehr aufheben, nachdem der Verzichtende verstorben ist.

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