
Die erste Musterklage gegen einen großen Vermieter in München ist gescheitert – ein bitteres Urteil für die betroffenen Mieter. In dem Streit, den der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden hat, ging es um eine Gesetzesänderung zum 1. Januar 2019. Seit diesem Datum dürfen Mieten nach Modernisierungen nicht mehr so stark steigen wie zuvor.
Kurz vor dem Stichtag hatten die Mieter der Münchener Wohnanlage „Hohenzollernkarree“ Post bekommen. Die Eigentümerin kündigte darin Modernisierungen an, die aber im Grunde erst 2021 starten sollten. So wollte sich die Max-Emanuel Immobilien GmbH noch die alte Rechtslage sichern und höhere Kosten auf die Mieter abwälzen. Dagegen klagte der Mieterverein München und gewann zunächst vor dem Oberlandesgericht München (wir berichteten). Anders urteilte nun der BGH: Er erklärte die frühe Ankündigung der Arbeiten für zulässig (Az. VIII ZR 305/19).
Für die betroffenen Mieter wird es jetzt teuer. Ein Ehepaar beispielweise muss nach der Modernisierung monatlich fast 730 Euro mehr zahlen, nach neuem Recht wären es nur knapp 230 Euro gewesen. Eventuell eine unzumutbare Härte, auf die sich die Mieter berufen könnten. Damit lassen sich womöglich extreme Erhöhungen abwenden. Vielleicht hilft auch Wohngeld. Immerhin rund eine Million Haushalte haben Anspruch darauf, aber beantragen es nicht.
Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.
* Was der Stern bedeutet:
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.