Familienyoga
Bild: RayJLane / GettyImages

Die Möglichkeit, Familienmitglieder kostenfrei zu versichern, ist einer der großen Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung. Doch die Familienversicherung kannst Du nur unter bestimmten Voraussetzungen nutzen. Falls diese nicht mehr erfüllt sind, solltest Du das unverzüglich Deiner Kasse melden. Sonst musst Du womöglich Beiträge nachzahlen – und das kann in die Tausende Euro gehen.

Die Kassen prüfen regelmäßig, ob Angehörige zurecht familienversichert sind, und können die kostenfreie Mitversicherung auch rückwirkend beenden. So musst Du die Kasse zum Beispiel informieren, falls Dein Kind oder familienversicherter Partner regelmäßig mehr verdient als erlaubt. In diesem Jahr sind 470 Euro Einkommen pro Monat zulässig – dazu zählen auch Mieteinnahmen und Kapitalerträge.

Wenn Du den Vater oder die Mutter Deines Kindes heiratest, musst Du ebenfalls Bescheid geben. Ist er oder sie privat versichert, können Eure Kinder nur dann familienversichert bleiben, sofern der Privatversicherte monatlich weniger als 5.362,50 Euro Einkommen hat – oder nicht Hauptverdiener der Familie ist.

Dasselbe gilt natürlich auch, wenn diese beiden Bedingungen im Laufe der Zeit nicht mehr erfüllt sind. Etwa weil der Ehepartner oder die Ehepartnerin (mit Privatversicherung) eine Lohnerhöhung bekommt – oder aus anderen Gründen die Einkommensgrenze reißt.

Du musst aber keine Angst haben, dass Deine Lieben ohne Versicherung dastehen. Sie können gesetzlich versichert bleiben, müssen aber eigene Beiträge zahlen.

 

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Julia Rieder
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Julia Rieder kümmert sich als Redakteurin um Versicherungsthemen. Während ihres Volontariats bei Finanztip sammelte sie Hörfunk-Erfahrung beim Inforadio. Vorher war sie in den Redaktionen von Frontal 21, der Berliner Zeitung und dem Online-Magazin politik-digital tätig. Ihr Studium der Politikwissenschaft hat Julia an der Freien Universität Berlin mit einem Master abgeschlossen.

6 Kommentare

  1. Liebe Julia vielen dank für den Artikel.

    Mein Mann war zuletzt selbstständig beschäftigt und hat der Aok nichts gesagt jetzt möchten die einen Beitrag von 500€ haben. Kann ich einen wiederspruch einlegen um ihn als Familienversichert gelten zu lassen?

    Mit freundlichen Grüßen

  2. Liebe Julia,
    Ich danke Ihnen für Ihre Artikel im Internet, sie sind eine große Hilfe für mich.
    Meine Situation ist wie folgt:

    Ich wurde in die AOK aufgenommen, weil mein Mann Angestellter eines Unternehmens war und ich als Selbstständige arbeite, ohne die Einkommensgrenze von 470 Euro pro Monat zu überschreiten.

    Am 1. Oktober sind wir jedoch nach Spanien gezogen, wo mein Mann herkommt.

    Er ist also seit dem 1. Oktober nicht mehr bei der AOK versichert und ich auch nicht.

    Auf welcher Grundlage wird die AOK in diesem Fall mein monatliches Einkommen für das Jahr 2021 berechnen?
    Wird es mein Gesamteinkommen auf 9 Monate aufteilen oder wird es ein maximales Einkommen von 5640 Euro (12×470) festlegen?

    Es stellt sich heraus, dass mein monatliches Einkommen die Grenze für 9 Monate überschritten hat (9×470 =4230), ohne jedoch die Summe von 5640 Euro zu erreichen).

    Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Zeit.
    Mit freundlichen Grüßen

    1. Liebe Johanna, wie in Ihrem speziellen Fall das regelmäßige monatliche Einkommen berechnet wird, das für die Familienversicherung relevant ist, kann ich spontan nicht sagen. Das hängt immer stark vom Einzelfall und der Einkommensart ab. Fragen Sie doch am besten direkt bei der AOK nach, wie die das in einem solchen Fall handhabt. Falls Sie da nicht weiterkommen, empfehle ich Ihnen einen Anruf bei der UPD. Die Beratung ist kostenlos und ggf. können Ihnen die Juristen dort weiterhelfen. Hier der Link zur UPD: https://www.patientenberatung.de/de.

  3. Liebe Karin, § 10 Abs. 3 SGB V zufolge muss der Ehegatte mit dem Kind verwandt sein, damit sein Versicherungsstatus oder Einkommen Einfluss auf die Familienversicherung hat. Das scheint in Eurem Fall nicht so zu sein. Aber frag doch vor der Hochzeit einfach mal bei Deiner Krankenkasse nach.

    1. Liebe Julia
      ich danke Ihnen für Ihren sehr ausführlichen Artikel.
      Ich habe eine Frage: Ich wurde in die AOK aufgenommen, weil mein Mann Angestellter eines Unternehmens war und ich als Selbstständige arbeite, ohne die Einkommensgrenze von 470 Euro pro Monat zu überschreiten.
      Ich war Mitglied der AOK, weil mein Mann Angestellter eines Unternehmens war und ich als Selbstständige arbeite, ohne die monatliche Einkommensgrenze von 470 Euro zu überschreiten. Am 1. Oktober sind wir jedoch nach Spanien gezogen, wo mein Mann herkommt.
      Er ist also seit dem 1. Oktober nicht mehr bei der AOK versichert und ich auch nicht.
      Auf welcher Grundlage wird die AOK in diesem Fall mein monatliches Einkommen für das Jahr 2021 berechnen?
      Wird es mein Gesamteinkommen auf 9 Monate aufteilen oder wird es ein maximales Einkommen von 5640 Euro (12×470) festlegen?
      Es stellt sich heraus, dass mein monatliches Einkommen die Grenze für 9 Monate überschritten hat (9×470 =4230), ohne jedoch die Summe von 5640 Euro zu erreichen).

      Ich danke Ihnen im Voraus,

  4. Zu Deinem sehr guten Artikel eine Frage: Ich selbst bin erwerbstätig und bei einer GKV versichert. Mein 13-jähriger Sohn ist darüber familienversichert. Ich will jetzt heiraten. Mein zukünftiger Ehepartner ist in der PKV und sein Gehalt liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Allerdings ist er weder der leibliche Vater meines Sohnes noch ist eine Adoption geplant. Zwischen meinem Sohn und meinem Ehepartner besteht somit – nach meiner Einschätzung – kein verwandschaftliches Verhältnis.
    Kann mein Sohn somit weiterhin über mich familienversichert bleiben oder ist ein Wechsel in die PKV erforderlich, bzw. muss er „freiwillig“ bei meiner GKV krankenversichert werden?

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