Sozialversicherungsbeiträge & Beitragsbemessungsgrenzen 2024 & 2025 Ab wann Du keine Sozialabgaben mehr zahlst
Finanztip-Expertin für Recht
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Hast Du Dich schon mal gefragt, wieso von Deinem Brutto-Gehalt so wenig netto bei Dir ankommt? Das liegt an den Sozialabgaben und an den Steuern. Wir erklären Dir, wie viel Du von Deinem Lohn in die Sozialversicherung zahlen musst und bis zu welcher Höhe. Denn wer gut verdient, muss nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze einzahlen. Die ist an die Lohnentwicklung angepasst und ändert sich jedes Jahr.
Du zahlst als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer von Deinem Bruttogehalt – das ist das Gehalt, was Du im Arbeitsvertrag vereinbart hast – Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung. Dazu gehören die Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die gesetzliche Pflege-, Unfall- und Krankenversicherung. Die Beiträge werden prozentual von Deinem Bruttoeinkommen berechnet. Dein Arbeitgeber trägt je nach Versicherung etwa die Hälfte. Für die gesetzliche Unfallversicherung zahlt er allein.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt in jedem Jahr die Beiträge zu den Sozialversicherungen hinsichtlich Höhe und Bemessungsgrundlagen fest. Sie richten sich nach dem Einkommen aller Versicherten. Die Löhne sind laut Bundesarbeitsministerium im Jahr 2023 um 6,44 Prozent gestiegen.
Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wird seit Juli 2023 bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung berücksichtigt, ob der Beitragszahler Kinder hat, die jünger als 25 Jahre alt sind. Mehr Kinder bedeuteten weniger Pflegeversicherungsbeiträge. Damit setzte der Gesetzgeber die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts um (BVerfG, 07.04.2022, Az. 1 BvL 3/18). Wie viel von Deinem Lohn für die Pflegeversicherung abgeht, kannst Du ganz einfach mit unserem Pflegebeitragsrechner herausfinden.
Der nachfolgenden Übersicht kannst Du alle Beitragssätze zur Sozialversicherung entnehmen.
Art der Versicherung | Beitragssatz | Anteil Arbeitgeber | Anteil Arbeitnehmer |
---|---|---|---|
gesetzliche Rentenversicherung1 | 18,6 % | 9,3 % | 9,3 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % | 1,3 % |
gesetzliche Krankenversicherung | 14,6 % | 7,3 % + durchschnittlich einen Zusatzbeitrag von | 7,3 % + durchschnittlich einen Zusatzbeitrag von |
Pflegeversicherung2 | 3,4 % (2024) 3,6 % (2025) | 1,7 % (2024) 1,8 % (2025) | 1,7 % mit 1 Kind (2024) |
Pflegeversicherung (Mitglieder mit 2 Kindern) | 3,15 % (2024) 3,35 % (2025) | 1,7 % (2024) 1,8 % (2025) | 1,45 % (2024) 1,55 % (2025) |
Pflegeversicherung (Mitglieder mit 3 Kindern) | 2,9 % (2024) 3,1 % (2025) | 1,7 % (2024) 1,8 % (2025) | 1,2 % (2024) 1,3 % (2025) |
Pflegeversicherung (Mitglieder mit 4 Kindern) | 2,65 % (2024) 2,85 % (2025) | 1,7 % (2024) 1,8 % (2025) | 0,95 % (2024) 1,05 % (2025) |
Pflegeversicherung (Mitglieder mit 5 und mehr Kindern) | 2,4 % (2024) 2,6 % (2025) | 1,7 % (2024) 1,8 % (2025) | 0,7 % (2024) 0,8 % (2025) |
Pflegeversicherung (Mitglieder ohne Kinder) | 4 % (2024) 4,2 % (2025 | 1,7 % (2024) 1,8 % (2025) | 2,3 % (2024) 2,4 % (2025) |
1 Laut Bundesarbeitsministerium bleibt der Beitragssatz bis einschließlich zum Jahr 2027 stabil bei 18,6 Prozent.
2 Zur Finanzierung der Pflegekosten wurde am 8. November 2024 eine Rechtsverordnung über die Erhöhung der Beitragssätze zur Pflegeversicheurng ab 1. Januar 2025 um 0,2 Prozent im Umlaufverfahren eingebracht. Der Bundesrat muss einer solchen Verordnung zustimmen. Die voraussichtlichen Beitragssätze für 2025 sind deshalb kursiv.
Quelle: Bundesarbeitsministerium (Stand: November 2024)
Jede Krankenkasse legt die Höhe des Zusatzbeitrags grundsätzlich selbst fest. Im Jahr 2024 liegt der Zusatzbeitrag bei durchschnittlich 1,7 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll im Jahr 2025 auf 2,5 Prozent steigen. Spätestens bis Ende Dezember muss Deine Kasse ihren neuen Zusatzbeitrag bekanntgeben und Dich informieren, falls sie ihn zum 1. Januar 2025 erhöht. In diesem Fall steht Dir ein Sonderkündigungsrecht zu.
Beispiel: Annika hat zwei Kinder von 8 und 14 Jahren. Sie verdient monatlich 4.000 Euro brutto. Sie zahlt im Jahr 2024 monatlich direkt von ihrem Gehalt: 372 Euro für die Rentenversicherung, 324 Euro für die Krankenversicherung, 58 Euro für die Pflegeversicherung und 52 Euro in die Arbeitslosenversicherung. Annika zahlt damit insgesamt von ihrem Gehalt 806 Euro an Sozialabgaben, das entspricht etwas 20 Prozent.
Willst Du berechnen, was Du netto ausgezahlt bekommst – zum Beispiel nach einer Gehaltserhöhung, kannst Du einen Brutto-Netto-Rechner nutzen. Der berücksichtigt nicht nur die Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch die Steuer. Wie Du einen guten Rechner findest, erklären wir im Ratgeber für Brutto-Netto-Rechner.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze erhoben. Für den Teil des Gehalts, der über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze liegt, fallen keine weiteren Sozialabgaben an.
Bei welchem Betrag diese Grenze liegt, richtet sich immer nach der Lohnentwicklung im Vorjahr; die Bundesregierung legt den Betrag jedes Jahr neu fest. Wenn das durchschnittliche Einkommen steigt, steigt auch die Grenze, ab der Du keine weiteren Sozialabgaben zahlen musst.
Neu: Für das Jahr 2025 hat das Bundeskabinett den Referentenentwurf am 6. November 2024 beschlossen. Die Grenzen steigen deutlich: in der Krankenversicherung um monatlich 337,50 Euro und in der Rentenversicherung um 600 Euro im Monat (Ost) und 500 Euro (West) auf einheitlich 8.050 Euro. Das hängt mit den um 6,44 Prozent gestiegenen Löhnen im Jahr 2023 zusammen. Für Menschen, die gut verdienen und derzeit knapp über den Grenzen liegen, bedeutet das, dass sie zukünftig etwas mehr an Sozialabgaben zahlen müssten. Für Menschen, die mit ihrem Brutto-Lohn unterhalb der Grenzen liegen, ändert sich nichts. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
Jahr | Beitragsbemessungsgrenze |
---|---|
2025 | 5.512,50 €/Monat (=66.150 €/Jahr) |
2024 | 5.175 €/Monat (= 62.100 €/Jahr) |
2023 | 4.987,50 €/Monat (= 59.850 €/Jahr) |
2022 | 4.837,50 €/Monat (= 58.050 €/Jahr) |
Quelle: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnungen 2024, 2023, 2022 und Entwurf 2025.
Jahr | Beitragsbemessungsgrenze |
---|---|
2025 | Ost + West: 8.050 €/Monat (= 96.600 €/Jahr) |
2024 | West: 7.550 €/Monat (= 90.600 €/Jahr) Ost: 7.450 €/Monat (89.400 €/Jahr) |
2023 | West: 7.300 €/Monat (= 87.600 €/Jahr) Ost: 7.100 €/Monat (85.200 €/Jahr) |
2022 | West: 7.050 €/Monat (= 84.600 €/Jahr) Ost: 6.750 €/Monat (81.000 €/Jahr) |
Quelle: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnungen 2024, 2023, 2022 und Entwurf 2025.
Die anteilige Beitragsbemessungsgrenze ist wichtig, wenn Du während des Jahres eine hohe Einmalzahlung bekommst. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, zum Beispiel eine Gratifikation oder ein Bonus, wird dem Kalendermonat in der Beitragsabrechnung zugeordnet, in dem es ausgezahlt wird. Auch von der Einmalzahlung werden Sozialversicherungsbeiträge abgeführt – allerdings nur bis zur jeweiligen anteiligen Beitragsbemessungsgrenze (§ 23a Abs. 3 SGB IV).
Beispiel: Boris verdient 4.600 Euro brutto im Monat. Im Mai 2024 bekommen alle Beschäftigten wegen eines Firmenjubiläums 5.000 Euro Sonderzahlung. Ist die anteilige Beitragsbemessungsgrenze überschritten, dann muss Boris von der Jubiläumszuwendung nur teilweise Beiträge in die Sozialversicherung zahlen.
Die anteilige Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung belief sich bis Mai auf 25.875 Euro (62.100 Euro / 12 Monate x 5 Monate). Boris verfügte bis dahin über laufende Einnahmen von 23.000 Euro. Die Jubiläumszahlung von 5.000 Euro ist nur bis 2.875 Euro beitragspflichtig (25.875 Euro – 23.000 Euro), da er die anteilige Beitragsbemessungsgrenze wegen der Sonderzahlung im Mai überschritten hat. Ein Betrag von 2.125 Euro ist für Boris in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei.
Die anteilige Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung im Jahr 2024 liegt im Westen bei 37.750 Euro (90.600 Euro / 12 Monate x 5 Monate). Hier ist die Einmalzahlung in voller Höhe beitragspflichtig, da Boris mit seinen laufenden Einkünften von 23.000 Euro bis Mai die anteilige Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreitet.
Ab einem bestimmten Einkommen hast Du die Möglichkeit, von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu einer privaten Versicherung (PKV) zu wechseln.
Die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, richtet sich ebenfalls nach dem Lohnniveau des Vorjahres und ändert sich jedes Jahr (§ 6 Abs. 6 SGB V). Für Menschen, die bereits vor dem Jahr 2003 privat krankenversichert waren, entspricht die JAEG der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.
Liegt Dein jährliches Bruttoeinkommen unter diesen Beträgen, bist Du automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Falls Du Dich als Arbeitnehmer privat krankenversichert hast und jetzt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze gerutscht bist, kannst Du wieder zurück zur gesetzlichen Kasse wechseln.
Jahr | Jahresarbeitsentgeltgrenze |
---|---|
2025 | 6.150 €/Monat (= 73.800 €/Jahr) |
2024 | 5.775 €/Monat (= 69.300 €/Jahr) |
2023 | 5.500 €/Monat (= 66.600 €/Jahr) |
2022 | 5.362,50 €/Monat (= 64.350 €/Jahr) |
Quelle: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnungen 2024, 2023, 2022 und Entwurf 2025.
Jahr | Jahresarbeitsentgeltgrenze |
---|---|
2025 | 5.512,50 €/Monat (=66.150 €/Jahr) |
2024 | 5.175 €/Monat (=62.100 €/Jahr) |
2023 | 4.987,50 €/Monat (= 59.850 €/Jahr) |
2022 | 4.837,50 €/Monat (= 58.050 €/Jahr) |
Quelle: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnungen 2024, 2023, 2022 und Entwurf 2025.
Auch wenn Du mit Deinem Gehalt oberhalb dieser Einkommensgrenzen liegst, ist ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung oft nicht ratsam. Anhand unseres Ratgebers zum Wechsel in die PKV kannst Du prüfen, ob eine private Krankenversicherung für Dich langfristig sinnvoll sein kann.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales neu bestimmt wird. Damit wird festgelegt, bis zu welcher Summe vom Gehalt Beiträge zur Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen.
Die Versicherungspflichtgrenze bestimmt, bis zu welchem Gehalt Arbeitnehmende in der gesetzlichen Krankenversicherung sein müssen. Oder anders ausgedrückt: Ab welchem Gehalt Du Dich privat versichern kannst.
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung
Das sind die Beitragssätze in der Sozialversicherung im Jahr 2024:
Rentenversicherung: 18,6 %
Krankenversicherung: 14,6 %
Arbeitslosenversicherung: 2,6 %
Pflegeversicherung: zwischen 2,4 % und 4 % (differenziert nach Anzahl der Kinder)
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