
Wer schon Arbeitsmittel wie Smartphones, Laptops oder Schreibtischstühle bei der Steuer abgesetzt hat, kennt das Problem: Sobald der Kaufpreis höher ist als 488 Euro, können Sie den Betrag nicht komplett in der Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt verlangt eine Aufteilung über mehrere Jahre (Abschreibung). Das ist ärgerlich, denn das Geld ist schließlich schon ausgegeben – und beim Handy zum Beispiel ist die Abschreibungsfrist mit fünf Jahren länger, als die meisten das Gerät überhaupt behalten. Die gute Nachricht: Ab 2018 steigt die Abschreibungsgrenze erheblich. Dann können Sie solche Arbeitsmittel bis zu 952 Euro (800 Euro netto) sofort absetzen – also sogar das neueste iPhone. Die Regel gilt für Arbeitnehmer wie Selbstständige. Es könnte sich also für Sie lohnen, Ihren neuen Laptop oder den neuen Schreibtisch erst im Januar anzuschaffen.
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10 Kommentare
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Hallo!
Eine Frage hätte ich noch dazu:
Im November 2019 habe ich einen neuen PC gekauft (Rg. natürlich vorhanden, wegen Garantie). Seit 01.02.21 habe ich nun den Arbeitgeber gewechselt. Für diesen Arbeitsplatz ist es notwendig, daß ich auch abends nach Feierabend zu Hause noch dienstliche Angelegenheiten erledige. Kann ich denn nun in meiner Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr (2022 für 2021) die dienstliche Nutzung des privaten PCs ab Februar 2021 in meiner neuen Firma geltend machen, obwohl er schon Ende 2019 gekauft wurde? Oder hätte ich das, wenn ich ihn in meiner „alten“ Fa. dienstlich zu Hause genutzt hätte, in der Einkommensteuererklärung in 2019 schon angeben müssen? Anders ausgedrückt: Kann ich in der 2021er Steuererklärung den PC absetzen, wenn er schon 2019 gekauft wurde? Danke vorab für Auflklärung!
Ich frage mich, ob man auch die Anschaffungskosten für einen Laptop absetzen kann, wenn das Finanzamt weiß, dass ich einen PC besitze (fortlaufende Abschreibung). Den Laptop würde bei 50% beruflicher Nutzung mobil bzw in der Bibliothek nutzen, den Stand PC eben zuhause. Ist das problematisch?
Danke für den tollen Artikel!
Darf der Gesamtwert der Sachen die 952€ inkl. Ust nicht übersteigen oder pro Gegenstand.
Ipad 830€
Bürostuhl 600€
Telefon 240€
Vielen Dank für den tollen Artikel
Also ich kaufe als Webentwickler z.B. einen Mac Mini und mache von 1500 EUR die Hälfte – also 750 EUR sofort geltend .. das würde möglich sein?
Nein. Das Arbeitsmittel darf inklusive Umsatzsteuer höchstens 952 Euro kosten, dann gilt es als geringwertiges Wirtschaftsgut und Sie können Ihren beruflichen Anteil (z.B. 50 %) sofort absetzen.
https://www.finanztip.de/geringwertige-wirtschaftsgueter/
https://www.finanztip.de/arbeitsmittel/
Wenn es teurer war, müssen Sie Ihre Anschaffungskosten auf 3 Jahre abschreiben.
Gilt dies auch für die Anschaffung für eine Fortbildung?
Darf man Smartphone und Laptop denn auch privat nutzen, wenn man es abschreibt?
Man kann es abschreiben, aber nur den Anteil, den die Geräte beruflich genutzt werden. Da gibt es Faustregeln. Mehr dazu in unserem Ratgeber: https://www.finanztip.de/arbeitsmittel/#c14577
Was passiert denn mit der MwSt?
2020 Laptop über 1000€ netto gekauft. 50/50 Nutzung
Bin nun ab 2021 in die Kleinunternehmerregelung gewechselt.
Kann ich die MwSt trotzdem 2020 als Betriebsausgabe zurückholen und wenn ja wie viel?
Muss ich die Privatnutzung dann als unentgeltliche Wertabgabe einbringen und wenn ja mit oder ohne USt?
Das Finanzamt hat mich nämlich gerade darauf hingewiesen, dass ich trotz Kleinunternehmerregelung vierteljährlich meine USt.voranmeldung abgeben muss, wenn in dem Quartal z.B. innergemeinschaftliche Erwerbe stattgefunden haben, für die ich die USt. schulde. Trifft das dann evtl. auch auf die Privatentnahme zu?
Wo kann man die gesetzliche Änderung einlesen?
Ich lese nämlich an vielen Orten, dass die 488€ angegeben sind.