Sparkassen-Schriftzug über einer Filiale
Bild: dirkbaltrusch / GettyImages

Schon 5.000 Sparverträge haben die Verbraucherzentralen geprüft. Meistens versprechen die Verträge einen variablen Grundzins und dazu eine Prämie. Sie haben Namen wie „Prämiensparen flexibel“ oder „Vermögensplan“ und wurden meistens bei Sparkassen angeboten. Aber manchmal auch bei Volksbanken, einer Sparda („Multi-Sparplan“) und der BW Bank („Vermögenssparen Plus“). Eines aber haben viele der Verträge gemein: Die Verbraucher erhielten zu wenig Zinsen. Der Grund: Die Verträge enthalten rechtswidrige Klauseln, nach denen die Zinsen angepasst wurden – zuletzt aufgrund der Marktlage fast nur noch nach unten.

Wir haben darüber schon öfter berichtet. Nun haben die Verbraucherzentralen erstmals eine gesammelte Liste erstellt, die sie als rechtswidrig einschätzen: mit 136 Sparverträgen von 125 Sparkassen und 11 anderen Banken. Im Schnitt haben die Verbraucher „rund 4.000 Euro zu wenig Zinsen erhalten“, so das Urteil der Analyse. In schlimmsten Fall sogar 78.000 Euro. Die Verbraucherzentralen vermuten, dass noch weitere Banken rechtswidrig vorgingen.

Viele Banken räumten sich große Freiheiten ein, wie sie die Zinsen ändern können. Solche Klauseln sind mehrfach vom Bundesgerichtshof für rechtswidrig erklärt worden. Die Verbraucherzentralen haben Beispiele dafür gesammelt. Wer solche Klauseln in seinem Sparvertrag findet, sollte seine Bank auffordern, die Zinsberechnung aufzuschlüsseln und falls rechtswidrig, neu zu rechnen. Dazu haben die Verbraucherzentralen einen Musterbrief (PDF) formuliert. Wie Sie am besten vorgehen, lesen Sie hier.

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Matthias Urbach
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Stand:

Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.

1 Kommentar

  1. Hallo,
    die Sparkasse bietet mir einen Vergleichsbetrag für meinen im Mai 2022 von der Sparkasse gekündigten Prämiensparvertrag an. Nachdem ich Widerspruch gegen die Kündigung eingereicht hatte. Und eine Überprüfung der Zinsberechnung gefordert hatte. Wenn ich den annehme, erlöschen aber meine Rechte auf eine eventuelle Zinskorrektur per Gerichtsentscheid für die Prämiensparverträge.
    Soll ich den Vergleichsbetrag annehmen oder weiter auf einen Gerichtsentscheid warten?
    Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Uwe Sasse

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