
Knapp eine Viertelmillion Mal lehnen Krankenkassen Jahr für Jahr Leistungsanträge für Vorsorge und Reha ab. Falls Ihnen das auch passiert ist: Wehren Sie sich! Die Erfolgsquote ist mit 50 Prozent sehr hoch. Folgen Sie dabei dieser Anleitung in sechs Schritten, sobald ein Ablehnungsbescheid der Kasse in Ihrer Post liegt.
1. Prüfen Sie, wie lange die Ablehnung gedauert hat
Schauen Sie nach, wie lange es gedauert hat, bis die Krankenversicherung auf Ihren Leistungsantrag reagiert hat. Hat sich die Kasse nicht innerhalb von drei Wochen bei Ihnen gemeldet, gilt die Leistung als bewilligt. Immerhin 1 Prozent der Patienten kam so 2015 zu einer Genehmigung.
2. Fordern Sie Akteneinsicht
Beruft sich die Krankenkasse in ihrem Ablehnungsschreiben auf ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), sollten Sie dieses anfordern. Wenn Sie die Argumentation im Gutachten kennen, können Sie diese in Ihrem Widerspruch leichter entkräften.
3. Legen Sie Innerhalb von vier Wochen Widerspruch ein
Für den Widerspruch reicht ein formloses Schreiben. Sie brauchen nur Aktenzeichen und Datum der Ablehnung. Im Schreiben sollten Sie begründen, warum Sie die beantragten Leistungen brauchen und die Kasse auffordern, den Ablehnungsbescheid aufzuheben. Auch eine nochmalige Stellungnahme Ihres Arztes kann hilfreich sein. Wichtig ist, dass Sie den Brief unterzeichnen und per Einschreiben an Ihre Krankenversicherung schicken. Verwenden Sie unseren Musterbrief.
Brauchen Sie mehr als vier Wochen für die detaillierte Begründung, können Sie innerhalb der Frist erst einmal allgemein widersprechen. Die Gründe liefern Sie dann nach.
4. Holen Sie sich Unterstützung
Für die Beratung zu Ihren Rechten gegenüber der Krankenversicherung gibt es verschiedene Anlaufstellen: die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), die Verbraucherzentralen und Sozialverbände wie der VdK oder der Sozialverband Deutschland (SoVD)
5. Warten Sie die Entscheidung der Kasse ab
Will die Krankenkasse Ihrem Widerspruch nicht stattgeben, geht der Fall automatisch bei der Kasse selbst an einen sogenannten Widerspruchsausschuss. Dort entscheiden häufig ehrenamtliche Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter über das Anliegen des Patienten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, weil die ja gemeinsam die Beiträge zahlen. Die Kasse muss innerhalb von drei Monaten antworten.
6. Klagen Sie notfalls
Wird Ihr Widerspruch dort endgültig abgelehnt, können Sie binnen eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen. Das kostet keine Gerichtsgebühren. Es ist aber sinnvoll, sich von einem Fachanwalt für Sozialrecht vertreten zu lassen. Dessen Honorar müssen Sie selbst zahlen, falls Sie den Prozess verlieren. Wägen Sie also das Kostenrisiko ab, falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben.
Die Finanztip-Redaktion besteht aus einem Team von Experten, die für Dich recherchieren, damit Du die besten Entscheidungen treffen kannst. Mehr zu unserer Arbeitsweise kannst Du hier lesen.
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Hallo Herr Masthoff,
leider kommt es immer wieder vor, dass Privatversicherte mit ihrer PKV um die vollständige Erstattung von Rechnungen streiten müssen. Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) kann Sie kostenfrei und individuelle dazu beraten, welche Rechte und Möglichkeiten Sie in Ihrer Situation haben. Außerdem können Sie Ihren Fall vom PKV-Ombudsmann prüfen lassen: https://www.pkv-ombudsmann.de/. Falls keine Einigung mit Ihrer Versicherung möglich ist, bleibt wahrscheinlich nur ein Klage. Dazu sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten lassen.
Beste Grüße,
Julia Rieder
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige Ihren Rat . Meine Krankenkasse, die LKH , ist nicht bereit , die mir von meinem Krankenhaus zugestellte Rechnung vollkommen zu begleichen . Ich bin aber privat versichert , und zwar bei stationärer Behandlung zu 100 % . Strittig ist die Kodierung des OPS – Kodes 1 -279 .a und der interventionell – therapeutischen Prozedur 8 – 837 , diese jedoch kein Bestandteil der Intervention ist . Der Streit geht nun schon 6 Monate zwischen meiner Kasse ( LKH ) und dem Krankenhaus hin und her . Der Betroffene bin aber ich ! Was kann ich machen oder wozu raten Sie mir ? Für eine konstruktive Antwort wäre ich Ihnen dankbar . Bei dem stationären Aufenthalt war ich eine Nacht im Krankenhaus . Nach einer Herzkathederuntersuchung wurde mir ein Stent implantiert . Mit freundlichen Grüßen
Dieter Masthoff
Dieter Masthoff
Legen Sie Innerhalb von vier Wochen Widerspruch ein
Für den Widerspruch reicht ein formloses Schreiben. Sie brauchen nur Aktenzeichen und Datum der Ablehnung. Im Schreiben sollten Sie begründen, warum Sie die beantragten Leistungen brauchen und die Kasse auffordern, den Ablehnungsbescheid aufzuheben. Auch eine nochmalige Stellungnahme Ihres Arztes kann hilfreich sein. Wichtig ist, dass Sie den Brief unterzeichnen und per Einschreiben an Ihre Krankenversicherung schicken. Verwenden Sie unseren Musterbrief.
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