Einige LeserInnen unter Ihnen haben es schon bemerkt: Die letzte umfassende Finanztip-Analyse von Riester-Verträgen ist schon gut zweieinhalb Jahre her. Und bis wir Riester-Verträge das nächste Mal genauer unter die Lupe nehmen, dürften noch ein paar Monate vergehen. Warum?

Riester ist im Umbruch: Seit mehr als einem Jahr diskutieren hinter den Kulissen Politiker, Verbraucherschützer und Anbieter über die Zukunft der geförderten Altersvorsorge. Größere Veränderungen stehen an. Das Ziel: den Riester fit zu machen für eine Zeit, in der Sparzinsen dauerhaft niedrig sind.

Es wird auch Zeit: Ein Riester-Vertrag lohnt sich wegen der Förderung zwar weiterhin für alle, die noch keine zusätzliche Altersvorsorge betreiben. Doch die Rahmenbedingungen – vor allem Zinssituation und Regulierung – machen die Verträge für Kunden immer weniger lukrativ. Anbieter sehen nicht mehr, wie sie beim Riester künftig noch Geld verdienen können.

Bliebe bei Riester alles beim Alten, könnte das Angebot deutlich schrumpfen. Und die private Altersvorsorge bliebe womöglich auf der Strecke. Dies gilt es zu vermeiden.

Hier also zum Jahresbeginn 2020, was sich seit Auflage von Riester 2001 verändert hat – und der Versuch eines Ausblicks auf das, was da möglicherweise kommt. Betroffen wären die rund 16 Millionen Bestandskunden und Neukunden gleichermaßen.

Riester – kurz gefasst
2001 startete Riester: Die Regierungen hatten die Höhe der künftigen gesetzlichen Renten deutlich zusammengestrichen. Mit der Riester-Förderung sollten Erwerbstätige motiviert werden, zusätzlich privat fürs Alter vorzusorgen. Seither können sozialversicherungspflichtig Angestellte (und einige Ausnahmen) im Jahr bis zu vier Prozent ihres Bruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag einzahlen, maximal 2.100 Euro. Der Staat gibt jährlich – mittlerweile – 175 Euro dazu. Pro Kind gibt es jährlich weitere 300 Euro. Wer gut verdient, kann sich zusätzlich über eine Steuererstattung freuen. Versteuert wird das Ersparte erst in der Rente – mit dem eingebauten Nebeneffekt, dass die allermeisten Rentner einen niedrigeren Steuersatz haben und so insgesamt auch noch Steuern sparen. Riester-Sparen ist außerdem risikofrei: Alle eingezahlten Beiträge und Zulagen sind zum Rentenbeginn garantiert.

Teil I: Rückblick – oder: Was sich bis heute verändert hat­

Als Riester im Jahr 2001 startete, konnten Sparer – vom Wohn-Riester einmal abgesehen – zwischen drei Sparformen wählen: dem Banksparplan, dem Sparen mit Fonds und der Rentenversicherung.

Jede Sparform hatte ihre Pluspunkte:

  1. Der Banksparplan war günstig und einfach zu verstehen,
  2. das Fondssparen bot die Chance auf zusätzliche Aktienrendite und
  3. die klassische Rentenversicherung hatte eine Mindestverzinsung samt Garantierente.

Riester-Rentenversicherungen und so manche Fondssparlösung waren in den 2000er Jahren sehr teuer. Teile des schlechten Rufs von Riester stammen von Skandalen aus dieser Zeit. Doch hielten sehr ansehnliche Sparzinsen von vier oder mehr Prozent sowie ordentliche Fondsrenditen den Sparerfrust oft noch in Grenzen.

Heute ist die Situation eine andere. In den vergangenen Jahren haben die Anbieter die Kosten zum Teil deutlich gesenkt – beziehungsweise senken müssen. Doch sind die sicheren Sparzinsen so stark abgefallen, dass die Produkte ihre Stärken heute kaum bis gar nicht mehr ausspielen können. Und die klare Abgrenzung zwischen den Produktgrenzen verschwimmt.

Banksparplan: Der Markt ist tot.
Er wurde einst von allerlei Volks- und Raiffeisenbanken und von Sparkassen angeboten. Er kostete keine Abschlussgebühren und die eingezahlten Beiträge und Zulagen wurden garantiert verzinst, meist einige Zehntelprozentpunkte unter dem risikofreien europäischen Referenzzins. Ein guter Deal für Sparer – bis die Sparzinsen immer kleiner wurden, die Margen immer niedriger und weitere Auflagen hinzukamen, so dass sich das Produkt für die anbietenden Banken nicht mehr rechnete. Ende 2019 bot gerade noch eine Handvoll regionale Sparkassen einen Riester-Banksparplan an.

Fondssparplan: „Zulagenmitnahmevehikel“.
Wer günstig riestern und eine Chance auf zusätzliche Aktienrendite haben wollte, hatte vielleicht ohnehin das Sparen mit Fonds vorgezogen. In den 2000er Jahren funktionierte das gut: Sparzinsen waren so hoch, dass Anbieter kaum Geld in sichere Anlagen stecken mussten, um zum Rentenbeginn die eingezahlten Beiträge zu sichern. Alles wurde anders mit stetig sinkenden Sparzinsen. Die Beitragsgarantie forderte zunehmend mehr Sicherheiten; es blieb kaum mehr Spielraum, Kapital am Aktienmarkt anzulegen. Wer heute mit dem Fondssparplan beginnt, bekommt bei den klassischen Anbietern eine sehr geringe Startaktienquote. Was zuletzt der Banksparplan war, ist nun der Fondssparplan: ein „Vehikel, um staatliche Zulagen mitzunehmen“. Das ist per se nicht total schlecht. Vom „Aktienprodukt“ sollten sich Sparer aber verabschieden.

Rentenversicherung: Versicherer wollen nicht draufzahlen.
Einst garantierten Versicherer, Riester-Einzahlungen nach Abzug von Kosten mit mehr als drei Prozent zu verzinsen. Dazu kam die gute Hoffnung auf Überschüsse. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Garantiezins 2021 auf 0,5 Prozent sinkt. Vermutlich könnten dann viele Versicherer solche Sparverträge nicht mehr anbieten – denn es wäre ihnen unmöglich, die eingezahlten Beiträge und Zulagen nach Abzug ihrer Kosten zu erhalten. Die Versicherer könnten mehr als bislang auf Fondslösungen umschwenken. Doch dabei hätten sie die gleichen Probleme wie die Anbieter von Fondssparplänen (geringe Aktienquoten) – und tendenziell mit höheren Kosten zu kämpfen.

Teil II: Ausblick – was sich 2020 verändern könnte

Wie geht es nun weiter? Die Regierung weiß, dass sie die private Altersvorsorge ankurbeln muss. Der Koalitionsvertrag von 2017 fordert einen „Dialogprozess mit der Versicherungswirtschaft […] mit dem Ziel einer zügigen Entwicklung eines attraktiven standardisierten Riester-Produkts“. Nach heutigem Stand der Diskussion will man drei Dinge erreichen: Riester soll (1) deutlich einfacher und (2) preiswerter werden. Im Gespräch ist ein sogenanntes Riester-Standardprodukt. Man möchte so (3) den Spielraum für aktienorientierte Anlagen steigern. Eine Garantie, die nicht mehr 100 Prozent der Einzahlungen beträgt, könnte da mithelfen.

Riester-Standardprodukt: Was soll es können?
Diskutiert wird ein Modell, das nur auf Zulagen basiert und ohne Steuererstattungen auskommt. Es könnte dann die gleiche Zulage für alle gegeben – nämlich 50 Cent für jeden eingezahlten Euro. Geringverdiener sollen so profitieren und Gutverdiener nicht schlechter wegkommen. Zudem könnte künftig jeder förderberechtigt sein, unabhängig von einer abhängigen Beschäftigung – also auch Selbstständige. Um die Kosten zu kontrollieren, könnte die Regierung theoretisch einen Kostendeckel vorgeben. Weitere Ideen gehen in die Richtung, dass private Altersvorsorge über den Arbeitgeber vermittelt würde und Sparer aktiv dagegen stimmen müssten, wenn sie nicht ansparen wollen.

Bleiben die Garantien?
Anbieter spielen verschiedene Varianten durch: Sie möchten gern, dass Teile der Beiträge und/oder Zulagen künftig nicht mehr zum Rentenbeginn garantiert werden (müssen). Vorstellbar ist zum Beispiel, nur die Eigenbeiträge zu garantieren und die Zulagen zu nutzen, um sie renditeorientiert anzulegen. (Freilich müsste da dann auch der Gesetzgeber mitspielen.) Oder mit Quoten zu arbeiten, also beispielsweise zu sagen: nur 70 Prozent der Einzahlungen sind garantiert. Auch für Anbieter fondsgebundener Riester-Verträge wären flexiblere Garantien eine Erleichterung. Denn ab dem Sommer 2021 müssen Banken für Riester-Fondsbestände bald mehr Eigenkapital als bislang hinterlegen.

Und nun?
Bereits Ende November 2019 hatten Versicherer und Fondsindustrie die wichtigsten Ideen für einen neuen Riester in einem Fünf-Punkte-Plan zusammengefasst. Im nächsten Schritt müssten sich die Anbieter nun mit dem Finanzministerium an einen Tisch setzen, dann geht es um einen Gesetzesentwurf und die Anpassung der Riester-Produktpalette.

Wir meinen:
Für eine gute Altersvorsorge kommen Sparer am Aktienmarkt nicht vorbei. Richtig gemacht lassen sich Verlustrisiken minimieren. Da sind wir und andere Verbraucherschützer einer Meinung. Eine einfachere, günstige Lösung im Bereich Riester würde die Voraussetzung schaffen, dass Sparer mehr Aktienrendite bei der Vorsorge mitnehmen. Dass das funktioniert, sehen wir auch an den steigenden Zahlen für Sparpläne mit günstigen Aktien-Indexfonds (ETFs). Neukunden könnten profitieren, Bestandskunden ihren alten Riester im Zweifel „aufrüsten“. Was den neuen Riester angeht, bleiben wir also für Sie dran und berichten.

Sara Zinnecker
Autor

Stand:

Sara Zinnecker war bis Juni 2020 Finanztip-Redakteurin im Team Bank & Geldanlage. Nach ihrem Volontariat an der Georg von Holtzbrinck-Schule für Wirtschaftsjournalisten schrieb sie beim Handelsblatt über Geldanlage und Altersvorsorge. Zuvor studierte Sara Zinnecker in Nürnberg, Italien und Portugal internationale Volkswirtschaftslehre mit Diplom-Abschluss, arbeitete bei Lokalzeitungen sowie der Süddeutschen Zeitung.

15 Kommentare

  1. Über Wohnriester ist – ausgenommen ein positiver Kommentar – nichts erwähnt . Beim Wohnriester-Bausparvertrag besteht durch den Jahres-Kontoauszug Transparenz (z.B. Gutschrift der Zulagen), was bei Renten-Versicherungen nicht gegeben ist, so dass fehlende Zulagen vom Kunden meist zu spät festgestellt werden.
    Zu hoch ist noch der Schattenkonto-Zinssatz von 2 % ggf. zwecks Nachversteuerung. Dieser müsste rückwirkend angepasst werden (z.B. 0,25 % wie beim Marktführer Schwäbisch Hall).

  2. Sehr geehrtes Team,
    bei der nächsten Finanzkrise ist die Altersvorsorge der Deutschen dran. Deswegen muss die Riester-Altersvorsorge fit gemacht werden für die Zukunft! Alle 5 Jahre reisst es die Aktienkurse in die Tiefe, 2003, 2008, 2013, 2020, ich bin jetzt schon auf das Jahr 2025 gespannt!

  3. Hallo Finanz Tip Team,
    hat sich eigentlich in Sachen Riester Umbruch schon was getan?
    Danke!

    Riester im Umbruch
    2020 dürfte ein spannendes Jahr für Riester werden. Seit mehr als einem Jahr diskutieren hinter den Kulissen Politiker, Verbraucherschützer und Anbieter über die Zukunft der geförderten Altersvorsorge. Sie wollen den Riester fit zu machen für eine Zeit, in der Sparzinsen dauerhaft niedrig sind.

    Nach heutigem Stand der Diskussion will man drei Dinge erreichen: Riester soll (1) deutlich einfacher und (2) preiswerter werden. Im Gespräch ist ein sogenanntes Riester-Standardprodukt. Man möchte so (3) den Spielraum für aktienorientierte Anlagen steigern. Eine Garantie, die nicht mehr 100 Prozent der Einzahlungen beträgt, könnte da mithelfen.

  4. Hallo, vielen Dank für diesen Beitrag!
    Auch ich habe eine Frage zum Wohn Riester:
    Meines Wissens nach muss die erhaltene Förderung zurück gezahlt werden, wenn das Wohneigentum nicht mehr selbst genutzt bzw verkauft wird und nicht in anderes Wohneigentum investiert wird.
    Wie ist die Regelung, wenn ich , weil pflegebedürftig, in ein Pflegeheim umziehe?
    Muss die Förderung dann auch zurück erstattet werden?
    Da kaum jemand ausschließen kann, im Alter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr bis zum Tode im Eigentum leben zu können, wäre das ein sehr wichtiges Argument gegen Wohn Riester.
    Bei meiner Sparkasse ist man leider nicht in der Lage, diese Frage bezüglich meines aktuell ruhenden Wohn Riester Vertrages zu beantworten.
    Vielen Dank
    Und herzliche Grüße!

  5. Ist die Aussage „Riester-Sparen ist außerdem risikofrei: Alle eingezahlten Beiträge und Zulagen sind zum Rentenbeginn garantiert.“ nicht irreführend?
    Selbst wenn man nach x Jahren zumindest die eingezahlten Beiträge garantiert erhält, entspricht dies inflationsbedingt dann ja nur noch einem Bruchteil des ursprünglichen Werts bezogen auf die Kaufkraft…

  6. Riester Rente bisher mein bester Top Performer in meinem Portfolio ! Was ? DWS Top Rente (Aktien und Anleihen) mit einer Einzahlung von rund 26 Tsd Euro und einem Depotwert von rd. 42 Tsd. Euro.
    Die Steuervorteile lasse ich mal außen vor, die ich natürlich in Einzelaktien investiert habe.
    Die Fondanteile natürlich zum halben Ausgabeaufschlag erworben !

    Warum nicht zu fair.de (ETF-Bauweise) ? Ich bin 53 und lt. Beschreibung werden die Einzahlungen in Anleihen inverstiert, und nicht in Aktien.

    Deshalb verfolge ich weiterhin die Strategie:Die Steuerersparnis und Riester Rente wird reinvestiert und ermöglicht mir schon heute eine Rente von der ich Leben kann.

    PS: Die Riester Rente ermöglicht mir eine komplette Schuldentilgung meiner kleiner selbstgenutzten Wohnung.
    Mit den Steuervorteilen erhöhe ich, in meinem Portfolio, selbstständig die Aktienquote.

  7. Ich vermisse in Ihrem Beitrag den Wohnriester-Vertrag, mit dem man schon bei Abschluss genau errechnet bekommt, wann was ausgezahlt wird. Klarer Kostenausweis, klare Guthabenentwicklung. Selbst die steuerlichen Aspekte konnten mit berücksichtigt werden.

    Mein Wohnriester-Vertrag wurde zur Schuldentilgung meiner Baufinanzierung eingesetzt. Klasse! Ich fühlte mich gut und fair beraten und war bis zum Ablauf des Bausparvertrages sehr zufrieden mit dieser Anlagealternative meiner Riesterbeiträge.

  8. Meine Frau hat 2001 bei der DWS einen Aktienfondsparplan abgeschlossen, ich bei der Union. Bin dann vor ca. 4 Jahren von der Union (grottenschlechte Rendite und Anlagestrategie) zu Finanztip-Empfehlung fairr.de gewechselt. Die Entwicklung der Fonds bei der DWS ist nicht so schlecht wie bei Union, aber auch nicht so toll, wie wenn ich selber in ETFs oder eine breiten Fond eingezahlt hätte. Folgen der üppigen Gebührenfallen. Auch das an die DWS immerhin reduzierte Ausgabeaufschläge gezahlt werden ist das ja ein Witz, ich könnte die Fondsanteile bei einem Fondvermittler ohne Riester Ausgabeaufschlagfrei kaufen. Das Thema mit der Greisenversicherung interessiet mich auch.
    Aus meiner Sicht liegt das Hauptproblem in der Politik, die sich von der Versicherungs-/Finanzwirtschaft hier beraten lässt. Ich denke da nur an die Schröder/Maschmeyer-Connection.

  9. Eine andere Frage, die mich beschäftigt:
    Nehmen wir an, ich bin allein erziehend und sterbe vor Rentenbeginn. Dann müssen meine Erben wegen der schädlichen Verwendung 100% der Zulagen zurückzahlen. Dumm nur, daß der Anbieter auch kräftig auf die Zulagen Gebühren erhoben hat. Mein „Guthaben“ (aus 2001, Fondssparen) entspricht bis heute (!) nicht den eingezahlten Beträgen zzgl. Zulagen. D.h. meine Kinder müßten an den Staat mehr zurückzahlen als sie von der Versicherung erhalten!
    Wie wäre es, wenn Sie dieses Problem mal publik machen.
    Helfen könnte nur, wenn die Rückzahlung der Zulagen prozentual von der erstatteten Summe berechnet würde.

  10. Da ist „Börsenfeger“ nur zuzustimmen. Ich kenne das selbe Konzept von Union-Investment. Und es ist mehr als ärgerlich, wenn 30 % (!) des Kapitals in eine Leibrentenversicherung fließen sollen, die erst zu einem Zeitpunkt ausgezahlt werden soll, der nach (!) der durchschnittlichen (!) Lebenserwartung eines Mannes liegt… Nur den Versicherungen nützt das – wahrscheinlich erfolgreiche Lobbyarbeit seinerzeit bei Herrn Riester.

  11. Ganz meine Meinung. Ich befürchte auch, dass zur Rente hin die nächste „Abzocke-Welle“ heranrollt und sich kräftig am Ersparten bedienen will!
    Wir brauchen dringend Hinweise, ob und falls ja, wie man sich dem entziehen oder dagegen wehren kann.
    Es gab schon mal eine Info dazu von finanztip, ich suche mal kurz …im April 2016, zuletzt im finanztip 25.10.2019.

  12. Ich zitiere mal meine Mail, die ich im Oktober 2019 an die Redaktion Finanztip schrieb:
    Zitatbeginn:
    Ich bin ein betroffener Riesterer derjenigen, die nächstes (Edit: dieses) Jahr 60 werden und mein Riesteranbieter DWS hat mich diesbezüglich kürzlich angeschrieben.

    Hierbei wurde mir erstmalig mitgeteilt, das ca 30 Prozent meines Depots ( ich habe einen DWS-Aktienfonds-Riestervertrag abgeschlossen), in eine „Greisenversicherung“ genannt Leibrentenversicherung eingezahlt wird, die mir die lebenslange Rente über das 85. Lebensjahr hinaus garantiert. Dazu wird dieser Anteil an ein Konsortium aus AachenMünchner, Alte Leipziger, PB und Stuttgarter Lebensversicherung überwiesen, der sich um das Weitere kümmert.

    Dabei entstehen natürlich Kosten:

    1,01 % Abschlusskosten

    Verwaltungskosten in der Aufschubphase (bis zum vollendeten 85. Lebensjahr): 0,161 % p.a. des Einmalbetrags und der Summe der laufenden Überschüsse

    Verwaltungskosten in der Rentenphase (ab dem vollendeten 85. Lebensjahr): 1.11 % je Rentenzahlung

    Pikant ist dabei, das die Leibrente (deswegen heißt sie so) nicht vererbbar ist. Sollte ich also vor dem 85. Geburtstag gestorben sein, haben meine Erben 30 % von meiner gesparten Riesterrente und der darauf entfallenen steuerlichen Zuschüsse nur gelesen!

    Auf Nachfrage erhielt ich zur Antwort, das man nur gesetzliche Vorgaben umgesetzt hat. Dies wird wohl stimmen, ist aber in keiner meiner Unterlagen erwähnt. Auch aus der Presse habe ich nichts davon gehört oder gelesen.

    Ich hätte vermutlich auf den Abschluss einer Riesterrente verzichtet und das Geld in mehrere ETF-Fonds über die Jahre angelegt, beziehungsweise in ähnlich gelagerte, denn zu Beginn meiner Riesterrentenzahlung dürfte es diese noch nicht gegeben haben.

    Ggf. könnten Sie ja in einem der nächsten Newsletter auf das geschilderte Problem eingehen.

    Lieben Dank für ihre immer topaktuellen Informationen!
    Zitatende:
    Leider erhielt ich keine Antwort und in diesem Artikel wird ebenfalls nicht auf das Problem bei der Auszahlung eingegangen. Ich finde das sollte unbedingt nachgeholt werden..
    Vielen Dank !

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