Riester-Rente Für wen sich Riestern doch noch rechnet
Finanztip-Experte für Vorsorge
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Inhalt
Wer im Alter gut über die Runden kommen möchte, sollte sich nicht nur auf die gesetzliche Rente verlassen. Eine wichtige Ergänzung ist die geförderte Altersvorsorge, also die betriebliche Altersvorsorge, die Rürup-Rente und die Riester-Rente.
Eingeführt, um die Kürzung der gesetzlichen Rente auszugleichen, war das Riestern einst beliebt. Doch aufgrund der über Jahre fallenden Zinsen wurden neue Verträge schlechter und schlechter. Heute sind viele Kunden unzufrieden und ärgern sich über den Abschluss. 15,5 Millionen Verträge gibt es noch, Tendenz fallend. Viele davon werden zudem nicht mehr bespart.
Doch es gibt Ausnahmen. In manchen Fällen kann sich ein neuer Riester-Vertrag auch heute noch richtig lohnen. Ob das auch für Dich gilt, wie Riestern eigentlich funktioniert und was Du bei einem bestehenden Vertrag beachten musst, das liest Du in diesem Ratgeber.
Die Riester-Rente ist eine Form der geförderten privaten Altersvorsorge, bei der spezielle Vorsorgeverträge mit staatlichen Zulagen und Steuerermäßigungen unterstützt werden. Das geht für verschiedene Arten von Verträgen, zum Beispiel Fondssparpläne und Rentenversicherungen.
In der Ansparphase zahlst Du monatlich oder jährlich Geld in einen von Dir ausgewählten, privaten Altersvorsorgevertrag ein. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss in den Vertrag, eventuell bekommst Du sogar noch eine Steuerermäßigung. Das hängt davon ab, wie viel Du verdienst und wie viel Geld Du in den Vertrag steckst.
Über die Jahre sammeln sich so Deine Einzahlungen und die Zulagen im Vertrag an, dazu kommt die Rendite, also die Wertentwicklung des Geldes. Die ist davon abhängig, wie Dein Anbieter das Geld anlegt und wie gut es in dem Zeitraum läuft.
In der Auszahlphase, also im Ruhestand, bekommst Du aus Deinem Riester-Guthaben dann eine monatliche Rente ausgezahlt. Die musst Du mit Deinem Steuersatz versteuern. Einen Teil des Kapitals kannst Du zu Rentenbeginn auch auf einen Schlag entnehmen. Auch dieser Betrag muss versteuert werden.
Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer, der in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt, riestern. Auszubildende, Studenten, Beamte, Richter, Arbeitssuchende und Soldaten werden ebenfalls gefördert. Bei Selbstständigen kommt es darauf an, ob sie in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen. Bist Du Hausfrau oder Hausmann kannst Du ebenfalls riestern – allerdings nur, wenn Dein Ehe- oder Lebenspartner auch einen Riester-Vertrag hat.
Die Anbieter verpflichten sich Dir gegenüber zur sogenannten Beitragsgarantie. Das bedeutet: Zum Ruhestandsbeginn müssen mindestens Deine Sparbeiträge und die staatlichen Zulagen für die Auszahlung zur Verfügung stehen.
Aber genau diese Garantie macht viele Riester-Verträge unrentabel. Denn die Anbieter können das Geld nur sehr risikoarm investieren. In Zeiten mit einem hohen Zinssatz für Lebensversicherungen, dem sogenannten Höchstrechnungszins, war das kein Problem. Allerdings liegt der Höchstrechnungszins seit Jahren nur noch auf einem minimalen Niveau. Dadurch ist die Beitragsgarantie zu einer der Schwachstellen der Riester-Rente geworden. Denn das Riester-Guthaben ist durch diese Regelung zwar sicher angelegt, doch die Chancen auf eine hohe Rendite sind gering. Diese braucht es aber, damit die hohen Kosten der Riester-Verträge ausgeglichen werden können.
Bei einem Riester-Vertrag fallen unterschiedliche Kosten an. Die Höhe ist abhängig davon, welche Art von Vorsorgevertrag du wählst.
Bei einer Riester-Rentenversicherung beispielsweise zahlst Du Abschlusskosten, also eine Provision. Diese beträgt in der Regel mehrere Hundert bis einige Tausend Euro. Je nachdem, wie hoch Dein Beitrag ist und wie lange Dein Vertrag läuft. Der Versicherer nimmt diese Kosten verteilt über die ersten fünf Jahre aus Deinem Vertragsguthaben. Einen Teil Deiner Einzahlungen und auch der Zulagen kassieren Versicherer darüber hinaus als Verwaltungskosten. Hast du Dich für eine fondsgebundene Riester-Rentenversicherung entschieden, fallen zusätzlich noch Fondskosten für das Investieren Deines Geldes an.
Wählst Du einen Riester-Fondssparplan, zahlst Du keine Abschlusskosten, dafür aber auf jeden Beitrag einen Ausgabeaufschlag. Das sind quasi die Kosten für das Anlegen Deiner Einzahlungen in einem Fonds. Zusätzlich fallen meist einmalige Gebühren pro Jahr für die Verwaltung an. Riester-Fondssparpläne sind nach unseren Analysen günstiger als Riester-Rentenversicherungen.
Bei Riester-Bausparverträgen, sogenannten Wohnriester-Verträgen, fällt ein Prozentsatz der Bausparsumme als Abschlusskosten an. Dazu gibt es jährliche Verwaltungskosten.
Der Staat fördert Altersvorsorgeverträge, die den Riester-Vorgaben entsprechen, in der Ansparphase mit jährlichen Zuschüssen, den sogenannten Riester-Zulagen. Darüber hinaus kannst Du eventuell von Steuervorteilen profitieren. Als junger Mensch gibt es noch einen kleinen Bonus.
Die Kinderzulage kannst Du für jedes kindergeldberechtigte Kind beantragen. Ein Kind kann allerdings nur einem Riester-Vertrag zugeordnet werden. Eltern können also nicht beide die Riester-Zulage für ein gemeinsames Kind erhalten.
Für Menschen, die vor dem 26. Geburtstag einen Riester-Vertrag abschließen, gibt es einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro (§ 84 EstG).
Um die Zulagen vollständig zu bekommen, müssen in Deinen Riester-Vertrag jährlich mindestens 4 Prozent Deines Bruttojahreseinkommens des Vorjahres fließen. Dabei zählen die Zulagen bereits mit.
Bei einem Jahresgehalt von 30.000 Euro müssen also jährlich 1.200 Euro auf Deinem Riester-Konto eingehen, damit Du die vollen Zulagen erhältst. Bekommst Du beispielsweise die Grundzulage in Höhe von 175 Euro und zwei Kinderzulagen in Höhe von zusammen 600 Euro, musst Du also noch 425 Euro einzahlen. Das entspricht circa 35 Euro pro Monat.
Zahlst Du weniger ein, erhältst Du die Zulagen anteilig im gleichen Verhältnis. Heißt: Zahlst Du nur die Hälfte der 425 Euro ein, bekommst Du nur auch nur die Hälfte der Förderung.
Die Untergrenze für Einzahlungen beträgt 60 Euro pro Jahr. Das entspricht fünf Euro pro Monat. So viel musst Du also in jedem Fall einzahlen. Auch, wenn Du so wenig verdient hast, dass Dein errechneter Wert darunter liegt.
Über die Zulagen hinaus kannst Du eventuell auch noch Steuervorteile durch die Einzahlungen in einen Riester-Vertrag bekommen. Deine jährlichen Beiträge und staatlichen Zulagen kannst Du bis zu einem Betrag von 2.100 Euro als Sonderausgaben geltend machen. Dazu musst Du bei der Einkommenssteuererklärung die Anlage AV ausfüllen. Aber: Bevor Du eine Erstattung bekommst, prüft das Finanzamt, ob die Summer aller Zulagen, die Du bekommen hast, höher sind als die potenzielle Steuererstattung. Geld bekommst Du nur, wenn das nicht der Fall ist. Und sonst auch nur die Differenz zwischen beiden Werten.
Hast Du also wie im obigen Beispiel 775 Euro Zulage erhalten und Deine errechnete Steuererstattung beträgt 300 Euro, bekommst Du kein Geld über die Steuer zurück. Denn Du bekommst immer die Förderung, die höher ist – in diesem Fall die Zulagen. Das nennt sich Günstigerprüfung.
Würden Deine Zulagen nur 175 Euro betragen, also nur die Grundzulage ohne Kinderzulagen, bekämst Du die Differenz zu den 300 Euro über Deine Steuererklärung zurück. Also 125 Euro.
Alle Details zu den Zulagen und verschiedene Beispielrechnungen findest Du in unserem Ratgeber zur Riester-Förderung.
Seit Jahren lohnt sich ein Neuabschluss nur noch, wenn der Staat den Großteil der Einzahlungen übernimmt. Wegen der speziellen Förderung eignet sich Riestern daher nur für Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen und mehreren Kindern. Für alle anderen lohnt es sich nicht, einen Riester-Vertrag neu abzuschließen. Denn nur in dem Sonderfall ist der Anteil der Zulagen-Förderung im Verhältnis zu Deinen eigenen Einzahlungen so hoch, dass es sich rechnet, mit einem Vertrag mit hohen Kosten und mittelmäßiger Rendite vorzusorgen.
Dein eigenes Kapital wird sich in einem Riester-Vertrag aufgrund der Beitragsgarantie kaum spürbar vermehren. Das zusätzliche Geld vom Staat macht dafür umso mehr aus. Wer also nur wenig eigenes Geld in einen Riester-Vertag investiert, kann von der Förderung enorm profitieren. Und je mehr Kinder Du hast, desto höher sind die Zuschüsse.
Das erklären wir Dir an einem Beispiel: Der alleinerziehende Vater Stefan hat ein Jahresbruttogehalt von 20.500 Euro und zwei Kinder, die nach 2008 geboren wurden. Für die volle Förderung muss er jährlich 4 Prozent seines Gehalts in seinen Riester-Vertrag einzahlen, also 820 Euro. Zusätzlich zu seiner Grundzulage in Höhe von 175 Euro bekommt er für seine beiden Kinder noch jeweils 300 Euro vom Staat in den Vertrag. Macht zusammen 775 Euro. Die Zulagen werden schon von seinem zu zahlenden Beitrag abgezogen. Das heißt für Stefan: Er muss nur den jährlichen Mindestbeitrag von 60 Euro zahlen. Denn sein errechneter Wert liegt mit 55 Euro darunter.
In dem obigen Beispiel würde Stefan für gerade mal 60 Euro im Jahr einen staatlichen Zuschuss zu seiner Altersvorsorge in Höhe von 775 Euro bekommen. Über die Jahre kommt da viel Geld zusammen: Nach 25 Jahren sind das – ohne Rendite und ohne Kosten gerechnet – knapp 20.000 Euro staatliche Förderung, während Stefan selbst nur 1.500 Euro beigesteuert hat. Ein richtig guter Deal.
Für Gutverdiener könnte die potenzielle Steuerersparnis des Riesterns im ersten Moment verlockend klingen. Mit diesem Argument wurden auch viele Riester-Verträge in den letzten Jahren verkauft. Doch die Nachteile sind meist deutlich größer als die Vorteile.
Die Höhe Deines Steuervorteils hängt von Deinem Einkommensteuersatz ab. Doch selbst, wenn der generell hoch ist, sorgt die maximale Einzahlungshöhe in Höhe von 2.100 Euro dafür, dass sich der Steuereffekt in Grenzen hält.
Und auch, wenn Du zur Maximierung der Steuerersparnis auf die Zulagen verzichtest, hast Du das Problem, dass Deine Einzahlungen in einen wenig rentablen Vertrag mit hohen Kosten fließen. Die Auszahlungen musst Du später versteuern. Und um die Einzahlungen wieder ausgezahlt zu bekommen, musst Du aufgrund der Umrechnung in eine lebenslange Rente sehr alt werden. Dazu mehr in Kapitel 7.
Als Gutverdiener ergibt es daher deutlich mehr Sinn, auf eine Anlagestrategie mit mehr Renditepotenzial zu setzen. Zum Beispiel auf eine flexible Altersvorsorge wie einen ETF-Sparplan. So legst Du Dich mit Deiner Altersvorsorge auch deutlich weniger fest.
Es gibt verschiedene Arten von Altersvorsorge-Verträgen, die vom Staat mit der Riester-Förderung unterstützt werden: Riester-Fondssparpläne, Riester-Rentenversicherungen, Riester-Bausparverträge und Riester-Banksparpläne. Darüber hinaus kannst Du auch ein Riester-Immobilien-Darlehen aufnehmen.
Riester-Fondssparpläne sind im Grunde ganz normale Fondssparpläne, erweitert um die Beitragsgarantie für Riester-Verträge. Das Vertragsguthaben wird am Kapitalmarkt angelegt. Die Aufteilung auf Aktienfonds und weniger volatile Fonds, zum Beispiel Rentenfonds, übernimmt der Anbieter. Das Investieren in ETFs ist nicht möglich, da die Banken und Fondsgesellschaften nur ihre eigenen Fonds anbieten.
Finanztip empfiehlt geringverdienenden Familien und Alleinerziehenden mit mehreren Kindern fürs Fonds-Riestern die Uniprofirente Select von Union Investment. Weitere Infos findest Du in unserem ausführlichen Text zum Thema Riestern mit Fonds.
Riester-Rentenversicherungen sind reguläre Rentenversicherungen mit dem Zusatz der 100-prozentigen Beitragsgarantie. Es gibt klassische Riester-Rentenversicherungen und fondsgebundene Riester-Rentenversicherungen. Der Unterschied ist dabei die Anlagestrategie. Bei einer klassischen Lebens- oder Rentenversicherung wird das Geld im sogenannten Deckungsstock des Versicherers angelegt und erwirtschaftet dementsprechend Zinsen. Du profitierst also davon, wenn es für den Versicherer mit all seinen Geldanlagen gut läuft.
Bei fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen wird nur ein Teil des Kapitals auf diese Weise angelegt, ein anderer ein Teil wird in Fonds investiert. Der Anteil wird vom Versicherer festgelegt, die Fonds kannst Du Dir aber selbst aussuchen. Bei den meisten Anbietern sind auch ETFs wählbar.
Aufgrund der hohen Kosten für Verbraucher empfiehlt Finanztip keine Rentenversicherungen, sondern lediglich Fondssparpläne für das Riestern. Details liest Du in unserem Ratgeber zum Thema Riester-Rentenversicherung.
Riester-Banksparpläne werden seit einigen Jahren nicht mehr angeboten. Grund dafür sind die zwischenzeitlich stark gesunkenen Zinsen. Diese haben dafür gesorgt, dass es sich für Banken nicht mehr gelohnt hat, entsprechende Produkte auf den Markt zu bringen. Heute gibt es noch etwas mehr als eine halbe Million dieser Verträge.
Ein großes Thema bei Riester-Banksparplänen sind die häufig zu Unrecht berechneten Kosten beim Übergang in die Auszahlungsphase. Mehr Infos dazu liest Du in unserem Ratgeber zu Riester-Banksparplänen.
Riester-Bausparverträge sind eine Möglichkeit, Kapital für eine Immobilie anzusparen. Egal, ob Du kaufen, bauen, energetisch sanieren oder altersgerecht umbauen möchtest. Das Prinzip ist genau wie bei einem normalen Bausparvertrag: In der ersten Phase sparst Du etwa die Hälfte der Bausparsumme an, die andere Hälfte gibt es dann als Darlehen zu einem festen Zins.
Möchtest Du einfach nur für später vorsorgen, ist ein Riester-Bausparvertrag keine gute Wahl für Dich. Die Zinsen, die Du auf Dein Guthaben bei einem Bausparvertrag bekommst, sind deutlich schlechter als bei anderen Vorsorgeverträgen. Planst Du bereits das Eigenheim, kann es durchaus eine Option für Dich sein. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber zum Thema Riester-Bausparvertrag.
Wohn-Riester ist keine eigene Riester-Art. Der Begriff beschreibt, dass Du aus Deinem Riester-Vertrag – egal, welcher Art – Geld für eine Immobilie entnimmst. Beispielsweise um sie zu kaufen, zu bauen, altersgerecht umzubauen oder energetisch zu sanieren. Das nennt sich wohnwirtschaftliche Verwendung. Das geht grundsätzlich mit dem Kapital aus jeder der vier Riester-Arten. Allerdings musst Du dabei ein paar Regeln beachten und Fristen einhalten.
Darüber hinaus kannst Du auch ein Wohn-Riester-Darlehen aufnehmen, also einen geförderten Immobilienkredit. Statt in Dein Guthaben fließt die Riester-Förderung dabei in die Tilgung des Darlehens. Weitere Infos findest Du in unserem Text zu Wohn-Riester.
Wenn Du an einem Riester-Darlehen interessiert bist, geh am besten zu einem Baufinanzierungsvermittler. Die Anbieter besitzen eigene Datenbanken, in denen sie Richtlinien und Zinsberechnungen von zahlreichen Kreditgebern speichern. Dadurch können sie ermitteln, welche Bank Dir aktuell zu welchen Zinssätzen das gewünschte Darlehen zusagen würde. Wir empfehlen folgende Vermittler:
Hast Du einen Riester-Vertrag in der Ansparphase und bist damit zufrieden, bespare ihn weiter. Er ist ein Baustein Deiner Altersvorsorge, aus dem Du später einmal eine lebenslange Rente beziehen wirst. Achte darauf, dass Du jedes Jahr die Summe einzahlst, die Dir die volle Förderung bringt. Wie Du den Wert errechnest, liest Du in Kapitel 2.
Bist Du mit Deinem Vertrag unzufrieden, dann hast Du mehrere Möglichkeiten:
Einen Riester-Vertrag kannst Du grundsätzlich kündigen. Allerdings ist das meist eine teure Angelegenheit und daher nicht die beste Option.
Wenn Du dringend auf das Geld aus dem Riester-Vertrag angewiesen bist, gibt es manchmal keinen anderen Weg, als zu kündigen. Dann solltest Du aber vorher prüfen, wie viel Geld Du tatsächlich nach der Kündigung erhältst. Denn bei einer Kündigung musst Du alle Zulagen und den eventuell erhaltenen Steuervorteil zurückzahlen. Daher lohnt sich eine der Alternativen meist mehr.
Besonders einen alten Vertrag mit einem hohen Garantiezins solltest Du nicht vorschnell kündigen. Wenn Du ihn nicht mehr besparen kannst oder möchtest, ist es oftmals besser, den Vertrag beitragsfrei zu stellen.
Einzig, wenn Du den Riester-Vertrag innerhalb der letzten paar Jahre abgeschlossen hast und er sich in Deiner Situation nicht lohnt, ist Kündigen eine reale Option. Zum Beispiel, wenn Dir der Riester-Vertrag von Deiner Bank oder einem Versicherer verkauft wurde und Du aber nur die Grundzulage bekommst. Denn dann Du kannst Dein Geld besser anderweitig mit mehr Renditechancen anlegen. Und sollte es sich um eine Rentenversicherung handeln, sparst Du Dir so auch die restlichen Abschlusskosten. Diese werden in den ersten fünf Jahren schrittweise aus Deinem Vertragsguthaben genommen.
Mehr Infos zu den Details und den Alternativen liest in unserem Ratgeber zur Riester-Kündigung.
Bekommst Du die Riester-Zulagen nicht oder nicht mehr, kann es sinnvoll sein, Deinen Vertrag stillzulegen. Im Fachjargon nennt sich das den Vertrag beitragsfrei stellen. Das bedeutet, Du zahlst kein Geld mehr in den Vertrag ein.
Bei der aktuellen Situation am Kapitalmarkt kannst Du die Sparraten für Deine Altersvorsorge sinnvoller anlegen. Schon mit einem einfachen Tages- oder Festgeldkonto bekommst Du derzeit bessere Zinsen auf Dein Erspartes – ohne jegliche Kosten. Bei einem Sparplan mit passivem Aktien-Indexfonds (ETF) sind über einen Anlagezeitraum von zehn bis 15 Jahren sogar noch höhere Erträge möglich.
Dein Riester-Guthaben entwickelt sich bei einem ruhenden Vertrag weiter – gemäß der Rendite des Vertrags beziehungsweise Deiner Fonds. Allerdings zahlst Du auch weiterhin Verwaltungskosten.
Da die Rentenversicherung die teuerste Riester-Variante ist, kann das Stilllegen einer Riester-Rentenversicherung für einen gewissen Zeitraum durchaus sinnvoll sein. Zum Beispiel bis zur für 2024/25 angekündigten Riester-Reform.
Ein Sonderfall ist es, wenn das Guthaben Deines Vertrags niedriger ist als die Summe Deiner Einzahlungen und der erhaltenen Zulagen. Dann ist es vollkommen in Ordnung, den Vertrag bis zum Ruhestand ruhen zu lassen. Denn aufgrund der Beitragsgarantie können Dir zukünftige Kosten quasi egal sein. Der Anbieter muss Dein Guthaben zum Ende der Ansparphase auffüllen, damit Dein eingezahltes Geld und alle Zulagen für Deine Rente zur Verfügung stehen.
Ein Wechsel der Sparform, zum Beispiel von einer Rentenversicherung zu einem Fondssparplan, ist bei einem Riester-Vertrag grundsätzlich möglich. Das kostet je nach Anbieter zwischen 50 und 150 Euro. Allerdings empfehlen wir Dir, mit einem Wechsel momentan noch zu warten. Es ist gut möglich, dass nach der Riester-Reform neue Produkte auf den Markt kommen, die deutlich bessere Renditechancen haben. Zum Beispiel ein Altersvorsorge-Depot.
Beachte beim Wechseln, dass Dein aktuelles Riester-Guthaben als Wert für die Beitragsgarantie beim neuen Vertrag eingeloggt wird. Dementsprechend gilt: Liegt Dein Guthaben unter der Summe Deiner bisherigen Einzahlung und Zulagen, ist das kein guter Zeitpunkt für einen Wechsel.
Hast Du eine fondsgebundene Riester-Rentenversicherung, kannst Du ein wichtiges Detail ändern: Nämlich wie ein Teil Deiner Sparraten angelegt werden soll. Prüfe daher in Deinen Vertragsunterlagen, welches Investment im Kern Deiner Rentenversicherung steckt.
Legt Dein Versicherer Dein Geld in einen oder mehrere aktiv gemanagte Aktienfonds an, kannst Du mit einem Wechsel zu einem ETF einige Kosten sparen. Dafür eignet sich zum Beispiel ein ETF auf den MSCI World. Der Wechsel ist kostenfrei und bei vielen Verträgen möglich. Welche ETFs wir für die Altersvorsorge empfehlen, liest Du in unserem ETF-Finder.
Unser Podcast zum Thema
Die Auszahlungsphase Deiner Riester-Rente beginnt normalerweise mit dem Renteneintritt. Die Rentenzahlungen musst Du mit Deinem normalen Einkommenssteuersatz versteuern.
Etwa ein halbes Jahr vor Vertragsende erhältst Du Post von Deinem Anbieter. Du musst dann ein paar Entscheidungen für die Auszahlung des Geldes treffen.
Die meist beste Option: Würdest Du nur eine geringe Rente erhalten, kannst Du Dir das gesamte Kapital auf einen Schlag auszahlen lassen. Das heißt Kleinbetragsrente und geht dann, wenn Deine monatliche Rente im aktuellen Jahr unter 35,35 Euro liegen würde. Der große Vorteil: Du bekommst Dein gesamtes eingezahltes Geld zurück plus die Zulagen und die Wertentwicklung. Und Du kannst frei entscheiden, was Du damit im Ruhestand machen möchtest.
Liegt Deine monatliche Rente über der Grenze für die Kleinbetragsrente, hast Du immerhin die Option, Dir einen Teil des Riester-Guthabens direkt auszahlen zu lassen. Bis zu 30 Prozent sind möglich – und auch in den meisten Fällen der sinnvollste Wert. Denn je mehr Geld Du zu Beginn der Auszahlungsphase entnimmst, desto eher hast Du Deine Einzahlungen wieder zurück.
Für beide Auszahlungen gilt: Aufgrund der Einmalzahlung erhöht sich Dein Steuersatz in dem entsprechenden Jahr. Das wirkt sich negativ auf all Deine anderen Einkünfte aus. Bitte daher den Anbieter, die Auszahlung auf den ersten Januar des Folgejahres nach Deinem Renteneintritt zu legen. Denn Dein Steuersatz ist im Ruhestand höchstwahrscheinlich deutlich niedriger als in einem Jahr mit Gehaltseingang. Eventuell kannst Du für die Einmalzahlung die sogenannte Fünftelregelung anwenden. Damit würdest Du noch etwas mehr Steuern sparen.
Wie der Rest des Geldes verrentet wird, hängt dann mit der Vertrags-Art zusammen, für die Du dich entschieden hast. Bei Riester-Fondssparplan, Riester-Rentenversicherung und Riester-Banksparplan musst Du jeweils noch eine weitere wichtige Entscheidung treffen. Dazu liest Du am besten in den jeweiligen Detail-Ratgebern weiter.
Solltest Du im Ruhestand auf Grundsicherung angewiesen sein, werden die ersten 100 Euro monatliche Rente aus Deinem Riester-Vertrag nicht bei der Ermittlung angerechnet. Der Betrag, um den sie über der Grenze von 100 Euro liegt, bleibt bis zu den Höchstgrenzen zu 30 Prozent anrechnungsfrei (§ 82 Abs. 4 SGB 12).
Laut der Riester-Auszahlungs-Statistik des Bundesministeriums der Finanzen (BMAS) bekamen 2022 rund eine Million Riester-Sparer Auszahlungen aus ihren Verträgen, wovon rund 80 Prozent eine lebenslange Altersrente erhielten. Die Rentenhöhen sind allerdings eher gering. Knapp drei Viertel von ihnen bekamen monatlich weniger als 100 Euro brutto.
Nur rund 10 Prozent der Riester-Sparer, die 2022 in die Auszahlphase gewechselt sind, haben sich einen Teil des Kapitals zu Rentenbeginn auf einen Schlag auszahlen lassen.
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Weitere Ratgeber: Riester-Rente, Betriebliche Altersversorgung, Rürup-Rente, Auszahlplan
Ursprünglich wurde die Riester-Rente 2001 als Ausgleich für die Absenkung des Rentenniveaus eingeführt. Damit wurde ein Teil des umlagefinanzierten Rentensystems durch eine kapitalgedeckte Vorsorge auf individueller und freiwilliger Basis ersetzt. Und somit ein Teil der Verantwortung für das Auskommen im Ruhestand auf die Bürgerinnen und Bürger übertragen. Nach über 20 Jahren ist klar, dass das Vorhaben gescheitert ist. Auch, wenn einzelne Verträge in Ausnahmefällen lohnenswert sind: Die Bilanz der Riester-Rente ist ernüchternd.
Die Aussicht auf Zulagen und Steuervergünstigungen bei der Altersvorsorge war für viele Sparer verlockend. Bis Ende 2023 wurden insgesamt mehr als 20,1 Millionen Riester-Verträge verkauft. Die Einführung von Steuern auf die Auszahlung der zuvor so beliebten klassischen Lebensversicherung ab 2005 trug ihren Teil zur Verbreitung von Riester-Verträgen bei. Denn Lebensversicherungen waren aufgrund der Gesetzesänderung schlagartig unattraktiv geworden.
Mit der Beliebtheit von Riester ist es jedoch längst vorbei. 4,6 Millionen Verträge sind bis Ende 2023 gekündigt worden. Das bestätigten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die Deutsche Rentenversicherung (DRV) gegenüber Finanztip. Das entspricht knapp einem Viertel aller abgeschlossenen Verträge.
Im Zuge der Kündigung mussten Verbraucher laut BMAS, BMF und DRV im Schnitt der vergangenen drei Jahre Zulagen und Steuervorteile in Höhe von durchschnittlich rund 1.900 Euro zurückzahlen. Zusätzlich zu den von den Riester-Anbietern verlangten Gebühren für die Verträge, zum Beispiel Provisionen, Verwaltungskosten und Fondskosten. Millionen Menschen hat ihr Riester-Vertrag nichts gebracht – im Gegenteil.
Auch um die noch existierenden 15,5 Millionen Verträge (Stand: Ende 2023) steht es nicht gut. Zieht man die Verträge in der Auszahlphase – im Jahr 2002 rund eine Million – von den 15,9 Millionen Ende 2022 noch bestehenden Verträgen ab, ergibt das 14,9 Millionen Verträge in der Ansparphase Ende 2022.
Schätzungen das BMAS zufolge wird ein Fünftel bis ein Viertel aller Verträge aktuell nicht mehr bespart. Das entspräche einer Zahl von rund drei bis vier Millionen. Auch für die Menschen mit diesen Verträgen hat der geförderte Vorsorge-Baustein nicht funktioniert. Die Kürzung der gesetzlichen Rente werden sie mit ihren Riester-Verträgen nicht ausgleichen können.
Laut Riester-Förder-Statistik des BMAS wurden im Jahr 2022 (vorläufige Zahlen) nur knapp 9,1 Millionen Menschen mit der Riester-Grundzulage staatlich gefördert. Rechnet man noch steuerlich geförderte Personen in Höhe der Zahl aus 2020 hinzu – für dieses Jahr liegen die neuesten finalen Zahlen vor – kommt man auf rund 9,2 Millionen geförderte Riester-Sparer. Direkt in Verbindung gesetzt werden zu den sich Ende 2022 noch in der Ansparphase befinden 14,9 Millionen Verträgen, kann die Zahl nicht. Denn jede Riester-Sparerin kann zwei Verträge haben, auf die die Förderung aufgeteilt wird. Und darüber hinaus noch weitere nicht geförderte Verträge.
Nimmt man allerdings das Verhältnis von 1,06 Verträgen pro Person an – wie es bei Riester-Sparern in der Auszahlphase laut BMAS-Statistik im Jahr 2022 der Fall war –, verteilen sich die 14,9 Millionen Verträge auf rund 14 Millionen Personen. Abzüglich der rund 9,2 Millionen geförderten Personen ergibt sich eine Zahl von 4,8 Millionen nicht geförderte Riester-Sparer im Jahr 2022. Das entspricht umgerechnet ungefähr fünf Millionen nicht geförderten Verträgen.
Die Zahl der stillgelegten Riester-Verträge scheint demnach höher als vom BMAS angenommen. Zwar muss auch eine kleine Zahl Verträge ohne Zulagenantrag sowie Verträge von Personen, die nicht mehr förderfähig sind, berücksichtigt werden. BMAS, BMF und DRV konnten die jeweilige Anzahl auf Anfrage allerdings nicht beziffern. Bis zu einem Drittel aller Riester-Verträge könnte demnach nach Finanztip-Schätzungen stillgelegt sein.
Die meisten der noch besparten Verträge haben aufgrund der Kombination aus niedrigem Garantiezins, Beitragsgarantie und hohen Kosten wenig Chance auf eine hohe Rendite. Und auch, wenn sich das Guthaben nominal vermehrt: Berücksichtigt man die Inflation, ist die sogenannte Realrendite oft negativ.
Denn auch bei einer Wertentwicklung von zum Beispiel 1,5 Prozent nach Abzug der laufenden Kosten und einer Inflation von 2 Prozent pro Jahr, dem Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB), machen Riester-Sparer mit jüngeren Verträgen Minus. Da die Anbieter zudem nur den Nominalwert für das Guthaben zu Beginn des Ruhestands versprechen, müssen sie den real entstandenen Verlust nicht ausgleichen.
Ebenfalls negativ für Riester-Sparer ist die hohe Lebenserwartung, mit der die Anbieter kalkulieren. Sie ist deutlich höher als die des statistischen Bundesamtes. Und je höher dieser Wert, desto geringer ist Deine monatliche Riester-Auszahlung im Ruhestand. Denn Dein Guthaben muss dann rechnerisch für mehr Jahre reichen. Daher dauert es umso länger, bis Du Dein über die Jahre eingezahltes Geld wieder zurück auf dem Konto hast.
In den vergangenen Jahren haben zudem mehrere Versicherer den Rentenfaktor in Millionen bestehenden Riester-Verträgen einseitig gekürzt. Das bedeutet, dass Du bei gleichem Guthaben zu Ruhestandsbeginn nun weniger Rente bekommst. Die Rentenfaktoren für Neuverträge waren ohnehin aufgrund der Entwicklung am Kapitalmarkt über die vergangenen Jahre bereits stark gesunken. Wurde der Rentenfaktor bei Dir im Vertrag gesenkt, musst Du nun allerdings noch älter werden, um Deine Einzahlungen zurückzuerhalten. Begründet haben die Versicherer diesen Schritt mit den schlechten Bedingungen am Kapitalmarkt. Wie Du gegen eine solche Kürzung vorgehen kannst, erklären wir Dir im Ratgeber zum Rentenfaktor.
Während viele Verbraucher durch die Riester-Rente Geld verlieren oder bereits verloren haben, reiben sich die Anbieter auch mehr als 20 Jahre nach der Einführung noch immer die Hände. Denn die Riester-Rente hat den substanziellen Fehler, dass die Anbieter nicht nur Kosten auf die Einzahlungen, sondern auch auf die staatlichen Zulagen erheben dürfen. Je nach Riester-Art und Produkt sind diese sehr unterschiedlich. Bei unserer letzten Analyse von Riester-Produkten lagen sie zwischen 0 und 8,5 Prozent.
1,8 Milliarden Euro Steuergelder sind auf diesem Weg nach Finanztip-Schätzungen seit der Riester-Einführung direkt aus der Staatskasse allein in die Tasche der Versicherer und Fondsgesellschaften geflossen. Zusammen verwalten sie mehr als 85 Prozent aller Riester-Verträge.
Aufgrund des großen Verwaltungsaufwands waren die laufenden Kosten bei Riester-Verträgen von Beginn an höher als bei vergleichbaren Produkten ohne staatliche Förderung. Und deutlich höher als bei günstigen ETF-Sparplänen für die Altersvorsorge, die Du selbst einrichten kannst. Dazu kommen bei Versicherungsprodukten und Bausparverträgen noch die Provisionen, bei Fondssparplänen die Ausgabeaufschläge.
Das Thema war schon seit der Einführung der Riester-Rente bekannt, die vollen Ausmaße des Problems kamen aber erst mit dem Zinsabschwung zum Vorschein. Denn in den frühen Jahren waren die Gebühren noch zu verschmerzen, solange die Rendite der Riester-Verträge für die Verbraucher trotz der Kosten hoch genug war. Das änderte sich Schritt für Schritt mit der negativen Entwicklung des gesetzlichen Garantiezinses, dem sogenannten Höchstrechnungszins.
Die ausführliche Erläuterung der bitteren Riester-Bilanz und den Zusammenhang zwischen Garantiezins, Beitragsgarantie und Vertragskosten liest Du in unserem Ratgeber zur Riester-Reform.
Ältere Verträge sind von dem Problem nicht oder weniger stark betroffen. Je länger ein Vertrag besteht, desto höher ist sein Garantiezins. Und nach wie vor gibt es Ausnahmefälle, in denen sich selbst ein neuer oder kürzlich abgeschlossener Riester-Vertrag mit einem niedrigen Garantiezins lohnt (vgl. Kapitel 3).
Diese Entwicklung des Garantiezinses über die vergangenen 20 Jahre sorgt nicht nur dafür, dass sich die Verträge für Sparer weit weniger rechnen. Auch Banken und fast alle Versicherer haben sich aus dem Riester-Geschäft zurückgezogen, weil es sich auch für sie nicht mehr lohnt. Während bestehende Verträge weiterhin gemanagt und betreut werden, ist es also kaum noch möglich, neue Riester-Verträge abzuschließen.
Im Laufe der letzten 20 Jahre wurde die Riester-Rente mehrfach minimal angepasst, eine generelle Überarbeitung hat bisher allerdings nicht stattgefunden. Die für 2024/25 angekündigte Reform ist dringend nötig.
Im Oktober 2024 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf für eine Reform der privaten Altersvorsorge veröffentlicht. Darin enthalten sind Pläne für umfangreiche Änderungen an der Riester-Rente.
Hauptpunkte des Gesetzesentwurfs sind die Anhebung der Beitragshöchstgrenzen, eine Absenkung der Beitragsgarantie und eine Veränderung des Zulagensystems sein. Darüber hinaus ist die Einführung eines der Riester-Rente gleichgestellten neuen Altersvorsorge-Modells geplant: das sogenannte Altersvorsorgedepot.
Die Reform soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Anvisiertes Startdatum für die Änderungen ist der 1. Januar 2026.
Alle Details zu den Vorschlägen liest Du in unseren Textes zur Riester-Reform und zum Altersvorsorgedepot.
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