Sepa-Lastschrift So zahlst Du bequem und sicher mit der Sepa-Lastschrift

Josefine Lietzau
Finanztip-Expertin für Bank und Kredit

Das Wichtigste in Kürze

  • Egal ob die Miete, Abos oder Kreditraten: Viele alltäglichen Zahlungen werden über das Lastschriftverfahren von Deinem Konto gebucht.
  • Bei  fehlerhaften Abbuchungen kannst Du Dir das Geld zurückholen. Dafür hast Du acht Wochen Zeit.
  • Das Lastschriftverfahren soll auch außerhalb von Deutschland funktionieren. 

So gehst Du vor

  • Kontrolliere regelmäßig Deine Kontobewegungen. Falls es zu einer falschen Abbuchung per Lastschrift kommt, kannst Du diese direkt über das Online-Banking zurückbuchen.
  • Du wirst vor einer Lastschrift zu der Abbuchung informiert. Achte darauf, dass Dein Konto gedeckt ist.
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Per Lastschrift zu bezahlen ist in vielen Fällen bequem für Dich. Zudem ist es relativ leicht, das Geld bei Problemen zurückzuholen. Worauf Du beim Lastschriftverfahren achten musst, erklären wir Dir in diesem Ratgeber. 

Was ist das Lastschriftverfahren?

Wenn Du etwas per Lastschrift bezahlst, bucht die Gegenseite das Geld von Deinem Konto ab. Dazu erteilst Du ihr eine Erlaubnis, ein Mandat. Beim Online-Shopping gibst Du zum Beispiel neben Deinen persönlichen Daten wie Name und Adresse auch die Kontodaten ein und wählst Lastschrift als Bezahloption aus. Das reicht aus. 

Der Händler bucht das Geld dann von Deinem Girokonto ab. Für Dich fallen dabei keine Gebühren an und Du musst Dich nicht darum kümmern, dass Du rechtzeitig zahlst. Zahlungsempfänger haben zudem beim Lastschriftverfahren den Vorteil, dass sie besser planen können, da sie den Zeitpunkt der Zahlung bestimmen. Das Geld kommt dann innerhalb eines Tages auf ihrem Konto an.

Aber auch außerhalb des Online-Shoppings funktioniert das Lastschriftverfahren. Zum Beispiel bei Deiner Miete, der Stromrechnung, Abos, Kredit- oder Sparraten oder Spenden. In diesen Fällen bucht die Gegenseite regelmäßig von Deinem Konto Geld ab. Soll das nicht mehr passieren, musst Du das Mandat kündigen. Das machst Du bei dem Zahlungsempfänger. In der Regel passiert das, indem Du zum Beispiel das Abo kündigst.

Ein weiterer Punkt, bei dem Dir das Lastschriftverfahren begegnet, sind Drittanbieter, über die Du bezahlst. So bucht Paypal das ausgegebene Geld über eine Lastschrift ab, wenn Du Dein Girokonto als Zahlungsquelle hinterlegt hast. Auch beim mobilen Bezahlen kann das der Fall sein und zwar, wenn Du über die App eines Einzelhändlers bezahlst.

Lastschrift an der Ladenkasse

Wenn Du an der Kasse auf dem Bon unterschreibst statt die Pin einzugeben, handelt es sich ebenfalls um eine Lastschrift und zwar um eine elektronische Lastschrift (ELV). Der Händler kann über die Karte erkennen, welche Kontonummer Du hast und bucht dann das Geld ab. Dabei erkennt der Händler im Gegensatz zu Zahlungen mit Pin nicht, ob Dein Konto gedeckt ist.

Deshalb gibt es zusätzlich die Online-Variante des ELV-Verfahrens: OLV. Dabei wird geprüft, ob zur Karte negative Informationen vorliegen, zum Beispiel Zahlungsausfälle oder ob die Karte gar gesperrt wurde. In solchen Fälle kann der Händler die Zahlung ablehnen.

Ein Händler kann sich von Dir auch über die Unterschrift ein Dauermandat holen. Dann musst Du weniger oft unterschreiben oder die Pin eingeben, wenn Du mit der Karte bei dem Händler bezahlst.

Was passiert, wenn nicht genug Geld auf dem Konto ist?

Auf Deinem Girokonto muss genug Guthaben sein, damit das Lastschriftverfahren funktioniert. Ist das nicht der Fall, geht Dein Konto entweder ins Minus oder die Lastschrift platzt, sie wird also nicht eingelöst. Deine Bank informiert in einem solchen Fall sowohl Dich als auch die Gegenseite darüber.

Wenn Du das Problem dann nicht mit dem Gläubiger klärst, schickt der unter Umständen Mahnschreiben an Dich. Außerdem kann es Dir passieren, dass neben den Mahngebühren auch Deine Bank Gebühren für die gescheiterte Abbuchung verlangt.

Damit genug Geld auf Deinem Konto liegt, schickt Dir die Gegenseite eine Erinnerung zur Lastschrift, 14 Tage bevor sie das Geld abbucht. Abhängig von der Bank kannst Du kommende Lastschriften auch vor der Abbuchung als vorgemerkte Transaktion oder aber bei geplanten Transaktionen sehen.

Wie sicher sind Lastschriften?

Falls etwas beim Lastschriftverfahren schiefläuft, kannst Du Dir das Geld zurückholen. Dazu widerrufst Du die Lastschrift über Deine Bank. In der Regel geht das direkt über das Online-Banking. Gebühren fallen dafür nicht an.

Falls es ein gültiges Mandat gibt und es trotzdem zu Fehlern beim Abbuchen kommt, hast Du acht Wochen Zeit zu reklamieren (EU-Verordnung Nr. 260/2012 / Punkt 32). Die Frist beginnt mit der Buchung zu laufen.

Du solltest aber keine Lastschrift ohne Grund zurückfordern. Tust Du das doch, kann zum Beispiel der Händler, bei dem Du etwas bestellt hast, Mahnschreiben an Dich senden.

Du kannst auch eine Lastschriftsperre einrichten, dann kann zum Beispiel ein bestimmter Händler kein Geld mehr von Deinem Konto abbuchen. Den Vertrag musst Du aber vorher beim Händler kündigen, die Sperre ist nicht gleichbedeutend mit einer Kündigung.

Falls es kein gültiges Mandat gibt oder Du es bereits vor der Abbuchung zurückgenommen hast, verlängert sich das Widerrufsrecht laut der Bafin auf 13 Monate nach dem Abbuchen. Die Gegenseite muss dann nachweisen, dass zum Zeitpunkt der Lastschrift ein gültiges Mandat vorlag.

Funktioniert das Lastschriftverfahren im Ausland?

Deutschland gehört wie die anderen Mitglieder der Europäischen Union zum sogenannten Sepa-Raum, einem einheitlichen Zahlungsraum. 

Neben den EU-Mitgliedstaaten gehören auch weitere Länder dazu: 

  • Großbritannien
  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Schweiz
  • Monaco
  • San Marino
  • Jersey
  • Guernsey
  • Isle of Man
  • Gibraltar

Innerhalb dieses Zahlungsraums funktionieren Sepa-Lastschriften. Die Frist bei Abbuchungen zwischen den Ländern ist die gleiche wie bei Lastschriften innerhalb Deutschlands: ein Tag.

Trotzdem kann es zu Problemen kommen, wenn Du willst, dass ein Unternehmen im Ausland Geld von Deinem deutschem Girokonto abbucht. Einige Unternehmen aber auch Behörden verweigern Dir das einfach. Praktisch heißt das, dass Deine deutsche Iban vielleicht nicht in die Formulare passt oder das Länderkürzel fest voreingestellt ist. Du kannst das in dem jeweiligen Land an die Verbraucherverbänden melden, die können auf den Anbieter zugehen.

Auf diese sogenannte Iban-Diskriminierung kannst Du auch in Deutschland treffen. Bei Neobanken bekommst Du zum Teil Girokonten ohne DE-Iban, stattdessen mit der Iban des Landes, in dem der Anbieter seinen Sitz hat. Es kann Dir dann passieren, dass deutsche Unternehmen das Geld nicht von Deinem Konto abbuchen wollen. Du kannst das der Wettbewerbszentrale melden. Die kann das Vorgehen des Anbieters beanstanden und der baut – wenn alles gut läuft – das System entsprechend um. Zur Not kann die Wettbewerbszentrale das Ganze auch vor Gericht klären.

Mehr dazu im Ratgeber Girokonto

Autoren
Arne Düsterhöft

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