Tipps & Tricks
Wer bei Schimmel haftet und wann Du die Miete mindern kannst
Schimmel in der Wohnung – wer ist schuld, wer übernimmt die Beseitigung? Wann Du außerdem die Miete mindern kannst, zeigen wir Dir hier.
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Schimmel in der Wohnung – wer ist schuld, wer übernimmt die Beseitigung? Wann Du außerdem die Miete mindern kannst, zeigen wir Dir hier.
Deine Vermieterin oder Dein Vermieter macht Dich für Schimmelbefall in Deiner Wohnung verantwortlich? Nur weil Du die Wohnung bewohnst, bist Du nicht automatisch schuld daran. Denn wer für Schimmel in einer Mietwohnung haftet, hängt davon ab, wodurch der Schimmel entstanden ist. Zwei Fälle:
1. Schimmelbefall durch bauliche Mängel
Das können zum Beispiel eine kaputte Lüftung im fensterlosen Bad, eine schlechte Gebäudedämmung oder ein Riss in der Außenwand sein, durch den Regenwasser ins Gemäuer eindringt. Manchmal tritt Feuchtigkeit auch durch undichte oder kaputte Fenster und Türen ein. Für solche Baumängel kannst Du nichts und bist daher auch nicht für den Schimmel verantwortlich.
Wichtig ist, dass Du Deine Vermieterin oder Deinen Vermieter sofort informierst, sobald Du Schimmel entdeckst. Am besten schriftlich und mit Nachweis. Dazu kannst Du unser Musterschreiben zur Mängelanzeige nutzen. Die Vermieterin bzw. der Vermieter muss den Schimmel dann entfernen und die Ursache beheben. Passiert das nicht, kannst Du eine Mängelbeseitigungsklage einreichen.
2. Schimmelbefall durch falsches Lüften und Heizen
Wenn Du in Deiner Mietwohnung gar nicht oder falsch heizt und lüftest, hast Du den Schimmel mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst verursacht. Dann musst Du ihn auch auf Deine Kosten beseitigen lassen und auch für potenzielle Schäden (z. B. Gemäuer) aufkommen. Aber: Deine Vermieterin oder Dein Vermieter muss Dir Deine Schuld erstmal nachweisen. Ein Sachgutachter stellt fest, ob bauliche Mängel oder falsches Lüft- und Heizverhalten schuld sind.
Kümmerst Du Dich nicht um die Schimmelbeseitigung, obwohl es so vereinbart war, riskierst Du eine Abmahnung und im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung.
Wann Du bei Schimmel die Miete mindern kannst
Du hast einen Anspruch auf Mietminderung, wenn Du für den Schimmelbefall nicht verantwortlich bist. Für den Zeitraum zwischen Schimmelentstehung und -entfernung kannst Du die Miete, die Du unter Vorbehalt gezahlt hast, rückwirkend zurückfordern. Wie viel Du zurückbekommst, hängt unter anderem davon ab, wie stark der Schimmelbefall ist, welche und wie viele Räume betroffen sind. Schimmel im Schlafzimmer ist grundsätzlich schlimmer als in der Abstellkammer.
Bevor du die Miete auf eigene Faust minderst, solltest Du Dich aber unbedingt rechtlich beraten lassen. Besprich mit Deinem Anwalt, ob Du von Deinem Recht auf Mietminderung Gebrauch machen und um welchen Betrag Du die Miete mindern kannst. Ganz wichtig: Du solltest Dir sicher sein, dass Du für den Mangel nicht verantwortlich bist.
Tipp: Wie Du Schimmel in Deiner Wohnung vermeiden kannst, liest du in Teil 1 unserer "Schimmel-Serie". Wenn Du noch mehr über Deine Rechte bei Mängeln in der Wohnung erfahren möchtest, dann lies Dir unseren Ratgeber zur Mietminderung durch.
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