
Ist auch Ihre Flugreise wegen Corona ins Wasser gefallen? Viele Leser schreiben uns, dass sie sich mit ihrer Fluggesellschaft herumärgern – und noch immer auf Erstattung der Tickets warten. Rund 4 Milliarden Euro schulden die Fluglinien deshalb allein in Deutschland ihren Kunden, schätzt der Reiseverband DRV. Europaweit sind es laut dem Branchenverband A4E sogar mehr als 9 Milliarden.
Die rechtliche Situation ist eindeutig. Nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung muss die Airline innerhalb von sieben Tagen das Geld für den annullierten Flug zurückzahlen. So kommen Sie auch tatsächlich zu Ihrem Recht:
1. Schreiben Sie die Airline an und verlangen Sie hartnäckig Ihr Geld zurück, wenn der Flug wegen Corona ausgefallen ist. Sie können dazu unser Musterschreiben nutzen.
2. Bietet Ihnen die Fluggesellschaft einen Gutschein (Voucher), dann können Sie den annehmen, müssen das aber nicht. Einige Gutscheine sind durchaus attraktiv, weil die Airline noch einen Bonus dazugibt. Allerdings: Sollte die Airline pleitegehen, ist der Gutschein wertlos.
3. Warten Sie seit Wochen auf eine Antwort der Fluggesellschaft, können Sie sich an die Schlichtungsstelle SÖP wenden. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.
4. Sie können die Angelegenheit auch einem Unternehmen übergeben, das für Sie die Erstattung durchsetzt. Bei Erfolg müssen Sie den sogenannten Fluggasthelfern wie Compensation2go*, EUFlight* oder Flightright* allerdings eine Servicegebühr zwischen 10 und 30 Prozent zahlen. EUFlight bietet gegen eine höhere Gebühr auch eine Soforterstattung an.
Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.
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