Fluggastrechte-Portale Lass bei Ärger mit der Airline andere für Dich arbeiten

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Verspätet sich Dein Flieger oder wird Dein Flug gestrichen, steht Dir oft eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu. Geregelt ist das in der europäischen Fluggastrechte-Verordnung.
  • Du kannst Dich selbst darum kümmern und Deine Rechte einfordern. Zahlt die Airline nicht innerhalb von zwei Monaten, kannst Du die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr einschalten – ohne weitere Kosten.
  • Willst Du Dich nicht selbst mit der Airline herumärgern, kannst Du auch einen sogenannten Fluggasthelfer beauftragen – ein Unternehmen, das für Dich Deine Fluggastrechte durchsetzt. Dafür behalten sie einen Teil der Ausgleichszahlung.

So gehst Du vor

  • Überprüfe mit unserem Rechner, ob und in welcher Höhe Dir eine Entschädigung zusteht.
  • Willst Du Deine Entschädigung sofort, kannst Du bei einem Sofortentschädiger anfragen. Wir empfehlen Ersatz-Pilot und EUFlight. Etwa 30 Prozent der Entschädigung bleiben beim Unternehmen.
  • Bekommst Du dort kein Angebot, empfehlen wir Dir die Anbieter Fairplane und Flightright. Die zahlen Dir die Entschädigung erst, wenn sie bei der Airline Erfolg hatten. Das kann Dich zwischen 35 und 50 Prozent der Entschädigung kosten.

Dein Flug hat sich verspätet oder ist ganz ausgefallen? Dann steht Dir oft eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zusätzlich zum Ticketpreis zu. Der Weg dahin ist nicht leicht. Entweder Du kümmerst Dich selbst darum, schreibst einen Brief an die Airline und hoffst, dass sie zahlt. Oder Du beauftragst einen Rechtsdienstleister, der Deine Fluggastrechte durchsetzt. Wir haben die Branche der Fluggasthelfer untersucht und empfehlen vier Anbieter.

Was sind Fluggasthelfer?

Es gibt rund 15 Unternehmen, die als Fluggasthelfer in Deutschland ihre Dienste anbieten. Sie gehören zur großen Gruppe der Legal-Tech-Anbieter. Mit Legal Tech ist eine digitalisierte Rechtsberatung gemeint: Software oder Algorithmen erledigen Aufgaben, die sonst eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt übernommen hätte. Alle Fluggasthelfer haben eines gemeinsam: Sie buhlen um die Gunst der Fluggäste.

Es gibt zwei unterschiedliche Anbieter in der Fluggastbranche. Zum einen die Sofortentschädiger, die Dir Deine Entschädigungsforderung gegen die Airline abkaufen. Bei Sofortentschädigern gibt es sofort Geld, allerdings muss Dir das Unternehmen erst einmal ein Angebot machen. Bei Inkasso-Dienstleistern musst Du Dich gedulden. Denn sie treiben für Dich die Entschädigung bei der Airline ein und zahlen erst, wenn sie Erfolg hatten. Wir haben beide Modelle untersucht und erklären Dir die Vor- und Nachteile.

Wie arbeiten die Sofortentschädiger?

Willst Du Deine Entschädigung so schnell wie möglich auf Deinem Konto haben, kannst Du Dich an einen Sofortentschädiger wenden. Solche Unternehmen prüfen zunächst die Erfolgsaussichten Deines Falles nach der europäischen Fluggastrechteverordnung. Kommen sie zu einem positiven Ergebnis, bekommst Du ein Angebot: Geld für Deine Forderung.

Nimmst Du das Angebot an, verkaufst Du Deine Entschädigungsforderung an den Anbieter. Du trittst die Forderung ab und solltest innerhalb von zwei Bankarbeitstagen das angebotene Geld auf Deinem Konto haben. Damit ist die Angelegenheit für Dich erledigt. Es kann Dir egal sein, ob die Airline zahlt oder nicht. Das Geld, das Du bekommen hast, kannst Du in jedem Fall behalten.

Gerade für den Fall, dass eine Fluggesellschaft in einer finanziellen Schieflage ist – bis hin zur Insolvenz, sind Fluggäste bei einem Sofortentschädiger auf der sicheren Seite. Denn es ist allein das Risiko des Sofortentschädigers, ob er die Forderung später auch durchsetzen kann. Kunden dieser Unternehmen haben ihr Geld schon in der Tasche, während andere Fluggäste, die einen Inkasso-Dienstleister beauftragt haben, im Insolvenzfall leer ausgehen.

Dem Sofortentschädiger steht es aber natürlich frei, ob er Dir Deine Forderung abkauft. Ist diese für ihn zu risikoreich, kann es sein, dass Du kein Angebot bekommst.

Bei der Geld-sofort-Variante verzichtest Du eventuell auf Geld, weil die Anbieter nur die pauschale Entschädigung zwischen 250 Euro und 600 Euro abkaufen. Sind Dir zusätzlich zum Beispiel noch Taxikosten entstanden, berücksichtigt ein Sofortentschädiger diese Kosten nicht.

Noch vor einigen Jahren waren die Sofortentschädiger teurer als die anderen Fluggast-Portale. Da galt die Devise: Lieber sofort die Entschädigung zu einem teuren Preis, als etwas mehr Entschädigung, aber womöglich erst nach mehreren Monaten. Das hat sich nach unseren Analysen mittlerweile verändert. Zum Teil sind die Sofortentschädiger sogar deutlich günstiger. Das kann allerdings nur funktionieren, wenn sie das Risiko der Ansprüche sehr gut einschätzen und rechtlich komplizierte Fälle eher nicht annehmen.

Welche Sofortentschädiger empfiehlt Finanztip?

Wir haben insgesamt 14 Unternehmen angeschrieben, die Fluggastrechte durchsetzen. Nur vier Anbieter arbeiten nach dem Modell der Sofortentschädigung, davon bietet ein Unternehmen sowohl Inkasso als auch Sofortentschädigung an.

Hast Du Dich als Fluggast für eine Sofortentschädigung entschieden, raten wir davon ab, einen Anbieter zu wählen, der Dir im Ergebnis vielleicht doch nur ein Inkasso anbietet, weil er Deinen Fall für riskant hält. Für die Sofortentschädigung raten wir nur zu Anbietern, die ausschließlich dieses Modell verfolgen.

Wichtige Kriterien bei der Sofortentschädigung sind: Preis, Preistransparenz und Erfahrung. Wie wir bei unserer Analyse genau vorgegangen sind, kannst Du am Ende des Artikels lesen.

Wir empfehlen Ersatz-Pilot und EUFlight. Beide Unternehmen haben allein im ersten Halbjahr 2024 jeweils mehr als 6.000 Forderungen angekauft und ausgezahlt. Die Dienstleistung ist bei beiden Anbietern nicht teurer als bei den Inkasso-Dienstleistern. Der Geld-Sofort-Anbieter Ersatz-Pilot ist mit einem Honorar zwischen 25 und 29 Prozent der Entschädigungssumme sogar besonders günstig.

Die Sofortentschädiger prüfen anhand von Wetter- und Flugdaten sowie der aktuellen Rechtsprechung, ob sich Dein Anspruch durchsetzen lässt. Hat Dein Fall hinreichend Aussicht auf Erfolg, bekommst Du ein Angebot – ansonsten nicht. Du kannst es auf jeden Fall versuchen, Deinen Fall bei einem der Anbieter zu platzieren.

Ersatz-Pilot
Ersatz-Pilot
Sofortentschädiger Ersatz-Pilot GmbH, Pinneberg
  • Honorar zwischen 25 und 29 Prozent der Entschädigung inklusive MwSt.
  • transparenter Preis
  • viel Erfahrung
EUFlight
Sofortentschädiger EUFlight.de GmbH, Hamburg
  • Honorar von 33,3 Prozent der Entschädigung inklusive MwSt.
  • transparenter Preis
  • viel Erfahrung

Wie arbeiten die Inkasso-Dienstleister?

Die meisten Fluggasthelfer-Portale arbeiten mit dem Inkasso-Modell. Wir haben fünf Unternehmen näher unter die Lupe genommen, zwei davon sind Finanztip-Empfehlung. Mehr zu unserem Vorgehen beim Test kannst Du am Ende des Artikels lesen.

Die Durchsetzung von Fluggastrechten im Inkasso-Modell funktioniert so: Als Passagier eines verspäteten oder ausgefallenen Fluges gibst Du zunächst Deine Flugdaten auf der Website des Anbieters ein. Dann stellst Du dem Unternehmen eine Vollmacht aus oder trittst Deine Forderung ab, damit es in Deinem Namen tätig werden darf.

Das Fluggastrechte-Portal prüft Deine Ansprüche anhand von Rechtsprechung, Wetterdaten und Informationen der Flughäfen. Hat der Fall nach Einschätzung des Anbieters Aussicht auf Erfolg, bekommst Du ein Angebot. Nimmst Du das Angebot an, versucht er Deine Entschädigung wie ein Inkasso-Dienst durchzusetzen. Die Fluggasthelfer machen den Anspruch ihrer Kunden also zunächst außergerichtlich geltend. Zahlt die Fluggesellschaft nicht, schalten sie eine externe Anwaltskanzlei ein. Die erstreitet den Anspruch notfalls vor Gericht.

Es kann dementsprechend unterschiedlich lange dauern, bis ein Fall entschieden ist: Mal sind es wenige Wochen, bis Du Dein Geld bekommst, manchmal können Monate vergehen. Geht der Fall vor Gericht, kann es Jahre dauern.

Erst wenn der Flugrechte-Dienst Deinen Fall erfolgreich abschließt, zahlst Du für dessen Arbeit. Die Preise variieren sehr: von 24 Prozent bis zu fast 50 Prozent der Entschädigung. Wenn der Fluggasthelfer die Entschädigung von der Airline erhält, zieht er seine Erfolgsprovision ab und überweist Dir den Rest. Konnte der Fluggasthelfer zum Beispiel Deine Entschädigung von 600 Euro durchsetzen, bekommst Du zwischen 456 Euro und 306 Euro ausgezahlt.

Achtung: Einige Anbieter verlangen ein höheres Honorar, wenn sie den Fall an eine Anwaltskanzlei übergeben. Das ist in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen so vorgesehen.

Welche Inkasso-Dienstleister empfiehlt Finanztip?

Von den untersuchten fünf Unternehmen überzeugte uns der Anbieter Fairplane in unserem Test am meisten. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Wien und einem Servicebüro in Wiesbaden ist eine gute Adresse für Fluggäste. Es ist seit 2011 auf dem Gebiet der Fluggastrechte tätig, allerdings nicht wie ein Inkasso-Dienstleister mit deutscher Inkasso-Lizenz, sondern wie ein Unternehmen, das Gerichtsverfahren finanziert. Der Anbieter ist vergleichsweise günstig und kommt ohne Zusatzgebühren aus. Die meisten unserer Kriterien hat das Unternehmen sehr gut erfüllt. Im ersten Halbjahr 2024 haben sie an 20.000 Fluggäste Entschädigungen ausgezahlt.

Fairplane
Fairplane Fluggastrechte
Prozessfinanzierer FP Passenger Service GmbH, Wien
  • Honorar von 24 bis 35 Prozent der Entschädigung inklusive MwSt.
  • transparenter Kostenausweis
  • sehr viel Erfahrung – seit 2011 tätig

Du kannst Dich auch an Flightright wenden. Dieses Unternehmen hat als eines der ersten Legal-Tech-Unternehmen Fluggästen bei der Durchsetzung ihrer Rechte Unterstützung angeboten. Es ist sehr erfahren. Im ersten Halbjahr 2024 hat es an über 100.000 Verbraucher Entschädigung ausgezahlt. Flighright verlangt allerdings einen Zuschlag von 14 Prozent, falls es Deinen Fall an eine Rechtsanwaltskanzlei übergeben muss. Einen Einfluss darauf hast Du nicht.

Flightright new Logo
Flightright Fluggastrechte
Flightright GmbH, Berlin
  • Honorar von 23,8 bis 35,7 Prozent der Entschädigung inklusive MwSt.
  • sehr viel Erfahrung, seit 2010 tätig
  • Zuschlag von 14 Prozent, wenn ein Partneranwalt tätig wird

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Jetzt Fluggasthelfer bewerten

Was war Finanztip bei den Fluggast-Portalen wichtig?

Auf einige Aspekte haben wir in der Untersuchung besonderen Wert gelegt.

Preistransparenz - Auf ihren Websites werben die Flugrechte-Portale oft mit einer Netto-Provision zuzüglich der Mehrwertsteuer. Du musst also die Mehrwertsteuer erst noch addieren, um die tatsächlichen Gebühren herauszufinden. Die Europäische Kommission wies allerdings schon im März 2017 ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter den Gesamtpreis einschließlich der Mehrwertsteuer gut sichtbar auf der Website ausweisen müssen. In der folgenden Tabelle findest Du die Kosten inklusive Mehrwertsteuer der empfehlenswerten Fluggasthelfer. Das haben wir einmal als Prozentangabe aufgelistet, damit Du weißt, welchen Anteil sie von der Entschädigungssumme als Vergütung behalten. Zum anderen haben wir den Eurobetrag angegeben, den Du für die Dienstleistungen in einem Standardfall zahlen musst.

Preisvergleich der Finanztip-Empfehlungen

Anbieter

Kosten mit MwSt.

Kosten im Beispielfall1

Ersatzpilotzw. 25 % -29 %zw. 62,50 € und 72,50 €
EUFlight33,32 %83,30 €
Fairplanezw. 24 %  - 35 %zw. 60 € und 87,50 €
Flightrightzw. 24 %  - 50 %2zw. 60 € und 125 €

1 Bei dem Beispielfall geht es um eine Entschädigung von 250 Euro für einen verspäteten Flug außerhalb Deutschlands.
2 Der mögliche Zuschlag von 14 Prozent ist im Höchstbetrag bereits inbegriffen, falls Flightright Partneranwälte einschalten muss.
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Oktober 2024)

Weitere Ansprüche - Die meisten Anbieter fordern ausschließlich die Entschädigung nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung ein (Art. 7 FluggastrechteV). Reisende haben aber mitunter weitere Ansprüche: Bei einer Flugannullierung kann sich der Fluggast zum Beispiel zusätzlich den Ticketpreis erstatten lassen, wenn er keinen Ersatzflug genommen hat. Das fordern mittlerweile einige Anbieter auch zusätzlich ein. Auch Taxi- und Hotelkosten berücksichtigen einige Anbieter nicht, auch wenn Du die Belege dafür vorlegst. Besonders positiv bewertet haben wir deshalb die Unternehmen, die auch weitere Ansprüche neben den Ausgleichszahlungen prüfen und geltend machen.

Kundenbewertungen - Neben dem Preis ist für Verbraucher oft wichtig, welche Erfahrungen andere Kunden mit dem Unternehmen gemacht haben. Diesen Aspekt haben wir deshalb auch berücksichtigt. Dazu haben wir uns die Bewertungen der Fluggast-Portale bei Trustpilot und auf unserer Finanztip-Website angeschaut und bewertet – auch wenn uns durchaus bewusst ist, dass Manipulationen bei den Bewertungsportalen nicht auszuschließen sind.

Was haben wir bei den Fluggastportalen bemängelt?

Die gesamte Fluggastbranche ist sehr lebendig. Es gibt neue Unternehmen am Markt, andere verändern ihr Geschäftsmodell, erhöhen die Preise oder entscheiden sich für ein neues Preismodell. Die Corona-Pandemie und die Einschränkungen im Flugverkehr führten zu starken Geschäftseinbußen. Einige Anbieter sind vom Markt verschwunden.

Unternehmen, die jedem Fluggast einen individuellen Preis innerhalb von Preisspannen anbieten – je nachdem, wie aussichtsreich der Fall ist, konnten uns nicht überzeugen. Wir konnten nicht nachvollziehen, wie viele Fluggäste ein günstiges Angebot bekommen und welche Kriterien die Preisfindung beeinflussen. Klarer finden wir einen einheitlichen Preis.

Einige Inkasso-Anbieter verlangen zusätzliche Gebühren, wenn sie eine externe Anwaltskanzlei einschalten oder vor Gericht klagen müssen. Dadurch weiß der Fluggast nicht, was er im Ergebnis für einen Preis zahlen muss. Er hat auch keinen Einfluss darauf, wie teuer die Dienstleistung tatsächlich wird. Diese Zusatzgebühren sollten nach unserer Auffassung im Preis enthalten sein.

Einige Inkasso-Anbieter lassen sich die Forderungen grundsätzlich, in Einzelfällen oder nach ihrem Belieben abtreten. Das bedeutet: Der Kunde verliert durch die Abtretung seinen „Vermögenswert“, er kann dem Portal nicht mehr so leicht kündigen und hat zudem das Insolvenzrisiko des Anbieters. Hat er seine Forderung abgetreten, würde diese im Fall der Insolvenz des Portals in die Insolvenzmasse fallen. Der Fluggast hätte seinen Anspruch auf Entschädigung verloren. Mit einer Bevollmächtigung kann ein Portal die Ansprüche ebenfalls effektiv durchsetzen, denn auch eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt lässt sich regelmäßig nur bevollmächtigen.

Wie kannst Du Deine Rechte selbst durchsetzen?

Nutze unseren eigens entwickelten Rechner, um einschätzen zu können, was Dir zusteht, wenn Dein Flug gestrichen wurde oder erst mit großer Verspätung angekommen ist. Am Ende bekommst Du einen Überblick, welche Ansprüche Du wahrscheinlich hast. Du kannst Dir ein PDF-Dokument mit dem ausführlichen Ergebnis und einem angepassten Mus­ter­schrei­ben herunterladen.

Schlichtungsstelle Reise & Verkehr kann helfen

Willst Du Dich selbst um Deine Entschädigung kümmern und kommst Du bei der Airline allerdings nicht weiter, dann ist die Schlichtungsstelle Verkehr & Reise eine gute Anlaufstelle. Sie prüft nochmal, ob Dein Anspruch besteht und macht dann einen Schlichtungsvorschlag. Für Dich entstehen dadurch keine Kosten.

So haben wir untersucht

Fluggasthelfer-Test 2024

Wir haben zwei Arten von Anbietern im Zeitraum vom 26. Juli bis zum 12. September 2024 untersucht: Sofortentschädiger und Inkasso-Dienstleister. Dabei beschränkten wir uns auf die Unternehmen, die bei einer Google-Suche am 25. Juli 2024 jeweils unter den ersten 30 Ergebnissen zu den Begriffen „Flugverspätung Entschädigung“, „Flugannullierung Entschädigung“, „Fluggastrechte EU-Verordnung“, „Fluggasthelfer“ und „Fluggastrechte Portale“ angezeigt wurden.

Einige Rechtsanwaltskanzleien tauchten bei unserer Google-Suche auf, die sich auf Fluggastrechte spezialisiert haben. Selbstverständlich können sich Fluggäste auch an eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt wenden. So kann man sich bei Erfolg die Provision der Portale sparen. In dieser Untersuchung haben wir uns allerdings auf die sogenannten Legal-Tech-Unternehmen beschränkt, um den Umfang des Tests nicht zu sehr auszuweiten. Rechtsanwaltskanzleien, Schlichtungsstellen und Verbraucherzentralen waren deshalb nicht Gegenstand dieser Untersuchung.

Was war bei den Sofortentschädigern wichtig?

Bei den Sofortentschädigern haben wir drei Unternehmen berücksichtigt, die Kunden Entschädigungsforderungen abkaufen. Dazu gehören: Compensation2go, Ersatz-Pilot und EUFlight. Diese Unternehmen bieten kein Inkasso-Modell an – auch nicht in Kooperation mit einem anderen Unternehmen. Sie haben sich ausschließlich auf Sofortentschädigung spezialisiert.

Wir haben den Anbietern Fragen zu folgenden Themen gestellt: zum Unternehmen, zur Anzahl der Mitarbeiter und der im ersten Halbjahr 2024 ausgezahlten Entschädigungen, zu erstrittenen Urteilen sowie zu den Kosten. Zudem baten wir die Unternehmen, drei Beispielfälle zu beurteilen, die auf realen Sachverhalten und Urteilen beruhten. Wir wollten jeweils wissen, wie sie die Rechtslage bewerten, ob das Unternehmen den Fall übernehmen würde und welche Summe es an den Fluggast zahlen würde.

Wichtige Kriterien bei der Sofortentschädigung sind: Preis, Preistransparenz, Erfahrung, aber auch die Frage, ob sich das Unternehmen nur die Rosinen herauspickt oder auch Fälle mit kalkuliertem Risiko übernimmt. Diese Aspekte haben wir deshalb berücksichtigt und mit Punkten bewertet. Anbieter konnten eine Gesamtpunktzahl von 110 Punkten erzielen.

Klarer Preis - Wir bewerteten es positiv, wenn das Unternehmen einen einheitlichen Preis für alle Fluggäste anbot (5 Punkte). Die Höhe der Kosten für die Dienstleistung haben wir abgefragt und überprüft, dafür aber keine gesonderten Punkte vergeben.

Preistransparenz auf der Website - Die Kosten mussten für den Verbraucher transparent auf der ersten Seite des Internetauftritts zu finden sein (5 Punkte). Nach der Mitteilung der EU-Kommission soll das Unternehmen das Honorar inklusive Mehrwertsteuer angeben (5 Punkte). Gut fanden wir, wenn das Unternehmen anhand von Beispielen ausrechnet und in einem Eurobetrag angibt, was die Dienstleistung tatsächlich kostet (5 Punkte). Wichtig war uns auch, dass die Anbieter nicht irreführend werben und Ausgleichszahlungen in Aussicht stellen, die die Fluggäste bei Verkauf der Forderung tatsächlich nie bekommen können (10 Punkte).

Forderung von weiteren Kosten - Wir bewertetenn es als positiv, wenn der Fluggast zusätzlich zur Ausgleichszahlung auch weitere Ansprüche wie zum Beispiel die Erstattung von Ticket-, Hotel- oder Taxikosten an den Sofortentschädiger verkaufen kann (10 Punkte).

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Die AGB der Anbieter haben wir uns angeschaut und vier Einzelaspekte bewertet, etwa ob Klauseln überraschend waren, weil dort zum Beispiel zusätzliche Gebühren auftauchten. Wir bewerteten auch, ob der Anbieter einen Hinweis auf die Schlichtungsstelle in die AGB aufgenommen hat und ob das Unternehmen sich zu einem Schlich­tungs­ver­fahr­en bereit erklärt (20 Punkte).

Kundenbewertungen - Nach dem Preis sind die Bewertungen durch andere Kunden oft das zweitwichtigste Kriterium für Verbraucher bei der Entscheidung für ein Unternehmen oder eine Dienstleistung. Wir haben die Bewertungen bei Trustpilot und auf unserer eigene Finanztip-Seite für Erfahrungen mit Anbietern ausgewertet und entsprechende Punkte dafür vergeben (bis zu 15 Punkte).

Fallbeispiele - Wir ließen die Anbieter drei realistische Fälle beurteilen und legten dabei besonderen Wert auf eine umfassende rechtliche Analyse. Davon versprechen wir uns zumindest einen Hinweis auf die Annahmequote, aber auch auf die Qualität der rechtlichen Bewertung. Die Ausführungen haben wir mit der aktuellen Rechtsprechung verglichen und bewertet (bis zu 30 Punkte). Zudem baten wir um die Übermittlung von zwei Urteilen aus dem Jahr 2024, die der Anbieter erstritten hat (5 Punkte).

Der Anbieter Ersatzpilot erfüllte zum Zeit­punkt unserer Untersuchung unsere Kriterien am besten (79 Punkte). EUFlight ist ebenfalls eine Emp­feh­lung. Der Anbieter bekam nur etwas weniger Punkte, verfügt aber über sehr viel Erfahrung (66 Punkte). Wir empfehlen beide Sofortentschädiger.

Was war bei den Inkasso-Dienstleistern wichtig?

Von den Inkasso-Dienstleistern haben wir elf Unternehmen angeschrieben. Sechs Anbieter haben nicht geantwortet. Alle anderen Dienstleister haben wir in unsere Untersuchung einbezogen: Aviclaim, Fairplane, Flightright, flug-verspaetet.de und Passengers Friend.

Wir stellten den Anbietern Fragen zu folgenden Themen: zum Unternehmen, zur Anzahl der Mitarbeiter und der im ersten Halbjahr 2024 angenommenen Fälle, zur Anzahl der im ersten Halbjahr 2024 ausgezahlten Entschädigungen, zu erstrittenen Urteilen, zum Umgang mit Verzugszinsen, Vergleichen und weiteren Forderungen, ob der Fluggast den Vertrag auch wieder beenden kann und ob er die Forderung abtreten muss sowie zu den Kosten. Schließlich haben wir die Unternehmen ebenfalls gebeten, drei Beispielfälle zu beurteilen, die auf realen Sachverhalten beruhten. Wir wollten jeweils wissen, wie das Unternehmen die Rechtslage bewertet, ob es den Fall übernehmen würde, was es einfordern würde und welche Summe es auszahlen würde.

Die folgenden elf Kriterien bewerteten wir mit einzelnen Punkten. Anbieter konnten eine Gesamtpunktzahl von 130 Punkten erzielen. Wir empfehlen zwei Inkasso-Portale, die am besten abgeschnitten haben.

Klarer Preis - Einige Unternehmen bieten ihre Inkasso-Leistungen zu unterschiedlichen Preisen an – der variiert nach interner Risikoeinschätzung. Zu welchem Preis der Anbieter den Fall übernimmt, erfährt der Fluggast erst, nachdem das Unternehmen den Sachverhalt vorgeprüft hat. Wir bewerteten es positiv, wenn das Unternehmen einen einheitlichen Preis für alle Fluggäste anbietet. Wichtig war uns auch, dass zur ausgewiesenen Provision keine weiteren Kosten hinzukommen, etwa wenn eine externe Anwaltskanzlei eingeschaltet wird oder der Fall vor Gericht geht (5 Punkte).

Preistransparenz auf der Website - Die Kosten müssen für den Verbraucher transparent auf der ersten Seite des Internetauftritts zu finden sein (5 Punkte). Nach der Mitteilung der EU-Kommission soll das Honorar inklusive Mehrwertsteuer angegeben werden (5 Punkte). Besonders transparent ist es aus unserer Sicht, wenn das Unternehmen anhand von Beispielen ausrechnet und in einem Eurobetrag angibt, was die Dienstleistung für den Verbraucher tatsächlich kostet (5 Punkte). Wichtig war uns auch, dass die Anbieter nicht irreführend werben und Ausgleichszahlungen in Aussicht stellen, die die Fluggäste bei Verkauf der Forderung tatsächlich nie bekommen können (10 Punkte).

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Wir haben uns auch die AGB der Anbieter angesehen. Sind die Regelungen klar, ver­brau­cher­freund­lich und transparent, ohne Überraschungen wie Schadensersatzpauschalen oder Zusatzkosten, haben wir das positiv bewertet. Hat ein Unternehmen sich die Forderung abtreten lassen, sollte beim Widerruf oder bei der Kündigung auch etwas zur Rückübertragung der Forderung stehen. Für den Verbraucher von Vorteil ist es auch, wenn sich das Unternehmen bereit erklärt, an einer Streitschlichtung teilzunehmen und darauf in den AGB verweist (20 Punkte).

Kundenbewertungen - Nahezu alle untersuchten Inkasso-Dienstleister arbeiten mit dem Bewertungsportal Trustpilot zusammen. Wir haben die Bewertungen dort ausgewertet und entsprechende Punkte dafür vergeben (bis zu 10 Punkte). Auch die Anbieterbewertungen bei Finanztip zur Fluggasthilfe haben wir gesondert bewertet (bis zu 5 Punkte).

Fallprüfungen - Wir haben den Unternehmen drei Fallbeispiele vorgelegt, die wir anhand von realen Flügen und Urteilen nachgebildet haben. Wir baten den Dienstleister, die Rechtslage zu bewerten und zu erklären, ob er den Fall übernehmen und welchen Betrag er einfordern würde, und mit welcher Auszahlung der Fluggast rechnen kann. Die Qualität der rechtlichen Einschätzung unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen und der Rechtsprechung war uns wichtig, da sie die Grundvoraussetzung dafür ist, dass der Fluggast tatsächlich zu seinem Recht kommt und nicht zu wenig eingefordert wird (30 Punkte). Zudem baten wir um die Übermittlung von zwei Urteilen aus dem Jahr 2024 (5 Punkte).

Keine Abtretung im Inkasso-Modell - Einige Inkasso-Dienstleister lassen sich wie die Sofortentschädiger die Entschädigungsforderung abtreten. Wir finden es besser, wenn der Fluggast Inhaber seiner Forderung bleibt. Es gibt aus unserer Sicht keinen nachvollziehbaren Grund, warum der Fluggast im Inkasso-Modell seine Forderung gegen die Airline abtreten und damit gewissermaßen in Vorleistung gehen sollte.

Mit einer Bevollmächtigung kann ein Portal die Ansprüche ebenfalls effektiv durchsetzen, denn auch ein Rechtsanwalt lässt sich regelmäßig nur bevollmächtigen. Der Kunde verliert durch die Abtretung seinen „Vermögenswert“, er kann dem Portal nicht mehr so leicht kündigen. Zudem wird es dem Fluggast oft gar nicht klar, dass er nach der Beauftragung eines Fluggastrechte-Portals nicht mehr Inhaber seiner Forderung ist. Positiv bewertet haben wir deshalb, wenn ein Anbieter sich die Ansprüche nicht abtreten lässt (5 Punkte).

Weitere Ansprüche - Viele Portale haben sich ausschließlich auf die Durchsetzung der Ausgleichszahlungen konzentriert. Wir haben es positiv bewertet, wenn der Anbieter über die Entschädigung hinaus auch weitere Ansprüche geltend macht, die dem Fluggast zustehen. Das können zum Beispiel Ticketkosten, Taxi- oder Übernachtungskosten sein, aber auch Schmerzensgeld, weil die Airline den Fluggast nicht ordentlich betreut und mit Getränken versorgt hat (10 Punkte).

Zinsen und Vergleich - Einige Anbieter fordern zwar Zinsen auf die Entschädigungssumme, behalten diese aber als eine Art Zusatz-Provision. Auch das halten wir nicht für ver­brau­cher­freund­lich. Wer die Zinsen an den Kunden weitergibt, den haben wir positiv bewertet (5 Punkte). Wir haben es auch positiv bewertet, wenn der Fluggast um Zustimmung gebeten wird, wenn das Unternehmen einen Vergleich abschließen will (5 Punkte).

Unsere beiden Emp­feh­lungen haben unsere Kriterien gut erfüllt. Fairplane erzielte 79 Punkte, Flightright schnitt etwas schlechter ab, hat aber ebenfalls sehr viel Erfahrung bei der Durchsetzung von Fluggastrechten vor deutschen Gerichten und gute Kundenbewertungen (59 Punkte).

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