Fluggastrechte-Portale Lass bei Ärger mit der Airline andere für Dich arbeiten

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Flugverspätung oder Flugabsage stehen Dir bis zu 600 Euro Entschädigung zu.
  • Willst Du Dich nicht selbst mit der Airline herumärgern, kannst Du Dich an ein Fluggasthelfer-Portal wenden. Die arbeiten entweder als Sofortentschädiger oder als Inkasso-Unternehmen.
  • Ein Inkasso-Dienstleister behält bei Erfolg nach unserer Analyse rund 30 Prozent von der Entschädigung. Dauer: bis zu sechs Monate, bei einem Gerichtsverfahren auch sehr viel länger. Ein Sofortentschädiger behält rund 35 Prozent der Entschädigung. Dauer: etwa zwei Tage.

So gehst Du vor

  • Überprüfe mit unserem Rechner, ob und in welcher Höhe Dir eine Entschädigung zusteht.
  • Wer sich für die Geld-sofort-Variante entscheidet, dem empfehlen wir Compensation2go und EUFlight.
  • Wer einen Inkasso-Dienstleister beauftragen will, dem empfehlen wir die Anbieter SOS Flugverspätung und Fairplane.

Dein Flug hat sich verspätet oder ist ganz ausgefallen? Als Passagier steht Dir oft eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu. Der Weg dahin ist nicht leicht. Entweder Du kümmerst Dich selbst darum, schreibst einen Brief an die Airline und hoffst, dass sie zahlt. Oder Du beauftragst einen Rechtsdienstleister, der Deine Fluggastrechte durchsetzt. Wir haben die Branche der Fluggasthelfer untersucht und empfehlen vier Anbieter.

Was sind Fluggasthelfer?

Es gibt rund 20 Unternehmen, die als Fluggasthelfer ihre Dienste anbieten. Sie gehören zur großen Gruppe der Legal-Tech-Anbieter. Mit Legal Tech ist eine digitalisierte Rechtsberatung gemeint: Software oder Algorithmen erledigen Aufgaben, die sonst eine Anwältin oder ein Anwalt übernommen hätte. Alle Fluggasthelfer haben eines gemeinsam: Sie buhlen um die Gunst der Fluggäste.

Überlege Dir, ob Du lieber den Spatz in der Hand oder die Taube auf dem Dach haben willst: Bei Sofortentschädigern gibt es sofort Geld, allerdings etwas weniger. Bei Inkasso-Dienstleistern hingegen musst Du Dich gedulden – manchmal sogar sehr. Du bekommst dafür aber in der Regel etwas mehr Geld.

Wie arbeiten die Sofortentschädiger?

Willst Du Deine Entschädigung so schnell wie möglich auf Deinem Konto haben, kannst Du Dich an einen Sofortentschädiger wenden. Solche Unternehmen prüfen zunächst Deine Erfolgsaussichten nach der europäischen Fluggastrechteverordnung. Kommen sie zu einem positiven Ergebnis, bekommst Du ein Angebot: Geld für Deine Forderung.

Nimmst Du das Angebot an, verkaufst Du Deine Entschädigungsforderung an den Anbieter. Du trittst die Forderung ab und solltest innerhalb von zwei Bankarbeitstagen das angebotene Geld auf Deinem Konto haben. Damit ist die Angelegenheit für Dich erledigt. Es kann Dir egal sein, ob die Airline zahlt oder nicht. Das Geld, das Du bekommen hast, kannst Du in jedem Fall behalten.

Gerade für den Fall, dass eine Fluggesellschaft in einer finanziellen Schieflage ist bis hin zur Insolvenz, sind Fluggäste bei einem Sofortentschädiger auf der sicheren Seite. Denn es ist allein das Risiko des Sofortentschädigers, ob er die Forderung später auch durchsetzen kann. Kunden dieser Unternehmen haben ihr Geld schon in der Tasche, während andere Fluggäste, die einen Inkasso-Dienstleister beauftragt haben, im Insolvenzfall leer ausgehen. Dem Sofortentschädiger steht es aber natürlich frei, ob er Dir Deine Forderung abkauft. Ist diese zu risikoreich, kann es sein, dass Du kein Angebot bekommst.

Diese Sofortentschädiger sind empfehlenswert

Wir haben insgesamt 16 Unternehmen angeschrieben, die Fluggastrechte durchsetzen. Nur vier Anbieter arbeiten nach dem Modell der Sofortentschädigung, davon bieten allerdings zwei sowohl Inkasso als auch Sofortentschädigung an.

Hast Du Dich als Fluggast für eine Sofortentschädigung entschieden, raten wir davon ab, einen Anbieter zu wählen, der Dir dann im Ergebnis vielleicht doch nur ein Inkasso anbietet, weil er Deinen Fall für riskant hält. Für die Sofortentschädigung raten wir nur zu Anbietern, die ausschließlich dieses Modell verfolgen.

Wichtige Kriterien bei der Sofortentschädigung sind: Preis, Preistransparenz und Erfahrung. Wie wir bei unserer Analyse genau vorgegangen sind, kannst Du am Ende des Artikels lesen.

Wir empfehlen Compensation2go und EUFlight. Beide Unternehmen sind sehr erfahren und haben allein im ersten Halbjahr 2023 jeweils mehr als 1.000 Forderungen angekauft. Die Dienstleistung ist bei beiden Anbietern nicht viel teurer als bei den Inkasso-Dienstleistern. Die Sofortentschädiger prüfen anhand von Wetter- und Flugdaten sowie der aktuellen Rechtsprechung, ob sich Dein Anspruch durchsetzen lässt. Hat der Fall hinreichend Aussicht auf Erfolg, bekommst Du ein Angebot – ansonsten leider nicht.

Du kannst es auf jeden Fall versuchen, Deinen Fall bei einem der Anbieter zu platzieren.

Compensation2go
Sofortentschädiger Compensation2go GmbH, Bochum
  • Honorar von 34,5 % der Entschädigung inklusive MwSt.
  • transparenter Preis und Kostenausweis
  • viel Erfahrung
EUFlight
Sofortentschädiger EUFlight.de GmbH, Hamburg
  • Honorar von 33,3 % der Entschädigung inklusive MwSt.
  • transparenter Preis
  • viel Erfahrung

Wie arbeiten die Inkasso-Dienstleister?

Die meisten Fluggasthelfer-Portale arbeiten mit dem Inkasso-Modell. Wir haben sieben Unternehmen näher unter die Lupe genommen, zwei davon sind Finanztip-Empfehlung. Mehr zu unserem Vorgehen kannst Du am Ende des Artikels lesen.

Die Durchsetzung von Fluggastrechten im Inkasso-Modell funktioniert so: Als Passagier eines verspäteten oder ausgefallenen Fluges gibst Du zunächst Deine Flugdaten auf der Website des Anbieters ein. Dann stellst Du dem Unternehmen eine Vollmacht aus oder trittst Deine Forderung ab, damit es in Deinem Namen tätig werden darf.

Das Fluggastrechte-Portal prüft Deine Ansprüche anhand von Rechtsprechung, Wetterdaten und Informationen der Flughäfen. Hat der Fall nach Einschätzung des Anbieters Aussicht auf Erfolg, bekommst Du ein Angebot. Nimmst Du das Angebot an, versucht er Deine Entschädigung wie ein Inkasso-Dienst durchzusetzen. Die Fluggasthelfer machen den Anspruch ihrer Kunden also zunächst außergerichtlich geltend. Zahlt die Fluggesellschaft nicht, schalten sie eine externe Anwaltskanzlei ein. Die erstreitet notfalls den Anspruch vor Gericht.

Achtung: Einige Anbieter verlangen ein höheres Honorar, wenn sie den Fall an eine Anwaltskanzlei übergeben. Das ist in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen so vorgesehen. Bei unseren Emp­feh­lungen kommt keine Extra-Gebühr mehr hinzu, selbst wenn der Fall bis zum Bundesgerichtshof geht.

Es kann unterschiedlich lange dauern, bis ein Fall entschieden ist: Mal sind es wenige Wochen, bis Du Dein Geld bekommst, manchmal können Monate vergehen. Geht der Fall vor Gericht, kann es Jahre dauern.

Erst wenn der Flugrechte-Dienst Deinen Fall erfolgreich abschließt, zahlst Du für dessen Arbeit. Die Preise variieren sehr: von 24 Prozent bis zu fast 50 Prozent der Entschädigung. Wenn der Fluggasthelfer die Entschädigung von der Airline erhält, zieht er seine Erfolgsprovision ab und überweist Dir den Rest. Konnte der Fluggasthelfer zum Beispiel Deine Entschädigung von 600 Euro durchsetzen, bekommst Du zwischen 456 Euro und 306 Euro ausgezahlt.

Diese Inkasso-Dienstleister können wir empfehlen

Von den untersuchten sieben Unternehmen überzeugte uns der Anbieter SOS Flugverspätung in unserem Test am meisten. Das Unternehmen, das 2016 in Berlin gegründet wurde, ist günstig, hat ein einfaches Preismodell und kommt ohne Zusatzgebühren aus. Zusätzlich zur Ausgleichszahlung fordert der Anbieter für die Passagiere auch weitere Schadenspositionen ein, wie etwa Ersatz der Ticketkosten bei einer Annullierung. Das machen nicht viele Portale.

Auch Fairplane mit Hauptsitz in Wien und einem Servicebüro in Wiesbaden ist eine gute Adresse für Fluggäste. Sie sind seit 2011 auf dem Gebiet der Fluggastrechte tätig, allerdings nicht wie ein Inkasso-Dienstleister mit deutscher Inkasso-Lizenz, sondern wie ein Unternehmen, das Gerichtsverfahren finanziert. Die meisten unserer Kriterien hat das Unternehmen sehr gut erfüllt.

SOS Flugverspätung
Inkasso-Dienstleister SOS Flugverspätung GmbH, Berlin
  • Honorar von 23,7 % der Entschädigung inklusive MwSt.
  • transparenter Preis und Kostenausweis
  • fordert auch Ansprüche wie Ticketkosten, Hotelkosten etc.
Nutzer-Erfahrungen
Logo Fairplane
Fairplane Fluggastrechte
Prozessfinanzier FP Passenger Service GmbH, Wien
  • Honorar von 24 % bis 35 % der Entschädigung inklusive MwSt.
  • transparenter Kostenausweis
  • sehr viel Erfahrung (seit 2011 tätig)

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Jetzt Fluggasthelfer bewerten

Diese Aspekte waren uns besonders wichtig

Auf einige Aspekte haben wir in der Untersuchung besonderen Wert gelegt.

Preistransparenz - Auf ihren Websites werben die Portale oft mit einer Netto-Provision. Du musst also noch die Mehrwertsteuer addieren, um die tatsächlichen Gebühren herauszufinden. Die Europäische Kommission wies allerdings schon im März 2017 ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter den Gesamtpreis einschließlich der Mehrwertsteuer gut sichtbar auf der Website ausweisen müssen. In der folgenden Tabelle findest Du die Kosten inklusive Mehrwertsteuer der empfehlenswerten Portale.

Preisvergleich der Finanztip-Empfehlungen

Anbieter

Kosten mit MwSt.

Kosten im Beispielfall1

Compensation2go34,51 %86,30 €
EUFlight33,32 %83,30 €
SOS Flugverspätung23,74 %59,35 €
Fairplanezw. 24 %  - 35 %zw. 60 € und 87,50 €

1 Bei dem Beispielfall geht es um eine Entschädigung von 250 Euro für einen verspäteten Flug außerhalb Deutschlands.
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: September 2023)

Weitere Ansprüche - Die meisten Anbieter fordern ausschließlich die Entschädigung nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung ein (Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 261/2004). Reisende haben aber mitunter weitere Ansprüche: Bei einer Flugannullierung kann sich der Fluggast zum Beispiel zusätzlich den Ticketpreis erstatten lassen, wenn er keinen Ersatzflug genommen hat. Fordert in diesem Fall das Portal nur die Ausgleichszahlung, lässt sich der Reisende einiges an Geld entgehen. Auch Taxi- und Hotelkosten fordern einige Anbieter nicht, auch wenn Du denen die Belege dafür vorlegst. Besonders positiv bewertet haben wir deshalb die Anbieter, die auch weitere Ansprüche neben den Ausgleichszahlungen prüfen und geltend machen.

Kundenbewertungen - Neben dem Preis ist für Verbraucher oft wichtig, welche Erfahrungen andere Kunden mit dem Unternehmen gemacht haben. Diesen Aspekt haben wir deshalb auch berücksichtigt. Dazu haben wir uns die Bewertungen der Fluggast-Portale bei Trustpilot und ausgezeichnet.org angeschaut und bewertet – auch wenn uns durchaus bewusst ist, dass Manipulationen bei den Bewertungsportalen nicht auszuschließen sind.

Was wir bei Anbietern bemängeln

Die gesamte Branche ist sehr lebendig. Es gibt neue Unternehmen am Markt, andere verändern ihr Geschäftsmodell, erhöhen die Preise oder entscheiden sich für ein neues Preismodell. Die Corona-Pandemie und die Einschränkungen im Flugverkehr führten zur starken Geschäftseinbußen. Einige Anbieter sind vom Markt verschwunden.

Unternehmen, die jedem Fluggast einen individuellen Preis innerhalb von Preisspannen anbieten – je nachdem, wie aussichtsreich der Fall ist, konnten uns nicht überzeugen. Wir konnten nicht nachvollziehen, wie viele Fluggäste ein günstiges Angebot bekommen und welche Kriterien die Preisfindung beeinflussen. Klarer finden wir einen einheitlichen Preis.

Einige Inkasso-Anbieter verlangen zusätzliche Gebühren, wenn sie eine externe Anwaltskanzlei einschalten oder vor Gericht klagen müssen. Dadurch weiß der Fluggast nicht, was er im Ergebnis für einen Preis zahlen muss. Er hat auch keinen Einfluss darauf, wie teuer die Dienstleistung tatsächlich wird. Diese Zusatzgebühren sollten nach unserer Auffassung im Preis enthalten sein.

Einige Inkasso-Anbieter lassen sich die Forderungen grundsätzlich, in Einzelfällen oder nach ihrem Belieben abtreten. Das bedeutet: Der Kunde verliert durch die Abtretung seinen „Vermögenswert“, er kann dem Portal nicht mehr so leicht kündigen und hat zudem das Insolvenzrisiko des Anbieters. Hat er seine Forderung abgetreten, würde diese im Fall der Insolvenz des Portals in die Insolvenzmasse fallen. Der Fluggast hätte seinen Anspruch auf Entschädigung verloren. Mit einer Bevollmächtigung kann ein Portal die Ansprüche ebenfalls effektiv durchsetzen, denn auch eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt lässt sich regelmäßig nur bevollmächtigen.

Ent­schä­di­gungs­rech­ner und Mus­ter­schrei­ben

Nutze unseren eigens entwickelten Rechner, um einschätzen zu können, was Dir bei einer Flugverspätung zusteht. Am Ende bekommst Du einen Überblick, welche Ansprüche Du wahrscheinlich hast. Du kannst Dir ein PDF-Dokument mit dem ausführlichen Ergebnis und einem angepassten Mus­ter­schrei­ben herunterladen.

So haben wir untersucht

Fluggasthelfer-Test 2023

Wir haben zwei Arten von Anbietern im Zeitraum vom 24. Juli bis zum 25. September 2023 untersucht: Sofortentschädiger und Inkasso-Dienstleister. Dabei beschränkten wir uns auf die Unternehmen, die bei einer Google-Suche am 24. Juli 2023 jeweils auf den ersten drei Ergebnisseiten zu den Begriffen „Flugverspätung Entschädigung“, „Flugannullierung Entschädigung“, „Fluggastrechte EU-Verordnung“, „Fluggasthelfer“ und „Fluggastrechte Portale“ angezeigt wurden.

Einige Rechtsanwaltskanzleien tauchten bei unserer Google-Suche auf, die sich auf Fluggastrechte spezialisiert haben. Selbstverständlich können sich Fluggäste auch an eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt wenden. So kann man sich bei Erfolg die Provision der Portale sparen. In dieser Untersuchung haben wir uns allerdings auf die sogenannten Legal-Tech-Unternehmen beschränkt, um den Umfang des Tests nicht zu sehr auszuweiten. Rechtsanwaltskanzleien, Schlichtungsstellen und Verbraucherzentralen waren deshalb nicht Gegenstand dieser Untersuchung.

Sofortentschädiger

Bei den Sofortentschädigern haben wir zwei Unternehmen berücksichtigt, die Kunden Entschädigungsforderungen abkaufen. Dazu gehören: Compensation2go und EUFlight. Diese Unternehmen bieten kein Inkasso-Modell an – auch nicht in Kooperation mit einem anderen Unternehmen. Sie haben sich ausschließlich auf Sofortentschädigung spezialisiert.

Wir haben den Anbietern Fragen zu folgenden Themen gestellt: zum Unternehmen, zur Anzahl der Mitarbeiter und der im ersten Halbjahr 2023 ausgezahlten Entschädigungen, zu erstrittenen Urteilen sowie zu den Kosten. Zudem baten wir die Unternehmen, zwei Beispielfälle zu beurteilen, die auf realen Sachverhalten beruhten. Wir wollten jeweils wissen, ob das Unternehmen den Fall übernehmen würde und welche Summe es an den Fluggast zahlen würde.

Wichtige Kriterien bei der Sofortentschädigung sind: Preis, Preistransparenz, Erfahrung, aber auch die Frage, ob sich das Unternehmen nur die Rosinen herauspickt oder auch Fälle mit kalkuliertem Risiko übernimmt. Diese Aspekte haben wir deshalb berücksichtigt und mit Punkten bewertet. Anbieter konnten eine Gesamtpunktzahl von 85  Punkten erzielen.

Klarer Preis - Wir bewerteten es positiv, wenn das Unternehmen einen einheitlichen Preis für alle Fluggäste anbot (5 Punkte).

Preistransparenz auf der Website - Die Kosten müssen für den Verbraucher transparent auf der ersten Seite des Internetauftritts zu finden sein (5 Punkte). Nach der Mitteilung der EU-Kommission soll das Unternehmen das Honorar inklusive Mehrwertsteuer angeben (5 Punkte). Gut finden wir, wenn das Unternehmen anhand von Beispielen ausrechnet und in einem Euro-Betrag angibt, was die Dienstleistung tatsächlich kostet (5 Punkte). Wichtig war uns auch, dass die Anbieter nicht irreführend werben und Ausgleichszahlungen in Aussicht stellen, die die Fluggäste bei Verkauf der Forderung tatsächlich nie bekommen können (10 Punkte).

Forderung von weiteren Kosten - Wir bewerten es als positiv, wenn der Fluggast zusätzlich zur Ausgleichszahlung auch weitere Ansprüche wie zum Beispiel die Erstattung von Hotel- und Taxikosten an den Sofortentschädiger verkaufen kann (10 Punkte).

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Die AGB der Anbieter haben wir uns angeschaut und vier Einzelaspekte bewertet, etwa ob Klauseln überraschend waren, weil dort zum Beispiel zusätzliche Gebühren auftauchten oder einen Hinweis auf die Schlichtungsstelle enthielten (10 Punkte).

Kundenbewertungen - Nach dem Preis sind die Bewertungen durch andere Kunden oft das zweitwichtigste Kriterium für Verbraucher bei der Entscheidung für ein Unternehmen oder eine Dienstleistung. Wir haben die Bewertungen bei Trustpilot und ausgezeichnet.org  ausgewertet und entsprechende Punkte dafür vergeben (bis zu 10 Punkte).

Fallbeispiele - Wir ließen die Anbieter zwei realistische Fälle beurteilen. Davon versprechen wir uns zumindest einen Hinweis auf die Annahmequote. Die Ausführungen haben wir mit der aktuellen Rechtsprechung verglichen und bewertet (bis zu 20 Punkte). Zudem baten wir um die Übermittlung von zwei Urteilen aus dem Jahr 2023, die der Anbieter erstritten hat (5 Punkte).

Der Anbieter Compensation2go erfüllte zum Zeit­punkt unserer Untersuchung unsere Kriterien am besten (45 Punkte). EUFlight ist ebenfalls eine Emp­feh­lung. Der Anbieter bekam nur etwas weniger Punkte als EUFlight und ist etwas günstiger (39,5 Punkte). Wir empfehlen beide Sofortentschädiger.

Inkasso-Dienstleister

Von den Inkasso-Dienstleistern haben wir 14 Unternehmen angeschrieben. Sieben Anbieter haben nicht geantwortet. Alle anderen Dienstleister haben wir in unsere Untersuchung einbezogen: Aviclaim, Fairplane, Flightright, flug-verspaetet.de, Myflyright, Passengers Friend, und SOS Flugverspätung.

Wir stellten den Anbietern Fragen zu folgenden Themen: zum Unternehmen, zur Anzahl der Mitarbeiter und der im ersten Halbjahr 2023 angenommenen Fälle, zur Anzahl der im ersten Halbjahr 2023 ausgezahlten Entschädigungen, zu erstrittenen Urteilen, zum Umgang mit Verzugszinsen, Vergleichen und weiteren Forderungen, ob der Fluggast den Vertrag auch wieder beenden kann und ob er die Forderung abtreten muss sowie zu den Kosten. Schließlich haben wir die Unternehmen ebenfalls gebeten, zwei Beispielfälle zu beurteilen, die auf realen Sachverhalten beruhten. Wir wollten jeweils wissen, ob das Unternehmen den Fall übernehmen würde, was es einfordern würde und welche Summe es auszahlen würde.

Die folgenden elf Kriterien bewerteten wir mit einzelnen Punkten. Anbieter konnten eine Gesamtpunktzahl von 100 Punkten erzielen. Wir empfehlen zwei Inkasso-Portale, die am besten abgeschnitten haben.

Klarer Preis - Einige Unternehmen bieten ihre Inkasso-Leistungen zu unterschiedlichen Preisen an – der variiert nach interner Risikoeinschätzung. Zu welchem Preis der Anbieter den Fall übernimmt, erfährt der Fluggast erst, nachdem das Unternehmen den Sachverhalt vorgeprüft hat. Wir bewerteten es positiv, wenn das Unternehmen einen einheitlichen Preis für alle Fluggäste anbietet. Wichtig war uns auch, dass zur ausgewiesenen Provision keine weiteren Kosten hinzukommen, etwa wenn eine externe Anwaltskanzlei eingeschaltet wird oder  der Fall vor Gericht geht (5 Punkte).

Preistransparenz auf der Website - Die Kosten müssen für den Verbraucher transparent auf der ersten Seite des Internetauftritts zu finden sein (5 Punkte). Nach der Mitteilung der EU-Kommission soll das Honorar inklusive Mehrwertsteuer angegeben werden (5 Punkte). Besonders transparent ist es aus unserer Sicht, wenn das Unternehmen anhand von Beispielen ausrechnet und in einem Euro-Betrag angibt, was die Dienstleistung für den Verbraucher tatsächlich kostet (5 Punkte). Wichtig war uns auch, dass die Anbieter nicht irreführend werben und Ausgleichszahlungen in Aussicht stellen, die die Fluggäste bei Verkauf der Forderung tatsächlich nie bekommen können (10 Punkte).

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Wir haben uns auch die AGB der Anbieter angesehen. Sind die Regelungen klar, ver­brau­cher­freund­lich und transparent, ohne Überraschungen wie Schadensersatzpauschalen oder Zusatzkosten, haben wir das positiv bewertet. Hat ein Unternehmen sich die Forderung abtreten lassen, sollte beim Widerruf oder bei der Kündigung auch etwas zur Rückübertragung der Forderung stehen. Für den Verbraucher von Vorteil ist es auch, wenn sich das Unternehmen bereit erklärt, an einer Streitschlichtung teilzunehmen (10 Punkte).

Kundenbewertungen - Nahezu alle untersuchten Inkasso-Dienstleister arbeiten mit dem Bewertungsportal Trustpilot zusammen, einige mit ausgezeichnet.org. Dazu haben wir die Bewertungen dort ausgewertet und entsprechende Punkte dafür vergeben (bis zu 10 Punkte).

Fallprüfungen - Wir haben den Unternehmen zwei Fallbeispiele vorgelegt, die wir anhand von realen Flügen nachgebildet haben. Wir fragten den Dienstleister, ob er den Fall übernehmen und welchen Betrag er einfordern würde, und mit welcher Auszahlung der Fluggast rechnen kann. Die Ausführungen haben wir mit den Erfahrungen der Fluggäste verglichen und bewertet (20 Punkte). Zudem baten wir um die Übermittlung von zwei Urteilen aus dem Jahr 2023 (5 Punkte).

Keine Abtretung im Inkasso-Modell - Einige Inkasso-Dienstleister lassen sich wie die Sofortentschädiger die Entschädigungsforderung abtreten. Wir finden es besser, wenn der Fluggast Inhaber seiner Forderung bleibt. Es gibt aus unserer Sicht keinen nachvollziehbaren Grund, warum der Fluggast im Inkasso-Modell seine Forderung gegen die Airline abtreten und damit gewissermaßen in Vorleistung gehen sollte.

Mit einer Bevollmächtigung kann ein Portal die Ansprüche ebenfalls effektiv durchsetzen, denn auch ein Rechtsanwalt lässt sich regelmäßig nur bevollmächtigen. Der Kunde verliert durch die Abtretung seinen „Vermögenswert“, er kann dem Portal nicht mehr so leicht kündigen. Zudem wird es dem Fluggast oft gar nicht klar, dass er nach der Beauftragung eines Fluggastrechte-Portals nicht mehr Inhaber seiner Forderung ist. Positiv bewertet haben wir deshalb, wenn ein Anbieter sich die Ansprüche nicht abtreten lässt (5 Punkte).

Weitere Ansprüche - Viele Portale haben sich ausschließlich auf die Durchsetzung der Ausgleichszahlungen konzentriert. Wir haben es positiv bewertet, wenn der Anbieter über die Entschädigung hinaus auch weitere Ansprüche geltend macht, die dem Fluggast zustehen. Das können zum Beispiel Ticket- oder Übernachtungskosten sein (10 Punkte).

Zinsen und Vergleich - Einige Anbieter fordern zwar Zinsen auf die Entschädigungssumme, behalten diese aber als eine Art Zusatz-Provision. Auch das halten wir nicht für ver­brau­cher­freund­lich. Wer die Zinsen an den Kunden weitergibt, den haben wir positiv bewertet (5 Punkte). Wir haben es auch positiv bewertet, wenn der Fluggast um Zustimmung gebeten wird, wenn das Unternehmen einen Vergleich abschließen will (5 Punkte).

Unsere beiden Emp­feh­lungen haben unsere Kriterien sehr gut erfüllt. SOS Flugverspätung erzielte 77,5 Punkte. Fairplane schneidet nur wenig schlechter ab (72 Punkte).

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