Handyshops
Bild: IMAGO / Markus Rinke

Eine Kölnerin wollte nur einen Internetvertrag im Telefonshop abschließen. Doch ein halbes Jahr später stellt sich raus: Auf ihren Namen läuft auch ein Mobilfunkvertrag. Davon erfährt sie aber erst, als ein Inkassounternehmen 1.100 Euro von ihr fordert.

Das Problem: Viele Verträge werden nur noch auf dem Bildschirm unterschrieben. Als Kunde kannst Du oft nicht nachvollziehen, was Du damit abschließt. Seit 1. Dezember verlangt deshalb das neue Telekommunikationsgesetz, dass Kunden vor der Unterschrift eine übersichtliche Vertragszusammenfassung bekommen. Die Verbraucherzentrale NRW hat nun Telefonshops besucht, um herausfinden, ob sie sich an das Gesetz halten.

Ergebnis: In nur 1 von knapp 200 Stichproben erhielten die Verbraucherschützer die Vertragszusammenfassung. In 5 Fällen erhielten sie diese auf Nachfrage. In 180 Geschäften gab es Flyer, Prospekte oder Handschriftliches. In 12 Shops lehnte das Personal jede schriftliche Zusammenstellung ab.

Anders als beim Onlineabschluss gibt es im Telefonshop kein Widerrufsrecht. Bei der Verbraucherzentrale NRW melden sich immer wieder Kunden mit überfrachteten und überteuerten Verträgen, an die sie dann zwei Jahre gebunden sind. Für manche sei das eine „echte Armutsfalle“. Wer so aufs Kreuz gelegt wurde, findet Hilfe bei den Verbraucherzentralen.

Wir empfehlen Dir, Dich vor einem Abschluss über die aktuellen Preise zu informieren. Bei normaler Nutzung muss ein Handyvertrag heute nicht mehr teurer als 10 Euro im Monat sein, ein DSL-Tarif nicht mehr als rund 30 Euro kosten. In unserem Handytarif-Vergleich findest Du schnell einen passenden Tarif – und genaue Erläuterungen dazu.

Matthias Urbach
Autor

Stand:

Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.

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