Rückkehr in die GKV

  • Wenn ich mittels "Brückenteilzeit-Methode" von der PKV zurück in die GKV wechsele, ...

    • ... bei welcher GKV lande ich dann? Ist es immer automatisch diejenige, bei der ich vor Eintritt in die PKV versichert gewesen bin, oder muss ich mir eine neue GKV suchen?
    • ... bei wem werden dann meine bislang privat versicherten Kinder in die Familienversicherung überführt – bei mir oder bei der GKV meiner Frau?

    Danke.

  • Und von wem erwarten sie jetzt die korrekte Antwort, wenn anscheinend entweder die Sozialversicherungsträger oder Finanztip sich irren?


    Es gibt ein BSG Urteil (BSG, Urteil vom 25. Mai 2011) und Protokolle der Fachkonferenzen der Spitzenverbände und Rundschreiben!


    In dem Sinne würde ich mich daran orientieren.


    Wenn sie also die Realität Ihres Lebens so verändern wollen, dass Krankenversicherungspflicht (nachhaltig und nicht nichtig) eintritt, dann machen Sie es richtig.


    Ggf. muss man dafür Geld in die Hand nehmen, denn die SV-Träger dürfen Ihnen nicht sagen, was sie verändern müssen, sondern dürfen nur die konkrete Veränderung bewerten und beurteilen.

  • Hallo an die Experten.


    Soweit ich es verstanden habe, kann ich in der PKV bleiben, wenn mein Einkommen aus Beschäftigung komplett wegfällt. Wenn ich kein Hatz 4 beziehe, zahle ich den Beitrag aus eigener Tasche. Was passiert allerdings mit den Kindern? Bleiben diese in der PKV, oder werden sie beim Partner (pflichtversichert in der GKV) versichert?


    Vielen Dank.

    Hallo. Weiss jemand Rat?
    Frohe Weihnachten an alle!

  • a) Ist der Partner Elternteil?


    b) Ist der Partner der Ehepartner (oder als eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgestellt)?


    c) Wie hoch ist das Einkommen? Über unter JAEG?


    Es gibt keine einfachen Fragen, die man einfach so beantworten kann, wenn man die Konstellation nicht wirklich kennt!


    a) und b) ja und c) unter, dann besteht Anspruch auf Familienversicherung!

  • Danke Lange Oog.
    a) und b): ja
    c): aktuell über JAEG. Künftig weniger bzw. Null
    Ich würde evtl. gerne in der PKV bleiben. Die Frage ist was mit den Kindern passiert? Weiter PKV oder familienversichert über den Partner?

  • 1. Familienversicherung wird nicht ausgesucht oder gewählt - die tritt per Gesetz ein und besteht dann auch per Gesetz und endet auch so!


    2. Wann die Familienversicherung eintreten wird, wird die Krankenkasse gerne prüfen und Dir mitteilen!


    3. In der PKV bleiben ist grundsätzlich möglich, aber man muss dann auch den Sachverhalt mit der PKV klären - das ist eine vertragliche Obliegenheit´mir Rechtsfolgen, wenn man das nicht macht.


    An sonsten ist es wie immer: lasst Euch doch bitte qualifiziert beraten und diese Beratung gibt es nicht umsonst!!

  • § 10 SGB V


    a) Ist der Partner Elternteil?


    b) Ist der Partner der Ehepartner (oder als eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgestellt)?


    c) Wie hoch ist das Einkommen? Über unter JAEG?


    Es gibt keine einfachen Fragen, die man einfach so beantworten kann, wenn man die Konstellation nicht wirklich kennt!



    a) und b) ja und c) unter, dann besteht Anspruch auf Familienversicherung!


    Das ist die Gesetzeslage!


    Anspruch auf Familienversicherung bedeutet, dass Familienversicherung besteht!

  • Eine Anmerkung zu "59% Beitragsanpassung der AXA":


    Meine PKV (die DKV) erklärte in einer Broschüre, dass die PKV nicht jede Kostensteigerung sofort als Beitragserhöhung weitergeben kann, sondern bestimmte Vorgehensweisen einhalten und Schwellwerte überschreiten muss, bevor eine Beitragsanpassung vorgenommen werden kann. Dies könne dazu führen, dass es mehrere Jahre lang nur geringe Erhöhungen gebe und dann ein solcher Hammer kommen könne.


    Meines Erachtens ist dies letztlich aber egal; genau genommen profitieren die Versicherten sogar davon, wenn Erhöhungen akkumuliert und erst so spät wie möglich umgesetzt werden (Zinsgewinn). Daher würde ich alle Erhöhungen immer auf eine gleichmäßige jährliche Erhöhung umrechnen [ Z = ((X.Beitrag / 1.Beitrag) ^ (1 / X) - 1) * 100 ]. Dabei sind X die Anzahl der Versicherungsjahre und Z die jährliche Erhöhung in Prozent. Bei mir sind das bislang ca. 5%. Nur so kann man die Teuerungsrate verschiedener Versicherungen sinnvoll vergleichen.


    Wenn die AXA sieben Jahre lang (fast) nicht erhöht und dann auf einmal 59% aufgeschlagen hat, dann entspricht das einer jährlichen Steigerung von ca. 6%; liegt also im üblichen Rahmen vieler Versicherungen.

  • Ich finde 6% p.a. viel. Meine PKV ist über die letzten 20 Jahre auch um 6% p.a. teurer geworden. Die GKV ist in diesem Zeitraum um "nur" 3% p.a. gestiegen.
    6% p.a. bedeutet übrigens eine Verdoppelung der Beiträge alle 12 Jahre.

  • Da wäre ich mir nicht so sicher.


    Die Beitragsbemessungsgrenze steigt in der GKV ja schon jährlich um fast 3%. Dazu kommen dann die alljährlichen Beitragserhöhungen KV und PV.

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen. Henry Ford

  • Wobei da dieses merkwürdige Jahr 2011 zwischen war, wo man die BBG nicht aufgerundet sondern mal korrigiert hat.


    Der Beitragssatz von 15,3% stieg auf 14,6 + Zusatz (etwa 1,1%) + 3,05% PV + 0,25 PV Zuschlag = 19%


    Wenn das so weiter geht, betragen die Abzüge bald 100% und Lohn wird nicht mehr ausgezahlt.

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen. Henry Ford

  • Wenn das so weiter geht, betragen die Abzüge bald 100% und Lohn wird nicht mehr ausgezahlt.

    Ganz so arg wird es wohl nicht kommen. Zudem sind die Beiträge fast vollständig steuerlich geltend zu machen.


    Teurer wird es mit den Jahren sowohl in der gKV, wie auch in der pKV. Da müssen wir alle durch.

  • Hallo Community,


    anbei eine aktuelle interessante Behauptung aus einer privaten WhatsApp-Diskussion:


    „Laut unserer Steuerberaterin wird sich ein Gesetz ändern. Die privaten Krankenkassen dürfen dann selber entscheiden, ob ein Versicherter aus dem Vertrag gelassen wird, wenn dieser kündigen will, um in eine gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Info vom ortsansässigen Schreiner, der auch aus der PKV raus will.“


    Frage: Ist da etwas dran?


    Danke.

  • Möchte gerne mal in die Runde fragen, ob jemand schon Erfahrung sammeln konnte im Bezug auf rechtliche Prüfung der Beitragserhöhung, wie in diesem Artikel beschrieben:


    https://www.finanztip.de/pkv/pkv-beitragssteigerung/


    Ich überlege dabei, die Kanzlei Pilz Wesser und Partner zu beauftragen. Nur finden sich keinerlei Erfahrungsberichte. Auch ist die Vorab Prüfung nicht mehr kostenlos wie im Artikel beschrieben (sondern 105,-)


    Was noch hinzukommt, eigentlich hatte das BGH entschieden das eine Prüfung des Treuhändlers nicht relevant sei...


    Ob die Kanzleien noch immer in die gleiche Kerbe schlagen?