Rückkehr in die GKV

  • @ Lange Oog:


    Vielen Dank für die klaren Antworten!



    @ Referat Janders:


    zu 1) Wenn ein Midi-Job tatsächlich reicht - wie Lange Oog bestätigt - dann gibt es da ja Gestaltungsmöglichkeiten...


    zu 2) Als GKV-Mitglied kann ich ja wieder eine Zusatzversicherung abschließen und erhalte PKV-Qualität in der Behandlung. Falls Du auf die Besteuerung von Einnahmen abzielst: Ich habe keine Einnahmen, keine Zinserträge, keine Mieteinnahmen! Aus der gesetzlichen RV erhalte ich ca. 300,- Euro, es gibt keine sonstige LV, RV oder Betriebsrente...


    zu 3) Ich bezweifle das! Gerade die AXA ist doch - wie ich gelesen habe - für übertriebene Beitragsanpassungen bekannt. Selbst wenn ich nun in einen günstigeren Tarif wechsle, bleibt mir die Unsicherheit stark steigendender Beiträge bis mindestens zum 59 Lebensjahr oder? Da sollen die Beiträge ja am höchsten sein...


    Das Schlimmste ist aber die SB von 3.000 Euro. Die bekomme ich doch wahrscheinlich nicht mehr weg - eine neue Gesundheitsprüfung bestehe ich nicht.


    Und aus Kostengründen auf alle Zahnbehandlungen und Vorsorgeuntersuchungen zu verzichten, ist auf Dauer auch nicht ok, aber leider zur Zeit notwendig...



    Seriöse Beratung nehme ich gerne an und bezahle selbstverständlich auch gerne ein entsprechendes Honorar.
    Die Schwierigkeit ist, hier auf dem platten Land einen seriösen Berater zu finden.


    Den Versicherungsmakler, der mich damals in die PKV reingequatscht hat, fand ich auch seriös ;)

  • Okay, wenn die Idee soweit gereift ist, dann ist das gut.


    Und ich kann jetzt nicht abschätzen, was besser zu bezahlen ist: Freiwillige Versicherung abzüglich Zuschuss zur Krankenversicherung oder private Krankenversicherung abzüglich Zuschuss.


    Wenn es in die gKV geht, dann sollte es möglichst bald passieren. Außerdem sollte dann abgeprüft werden, ob ein späteres Verschieben des Rentenantrages dazu führt, dass die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner doch noch erfüllt werden.

  • Hallo,


    wirklich spannender Thread, habe alles brav durchgelesen :)


    Ich (selbständig + privatversichert) hatte letztes Jahr eine Erhöhung um 100 EUR auf 600 EUR. Und dieses Jahr um weitere 100 EUR auf 700 EUR. (jeweils inkl. Pflegeversicherung und auf 10 EUR gerundet, alleine versichert, alles recht durchschnittliche Bedingungen, kein Chefarzt oder so, keine gesundheitlichen Einschränkungen, aber mit Krankentagegeld.)


    Das ist doch Wahnsinn! Vor allem, wenn ich das als jetzt 50jähriger weiterrechne bis zu Rente.


    1. Frage: Ist das bei anderen auch so, also sind solche Erhöhungen "normal" im letzten und in diesem Jahr?


    2. Frage: Ich will da raus und werde wohl daher nächstes Jahr hauptberuflich Angestellter. Habe mich auch ausführlich informiert und weiß, dass ich nach einer Pflichtversicherung in einer GKV recht wahrscheinlich in die obligatorische Anschlussversicherung komme, wenn das eigentlich langfristig angelegte Angestelltenverhältnis z. B. nur ein paar Wochen/Monate dauern würde. Ein sehr kompetent wirkender Mitarbeiter der Barmer sagte nun, dass ich in dieser obligatorischen Anschlussversicherung kein Krankengeld versichern darf. Weiß jemand, ob das auch bei anderen Kassen so ist und worauf das beruhen könnte?


    Danke schon mal und viele Grüße


    Merlot

  • Die Erhöhungen gesamt der Jahre davor kann man als moderat bezeichnen, noch nie so gewaltig. Daher bin ich ja so geschockt.


    Die Pflegeversicherung hat sich letztes und dieses Jahr jeweils um rund 15 EUR erhöht.

  • Wann die letzte Anpassung war und ob man in die KVdR kommt, sind als pauschale Aussagen völlig ungeeignet.


    Aussagen von Mitarbeitern der Barmer sind regelmäßig falsch - die würde ich nicht einmal nach der Uhrzeit fragen.


    Ein paarWochen reichen regelmäßig nicht, das ist aber auch abhängig vom konkreten Einzelfall.


    Es soll Menschen geben, die anderen menschen das erklären - aber eben gegen Entgelt.


    Die Beurteilung eines Beitrages, des zukünftigen Anpassungsbedarfs und der nachhaltigen Finanzierung bedürfen vieler Informationen zu BU-Rente, Altersvorsorge, Familienstand, Tarif und Versicherer. Auch hier sollten Profis hinzugezogen werden.


    Profis sind die, die man nicht für die Vermittlung von Abschlüssen bezahlt, sondern die, die für Entgelt beraten!

  • Vielen Dank für Eure Antworten.


    Allerdings wollte ich keine Beratung, sondern nur Antworten auf meine beiden Fragen.


    Ich würde gerne wissen, ob es in den letzten beiden Jahren bei vielen Privatversicherten einen Anstieg um 200 EUR gab oder ob ich jetzt die absolute extreme Ausnahme bin. Ich habe ja keinen Spezialtarif oder so, daher müssen doch auch andere betroffen sein. Daher meine Bitte an alle Privatversicherten, die das lesen: Wie sahen Eure Erhöhungen in den letzten beiden Jahren aus? Oder sollte ich dafür einen eigenen Thread aufmachen?


    Der Barmer-Mitarbeiter (habe mir leider den Namen nicht noriert) war extrem kompetent! Er kannte die Gesetzeslage zu allen Fragen, die ich stellte, perfekt auf den Punkt, musste auch bei sehr speziellen Fragen nie lange überlegen. So etwas erlebt man leider nur alle paar Jahre. Nur für diesen einen Punkt (kein Krankengeld in der obligatorischen Anschlussversicherung) finde ich keine Grundlage. Daher würde ich gerne wissen, ob jemand etwas dazu weiß.

  • PKV Beitragsanpassung und die frage, wenn es wann betrifft?


    Sorry, aber das bringt ja nichts!


    Gesetze lesen hilft bei der obligatorischen Anschlussversicherung! Fragen schriftlich stellen und um einen widerspruchsfähigen Bescheid bitten! Dann wird der kompetente Barmer Mitarbeiter doch sicher korrekte rechtliche Aussagen treffen!

  • Dir sollte auch klar sein, dass Du, je nachdem wie lange Du dann privat warst, als Rentner nicht mehr in die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) kommst.

    Hallo Chester, das wird ja öfters angeführt. Wenn ich aber im Alter "nur" eine gesetzliche Rente und vielleicht ein paar Euro Betriebsrente habe, ist das beitragstechnisch doch kaum von Belang.


    Die Frage stellt sich doch für die meisten nicht. Wenn ich Tausende Euro MIeteinnahmen oder andere hohe Einkünfte habe die zu verbeitragen sind als freiwilliges MItglied in der GKV habe ich in der Regel auch das Geld für die Beiträge der PKV übrig.


    Hier wird immer so getan als wäre die freiwillige GKV im Alter der Ruin.

  • Guten Tag,
    ich habe folgende Situation:
    Ich werde in diesem Monat 54 Jahre alt und bin bei der Halleschen Privat im NK3 Tarif krankenversichert.
    Wenn ich es mit meinem Arbeitgeber hinbekomme, dass ich nächstes Jahr durch Teilzeit unter die Beitragsbemessungsgrenze komme, ist das ausreichend um in die gesetzliche noch zu wechseln ? Da ich ja Ende des Jahres 55 werde.
    Oder muss ich dazu AGL1 beantragen ?
    Vielen Dank vorab.
    2. Frage, wenn ich die Hallesche als Zusatzversicherung behalte, bleiben dann die Altersrückstellungen erhalten ?
    Bin seit 01.10.1999 dabei.

  • Warum beauftragen Sie nicht einen qualifizierten Dienstleister!'


    Der Erhalt der erworbenen Rechte und bAnwartschaften ist entweder im geltenden Vertrag geregelt oder nicht! Bitte die Versicherungsbedingungen lesen!


    Wenn die Teilzeit vor der Vollendung des 55. Lebensjahres beginnt, dann rieicht das.


    Voraussetzung ist, dass die Teilzeit wirkt? Da werden so viele Fehler gemacht, die dann zur Nichtigkeit des Verwaltungsaktes führen!

  • @ Merlot


    Hi, ich habe mich ebenfalls bei der Barmer erkundigt (Chef der örtlichen Niederlassung) und die gleiche Auskunft erhalten.


    Er meinte, dass im §188 SGB V keine Versicherungszeiten für die obligatorische Anschlussversicherung genannt sind und daher - theoretisch - ein Tag Pflichtversicherung ausreichen würde, um anschließend freiwilliges Mitglied werden zu können.


    Das Thema Krankengeld war mir nicht wichtig, daher habe ich dazu leider keine Infos...


    Zum Thema Beitragserhöhung: Ich bin bei der AXA versichert. Die Beitragserhöhung im November betrug 20% bei der Pflege, 14% beim Krankengeld und 59% für die KV.
    In den vergangenen 7 Jahren wurde mein Großschaden-Tarif jährlich nur sehr gering angepasst, meist unter einem Prozent. Der jetzige Betragshammer wurde mit allgemein gestiegenen Kosten und niedrigem Zinsumfeld begründet.



    Gruß
    Lawnie

  • Hallo,


    im Text steht, dass ein Monat Arbeitslosigkeit mit Bezug von ALG zur GK-Versicherungspflicht führt.


    Nach Auskunft der Arbeitsagentur ist man bereits bei einem Tag Arbeitslosigkeit berechtigt, ALG zu beziehen. Meine Nachfrage bei der TK ergab, dass die Tatsache, ALG zu beziehen, für eine erneute Mitgliedschaft in der GKV genügt.


    Was stimmt denn nun? Reicht ein Tag Arbeitslosigkeit, um wieder in die GKV zurückzukehren?


    Viele Grüße


    Andreas

  • Hallo an die Experten.


    Soweit ich es verstanden habe, kann ich in der PKV bleiben, wenn mein Einkommen aus Beschäftigung komplett wegfällt. Wenn ich kein Hatz 4 beziehe, zahle ich den Beitrag aus eigener Tasche. Was passiert allerdings mit den Kindern? Bleiben diese in der PKV, oder werden sie beim Partner (pflichtversichert in der GKV) versichert?


    Vielen Dank.

  • Hallo Malapascua,


    auf https://www.finanztip.de/pkv/pkv-rueckkehr-gkv/ steht:


    "Das bedeutet: Wer sich von der Versicherungspflicht befreien ließ, wird zum Beispiel durch eine Arbeitslosigkeit, die mindestens einen Monat andauert, wieder versicherungspflichtig. Er kann auch danach in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Wer nur in eine andere Beschäftigung wechselt, bleibt dagegen von der Versicherungspflicht befreit."


    Das widerspricht ja den Auskünften, die ich von der TK und der Arbeitsagentur bekommen habe, oder nicht?