Beiträge von Ines Rutschmann

    Hallo Garda,


    mir geht es ähnlich wie Dir. Ich habe auch keine Lust, jedes Jahr zu wechseln, und verzichte deswegen auf die Kombi "teurer Tarif-hohe Bonuszahlungen". Irgendwann vergesse ich mal zu kündigen, und dann ist die ganze Ersparnis weg. Was mich aber ärgert, ist, dass Sauber Energie die Preise für Bestandskunden erhöht und für Neukunden niedriger lässt (ich soll ab nächstem Jahr 27,85 ct/kWh statt 23,66 ct/kWh zahlen). Ich würde es hilfreich finden, wenn Finanztip analog zu den Tagesgeldzinsen (aktuell bester Anbieter und dauerhaft gute Anbieter) so einen Punkt auch bei den Stromanbietern aufnehmen würde.


    Gruß willi

    Hallo Willi,
    bei den Energieanbietern haben wir eine andere Lösung als bei den Banken. Weil es - wie beschrieben - Strom- und Gasanbieter gibt, die nach einem Jahr die Preise stärker erhöhen, prüfen wir seit Sommer 2020 die Preise der angebotenen Tarife. Sind diese nach unserer Einschätzung kaum gewinnbringend, sortieren wir die Tarife aus der Ansicht für einen einmaligen Anbieterwechsel aus. Zu sehen sind diese Tarife dann nur noch, wenn man die Einstellung "jährlich wechseln" wählt.

    Gruß, Ines

    Hallo Kater.Ka ,

    Hinweise zum CO2-Preis werden in alle Ratgeber integriert, sobald die Verordnung zur Berechnung des Preises vorliegt. Wie wir im Newsletter berichtet haben, haben auch noch nicht alle Versorger den CO2-Preis in ihre Angebote eingepreist, sondern wollen das, wenn besagte Verordnung vorliegt. Nichtsdestotrotz gibt es im Ratgeber zur Zusammensetzung des Gaspreises Informationen zum Thema auch bei Heizöl und Fernwärme.


    Strom unterliegt dem EU-weiten Emissionshandel. Das ist richtig. Für Strom aus Kohle- und Gaskraftwerken zahlen die Betreiber seit 2013 für Emissionszertifikate, die den Strom aus diesen Kraftwerken teurer machen. Das sieht der Verbraucher aber nicht auf der Stromrechnung, sondern die Kosten für die Emissionszertifikate stecken in den Beschaffungskosten für Strom.

    Der nationale CO2-Preis gilt nicht für Strom, sondern nur für fossile Brennstoffe im Wärme- und Verkehrssektor, also Erdgas, Heizöl, Fernwärme - sofern Gas, Kohle oder Öl verbrannt werden - , Diesel und Benzin.

    Bitte sehr. Für den Kaltwasserverbrauch gibt es keine Pflicht, diesen nach Verbrauch abzurechnen. Ideal wäre es, wenn in jeder Wohnung ein entsprechender Zähler angebracht wäre, aber wie gesagt: Das ist nicht vorgeschrieben. Gibt es keinen Zähler, legt der Vermieter die Kaltwasserkosten in der Regel auf die Wohnfläche der Mieter um. Aus der Nebenkostenabrechnung sollte hervorgehen, wie er abrechnet.

    Hallo driverinb,


    du hast das schon richtig verstanden. Die Warmwasserkosten finden sich nur auf der Heizkostenabrechnung, wenn das warme Wasser über die zentrale Heizanlage kommt, also von dieser erwärmt wird. Wer einen Durchlauferhitzer in der Wohnung hat, findet den Energieverbrauch dafür auf der Stromrechnung, nicht aber auf der Heizkostenabrechnung.


    Wird das warme Wasser in jeder Wohnung selbst bereitet und nicht über die zentrale Heizanlage, dann finden sich auf der Heizkostenabrechnung nur die Kosten, die beim Heizen der Räume angefallen sind. Dazu gehören - wie du auch aufzählst - Brennstoff (z. B. Gas, Heizöl, Fernwärme), Betriebsstrom (die Strommenge, die zum Betrieb der Heizanlage gebraucht wird), Kosten für Wartung/Reinigung des Heizkessels, Schornsteinfeger, Abrechnung und Verbrauchserfassung, Kosten für die Messgeräte.


    Ausführlicher erläutert ist das Thema in unserem Ratgeber: https://www.finanztip.de/heizkostenverordnung/


    viele Grüße
    Ines

    Hallo,
    zu diesem Thema gibt es einen Ratgeber: https://www.finanztip.de/photovoltaik/pv-steuer/ In diesem finden Sie die Antwort auf Ihre Frage.
    Anmerken möchte ich noch, dass das Investitionsvolumen für 6,3 kWp ziemlich hoch ist. Holen Sie unbedingt noch weitere Angebote ein. Weitere Informationen - auch zu Stromkosten und Anlagenpreisen - finden Sie hier: https://www.finanztip.de/photovoltaik/


    viele Grüße

    Hallo WW8,
    es gibt keinen Grund, dass der Versorger den Vertrag kündigt, weil der Stromzähler gewechselt wurde. Aber das hat das Unternehmen ja auch eingeräumt. Dass das Unternehmen die Kündigung aufgrund eines eigenen Fehlers nicht zurücknimmt, ist deren Entscheidung. Erfolgt die Kündigung grundlos und entstehen Ihnen in der Folge höhere Kosten - weil Sie beispielsweise in die Ersatzversorgung fallen - können Sie die Mehrkosten dem alten Versorger in Rechnung stellen. Schreiben Sie eine ihm das und wenn er darauf nicht eingeht, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie.


    Viele Grüße

    Hallo Domian,


    in der Empfehlungsliste tauchen bei der Einstellung "einmalig wechseln" Tarife auf, die eine maximale Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten haben und eine sich anschließende maximale Laufzeit von einem Monat. Darunter fallen auch Tarife, die kürzere Laufzeiten haben und sich schneller kündigen lassen.


    Die Regel ist aber eher, dass ein Vertrag erst einmal ein Jahr läuft und sich dann in regelmäßigen Abständen von allein verlängert, wenn er nicht gekündigt wird. Dabei halten wir eine Laufzeit im 1. Jahr von 12 Monaten mit zeitgleich bestehender Preisgarantie und einer Verlängerung von 1 Monat im Anschluss für vorteilhaft für den Kunden. Im 1. Jahr kann er davon ausgehen, dass es keine Tariferhöhung gibt, nach dem 1. Jahr kommt er schnell aus dem Vertrag heraus, wenn es sein muss.
    viele Grüße,
    Ines

    Hallo Domian,
    wir halten eine Verlängerung der Laufzeit von Monat zu Monat nach dem 1. Vertragsjahr für alle Stromverträge für sinnvoll. Der Kunde ist damit flexibel: Man kann schnell zu einem anderen Anbieter wechseln, der mit seinem Geschäftsmodell oder auch nur vom Preis überzeugt. Auch im Falle eines Umzugs kann es einfacher sein, schnell kündigen zu können. Es gibt Versorger, die in ihren AGB festschreiben, dass der Liefervertrag an neuer Adresse weiterzuführen ist, sofern der Versorger den Kunden dort auch beliefern kann.
    viele Grüße

    Sie können den Strom an die Mieter verkaufen. Damit sind Sie dann rein rechtlich ein Energieversorger und verpflichtet, die EEG-Umlage auf den gelieferten Strom zu berechnen und die vereinnahmte Umlage dem Übertragungsnetzbetreiber zu melden.
    Sobald das neue Mieterstromgesetz in Kraft tritt (nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt) können Sie zudem eine Vergütung für Solarstrom, den Sie an die Mieter verkaufen, in Anspruch nehmen bzw. den Strom dann günstiger anbieten.

    Die Schufa-Kriterien sind ziemlich undurchsichtig, unter anderem wird die Schufa ja auch von Verbraucherschützern so kritisiert. Es werden Daten von uns gespeichert von denen wir keine Ahnung haben. Ich habe mal gehören, dass viele Umzüge sich negativ auf die Schufa auswirken, weil demjenigen dann Instabilität unterstellt wird. Ob das mit dem Stromwechsel genau so ist kann ich nicht sagen. Vielleicht wird dir ja dann generelle Geldarmut unterstellt, sonst würdest du dir ja nicht jedes Jahr die Arbeit machen zu sparen. ;p ..ist natürlich etwas ironisch und ich weiß es nicht - vorstellen kann ich mir aber alles...ich wechsel nicht mehr jährlich. Habe es mir abgewöhnt...habe mir nun einen Ökostromanbieter mit dauerhaft günstigen Verbrauchspreisen (www.pullstrom.at) gesucht und spar mir die Suche jedes Jahr, nur um Neukundenrabatte auszuschalchten. Ist mir der Stress wirklich nicht mehr wert.

    Hallo miteinander,
    ich habe bei der Schufa angefragt, ob ein Anbieterwechsel gemeldet wird. Die Antwort ist: nein. Energiekonten werden nicht geführt. Die Schufa weiß nicht, wer von wem mit Strom oder Gas beliefert wird oder ob ein Anbieter gewechselt wurde (siehe auch FAQ der Schufa). Was die Unternehmen durchaus der Schufa melden, ist, wenn ein Kunde im Zahlungsrückstand ist. Dazu müssen zwei Mahnungen verschickt und nach der zweiten Mahnung noch vier Wochen vergangen sein, ohne dass der Kunde reagiert hat. Erfolgt dann ein Eintrag bei der Schufa, kann der Verbraucher anschließend Probleme haben, einen Stromliefervertrag seiner Wahl anzuschließen.