Fernwärme So kannst Du beim Heizen mit Fernwärme Kosten sparen

Sandra Duy, Redakteurin für den Bereich Energetische Sanierung
Sandra Duy
Finanztip-Expertin für Energetische Sanierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Über Wärmenetze können ganze Städte mit Heizwärme und Warmwasser versorgt werden. Eigentümer müssen sich in dem Fall keine Gedanken um eine eigene Heizung oder die Brennstoffversorgung machen.

  • Im Fernwärme-Markt herrschen allerdings Monopolstrukturen, denn den Versorgern gehören auch die Wärmenetze. Pro Standort gibt es nur einen Wärmeanbieter, der den Preis bestimmt.

  • Dein Fernwärmeversorger muss Dir jeden Monat eine Information zu Verbrauch und Kosten schicken, sofern Dein Wärmezähler fernauslesbar ist.

So gehst Du vor

  • Überprüfe die Anschlussleistung ans Wärmenetz: Diese ist oft überdimensioniert. Der Anbieter ist verpflichtet, einmal pro Jahr eine Anpassung vorzunehmen. Durch eine Korrektur kannst Du mehrere Hundert Euro im Jahr sparen.
  • Als Mieter kannst Du Deinen Vermieter auffordern, die Anschlussleistung zu überprüfen. Nach erfolgter Korrektur sparen Mieter in der Regel 50 bis 100 Euro im Jahr.
  • Willst Du Dich selbst mit erneuerbarer Wärme versorgen, darfst Du einen Fernwärme-Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten kündigen.
  • Du bist Kunde bei HanseWerk oder EON? Die Verbraucherzentrale hat gegen den womöglich rechtswidrigen Preisanstieg seit 2021 Sammelklage gegen beide Versorger eingereicht. Prüfe, ob Du Dich der Sammelklage gegen Hansewerk oder der Sammelklage gegen EON anschließen kannst.

Sich aus der Ferne mit Wärme versorgen zu lassen, ist bequem und sauber. Kein Schornsteinfeger muss die Heizung prüfen, Du musst keinen Brennstoff einkaufen und lagern, keinen Heizkessel anfeuern und pflegen. Im Zuge der Energiewende misst die Politik der Fernwärme große Bedeutung zu: Der Neubau und Ausbau von Netzen sowie der Anschluss neuer Kunden wird gefördert. Zudem will die Bundesregierung die Kommunen damit betrauen, Fernwärme flächendeckend in Städten und Gemeinden anzubieten. 

Was ist Fernwärme?

Fernwärme bedeutet, dass es in einem Wohnhaus keine eigene Heizanlage gibt. Stattdessen erzeugt ein mehr oder weniger weit entfernt liegendes, großes Heizkraftwerk Wärme, die über Leitungen zu den Nutzern strömt. Zumeist fließt heißes Wasser von teilweise mehr als 100 Grad Celsius durch die Wärmenetze in Deutschland, in geringem Umfang auch heißer Dampf. Die Leitungsrohre sind in der Regel aufwändig gedämmt, sodass möglichst wenig Heizenergie auf dem Weg in Deine Wohnung verloren geht.

Fernwärme wird in Deutschland aus ganz unterschiedlichen Energieträgern gewonnen, oft in Blockheizkraftwerken, die Wärmeverluste zusätzlich nutzen, um Strom zu erzeugen. Dabei können fossile, klimaschädliche Brennstoffe wie Kohle, Erdgas oder Heizöl verbrannt werden. In Zukunft sollen verstärkt erneuerbare Energien wie Solarthermie, Biomasse oder Geothermie zum Einsatz kommen. Fern- und Nahwärmenetze sind damit vielseitig und können theoretisch auch sehr umweltfreundliche Wärme liefern.

Staatlicher Zuschuss beim Neuanschluss an ein grünes Wärmenetz

In vielen Regionen in Deutschland entstehen seit Jahren neue Wärmenetze, die ganz oder teilweise mit grüner Wärme gespeist werden, so etwa über Biogasanlagen, geothermische Kraftwerke oder Hackschnitzelheizwerke. Willst Du Dich an ein solches Nah- oder Fernwärmenetz anschließen, fördert das der Staat: 30 Prozent der Kosten für die Installation einer Übergabestation in Deinem Haus kannst Du in Form einer Grundförderung als Zuschuss erhalten. Wenn Du dabei bis zum 31. Dezember 2028 eine funktionierende Öl-, Gas- oder Kohleheizung ersetzt, bekommst Du weitere 20 Prozent Förderung. Betreffende Gasheizugen müssen allerdings älter als 20 Jahre sein. Liegt das zu versteuernde Einkommen Deines Haushalts außerdem bei unter 40.000 Euro pro Jahr, kannst Du Dir noch einmal 30 Prozent Zuschuss sichern. Insgesamt kannst Du so maximal bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet bekommen. Die Fördermittel beantragst Du bei der staatlichen Förderbank KfW. Im Ratgeber Förderung-Heizung erfährst Du alles rund um mögliche Fördermittel. Welche Bedingungen an eine neu eingebaute Heizung geknüpft sind, liest Du in unserem Ratgeber zum neuen Heizungsgesetz

Die Bundesregierung sieht in grüner Nah- und Fernwärme einen Schlüssel, den Heizungssektor mit erneuerbaren Energien zu versorgen und so fossile Brennstoffe zu ersetzen.

Wie ist der Markt für Fernwärme in Deutschland?

Fernwärme ist in Deutschland die drittwichtigste Heizart – nach Gas und Öl. In mehr als 370.000 Wohnhäusern nutzen rund sechs Millionen Haushalte Fernwärme. Das entspricht einem Anteil von 14 Prozent. Die meisten dieser Wohnungen befinden sich in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Baden-Württemberg und Bayern. Deutlich beliebter als in Altbauten ist die Wärmelieferung in Neubauten: Jedes vierte neu errichtete Wohnhaus wird mit Fernwärme beheizt.

Gemessen am Heizwärmeverbrauch ist der Anteil der Fernwärme etwas kleiner: Rund 10 Prozent der von Haushalten benötigten Raumwärme stammt aus Fernwärme. Das bedeutet, dass der Energieverbrauch von Fernwärmekunden kleiner ist als der eines Durchschnittshaushalts. Deutlich mehr Heizenergie als ein Durchschnittshaushalt benötigen dagegen Betreiber einer Ölheizung, die vor allem in Ein- und Zweifamilienhäusern installiert ist.

Der Markt für Fernwärme ist nicht reguliert. Schätzungsweise 100 Versorger gibt es. Zumeist handelt es sich um Stadtwerke. Sie liefern dabei nicht nur Energie, sondern betreiben auch die Kraftwerke und die Wärmenetze – alle drei Funktionen vereint auf ein Unternehmen.

Denn im Gegensatz zum Strom- und Gasmarkt, in dem die Energie ebenfalls über Netze zum Verbraucher fließt, unterliegt der Fernwärmemarkt nicht den Entflechtungsregeln, die das Energiewirtschaftsrecht festlegt. Das bedeutet auch, dass jeder Fernwärmeversorger ein Monopol auf sein Wärmenetz besitzt. Er muss sein Netz keinem anderen Anbieter zugänglich machen, damit dieser in Wettbewerb zu ihm treten kann, wie das im Strom- und Gasmarkt möglich ist.

So kommt es, dass es im Fernwärmemarkt keinen Wettbewerb einzelner Anbieter untereinander gibt. Wenn Du Fernwärme beziehst, kannst Du nicht zwischen unterschiedlichen Versorgern wählen – egal, ob Du im eigenen Haus wohnst oder zur Miete. Es gibt also in Deiner Region oder Deinem Stadtteil nur ein Unternehmen, das Dich beliefern kann. Seine Preise musst Du hinnehmen. Welche Entgelte die Versorger verlangen, prüfen höchstens die Kartellbehörden.

Wie hoch sind die Kosten für Fernwärme?

Seit Oktober 2022 und noch bis Ende März 2024 gilt für Fernwärme in Deutschland ein niedrigerer Mehrwertsteuersatz, um Deine Heizkostenrechnung zu entlasten. Analog zur Senkung der Mehrwertsteuer beim Erdgas hat die Bundesregierung beschlossen, die Mehrwertsteuer für Fernwärme von 19 auf 7 Prozent zu senken. Ab 1. April 2024 werden aber wieder 19 Prozent Umsatzsteuer fällig und die Fernwärme dadurch teurer.

Fernwärme hatte bisher einen Kosten-Nachteil: Sie war im Vergleich zu Öl- und Gasheizungen teuer. Dem Heizspiegel zufolge zahlten Mieter in einer 70-Quadratmeter-Wohnung im Jahr 2020 im Schnitt 870 Euro für ihre Fernwärmeheizung – das waren rund 40 Prozent mehr als Mieter mit zentraler Ölheizung, rund 27 Prozent mehr als Mieter mit zentraler Gasheizung.

Im Jahr 2022 sind die Preise für Gas und Öl stark gestiegen, in erster Linie ausgelöst durch Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine. Dagegen hielten sich die Kosten für Fernwärme relativ stabil. Zu dieser Auswertung kommt das gemeinnützige Verbraucherportal CO2-Online im aktuellen Heizspiegel. Demnach kostete das Heizen der 70-Quadratmeter-Beispielwohnung im Jahr 2022 durchschnittlich 1040 Euro. Das sind zwar 8 Prozent mehr als im Vorjahr, aber auch 30 bis 40 Prozent weniger als bei einer Gas- oder Ölheizung.

Die Fernwärme-Preise 2023 und 2024

2023 haben viele Fernwärme-Versorger ihre Preise jedoch erhöht, teilweise drastisch. Einer Studie des Bundesverbands der Verbraucherzentralen zufolge lagen die Preise in großen Wärmenetzen im dritten Quartal 2023 zwischen 12 Cent und sehr teuren 27 Cent pro Kilowattstunde. Bleiben die Preise in Deinem Wärmenetz auch 2024 so hoch, wird es für Dich besonders teuer, denn bis Ende 2023 galt auch für Fernwärme-Kunden eine Wärmepreisbremse, die die Kosten für 80 Prozent Deines bisherigen Verbrauchs auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt hat. Seit dem 1. Januar 2024 sind die Preisbremsen für Strom, Gas und auch Fernwärme ausgelaufen. Besonders auf Fernwärmekunden kann ein großer Preissprung zukommen. Eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands hat ergeben, dass die Mehrbelastung je nach Versorger für die Monate von Januar bis März zwischen 19 und 464 Euro liegen. 

Der Kostenunterschied zwischen Fernwärme und anderen Heizmethoden wird in Zukunft womöglich aber geringer sein als in der Vergangenheit. Die Börsenpreise für Erdgas bleiben aufgrund des Konflikts mit Russland um Gaslieferungen vorerst höher als vor dem Ukraine-Krieg. Selbst wenn Dein Fernwärmeversorger mit Erdgas arbeitet, muss er die Preise aber nicht dauerhaft so stark erhöhen wie ein Gaslieferant – er erzeugt mit einem Gaskraftwerk in der Regel auch Strom, so dass er die höheren Beschaffungskosten auf Strom und Fernwärme umlegen kann. Außerdem speisen sich Fernwärme-Netze zunehmend auch aus erneuerbaren Energien wie Biomasse oder Geothermie. Solche Wärmenetze sind nachhaltig und oft günstig.

So setzt sich der Fernwärme-Preis zusammen

Damit Du Deine Kosten besser im Blick hast, sind Fernwärmeversorger seit 2022 verpflichtet, jeden Monat eine Information zu Kosten und Verbrauch zur Verfügung zu stellen, wenn der Wärmezähler fernablesbar ist (§ 4 Abs. 4 FFVAV).

Versorger rechnen Fernwärme nach zwei Preisen ab: Es gibt einen Grundpreis und einen Arbeitspreis. Der Grundpreis (oder auch Leistungspreis) hängt entscheidend von der Anschlussleistung des Wohnhauses ab – je höher die Leistung ist, desto mehr Wärme kann das Wärmenetz bereitstellen. Der Arbeitspreis bezieht sich auf die Wärme, die Du dem Netz tatsächlich entnommen hast. Manche Versorger berechnen zusätzlich noch einen Messpreis oder Verrechnungspreis, der unabhängig von Verbrauch und Anschlussleistung einmal im Jahr zu entrichten ist. 

Die Höhe des Arbeitspreises hängt entscheidend davon ab, wie wirtschaftlich der Versorger seine Kraftwerke betreibt. Aber: Es ist bislang unklar, zu welchen Kosten die Versorger Fernwärme produzieren und welche Marge in den Preisen steckt. Das Gleiche gilt für den Grundpreis: Wie die Versorger kalkulieren, legen sie nicht offen. Du musst den Grundpreis dabei auf jeden Fall zahlen, selbst wenn Du die Heizung kaum aufdrehst.

Grundsätzlich gilt: Je mehr Kunden an einem Wärmenetz hängen, desto günstiger kann der Anbieter seinen Grundpreis gestalten. Der Grundpreis kann für Deinen Hausanschluss aber auch dann vergleichsweise hoch sein, wenn der Versorger mehr Leistung bereitstellt als benötigt wird.

Die unterschiedlichen Faktoren führen dazu, dass sich die Fernwärmepreise bundesweit stark unterscheiden. Im Schnitt lag der Preis 2022 bundesweit bei 11,3 Cent pro Kilowattstunde, heißt es im Heizspiegel.

Bei optimal gewählter Anschlussleistung kostet eine Kilowattstunde zwischen 7 und 12 Cent, hat eine Preisabfrage von Finanztip im Oktober 2018 bei 16 Stadtwerken ergeben. Der Anteil des Grundpreises kann dabei zwischen rund 10 und 40 Prozent variieren. Ist die Anschlussleistung Deines Wohnhauses sogar noch größer als notwendig, kann auch die Hälfte Deiner Heizkosten auf dem fixen Jahrespreis beruhen. Du kannst dann weniger profitieren, wenn Du Energie einsparst.

Ob hohe Preise berechtigt sind, beschäftigt Verbraucherzentralen und Kartellbehörden immer wieder. Das Bundeskartellamt hat 2011 eine Sektoruntersuchung zur Fernwärme vorgenommen und anschließend bei sieben Versorgern überhöhte Preise festgestellt. Daraufhin leisteten diese Anbieter Rückzahlungen an ihre Kunden.

Seit Ende Juli 2022 unterliegen die Fernwärmeanbieter einer stärkeren Aufsicht der Kartellbehörden, wie es bei Grundversorgern im Strom- und Gasmarkt längst der Fall ist. Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sollen die Kartellbehörden nunmehr auch Fernwärmepreise prüfen und dem Verdacht nachgehen, wenn Anbieter ihr Preismonopol missbrauchen und überhöhte Preise verlangen. Maßstab für die Preise eines Anbieters sollen dabei die Preise vergleichbarer Lieferanten sein. Dabei gilt gegenüber den Kartellbehörden die Beweislastumkehr: Steht ein Anbieter im Verdacht des Missbrauchs, muss er diesen ausräumen und höhere Kosten als die vergleichbarer Wärmelieferanten nachweisen (§ 29 GWB).

Was kannst Du bei hohen Fernwärme-Preisen tun?

Gegen hohe Arbeitspreise kannst Du Dich kaum wehren. Erst wenn ein Kartellamt überhöhte Preise feststellt oder ein Gericht Deiner Klage stattgibt, profitierst Du davon. Beim Grundpreis kannst Du hingegen eines überprüfen lassen: die Anschlussleistung für Dein Haus. Denn häufig ist diese höher, als es zur Versorgung des Gebäudes sein müsste, wissen die Verbraucherzentralen aus ihrer Beratungstätigkeit. Der Preis hängt aber von der Höhe der Leistung ab.

Ob Deine Anschlussleistung überdimensioniert ist, kannst Du selbst mit einer Faustformel abschätzen: Nimm Deine letzte Abrechnung zur Hand und teile die verbrauchte Wärmemenge in Kilowattstunden durch die Anschlussleistung in Kilowatt. Du erhältst die Nutzungsdauer. Dieser Wert sollte 1.800 Stunden betragen – dann passt die Leistung optimal zu Deinem Wärmeverbrauch. Entnimmst Du dem Netz an weniger als 1.800 Stunden im Jahr Wärme, ist Deine Anschlussleistung vermutlich zu hoch gewählt. Bist Du unsicher bei der Abschätzung, kannst Du die benötigte Anschlussleistung auch im Rahmen eines Heiz-Checks bei einer Verbraucherzentrale klären lassen. Der Check kostet 40 Euro und beinhaltet auch die Prüfung Deines Fernwärmevertrags.

Ist die Anschlussleistung nach der Faustformel oder der Einschätzung eines Energieberaters zu hoch, dann fordere Deinen Versorger auf, sie zu reduzieren. Der Versorger muss einmal im Jahr Deinem Wunsch entsprechen und die Leistung binnen vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats anpassen. Voraussetzung dabei: Du forderst keine Verringerung um mehr als 50 Prozent (§3 Abs. 1 AVBFernwärmeV).

Willst Du die Anschlussleistung um mehr als die Hälfte verringern oder sogar den Fernwärmevertrag kündigen, ist dies nur unter einer Bedingung möglich: Du ersetzt den Fernwärmeanteil oder die gesamte Fernwärmeversorgung durch erneuerbare Energien. Deine Pläne musst Du belegen können. Die Kündigung des Fernwärmevertrags ist mit einer Frist von zwei Monaten möglich (§3 Abs. 2 AVBFernwärmeV).

Die Berechnung und die Korrektur der Leistung kannst Du auch vornehmen lassen, wenn Du ein Haus zur Miete bewohnst. Voraussetzung ist aber, dass der Fernwärmevertrag auf Deinen Namen läuft. Besteht bei Dir kein Anschlusszwang an das Fernwärmenetz an Deinem Wohnort, so kannst Du auch den Fernwärmevertrag kündigen. Da es keinen anderen Anbieter gibt, der Dich über das Fernwärmenetz versorgt, musst Du dann natürlich eine eigene Heizanlage in Deinem Haus installieren lassen.

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Was tun, wenn der Versorger die Preise erhöht?

Die Preise für Fernwärme sind seit Jahren vergleichsweise hoch. 2022 und 2023 haben viele Versorger die Preise erhöht, denn die Beschaffung von Gas, aber auch von Holzbrennstoffen, ist teurer geworden.

Das Recht, die Preise zu erhöhen, ist in den Versorgungsverträgen häufig über sogenannte Preisgleitklauseln oder Preisänderungsklauseln geregelt. Passt der Versorger seine Preise entsprechend an, muss er Dir das nicht mitteilen. Du kannst Dich gegen die Erhöhung der Preise nicht wehren, wenn die Klausel diese Erhöhung so vorsieht – Du musst sie hinnehmen. Die Preisänderungsklauseln müssen dabei so gestaltet sein, dass sowohl die Kosten für Erzeugung und Lieferung der Wärme durch den Anbieter als auch die Kosten der Energiebeschaffung am Markt abgebildet sind (§ 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV). Sinken etwa die Preise für die vom Anbieter genutzten Brennstoffe, sollte sich das auf Deine Preise auswirken. Will der Anbieter seine Preisänderungsklausel ändern, muss er Dir das mitteilen. Sonst ist eine neue Klausel nicht wirksam.

Seit Juli 2022 haben Fernwärmeanbieter die Möglichkeit, ihre Preise kurzfristig zu erhöhen, wenn sie mit Erdgas arbeiten. Eine neue gesetzliche Regelung erlaubt ihnen, steigende Einkaufskosten für Erdgas frühestens nach zwei Wochen an die Kunden weiterzugeben, auch wenn die vertraglichen Regelungen eine längere Frist vorsehen (§ 24 Abs. 5 AVBFernwärmeV).

Die Preiserhöhung muss Dir der Anbieter schriftlich mitteilen und begründen. Du hast dann das Recht, den Wärmeliefervertrag außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung schickst Du schriftlich - als Brief oder E-Mail. Bis zu vier Wochen, nachdem die neuen, höheren Preise gelten, muss sie der Anbieter erhalten. Zu welchem Datum Du die Kündigung aussprichst, kannst Du selbst wählen - spätestens soll es ein Jahr nach Ankündigung der Preiserhöhung sein.

Ein Beispiel: Dein Anbieter kündigt Dir am 1. September 2022 eine Preiserhöhung zum 15. September 2022 an. Bis 12. Oktober muss der Anbieter Deine außerordentliche Kündigung erhalten und bis spätestens 14. September 2023 musst Du diese aussprechen. Ehe Du kündigst solltest Du Dich aber informieren, wie Du Dich künftig mit Wärme versorgen willst. Binnen eines Jahres sollte der Einbau einer Wärmepumpe oder eines Biomasseheizkessels möglich sein. Der Staat fördert die Investition in Heizungen mit erneuerbaren Energien.

Änderung von Preisänderungsklauseln

Anders als bei einer Preiserhöhung ist die Rechtslage, wenn der Versorger seine Preisänderungsklausel überarbeitet. Nach der bis 4. Oktober 2021 geltenden Fassung der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) durfte der Anbieter die Klausel einseitig ändern und nach Mitteilung an den Kunden war sie wirksam. Der Bundesgerichtshof hat auf Basis der alten Verordnung mehrfach zu Gunsten von Wärmeanbietern entschieden (Urteile vom 23. April 2020, Az. I ZR 85/19 und Az. I ZR 86/19 und Urteil vom 6. April 2022, Az. VIII ZR 295/20), nachdem die Anbieter einseitig ihre Klauseln geändert hatten – die Kunden mussten damit diese Änderungen und damit einhergehenden höheren Kosten hinnehmen. 

Die Bundesregierung hat daraufhin mit Zustimmung des Bundesrates die Verordnung 2021 geändert. Nun heißt es in Paragraph 24: „Eine Änderung der Preisänderungsklausel darf nicht einseitig durch öffentliche Bekanntgabe erfolgen.“ Das bedeutet: Will Dein Fernwärmeanbieter seine Preisänderungsklausel verändern, muss er Dir das weiterhin mitteilen. Aber allein deswegen gilt sie noch nicht, sondern nur, wenn Du zustimmst oder nicht innerhalb von drei Jahren nach Mitteilung widersprichst

Aber: Ein weiteres Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat diese an sich klare Regelung wieder unsicher gemacht. Der BGH urteilte allerdings in einer Sache, die noch nach alter Fernwärme-Verordnung zu entscheiden war: Neben der Feststellung, dass nach altem Gesetz die einseitige Änderung nach Verkündung wirksam werde, stellten die Richter aber auch fest, dass Fernwärmeanbieter auch nach aktuellem Gesetz weiterhin das Recht und auch die Pflicht hätten, die Klauseln einseitig durch Mitteilung zu ändern – wenn nämlich die Klauseln zuvor unwirksam waren (Urteil vom 26. Januar 2022, Az. VIII ZR 175/19). Unwirksam kann eine Klausel dabei von Vertragsbeginn an sein oder während der Laufzeit werden, wenn der Fernwärmeanbieter die gesetzlichen Bestimmungen bei der Preisgestaltung nicht einhält. So sollen sie etwa die Kostenentwicklung bei der Bereitstellung von Fernwärme berücksichtigen und die Berechnungsfaktoren vollständig und transparent aufschlüsseln (§24 Abs. 4 FernwaermeV).

Da den Kartellbehörden seit Ende Juli 2022 die Missbrauchsaufsicht auch bei Fernwärme zufällt, kannst Du Dich direkt an die zuständige Behörde wenden, wenn die Preise Deines Anbieters teurer als die eines vergleichbaren Lieferanten sind. Zuständig ist bei Fernwärmeanbietern, die über Landesgrenzen hinweg Kunden beliefern, das Bundeskartellamt. Ist ein Anbieter nur in einem Bundesland tätig – bei Fernwärme ist das die Regel –, ist die Landesbehörde zuständig.

Was kannst Du als Mieter tun, um weniger zu zahlen?

Lebst Du in einem mit Fernwärme versorgten Haus zur Miete, hast Du in der Regel wenig Handhabe: Denn der Vertragspartner für den Fernwärmeversorger bist zumeist nicht Du, sondern Dein Vermieter. Aber Du kannst Deinen Vermieter für eine mögliche Korrektur der Anschlussleistung erwärmen.

Für Mehrfamilienhäuser bietet die Firma Senercon eine Vorabprüfung der Fernwärmeanschlussleistung umsonst an. Stellt sich heraus, dass die Leistung zu hoch gewählt ist, erstellt die Firma ein fachliches Gutachten und beantragt die Änderung der Anschlussleistung beim Versorger. Damit einher gehen nach Erfahrung der Firma Einsparungen von im Schnitt 1.500 bis 2.500 Euro pro Jahr. Für die Mieter bedeutet das 50 bis 100 Euro geringere Heizkosten pro Jahr. Für die Dienstleistung verlangt Senercon die Hälfte der Kosteneinsparungen aus dem ersten Jahr. 

Darüber hinaus ist es ratsam, dass Du Deine Heiz­kost­en­ab­rech­nung gründlich prüfst. Einerseits stellen Verbraucherzentralen immer wieder fest, dass viele Abrechnungen Fehler aufweisen. Andererseits erfährst Du durch eine Prüfung der Abrechnung, ob die Preise für Fernwärme gestiegen sind – sofern Dein Vermieter Dich darüber nicht schon informiert hat oder Du aus der Lokalzeitung von steigenden Preisen erfahren hast. Da Dein Vermieter der Vertragspartner ist, kann auch nur er einer unwirksamen Preiserhöhung widersprechen. Fordere ihn auf, dies zu tun, wenn der Versorger seine Preise unabhängig von gestiegenen Kosten anheben will oder sie schon angehoben hat.

Auch als Mieter solltest Du seit Anfang 2022 jeden Monat eine Information zu Kosten und Verbrauch von Deinem Vermieter erhalten, wenn Dein Wärmezähler fernablesbar ist (§ 4 Abs. 4 FFVAV i.V.m. § 6a HeizkostenV). Anhand der Information sollst Du sehen können, wie sich Dein Wärmebedarf von Monat zu Monat verändert und welchen Effekt Einsparmaßnahmen haben. 

Wie kündigst Du einen Fernwärmevertrag?

Gehört Dir das Haus, das ans Fernwärmenetz angeschlossen ist, kannst Du den Versorgungsvertrag auch kündigen. Die erste Laufzeit des Vertrags darf maximal zehn Jahre betragen (§ 32 AVBFernwärmeV). Anschließend verlängert sich der Vertrag höchstens um fünf Jahre, wenn er nicht mit einer Frist von neun Monaten zum Ende der ersten Laufzeit gekündigt wird. Prüf Deinen Vertrag, ob dort kürzere Fristen vereinbart sind oder ob eine ordentliche Kündigung sogar ausgeschlossen ist. Denn in manchen Kommunen besteht ein Anschlusszwang für Hauseigentümer an ein Fernwärmenetz. Kannst Du den Vertrag kündigen, so musst Du dies schriftlich tun.

Lebst Du in einem Ein- oder Zweifamilienhaus zur Miete, kannst Du auch Vertragspartner des Fernwärmeversorgers sein. Dann kannst Du den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten kündigen, wenn Du ausziehen willst (§ 32 Abs. 2 AVBFernwärmeV).

Willst Du Dein Haus auf erneuerbare Energien umrüsten und deswegen keine Fernwärme aus nicht erneuerbaren Quellen mehr beziehen, kannst Du den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. Du musst aber nachweisen können, wie Du mit erneuerbaren Energien zu heizen beabsichtigst (§3 Abs. 2 AVBFernwärmeV).

Erhöht Dein Fernwärmelieferant die Preise kurzfristig aufgrund gestiegener Kosten für Gaslieferungen, darfst Du Deinen Vertrag außerordentlich kündigen. Wie das geht, erfährst Du weiter oben.

Warum gilt Fernwärme als umweltfreundlich?

Als Energieträger in den Fernwärme-Kraftwerken kommt nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums vorwiegend Gas zum Einsatz, gefolgt von Steinkohle und Braunkohle. Diese fossilen Kraftwerke dienen aber nicht einzig der Wärmeerzeugung – in erster Linie produzieren sie Strom. Die Wärme fällt dabei als Nebenprodukt mit an und wird aus dem Kraftwerk ausgekoppelt. Deshalb nennt sich dies Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und gilt als umweltfreundlich. Schließlich nutzen KWK-Anlagen den eingesetzten Brennstoff effizienter aus. Daneben gibt es reine Heizkraftwerke, die nur zur Wärmegewinnung dienen.

Mehr und mehr Anbieter wollen mittelfristig von fossilen Brennstoffen wegkommen. Stand 2022 arbeiten sie aber noch überwiegend mit fossilen Brennstoffen, um ihre Kraftwerke zu betreiben. Seit 2021 fällt der CO2-Preis auch für Fernwärme an, wenn der Versorger dazu Gas verbrennt. Diese Kosten legt er vermutlich auf seine Wärmepreise um. Ab 2023 erhebt der Staat den CO2-Preis auch auf Braun- und Steinkohle, die zur Wärmeerzeugung verbrannt wird.

Fernwärme lässt sich aber auch aus erneuerbaren Quellen bereitstellen, beispielsweise mit solarthermischen Anlagen oder Biomasse-Kraftwerken. Deren Anteil an der Fernwärmeversorgung wächst stetig: Rund 18 Prozent stammten 2021 aus erneuerbaren Energien. Das Wärmeplanungsgesetz, das zum 1. Januar 2024 inkraft getreten ist, sieht vor, dass bestehende Wärmenetze ab 2030 zu mindestens 30 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden müssen, ab 2040 beträgt dieser Wert 80 Prozent. Wärmenetze, die ab 2024 neu errichtet werden, müssen direkt einen Anteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien bereitstellen. Dazu soll auch eine stärkere Nutzung von Abwärme beitragen. Mehr und mehr Fernwärmeanbieter planen, mittelfristig ohne fossile Brennstoffe auszukommen.

Autoren
Ines Rutschmann
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