Fernwärme So kannst Du beim Heizen mit Fernwärme Kosten sparen

Sandra Duy, Redakteurin für den Bereich Energetische Sanierung
Sandra Duy
Finanztip-Expertin für Energetische Sanierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Über Wärmenetze können ganze Städte mit Heizwärme und Warmwasser versorgt werden. Eigentümer müssen sich in dem Fall keine Gedanken um eine eigene Heizung oder die Brennstoffversorgung machen.

  • Im Fernwärme-Markt herrschen allerdings Monopolstrukturen, denn den Versorgern gehören auch die Wärmenetze. Pro Standort gibt es nur einen Wärmeanbieter, der den Preis bestimmt.

  • Die Kosten für Fernwärme sind in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Die Bundesregierung plant, dass Fernwärmeanbieter in Zukunft ihre Preise transparenter darstellen müssen. 

So gehst Du vor

  • Willst Du auf Fernwärme umsteigen, kannst Du Dir bis zu 70 Prozent der Kosten fördern lassen. Allerdings musst Du den Antrag stellen, bevor Du mit dem Umbau beginnst. 
  • Überprüfe die Anschlussleistung ans Wärmenetz: Diese ist oft überdimensioniert. Der Anbieter ist verpflichtet, einmal pro Jahr eine Anpassung vorzunehmen. Durch eine Korrektur kannst Du mehrere Hundert Euro im Jahr sparen.
  • Willst Du Dich selbst mit erneuerbarer Wärme versorgen, darfst Du einen Fernwärme-Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten kündigen.

Aktuell: Der folgende Ratgeber basiert auf Programmen und den aktuellen Reformplänen der amtierenden Bundesregierung. Bitte beachte, dass sich diese Inhalte kurzfristig ändern können, da die Ampel-Koalition gescheitert ist. Dies könnte auch die Umsetzung der geplanten Reformen und Programme beeinträchtigen oder gefährden. Sobald sich etwas ändern sollte, informieren wir Dich in unserem Newsletter, unserer App und in diesem Ratgeber.

Aktuelle Information:

Bist Du Kunde oder Kundin bei den Fernwärmeanbietern EON, HanseWerk Natur GmbH, Avacon Natur oder den Stadtwerken Neubrandenburg und hattest in den vergangenen Jahren mit drastischen Preiserhöhungen zu kämpfen? Dann kannst Du jetzt bei der Verbraucherzentrale prüfen, ob Du Dich der Sammelklage anschließen kannst. Das prüfst Du für EON hier und für die HanseWerk Natur GmbH hier. Für eine Klage gegen Avacon Natur werden hier noch ausreichend Betroffene gesucht. Auch für die Stadtwerke Neubrandenburg kannst Du Dich hier als Betroffener oder Betroffene melden. Ist eine Klage der Verbraucherzentrale vor Gericht erfolgreich, bekommst Du womöglich zu viel gezahlte Beiträge erstattet.

 

Sich aus der Ferne mit Wärme versorgen zu lassen, ist bequem und sauber. Kein Schornsteinfeger muss die Heizung prüfen, Du musst keinen Brennstoff einkaufen und lagern, keinen Heizkessel anfeuern und pflegen. Im Zuge der Energiewende misst die Politik der Fernwärme große Bedeutung zu: Der Neubau und Ausbau von Netzen sowie der Anschluss neuer Kunden wird gefördert. 

Was ist Fernwärme?

Fernwärme bedeutet, dass es in einem Wohnhaus keine eigene Heizanlage gibt. Stattdessen erzeugt ein mehr oder weniger weit entfernt liegendes, großes Heizkraftwerk Wärme, die über Leitungen zu den Nutzern strömt. Zumeist fließt heißes Wasser von teilweise mehr als 100 Grad Celsius durch die Wärmenetze in Deutschland, in geringem Umfang auch heißer Dampf. Die Leitungsrohre sind in der Regel aufwendig gedämmt, sodass möglichst wenig Heizenergie auf dem Weg in Deine Wohnung verloren geht.

Fernwärme wird in Deutschland aus ganz unterschiedlichen Energieträgern gewonnen, oft in Blockheizkraftwerken, die durch Verbrennung Strom erzeugen. Die Wärme, die dabei entsteht, kann zum Heizen genutzt werden. Dabei können fossile, verstärkt erneuerbare Energien wie Solarthermie, Biomasse oder Geothermie in Fernwärmeanlagen zum Einsatz kommen. Fern- und Nahwärmenetze sind damit vielseitig und können theoretisch auch sehr umweltfreundliche Wärme liefern.

Die Bundesregierung sieht in grüner Nah- und Fernwärme einen Schlüssel, den Heizungssektor mit erneuerbaren Energien zu versorgen und so fossile Brennstoffe zu ersetzen.

Der Markt für Fernwärme ist nicht reguliert. Schätzungsweise 100 Versorger gibt es. Zumeist handelt es sich um Stadtwerke. Sie liefern dabei nicht nur Energie, sondern betreiben auch die Kraftwerke und die Wärmenetze – alle drei Funktionen vereint auf ein Unternehmen.

Denn im Gegensatz zum Strom- und Gasmarkt, in dem die Energie ebenfalls über Netze zum Verbraucher fließt, unterliegt der Fernwärmemarkt nicht den Entflechtungsregeln, die das Energiewirtschaftsrecht festlegt. Das bedeutet auch, dass jeder Fernwärmeversorger ein Monopol auf sein Wärmenetz besitzt. Er muss sein Netz keinem anderen Anbieter zugänglich machen, damit dieser in Wettbewerb zu ihm treten kann, wie das im Strom- und Gasmarkt möglich ist.

So kommt es, dass es im Fernwärmemarkt keinen Wettbewerb einzelner Anbieter untereinander gibt. Wenn Du Fernwärme beziehst, kannst Du nicht zwischen unterschiedlichen Versorgern wählen – egal, ob Du im eigenen Haus wohnst oder zur Miete. Es gibt also in Deiner Region oder Deinem Stadtteil nur ein Unternehmen, das Dich beliefern kann. Seine Preise musst Du hinnehmen. Welche Entgelte die Versorger verlangen, prüfen höchstens die Kartellbehörden.

Wie hoch sind die Kosten für Fernwärme?

Die Kosten für Fernwärme teilen sich in die Anschlusskosten und die Betriebskosten auf. Möchtest Du auf eine Fernwärmeversorgung wechseln, brauchst Du eine sogenannte Übergabestation. Also einen Anschluss an das Fernwärmenetz. 

Wie hoch sind die Anschlusskosten?

Für ein Einfamilienhaus liegen die Kosten für einen Fernwärmeanschluss laut der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online zwischen 5.000 und 14.000 Euro. Sie können aber auch deutlich darüber liegen. Die Preisspanne kommt daher zustande, dass die Kosten sehr individuell sind und sich je nach Region und der Lage des Hauses stark unterscheiden können.  

Die Kosten beinhalten mehrere Maßnahmen:

  • Den Anschluss an das Fernwärmenetz
  • Den Einbau der Fernwärmeübergabestation
  • Die Entsorgung der alten Heizungsanlage

Hast Du einen Neubau oder noch kein wasserführendes Heizsystem mit Rohrleitungen und Heizkörpern, kommen die Installationskosten dafür noch hinzu.

Einen maßgeblichen Einfluss auf die Kosten hat der Anschluss an das Fernwärmenetz. Damit die Fernwärme bei Dir ankommt, brauchst Du nämlich ähnlich wie bei Wasser, Strom oder Gas erst einmal einen Hausanschluss. 

Den musst Du bei Deinem lokalen Fernwärmeanbieter beantragen. In der Regel sind das die Stadtwerke Deiner Gemeinde. Diese muss dann einen Abzweig von der allgemeinen Versorgungsleitung bis zu Deinem Haus legen. Je nachdem, wie weit diese Versorgungsleitung entfernt ist, kann der Anschluss teurer oder günstiger sein. 

Ist Dein Haus zu weit von der allgemeinen Versorgungsleitung entfernt, kann es passieren, dass der Versorger den Anschluss ablehnt. Auch für Dich rechnet sich einen Fernwärmeanschluss dann vermutlich nicht, da die Anschlusskosten zu hoch wären.

Wie werden die Anschlusskosten gefördert?

Willst Du Dich an ein Fernwärmenetz anschließen, wird das gefördert. Über die staatliche Förderbank KfW bekommst Du im Programm 458 Zuschüsse für Deinen Fernwärmeanschluss: 30 Prozent der Kosten für die Installation einer Übergabestation in Deinem Haus kannst Du in Form einer Grundförderung als Zuschuss erhalten. 

Wenn Du dabei bis zum 31. Dezember 2028 eine funktionierende Öl-, Gas- oder Kohleheizung ersetzt, bekommst Du weitere 20 Prozent Förderung. Betreffende Gasheizungen müssen allerdings älter als 20 Jahre sein. 

Liegt das zu versteuernde Einkommen Deines Haushalts außerdem bei unter 40.000 Euro pro Jahr, kannst Du Dir noch einmal 30 Prozent Zuschuss sichern. Insgesamt kannst Du so maximal bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet bekommen. 

Die Fördermittel beantragst Du bei der staatlichen Förderbank KfW. Im Ratgeber Förderung-Heizung erfährst Du alles rund um mögliche Fördermittel. Welche Bedingungen an eine neu eingebaute Heizung geknüpft sind, liest Du in unserem Ratgeber zum neuen Heizungsgesetz

Wie teuer ist Fernwärme im Betrieb?

Fernwärme hatte lange einen Kostennachteil: Sie war im Vergleich zu Öl- und Gasheizungen teuer. Dem Heizspiegel zufolge zahlten Mieter in einer 70-Quadratmeter-Wohnung im Jahr 2020 im Schnitt 870 Euro für ihre Fernwärmeheizung – das waren rund 40 Prozent mehr als Mieter mit zentraler Ölheizung und rund 27 Prozent mehr als Mieter mit zentraler Gasheizung.

Im Jahr 2022 sind die Preise für Gas und Öl stark gestiegen, in erster Linie ausgelöst durch Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die Kosten für Fernwärme blieben vorübergehend relativ stabil. Demnach kostete das Heizen der 70-Quadratmeter-Beispielwohnung im Jahr 2022 laut Heizspiegel durchschnittlich 1.015 Euro. Das sind zwar acht Prozent mehr als im Vorjahr, aber auch 30 bis 40 Prozent weniger als bei einer Gas- oder Ölheizung.

Die Fernwärme-Preise 2023 und 2024

Viele Fernwärme-Versorger haben 2023 ihre Preise jedoch erhöht, teilweise drastisch. Einer Studie des Bundesverbands der Verbraucherzentralen zufolge lagen die Preise in großen Wärmenetzen im dritten Quartal 2023 zwischen zwölf Cent und sehr teuren 27 Cent pro Kilowattstunde. Auch der Heizspiegel für das Abrechnungsjahr 2023 hat eine Preissteigerung von rund acht Prozent gegenüber dem Vorjahr gezeigt. Das Heizen in der 70-Quadratmeter-Beispielwohnung kostete 2023 rund 1.100 Euro. Trotz dieser Steigerung ist Fernwärme aktuell günstiger als eine Gas- oder Ölheizung, Aus dem Kostennachteil ist ein Kostenvorteil geworden.

Heizkosten für unterschiedliche Heizsysteme

Quelle: Heizspiegel 2024, co2online (Stand: 24.09.2024)

Der aktuelle Kostenvorteil von Fernwärme könnte allerdings auch schnell wieder vorbei sein. Die ohnehin hohen Preise haben sich laut einer Auswertung des Verbraucherzentrale Bundesverbands auch 2024 bestätigt. So zahlen Haushalte in Mehrfamilienhäusern im zweiten Quartal 2024 je nach Größe des Wärmenetzes zwischen 17 und 22 Cent pro Kilowattstunde. 

Damit wird es für Dich 2024 besonders teuer, denn bis Ende 2023 galt auch für Fernwärme-Kunden eine Wärmepreisbremse, die die Kosten für 80 Prozent Deines bisherigen Verbrauchs auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt hat. Seit dem 1. Januar 2024 sind die Preisbremsen für Strom, Gas und auch Fernwärme ausgelaufen. Besonders auf Fernwärmekunden kann ein großer Preissprung zukommen. Eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands hat ergeben, dass die Mehrbelastung je nach Versorger für die Monate von Januar bis März zwischen 19 und 464 Euro liegen.

Wie wird der Fernwärmemarkt reguliert?

Der Markt für Fernwärme ist nicht reguliert. Und das, obwohl Fernwärme in Deutschland die drittwichtigste Heizart ist – nach Gas und Öl. In rund jeder achten Wohnung oder Einfamilienhaus wird laut einer Studie zum Heizungsmarkt des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mit Fernwärme geheizt. Den größten Fernwärmeanteil gibt es in den Stadtstaaten: In Berlin und Hamburg wird fast jede dritte Wohneinheit mit Fernwärme beheizt. Aber auch in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen gibt es viele Fernwärmeanschlüsse. 

Laut dem Jahresbericht 2023 des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gibt es rund 600 Fernwärmelieferanten. Zumeist handelt es sich um Stadtwerke. Sie liefern dabei nicht nur Energie, sondern betreiben auch die Kraftwerke und die Wärmenetze – alle drei Funktionen vereint auf ein Unternehmen.

Im Gegensatz zum Strom- und Gasmarkt, in dem die Energie ebenfalls über Netze zum Verbraucher fließt, unterliegt der Fernwärmemarkt nicht den so genannten Entflechtungsregeln, die das Energiewirtschaftsrecht festlegt. Damit soll verhindert werden, dass es auf dem Strom- und Gasmarkt zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt, wenn die Energieunternehmen, die das Netz betreiben ihre Energie auch an die Kunden im Netz vermarkten dürfen. Vermarktung und Netzbetrieb müssen deswegen getrennt werden, damit andere Anbieter ihren Strom zu den gleichen Bedingungen anbieten können.

Bei der Fernwärme ist es aber so, dass jeder Fernwärmeversorger ein Monopol auf sein Wärmenetz besitzt. Er muss sein Netz keinem anderen Anbieter zugänglich machen, damit dieser in Wettbewerb zu ihm treten kann, wie das im Strom- und Gasmarkt möglich ist.

So kommt es, dass es im Fernwärmemarkt keinen Wettbewerb einzelner Anbieter untereinander gibt. Wenn Du Fernwärme beziehst, kannst Du nicht zwischen unterschiedlichen Versorgern wählen – egal, ob Du im eigenen Haus wohnst oder zur Miete. Es gibt also in Deiner Region oder Deinem Stadtteil nur ein Unternehmen, das Dich beliefern kann. 

Gleichzeitig gibt es keine Preisobergrenzen. Die Preise des Fernwärmeversorgers musst Du hinnehmen. Es gelten aber bestimmte Preisänderungsklauseln, an die sich die Versorger halten müssen. Welche Entgelte die Versorger verlangen, prüfen die Kartellbehörden.

So setzt sich der Fernwärme-Preis zusammen

Damit Du Deine Kosten besser im Blick hast, sind Fernwärmeversorger seit 2022 verpflichtet, jeden Monat eine Information zu Kosten und Verbrauch zur Verfügung zu stellen, wenn der Wärmezähler fernablesbar ist (§ 4 Abs. 4 FFVAV).

Versorger rechnen Fernwärme nach zwei Preisen ab: Es gibt einen Grundpreis und einen Arbeitspreis. Der Grundpreis, der manchmal auch Leistungspreis genannt wird, hängt entscheidend von der Anschlussleistung des Wohnhauses ab – je höher die Leistung ist, desto mehr Wärme kann das Wärmenetz bereitstellen. Der Arbeitspreis bezieht sich auf die Wärme, die Du dem Netz tatsächlich entnommen hast. Manche Versorger berechnen zusätzlich noch einen Messpreis oder Verrechnungspreis, der unabhängig von Verbrauch und Anschlussleistung einmal im Jahr zu entrichten ist. 

Die Höhe des Arbeitspreises hängt entscheidend davon ab, wie wirtschaftlich der Versorger seine Kraftwerke betreibt. Aber: Es ist bislang unklar, zu welchen Kosten die Versorger Fernwärme produzieren und welche Marge in den Preisen steckt. Das Gleiche gilt für den Grundpreis: Wie die Versorger kalkulieren, legen sie nicht offen. Du musst den Grundpreis dabei auf jeden Fall zahlen, selbst wenn Du die Heizung kaum aufdrehst.

Grundsätzlich gilt: Je mehr Kunden an einem Wärmenetz hängen, desto günstiger kann der Anbieter seinen Grundpreis gestalten. Der Grundpreis kann für Deinen Hausanschluss aber auch entsprechend hoch sein, wenn der Versorger mehr Leistung bereitstellt als benötigt wird.

Der Anteil des Grundpreises kann dabei zwischen rund 10 und 40 Prozent variieren. Ist die Anschlussleistung Deines Wohnhauses sogar noch größer als notwendig, kann auch die Hälfte Deiner Heizkosten auf dem fixen Jahrespreis beruhen. Du kannst dann weniger profitieren, wenn Du Energie einsparst. Stattdessen kannst Du aber prüfen lassen, ob die Anschlussleistung für Dein Haus ausreichend oder überdimensioniert ist und den Anschluss entsprechend verkleinern lassen.

Was kannst Du bei hohen Fernwärmepreisen tun?

Gegen hohe Arbeitspreise kannst Du Dich kaum wehren. Erst wenn ein Kartellamt überhöhte Preise feststellt oder ein Gericht Deiner Klage stattgibt, profitierst Du davon. Beim Grundpreis kannst Du hingegen eines überprüfen lassen: die Anschlussleistung für Dein Haus. Denn häufig ist diese höher, als es zur Versorgung des Gebäudes sein müsste, wissen die Verbraucherzentralen aus ihrer Beratungstätigkeit. Der Preis hängt aber von der Höhe der Leistung ab.

Ob Deine Anschlussleistung überdimensioniert ist, kannst Du selbst mit einer Faustformel abschätzen: Nimm Deine letzte Abrechnung zur Hand und teile die verbrauchte Wärmemenge in Kilowattstunden durch die Anschlussleistung in Kilowatt. Du erhältst die Nutzungsdauer. Dieser Wert sollte 1.800 Stunden betragen – dann passt die Leistung optimal zu Deinem Wärmeverbrauch. Entnimmst Du dem Netz an weniger als 1.800 Stunden im Jahr Wärme, ist Deine Anschlussleistung vermutlich zu hoch gewählt. Bist Du unsicher bei der Abschätzung, kannst Du die benötigte Anschlussleistung auch im Rahmen eines Heiz-Checks bei einer Verbraucherzentrale klären lassen. Der Check kostet maximal 30 Euro, wenn der Energieberater der Verbraucherzentrale zu Dir nach Hause kommt und beinhaltet auch die Prüfung Deines Fernwärmevertrags.

Ist die Anschlussleistung nach der Faustformel oder der Einschätzung eines Energieberaters zu hoch, dann fordere Deinen Versorger auf, sie zu reduzieren. Der Versorger muss einmal im Jahr Deinem Wunsch entsprechen und die Leistung binnen vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats anpassen. Voraussetzung dabei: Du forderst keine Verringerung um mehr als 50 Prozent (§ 3 Abs. 1 AVBFernwärmeV).

Willst Du die Anschlussleistung um mehr als die Hälfte verringern oder sogar den Fernwärmevertrag kündigen, ist dies nur unter einer Bedingung möglich: Du ersetzt den Fernwärmeanteil oder die gesamte Fernwärmeversorgung durch erneuerbare Energien. Deine Pläne musst Du belegen können. Die Kündigung des Fernwärmevertrags ist mit einer Frist von zwei Monaten möglich (§ 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV).

Besteht bei Dir kein Anschlusszwang an das Fernwärmenetz an Deinem Wohnort, so kannst Du auch den Fernwärmevertrag kündigen. Da es keinen anderen Anbieter gibt, der Dich über das Fernwärmenetz versorgt, musst Du dann natürlich eine eigene Heizanlage in Deinem Haus installieren lassen. 

Darf der Versorger die Fernwärmepreise erhöhen?

Das Recht, die Preise zu erhöhen, ist in den Versorgungsverträgen häufig über sogenannte Preisgleitklauseln oder Preisänderungsklauseln geregelt. Passt der Versorger seine Preise entsprechend an, muss er Dir das nicht mitteilen. Du kannst Dich gegen die Erhöhung der Preise nicht wehren, wenn die Klausel diese Erhöhung so vorsieht – Du musst sie hinnehmen. Die Preisänderungsklauseln müssen dabei so gestaltet sein, dass sowohl die Kosten für Erzeugung und Lieferung der Wärme durch den Anbieter als auch die Kosten der Energiebeschaffung am Markt abgebildet sind (§ 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV). Sinken etwa die Preise für die vom Anbieter genutzten Brennstoffe, sollte sich das auf Deine Preise auswirken. 

Seit Juli 2022 haben Fernwärmeanbieter die Möglichkeit, ihre Preise kurzfristig zu erhöhen, wenn sie mit Erdgas arbeiten. Eine neue gesetzliche Regelung erlaubt ihnen, steigende Einkaufskosten für Erdgas frühestens nach zwei Wochen an die Kunden weiterzugeben, auch wenn die vertraglichen Regelungen eine längere Frist vorsehen (§ 24 Abs. 5 AVBFernwärmeV).

Die Preiserhöhung muss Dir der Anbieter schriftlich mitteilen und begründen, sonst ist eine neue Klausel nicht wirksam. Du hast dann das Recht, den Wärmeliefervertrag außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung schickst Du schriftlich – als Brief oder E-Mail. Bis zu vier Wochen, nachdem die neuen, höheren Preise gelten, muss sie der Anbieter erhalten. Zu welchem Datum Du die Kündigung aussprichst, kannst Du selbst wählen – spätestens soll es ein Jahr nach Ankündigung der Preiserhöhung sein.

Ein Beispiel: Dein Anbieter kündigt Dir am 1. September 2024 eine Preiserhöhung zum 15. September 2024 an. Bis 13. Oktober muss der Anbieter Deine außerordentliche Kündigung erhalten und spätestens mit Gültigkeit zum 14. September 2025 musst Du diese aussprechen. 

Ehe Du kündigst solltest Du Dich aber informieren, wie Du Dich künftig mit Wärme versorgen willst. Binnen eines Jahres sollte der Einbau einer Wär­me­pum­pe oder eines Biomasseheizkessels möglich sein. Der Staat fördert die Investition in Heizungen mit erneuerbaren Energien.

Dürfen Preisänderungsklauseln geändert werden?

Früher durften Fernwärmeversorger die Preisänderungsklauseln einseitig ändern. So mussten Kunden diese Änderungen und damit häufig höhere Kosten einfach hinnehmen. 

Die Bundesregierung hat allerdings 2021 den entsprechenden Paragraphen in der Fernwärme-Verordnung (AVBFernwärmeV) geändert. 

Nun heißt es: „Eine Änderung der Preisänderungsklausel darf nicht einseitig durch öffentliche Bekanntgabe erfolgen.“ (§ 24 AVBFernwärmeV). Das bedeutet: Will Dein Fernwärmeanbieter seine Preisänderungsklausel verändern, muss er Dir das weiterhin mitteilen. Aber allein deswegen gilt sie noch nicht, sondern nur, wenn Du zustimmst oder nicht innerhalb von drei Jahren nach Mitteilung widersprichst

Aber: Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gibt den Fernwärmeversorgern das Recht und auch die Pflicht, eine zuvor ungültige Preisanpassungsklausel einseitig zu ändern. Da hast Du dann kein Mitspracherecht – auch nicht, wenn es danach teurer wird (Urteil vom 26. Januar 2022, Az. VIII ZR 175/19). Unwirksam kann eine Klausel dabei von Vertragsbeginn an sein oder während der Laufzeit werden, wenn der Fernwärmeanbieter die gesetzlichen Bestimmungen bei der Preisgestaltung nicht einhält. So sollen sie etwa die Kostenentwicklung bei der Bereitstellung von Fernwärme berücksichtigen und die Berechnungsfaktoren vollständig und transparent aufschlüsseln (§ 24 Abs. 4 FernwaermeV).

Wie wirst Du vor überhöhten Preisen geschützt?

Ob hohe Preise berechtigt sind, beschäftigt Verbraucherzentralen und Kartellbehörden immer wieder. Das Bundeskartellamt hat 2011 eine Sektoruntersuchung zur Fernwärme vorgenommen und anschließend bei sieben Versorgern überhöhte Preise festgestellt. Daraufhin leisteten diese Anbieter Rückzahlungen an ihre Kunden.

Seit Ende Juli 2022 unterliegen die Fernwärmeanbieter einer stärkeren Aufsicht der Kartellbehörden, wie es bei Grundversorgern im Strom- und Gasmarkt längst der Fall ist. Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sollen die Kartellbehörden nunmehr auch Fernwärmepreise prüfen und dem Verdacht nachgehen, wenn Anbieter ihr Preismonopol missbrauchen und überhöhte Preise verlangen. Maßstab für die Preise eines Anbieters sollen dabei die Preise vergleichbarer Lieferanten sein. Dabei gilt gegenüber den Kartellbehörden die Beweislastumkehr: Steht ein Anbieter im Verdacht des Missbrauchs, muss er diesen ausräumen und höhere Kosten als die vergleichbarer Wärmelieferanten nachweisen (§ 29 GWB).

Erst Ende 2023 hat das Bundeskartellamt bekanntgegeben, ein Verfahren gegen sechs Stadtwerke und Fernwärmeversorger wegen des Verdachts auf missbräuchlich überhöhte Preissteigerungen eröffnet zu haben. Die Begründung ist, dass diese Anbieter beispielsweise ihre Preise womöglich angelehnt an den Gaspreisindex erhöht haben, obwohl ein großer Teil der erzeugten Wärme aus anderen Energiequellen wie zum Beispiel erneuerbaren Energien stammt. 

Auch die Bundesregierung will die Fernwärme ver­brau­cher­freund­licher und transparenter machen. Dafür hat sie im August 2024 einen Referentenentwurf vorgelegt. Darin ist vorgesehen, dass Fernwärmeanbieter umfassende Transparenz- und Veröffentlichungspflichten erfüllen müssen. Dazu gehören zum Beispiel Preisblätter, in denen die einzelnen Preisbestandteile dargelegt werden, durchschnittliche jährliche Abnahmepreise und Informationen zum verwendeten Energiemix. Auch die Preisanpassungsklauseln sollen viel transparenter werden. So müssen die Versorger die Quellen der Indizes offenlegen, anhand derer sich die Preise bilden. 

Ebenso sollen die Laufzeiten von Verträgen angepasst werden. Diese sind normalerweise sehr lang. Vertragsverlängerungen sollen nicht mehr automatisch für fünf Jahre, sondern nur noch für zwei Jahre möglich sein.

Gleichzeitig wird in dem Entwurf das Leistungsanpassungsrecht neu geordnet. So sollst Du die Anschlussgröße zwar weiterhin anpassen können, jedoch unter verschärften Bedingungen: Entweder, weil Du selbst zum Teil mit erneuerbaren Energien zuheizt, weil Du Dein Haus saniert und damit den Wärmebedarf gesenkt hast, oder weil Du Dein Nutzungsverhalten angepasst hast und so weniger Wärme benötigst. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert, dass diese Regelung nicht ausreichend Rechtssicherheit für Kunden schafft. 

Wie es mit dem Entwurf weitergeht und welche Anpassungen es noch geben wird, ist noch unklar. Bis es gesetzlich zu mehr Transparenz bei den Fernwärmeversorgern kommt, kann es also noch dauern. 

Was Du heute schon nutzen kannst, ist die gemeinsame Fernwärme-Preistransparenzplattform des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Arbeitsgemeinschaft Fernwärme (AGFW) und des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU). Sie deckt bisher etwa die Hälfte der Anbieter auf dem Fernwärmemarkt ab. Du sollst Preisübersichten verschiedener Anbieter einsehen können und Informationen darüber erhalten, welche Faktoren den Preis beeinflussen. So soll verhindert werden, dass Anbieter mit unklaren Preisänderungsklauseln die Preise basierend auf einen unbekannten Index widerrechtlich anpassen. 

Wie kündigst Du einen Fernwärmevertrag?

Neben dem Son­der­kün­di­gungs­recht bei Preiserhöhungen hast Du natürlich auch ein vertragliches Kündigungsrecht. Die erste Laufzeit des Vertrags darf maximal zehn Jahre betragen (§ 32 AVBFernwärmeV). Anschließend verlängert sich der Vertrag höchstens um fünf Jahre, wenn er nicht mit einer Frist von neun Monaten zum Ende der ersten Laufzeit gekündigt wird. 

Prüf Deinen Vertrag, ob dort kürzere Fristen vereinbart sind oder ob eine ordentliche Kündigung sogar ausgeschlossen ist. Denn in manchen Kommunen besteht ein Anschlusszwang für Hauseigentümer an ein Fernwärmenetz. Kannst Du den Vertrag kündigen, so musst Du dies schriftlich tun.

Lebst Du in einem Ein- oder Zweifamilienhaus zur Miete, kannst Du auch Vertragspartner des Fernwärmeversorgers sein. Dann kannst Du den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten kündigen, wenn Du ausziehen willst (§ 32 Abs. 2 AVBFernwärmeV).

Willst Du Dein Haus auf erneuerbare Energien umrüsten und deswegen keine Fernwärme aus nicht erneuerbaren Quellen mehr beziehen, kannst Du den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. Du musst aber nachweisen können, wie Du mit erneuerbaren Energien zu heizen beabsichtigst (§ 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV).

Erhöht Dein Fernwärmelieferant die Preise kurzfristig aufgrund gestiegener Kosten für Gaslieferungen, darfst Du Deinen Vertrag außerordentlich kündigen. Wie das geht, erfährst Du weiter oben.

Was kannst Du als Mieter tun, um weniger zu zahlen?

Lebst Du in einem mit Fernwärme versorgten Haus zur Miete, hast Du in der Regel wenig Handhabe: Denn der Vertragspartner für den Fernwärmeversorger bist zumeist nicht Du, sondern Dein Vermieter. Aber Du kannst Deinen Vermieter für eine mögliche Korrektur der Anschlussleistung erwärmen.

Darüber hinaus ist es ratsam, dass Du Deine Heiz­kost­en­ab­rech­nung gründlich prüfst. Einerseits stellen Verbraucherzentralen immer wieder fest, dass viele Abrechnungen Fehler aufweisen. Andererseits erfährst Du durch eine Prüfung der Abrechnung, ob die Preise für Fernwärme gestiegen sind – sofern Dein Vermieter Dich darüber nicht schon informiert hat oder Du aus der Lokalzeitung von steigenden Preisen erfahren hast. Da Dein Vermieter der Vertragspartner ist, kann auch nur er einer unwirksamen Preiserhöhung widersprechen. Fordere ihn auf, dies zu tun, wenn der Versorger seine Preise unabhängig von gestiegenen Kosten anheben will oder sie schon angehoben hat.

Auch als Mieter solltest Du seit Anfang 2022 jeden Monat eine Information zu Kosten und Verbrauch von Deinem Vermieter erhalten, wenn Dein Wärmezähler fernablesbar ist (§ 4 Abs. 4 FFVAV i.V.m. § 6a HeizkostenV). Anhand der Information sollst Du sehen können, wie sich Dein Wärmebedarf von Monat zu Monat verändert und welchen Effekt Einsparmaßnahmen haben. 

Warum gilt Fernwärme als umweltfreundlich?

Als Energieträger in den Fernwärme-Kraftwerken kommt nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums vorwiegend Gas zum Einsatz, gefolgt von Steinkohle und Braunkohle. Diese fossilen Kraftwerke dienen aber nicht einzig der Wärmeerzeugung – in erster Linie produzieren sie Strom. Die Wärme fällt dabei als Nebenprodukt mit an und wird aus dem Kraftwerk ausgekoppelt. Deshalb nennt sich dies Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und gilt als umweltfreundlich. Schließlich nutzen KWK-Anlagen den eingesetzten Brennstoff effizienter aus. Daneben gibt es reine Heizkraftwerke, die nur zur Wärmegewinnung dienen.

Mehr und mehr Anbieter wollen und müssen mittelfristig von fossilen Brennstoffen wegkommen. Bis 2045 sollen alle Wärmenetze klimaneutral sein – das schreibt das Wärmeplanungsgesetz vor. Stand 2023 arbeiten sie aber noch überwiegend mit fossilen Brennstoffen, um ihre Kraftwerke zu betreiben. Aber der Anteil an erneuerbaren Energien steigt jedes Jahr. 

Denn: Fernwärme lässt sich auch aus erneuerbaren Quellen bereitstellen, beispielsweise mit solarthermischen Anlagen oder Biomasse-Kraftwerken. Deren Anteil an der Fernwärmeversorgung wächst stetig: Rund 20 Prozent stammten 2023 laut dem Jahresbericht des BDEW aus erneuerbaren Energien. Das Wärmeplanungsgesetz sieht vor, dass bestehende Wärmenetze ab 2030 zu mindestens 30 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden müssen, ab 2040 beträgt dieser Wert 80 Prozent. Wärmenetze, die ab 2024 neu errichtet werden, müssen direkt einen Anteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien bereitstellen. Dazu soll auch eine stärkere Nutzung von Abwärme beitragen. Mehr und mehr Fernwärmeanbieter planen, mittelfristig ohne fossile Brennstoffe auszukommen. 

So setzt sich Fernwärme zusammen 

Quelle: BDEW (Stand: 31. Mai 2024)

Seit 2021 fällt der CO2-Preis auch für Fernwärme an, wenn der Versorger dazu Gas verbrennt. Diese Kosten legt er vermutlich auf seine Wärmepreise um. Seit 2023 erhebt der Staat den CO2-Preis auch auf Braun- und Steinkohle, die zur Wärmeerzeugung verbrannt wird. Wie sich der CO2-Preis auf unterschiedliche Brennstoffe in den nächsten Jahren entwickelt, liest Du in unserem Ratgeber zum CO2-Preis.

Autoren
Ines Rutschmann
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