Hallo. Ich habe für mein 1 jähriges Kind ein Junior Depot eingerichtet und bespare dieses mit ca. 250 Euro monatlich mit verschiedenen Einzelaktien. Mein Vorhaben ist, den Grundfreibetrag neben dem Sparerfreibetrag jährlich durch Verwendung der NV-Bescheinigung so gut es geht auszunutzen.
Meine Frage:
1.) Ich habe im Antrag für die NV-Bescheinigung angegeben, dass mein Kind 6.000 Euro im Jahr 2024 Veräußerungsgewinne durch Aktienverkäufe erzielt. Wenn die Gewinne höher als die 6.000 Euro jährlich in den nächsten 3 Jahren sind, muss ich dies dem Finanzamt melden oder kann ich das so laufen lassen, solange die Veräußerungsgewinne jährlich unter dem Grundfreibetrag sind?
2.) Wie hoch ist der Grundfreibetrag im Jahr 2024 für das Kind?
3.) Wie hoch ist der Freibetrag für das Kind in der GKV im Jahr 2024?
4.) Wenn jetzt in einem Jahr Veräußerungsgewinne über den Freibetrag der GKV angefallen sind, muss man ja das Kind freiwillig versichern lassen. Wie hoch wären hier die ungefähren monatlichen Kosten?
5.) Würde die GKV überhaupt drauf kommen, wenn das Kind über den Freibetrag der GKV war, wenn keine eigene Meldung erfolgt?
6.) Wenn jetzt zum Beispiel erst im Dezember 2024 die Freibetragsgrenze in der GKV überschritten wird, muss dann die freiwillige Krankenversicherung für das Kind für das gesamte Jahr 2024 nachgezahlt werden? Müsste dann das Kind ab dem Jahr 2025 weiterhin freiwillig versichert werden oder kann der GKV mitgeteilt werden, dass im Jahr 2025 der Freibetrag voraussichtlich nicht überschritten wird und ab 2025 vorerst wieder familienversichert werden kann. Wie ist es überhaupt wenn das Kind auch im Jahr 2025 freiwillig versichert bleibt und im Dezember 2025 / Januar 2026 der GKV mitgeteilt wird, dass die Einkünfte unter dem Freibetrag waren. Würde dann der komplette gezahlte Jahresbeitrag zurückerstattet werden?
Danke euch!