Beiträge von Ltotheeon

    Erst einmal vielen Dank für eure Infos. Die waren bereits sehr hilfreich. Was mich bei der PKV aber noch viel mehr nervt als eine nicht bezahlte Impfung (scheinbar übernehmen sie einfach lieber die Klinikkosten für die Behandlung einer Gelbfiebererkrankung) ist das Ablehnen von Kosten für Medikamente, die mir vom Arzt verordnet worden sind. Wie z.B. Ubichinol für einen Mangel an QEnzym 10 ausgelöst durch Statine.

    Auch bei einem behandlungsbedürftigen Mangel an Zink weiß der Sachbearbeiter der Debeka offs einfach besser Bescheid als der mich behandelnde Arzt, dass dies mit einer gesunden und ausgewogenen Ernährung ganz einfach zu beheben ist. Was ist die Grundlage dieser nicht erstattungsfähigen Produkte auf den sich der Sachbearbeiter immer beruft? Oder gibt es eine Provision für das Nicht-erstatten von eingereichten Rechnungen?

    Eure Meinung?

    Auch das ist klar in den Tarifbedigungen geregelt. Erstattet werden Arzneimittel.

    Dein Arzt kann dir ja gerne Nahrungsergänzungsmittel aufschreiben. Aber versichert sind sie darum trotzdem nicht. Wobei es Zink ja auch als Arzneimittel gibt. Was hat er denn genau verschrieben?

    Ist doch eindeutig in den Tarifbedingungen geregelt.

    Tarifbedingungen Tarif PN

    II. Versicherungsleistungen

    A Ambulante Krankenhilfe

    2. Schutzimpfungen

    Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes emp- fohlen werden. Dies gilt nicht für Schutzimpfungen, die aus Anlass einer Auslandsreise vorgenommen werden.

    Er zahlt doch gar nicht 2100 EUR. Zulagen müssen abgezogen werden. Davon dann der Vergleich

    Was heißt "einfach so abschaffen"? Es gibt über ein bloßes Verbot hinaus diverse Stellhebel, zum Beispiel die Einkommensgrenzen. Setzt man die höher, hat die PKV automatisch weniger Neumitglieder. Auch Bestandsmitglieder können so aus der PKV fallen. Bei Beamten ist es ja teilweise schon möglich, dass diese sich in der GKV versichern. Und man kann natürlich bei einer wie auch immer gearteten Bürgerversicherung eine großzügige Wechselregelung einführen, die sicher von einem größeren Teil der älteren PKV-Versicherten genutzt wird. Dass es für die GKV kein Gewinn ist, wenn alte Geringverdiener wechseln, sei mal dahingestellt.

    Beamte können sich schon immer als freiwilliges Mitglied in der GKV versichern. Es macht nur keinen Sinn. Was neu ist, dass einige Bundesländer die Wahlmöglichkeit zwischen Beihilfe oder Zuschuss zur Krankenversicherung geschaffen haben

    Die private Vollkostenversicherung könnte man schon relativ leicht abschaffen.

    Die Frage ist was mit den ~300 Milliarden Euro Altersrückstellungen passiert. Am einfachsten einfach an die Versicherten zurückzahlen. Die PKVen kennen den Wert.

    Bisher sahen aber alle Konzepte vor, die 300 Milliarden zu klauen, auch bei der Bürgerversicherung der SPD. Die hatten mal ein näher formuliertes Vorhaben.

    Bei dem Modell der Grünen bin ich mir nicht mehr sicher, dort wurden noch Umwege eingebaut um an zusätzliches Geld zu gelangen...

    nein, die Grünen hatten es nicht in ihrem Konzept, da es verfassungsrechtlich sehr fragwürdig ist

    Klingt nicht nach Basistarif. Klassischer Tarif, wo man mal bisschen Beitrag sparen wollte und darum nur 60 Prozent Zahnersatz versichert hat, weil die Zähne ja top sind. Vermutlich steht jetzt aber doch ne Behandlung an.

    Hallo Ellka, dann scheint es ja eher ein Fehler in der Berechnung gewesen zu sein. Vlt lässt sich das ja lösen.

    Was sich nicht lösen lässt und darauf wollte ich jetzt noch einmal eingehen, ist die Umstellung von den ursprünglichen Tarifen der Bisex-Welt in KV-Zusatztarife der Bisexwelt.

    Zuerst stellen wir fest, dass du natürlich ein Anspruch nach §204 VVG hast, von den Tarifen S101, A107 und AZ75 in entsprechende Zusatztarife umzustellen. Aufgrund der Einführung der Unisex-Tarife in der PKV zum 21.12.12 kommt nun der §12 der KalV zu tragen. Zum Hintergrund. In der Branche wurde damals von Teilen vorgeschlagen, Unisextarife für den kompletten Bestand umzusetzen und nicht nur fürs Neugeschäft. Diejenigen konnten sich jedoch nicht durchsetzen und um die Bestandsrechte derjenigen zu wahren, kam der genannte Paragraph.

    Was sagt dieser jetzt aus. Grundsätzlich dient er dazu, zu definieren, wann unterschiedliche Tarife als gleichartig gelten. Sind die Voraussetzungen erfüllt, können Versicherte bei einer Umstellung nach §204 VVG von einem Bisextarif in einen anderen Bisextarif umstellen.

    Zurück zu deinen Tarifen. Um die Gleichartigkeit zu vergleichen, wird zuerst der Leistungsbereich in Absatz 1 des §12 KalV definiert.

    - S101 fällt in den Leistungsbereich "2. Kostenerstattung für stationäre Heilbehandlungen sowie Krankenhaustagegeldversicherungen mit Kostenersatzfunktion

    - A107 fällt in den Leistungsbereich "1. Kostenerstattung für ambulante Heilbehandlung sowie 3. Kostenerstattung für Zahnbehandlung und Zahnersatz"

    - AZ75 fällt in den Leistungsbereich "3. Kostenerstattung für Zahnbehandlung und Zahnersatz"

    Soweit kann in entsprechende Bisextarife umgestellt werden, die in den gleichen Leistungsbereich fallen. Diese Tarife müssen für dich versicherungsfähig sein. Da du in die GKV gewechselt bist, sind dies Krankheitskostenversicherung, die keinen substitutiven Versicherungsschutz bieten und gemäß Tarifbedingungen für Personen aus der GKV versicherbar sind.

    Und jetzt kommt der entscheidende Absatz. Gemäß §12 Absatz 3 der KalV besteht keine Gleichartigkeit zwischen einem gesetzlichen Versicherungsschutz mit Ergänzungsschutz der privaten Krankenversicherung und einer subsitutiven Versicherung. Und zwar egal, ob von KV-Voll in Zusatz oder KV-Zusatz in KV-Voll. Es geht bei diesem Absatz rein um den Vergleich ist der Tarif substitutiv oder nicht.

    Das trifft auf die oben genannten Tarife zu. Eine Umstellung innerhalb der Bisexwelt wäre nur innerhalb der KV-Voll möglich. Da du in "neue" KV-Zusatztarife umstellst, müssen diese geschlechtsneutral kalkuliert sein. So schreibt es der §12 KalV vor. Darum ist der Hinweis der Versicherung korrekt.

    Wobei ich mir bei einem Tarif unsicher bin. Der AZ75 ist für mich kein substitutiver Krankenversicherungsschutz. Er erhöht nur die Erstattung des Zahnbausteines. Hier dürfte meiner Meinung nach eine Umstellung in einen KV-Zusatztarif Zahn in der Bisexwelt vorgenommen werden. Ob das aber von Vorteil ist, lasse ich mal offen, da ich die Tarife der SDK nicht genau kenne.

    Ich hoffe die Antwort hilft weiter

    Speziell stationäre Zusatztarife: z.B. Debeka Tarif WK.

    Auch fast alle Krankentagegeldtarife werden oder wurden sowohl Privat- als auch GKV-Versicherten angeboten.

    Bestes Beispiel. Ich habe eine Krankheitskostenvollversicherung als Kompaktarif und dazu ein Krankentagegeld. Ich gehe in die GKV zurück und behalte das Krankentagegeld. Natürlich passe ich den Tagessatz an und evtl. die Karenz. Wieso geht das? Na weil kein Tarifwechsel nach §204 VVG stattfindet. Ich bleibe im gleichen Tarif. Es ist doch ganz einfach

    Sobald Ellka ihr Tarife genannt hat, erkläre ich es dir ganze genau an diesem Beispiel mit den gesetzliche Vorgaben der jeweiligen Paragrafen. Deal?

    Ich merke, dass du dem nicht folgen kannst.

    Ich habe niemals gesagt, dass in diese Tarife umgestuft werden kann einfach so. Ich habe gesagt, dass wenn solche Tarife bereits bestehen, diese natürlich auch als GKV-Versicherter fortgeführt werden können, da ja kein Tarifwechsel weitergeführt wird

    Ist mir jetzt auch egal. Ich habe es mehrfach begründet. Du glaubst es nicht. Hier passiert gerade wieder ein Klassiker solcher Foren. Threadersteller reagiert gar nicht mehr (könnte uns ja genau benennen, von welchen Tarifen in welche umgestellt werden soll. Dann könnte auch ganz genau an dem Beispiel begründet werden, wieso dies nicht geht). Klare Antworten werden angezweifelt. Nicht, weil Diejenigen es besser wissen, nein, weil einfach mal alles angezweifelt werden muss. Und dann arten die Diskussionen soweit aus, dass es irgendwann gar nicht mehr um den Ursprung des Thread geht

    Gegen die Gleichartigkeit des Neuen (reine stationäre Zusatzversicherung) mit dem Alten (bisherige Vollversicherung) spricht der Umstand, dass 'Neu' keine ambulante und keine Zahnleistungen enthält.

    Dass 'Neu' gleichartig mit einer kleineren Komponente von 'Alt' sein mag oder meinetwegen auch ist, Ist heißt noch nicht, dass 'Neu' und 'Alt' jeweils insgesamt gleichwertig sind.

    Ein Blick in die Glaskugel, jenseits von Logik oder Unlogik:
    Vermutlich läuft es auf ein Gerichtsverfahren hinaus, und Ellka bleibt mindestens auf einem größeren Teil der Prozesskosten sitzen. Ob am Tag des Urteils der Bisextarif immer noch niedriger im Beitrag liegt, verrät die Glaskugel nicht. Es hätte übrigens auch keine Bedeutung bei der Bewertung durch das Gericht.

    Nein, auch dein aufgeführter Grund ist nicht das Problem. Es geht nur um substitutiv und nicht substitutiv. Und das ist auch eindeutig im §12 der KalV geregelt. Da muss niemand klagen. Es muss nur richtig verstanden werden

    P.S.: Viele Tarife zur Ergänzung der GKV werden übrigens auch Privatversicherten zur Ergänzung ihrer Vollversicherung angeboten (gerade stationäre Zusatztarife, aber auch Auslandsreisetarife, Zahntarife etc.).

    Würden diese dann nach Eurer Logik beim Wechsel in die GKV auf Unisex umgestellt, weil sie plötzlich ihre "Gleichartigkeit" eingebüßt haben?

    Auch das hatte ich bereits beantwortet. Wenn ein solcher Tarif besteht und bestehen bleiben kann, hat das einfach gar nichts mit einerUmstellung zu tun. Es findet keine Umtarifierung statt, weil der Tarif BESTEHEN bleibt. In diesem Thread geht es aber um eine Umtarifierung in Zusatztarife. Und Zahnzusatz ist ein Beispiel was nicht passt. Es gibt keinen Zahnzusatztarif der sowohl für Vollversichert als auch für GKV Versicherte abschließbar ist. Solche Tarife gibt es wie von dir genannt für stationäre Wahlleistungen, Auslandsreise aber auch Kur, Pflegezusatz und Krankentagegeld

    Eine Zusatzversicherung fürs Krankenhaus ist nicht gleichartig mit einer Vollversicherung, die auch Krankenhausleistungen enthält.

    Umgekehrt sehe ich aber kein Problem, wenn 100% Teilübereinstimmung vorliegt, eine Gleichartigkeit des Stationärtarifs mit dem Zusatztarif anzunehmen und bin gespannt zu hören, weshalb nur die gegenteilige Auffassung vertretbar wäre.

    Der Fehler ist halt, dass deine reine Logik ein Denkfehler ist. Die fehlende Gleichartigkeit bezieht sich nicht auf die Leistungen in diesem Fall. Ja, die Leistungen sind gleich. Aber es besteht keine Gleichartigkeit, weil in Bisex eine substitutive Krankheitskostenversicherung vorliegt und jetzt in eine nicht substitutive Krankenheitskostenversicherung (KV-Zusatz) umgestellt wird. Hier besteht keine Gleichartigkeit. Egal wie rum. Und noch einmal. Es geht hier nicht um den Leistungsvergleich