Alter, die Frage war, was er bezahlt bekommt, die Antwort gab es mit einem Satz. Was ist mit euch los?
Beiträge von Ltotheeon
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Nur die Differenz.
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Ich würde eine Krankenhausrechnung für privatärztlicher Behandlung schon alleine deshalb bevor ich diese bezahle bei der privaten Krankenversicherung einreichen, damit diese auf korrekte Abrechnung nach GoÄ geprüft wird.
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Wie überprüfen sie denn DRG Pauschalen?
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Bei einer privaten Zusatzversicherung muss man übrigens auch "wirklich alles offenlegen, sonst kann es als Bumerang zurückkommen."
Da musste ich auch sehr schmunzeln. Von der privaten Krankenversicherung wegen der Offenlegung abraten, um dann im letzten Satz eine Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung zu empfehlen, wo alles offengelegt werde muss. Made my day
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Nein, in Niedersachsen erhalten Beamte ausschließlich die Beihilfe vom Land
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Grundregel Nummer 1. bei Fragen zu Versicherung, nie das private Umfeld fragen.
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Heizungsförderung für Bestandsgebäude: Heizen mit Erneuerbaren | Verbraucherzentrale.de
"Die Zuschussförderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien ist immer vor Abschluss des Liefer- und/oder Leistungsvertrages (beispielsweise Installateur) beim BAFA zu beantragen. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA."
Mein Installateur hat (leider) keine Ahnung von WP und empfiehlt deswegen (natürlich) fossile Verbrenner.
Können Sie mir bitte Beispiele für falsche Aussagen vom Herrn Tenhagen geben.
Dem kann ich nur zustimmen. Ich befürchte, Sachsens MP passt sich immer mehr dem Niveau der AfD an.
Z. B. Stern TV November 2018. kFZ Versicherung Wildschaden. Man wird in der Teilkasko hochgestuft
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Hallo,
um einmal auf den Ausgangspunkt zurückzukommen. Ich habe den Auftritt von Herrn Tenhagen bei Maybrit Illner nicht gesehen. Deren Sendung tue ich mir nicht mehr an. Der TE bestätigt aber meine Erfahrung, dass Herr Tenhagen bei öffentlichen Auftritten nicht immer faktensicher ist. Das ist erst einmal kein Vorwurf, keiner kann alle Details im Kopf haben. Dann aber im Brustton der Überzeugung etwas Falsches zu behaupten, schadet dem Grundanliegen von Finanztip. Das schreibe ich als Fan dieses Formats in der Hoffnung auf Besserung.
Gruß Pumphut
ist halt ein Problem, wenn man dort als sogannter "Experte" und Verbraucherschützer auftritt und einfach keine Ahnung hat. Ist ja nicht das erste mal bei ihm
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Ich verstehe bereits nicht, was dichte oder undichte Fugen überhaupt mit der Wohngebäudeversicherung zu tun haben sollen. Versichert sind Schäden am Gebäude durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser oder - je nach Umfang des Versicherungsschutzes - durch Überschwemmungen. Mit Wasserschäden, die z. B. durch Spritzwasser beim duschen entstehen, hat die Wohngebäudeversicherung von vornherein nichts zu tun, weil dabei das Wasser bestimmungsgemäß aus der Leitung entnommen wird. Da ist egal, ob die Fugen dicht sind oder nicht, es gibt so oder so nichts von der Versicherung.
Das stimmt so nicht. Es war immer ein Streitthema. Aber ich kenne mehrere Fälle, bei denen die Wohngebäudeversicherung bei undichten Fugen geleistet haben. Das BGH hat aber nun Tatsachen geschaffen. Anhand des Urteils, habe ich auch meine Wohngebäudeversicherung angeschrieben. Diese bestätigte mir, dass sie in der Vergangenheit für solche Schäden geleistet hat und nun prüft, ob dies Einfluss auf die eigenen Tarifbedingung hat. Bis dahin wollen sie weiter leisten, wie bisher. Das war Stand 19.01.2022
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Was ist mit Freiberuflern, die Ihre Preise nicht selbst festlegen können? Davon mal ab, dass für die meisten eh schon eine Pflicht besteht
Merke gerade selber, das es ja um den Wettbewerbsvorteil ging. Also vergesst meine Frage
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Nein, müsste er nicht. Der Grundbeitrag sind 271,90. plus GZ von 27,19 sind es der Gesamtbetrag von 299,09.
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hier ist die Anpassung der HUK zusammengefasst
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Na ja. 3,3% von 300 Monatsbeiträgen (=25 Jahre) sind 9,9 Monatsbeiträge, also eher ca. 10 als ca. 9. Auch um das rechnen zu können, muss man nicht Physiker sein. Und dann noch eine Denksportaufgabe für den Physiker und Mathematiker: Wann ist § 50 VAG in der heutigen Fassung in Kraft getreten? Und wann wurden die Provisionen von AXA an Göker/MEG gezahlt?
Irgendwie müsste man dich fast bedauern. Zum ersten mal mit einer konkreten Angabe aus der Deckung gekommen und dann gleich sachlich und rechnerisch falsch.
Wobei es für die prinzipielle Frage eigentlich gar keinen Unterschiede macht, ob es nun heute (fast) 10 Monatsbeiträge sein dürfen und in dem Fall damals ca. 13 Monatsbeiträge waren.
inwiefern ist es relevant, wann Göker die Provision gezahlt wurde. Es ging doch um heute. Und da gilt der Deckel. Sie können mich ruhig bedauern. Inwiefern jetzt ca 9 sachlich falsch ist, nur weil Sie aufrunden, erschließt sich mir nicht. Egal, belassen wir es dabei.
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Du bist eigentlich der einzige, der hier ständig unverbindlich und rein destruktiv herumlabert, ohne jemals konkret zu werden. Oder habe ich übersehen, dass du schon einmal irgendwann irgend etwas konkretes von dir gegeben hättest?
Die 13 Monatsbeiträge Provision für Göker, oder um genau zu sein, für die MEG AG, die kann sich jeder aus den eigenen Angaben ausrechnen, die die AXA zur Begründung der Klage gegen wegen Coutagehaftung vor dem Landgericht Kassel gemacht hat. Dafür muss man nicht einmal Physiker oder Mathematiker sein. Öffentliches Verfahren, und wundersamerweise alles ohne Geheimhaltungsklausel.
Ich frage halt. immer interessiert rein, wenn mal wieder etwas behauptet wird. Aber auf das Thema der Provision zu kommen. Die 13 Monate sind falsch, weil maximal ca. 9 gezahlt werden dürfen. Gesetzlich geregelt. Ganz konkret jetzt. §50 VAG. Genaugenommen sind es 3,3% der Bruttobeitragssumme, was ca 9 Monatsbeiträge sind
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Dann können Sie es aber nicht so als Fakt darstellen. Und ob sich Versicherungen an die Gesetzte halten oder nicht, können wir doch alle nicht wissen. Ich gehe davon erstmal aus, bevor etwas anderes bewiesen ist. Andere wie Sie, sehen halt überall das Verbrechen. Aber das kann doch hier nicht als Argumentation genutzt werden.
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Donald T. was gefällt denn nicht? Ist es nicht erwünscht Falschaussagen in dem Forum als diese zu benennen? Was an meinem Post stimmt nicht bzw. ist Ihrer Meinung nach nicht korrekt?
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ich bin kein Verkäufer. Nach kurzer Recherche sind die Provisionen für PKVen aber seit einigen Jahren auf 9 Monatsbeiträge gedeckelt. Wie verbindlich das ist keine Ahnung.
sorry, so geht das doch nicht. Sie können doch hier nicht mit einer Behauptung, die DBV würde so hohe Provisionen zahlen und darum gebe es darüber keine Kritik - diese Kritik gibt es Massenweise von fachkundigen Maklern - um die Ecke kommen. Dann wissen Sie nicht mal die Höhe, stellen eine Zahl als Tatsache in den Raum mit dem Vermerk "müssten es sein" und nach erneuter Nachfrage bemerken Sie selber, dass ein bestehender Provisionsdeckel besteht. Aber anstatt dann zuzugeben, dass die 13 Monatsbeiträge geraten waren, kommt dann noch der Zusatz, ob der Deckel überhaupt bindend ist. So kann man seiner Falschaussage ja wieder den Schein der Wahrheit aufsetzen. Lächerlich
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müssten oder sind es?
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was zahlt denn jetzt die DBV an Provision.