Neuerungen in der privaten Krankenversicherung

  • Den anderen könnte man missverstehen, da es sich um einen Mitbewunderer handelt. ^^

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  • "Dieter" ist schon ziemlich heiß! ^^

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  • Können die privaten Versicherungen denn rein rechtlich einfach so abgeschafft werden?

    Ich meine Mal einen Artikel gelesen zu haben, dass das nicht ginge, weil das mit einer unzulässigen Enteignung verbunden sei. Enteignung deswegen, weil die privaten Krankenversicherungen für jeden Versicherten Geld zurück legen, dass der Beitrag mit steigendem Alter und steigendem Risiko nicht ins unermeßliche steigt.

    Problem war wohl, was mit diesem Geld geschehen solle, weil in die Gesetzliche zu überführen komme einer Enteignung gleich - wenn ich die Argumentation richtig in Erinnerung habe.

  • Die Linken haben ja immer schon lustige Ideen zum Gesundheitssystem. "Gewinnverbot im Gesundheitswesen" - da findet man dann sicher ganz viele junge Ärzte, die sich für diesen Beruf entscheiden oder Investoren in Kliniken und Pflegeheime.

    Wie auf unserer Seite Bürgerversicherung statt Private Krankenversicherung eingehend erörtert ist die zwangsweise vollständige Abschaffung der PKV nicht nur wirtschaftlich unsinnig, sondern auch rechtlich unmöglich.

    Vermutlich bewahrt uns aber schon die 5%-Klausel vor solchen sozialistischen Phantastereien.

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  • Können die privaten Versicherungen denn rein rechtlich einfach so abgeschafft werden?


    Die private Vollkostenversicherung könnte man schon relativ leicht abschaffen.

    Die Frage ist was mit den ~300 Milliarden Euro Altersrückstellungen passiert. Am einfachsten einfach an die Versicherten zurückzahlen. Die PKVen kennen den Wert.

    Bisher sahen aber alle Konzepte vor, die 300 Milliarden zu klauen, auch bei der Bürgerversicherung der SPD. Die hatten mal ein näher formuliertes Vorhaben.

    Bei dem Modell der Grünen bin ich mir nicht mehr sicher, dort wurden noch Umwege eingebaut um an zusätzliches Geld zu gelangen...

  • Hier kann man die Höhe der Alterungsrückstellungen übrigens immer in grafisch ansprechender Form einigermaßen aktuell abrufen: https://www.zukunftsuhr.de/.

    Klauen ist bei uns zum Glück nicht so richtig mit der Eigentumsgarantie in Art. 14 GG vereinbar.

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  • Die private Vollkostenversicherung könnte man schon relativ leicht abschaffen.

    Die Frage ist was mit den ~300 Milliarden Euro Altersrückstellungen passiert. Am einfachsten einfach an die Versicherten zurückzahlen. Die PKVen kennen den Wert.

    Bisher sahen aber alle Konzepte vor, die 300 Milliarden zu klauen, auch bei der Bürgerversicherung der SPD. Die hatten mal ein näher formuliertes Vorhaben.

    Bei dem Modell der Grünen bin ich mir nicht mehr sicher, dort wurden noch Umwege eingebaut um an zusätzliches Geld zu gelangen...

    nein, die Grünen hatten es nicht in ihrem Konzept, da es verfassungsrechtlich sehr fragwürdig ist

  • Privat krankenversicherte Rentner mit geringen Einkünften, die in die GKV zurückkehren möchten, sollten jetzt also schnell handeln. Heikles Thema, daher besser nicht auf eigene Faust sondern mit Beratung durch einen Profi. Wir bieten dazu keine Beratung an, empfehlen bei Bedarf aber gerne einen kompetenten Versicherungsberater.

    Es gibt Ausnahmefälle, in denen die PKV im Alter einfach zu teuer ist, z.B. für Ehepartner von privat versicherten Beamten mit geringem eigenem Einkommen (2024: max. 20.878 EUR p.a. für Bundesbeamte), die sich dank Beihilfe für 30% des Beitrags günstig privat krankenversichern konnten und nach einer späten Scheidung mit kleiner Rente 100% des PKV Beitrags bezahlen müssen.

    Guten Tag Herr Dr. Schlemann,

    angenommen man hat zwei miteinander verheiratete Lehrkräfte in Pension bzw. in Rente. Die Lehrkraft in Pension ist PKV versichert und möchte dies aufgrund der Beihilfe auch bleiben. Die andere, ehemals angestellte Lehrkraft ist inzwischen im Standardtarif der (gleichen) PKV und in Rente (also ohne Beihilfe, weil kein/e Beamt/in). Diese ehemals angestellte Lehrkraft hat den rechtzeitigen "Absprung" vor dem 55. Lebensjahr in die GKV verpasst und wurde vor Jahrzehnten hinsichtlich eines Ansparens ausreichender PKV Rücklagen fürs Alter wohl auch unzureichend beraten. Sie hat also keine extra Rücklagen für die PKV Vollversicherung im Alter gebildet und ist deshalb recht schnell nach Renteneintritt in den Standardtarif des PKV Versicherers gewechselt. Alternative wären ca. 1000 € pro Monat für die PKV Vollversicherung im Alter gewesen. Jetzt kommt allerdings kein Gejammer über das böse System, keine Sorge. Sowohl Preis als auch Tarifinhalte des Standardtarifs sind erträglich, allerdings hat die berentete Lehrkraft aber trotz des mittlerweile höheren Alters wirklich noch fast nie großartig Leistungen aus der PKV in Anspruch genommen.

    Nun meine Frage: Bestünde hier u. U. über die Option einer z. B. einmonatigen sehr geringen Teilrente die Möglichkeit, unter fachkundiger Anleitung durch einen Versicherungsberater auch noch im Rentenalter in die GKV zu wechseln? Falls "Ja": Dann würden natürlich Altersrückstellungen aus der PKV verloren gehen, oder?

    Mit freundlichen Grüßen

    Telent

  • Nun meine Frage: Bestünde hier u. U. über die Option einer z. B. einmonatigen sehr geringen Teilrente die Möglichkeit, unter fachkundiger Anleitung durch einen Versicherungsberater auch noch im Rentenalter in die GKV zu wechseln? Falls "Ja": Dann würden natürlich Altersrückstellungen aus der PKV verloren gehen, oder?

    Genau diese Frage würde ich mit einem fachkundigen Versicherungsberater besprechen. :)

    Ggf. lassen sich Alterungsrückstellungen auf eine Krankenzusatzversicherung übertragen, mit der man dann z.B. wenigstens im Krankenhaus Privatpatient bleibt.

    Es bedarf vermutlich keiner Erwähnung, dass bisherige Gesundheit nicht zwingend bedeutet, dass dies dauerhaft so bleibt.

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  • nein, die Grünen hatten es nicht in ihrem Konzept, da es verfassungsrechtlich sehr fragwürdig ist

    Dort sollten aber laufende Beiträge umverteilt werden, wenn ich mich richtig erinnere.

    Ist quasi das gleiche, wie wenn man sich an den 300 Mrd bedient, nur eben über den Umweg die laufenden Beiträge der PKV (zu erhöhen) und abzuzweigen.

    Eine Abschaffung der PKV und Auszahlung der Rückstellungen der Versicherten wäre eher möglich. Wobei hier aber auch die Rechte der PKVen am Gewerbebetrieb beeinträchtigt würden. Nach Ansicht mancher Bundesgerichte auch durch Art. 14 GG geschützt.

  • Guten Tag Herr Dr. Schlemann,

    angenommen man hat zwei miteinander verheiratete Lehrkräfte in Pension bzw. in Rente. Die Lehrkraft in Pension ist PKV versichert und möchte dies aufgrund der Beihilfe auch bleiben. Die andere, ehemals angestellte Lehrkraft ist inzwischen im Standardtarif der (gleichen) PKV und in Rente (also ohne Beihilfe, weil kein/e Beamt/in). Diese ehemals angestellte Lehrkraft hat den rechtzeitigen "Absprung" vor dem 55. Lebensjahr in die GKV verpasst und wurde vor Jahrzehnten hinsichtlich eines Ansparens ausreichender PKV Rücklagen fürs Alter wohl auch unzureichend beraten. Sie hat also keine extra Rücklagen für die PKV Vollversicherung im Alter gebildet und ist deshalb recht schnell nach Renteneintritt in den Standardtarif des PKV Versicherers gewechselt. Alternative wären ca. 1000 € pro Monat für die PKV Vollversicherung im Alter gewesen. Jetzt kommt allerdings kein Gejammer über das böse System, keine Sorge. Sowohl Preis als auch Tarifinhalte des Standardtarifs sind erträglich, allerdings hat die berentete Lehrkraft aber trotz des mittlerweile höheren Alters wirklich noch fast nie großartig Leistungen aus der PKV in Anspruch genommen.

    Nun meine Frage: Bestünde hier u. U. über die Option einer z. B. einmonatigen sehr geringen Teilrente die Möglichkeit, unter fachkundiger Anleitung durch einen Versicherungsberater auch noch im Rentenalter in die GKV zu wechseln? Falls "Ja": Dann würden natürlich Altersrückstellungen aus der PKV verloren gehen, oder?

    Mit freundlichen Grüßen

    Telent

    In dem Szenario sehe ich den Weg in die gKV nicht.

    Klassisch würde der pKV-Versicherte per Teilrente in die Familienversicherung des gKV-versicherten Ehegatten wechseln. Das funktioniert im vorliegenden Fall ja nicht, da beide pKV-versichert sind.

    Daher erschließt sich der Zusammenhang mit der geplanten Gesetzesänderung auch nicht. :/

  • Können die privaten Versicherungen denn rein rechtlich einfach so abgeschafft werden?

    Was heißt "einfach so abschaffen"? Es gibt über ein bloßes Verbot hinaus diverse Stellhebel, zum Beispiel die Einkommensgrenzen. Setzt man die höher, hat die PKV automatisch weniger Neumitglieder. Auch Bestandsmitglieder können so aus der PKV fallen. Bei Beamten ist es ja teilweise schon möglich, dass diese sich in der GKV versichern. Und man kann natürlich bei einer wie auch immer gearteten Bürgerversicherung eine großzügige Wechselregelung einführen, die sicher von einem größeren Teil der älteren PKV-Versicherten genutzt wird. Dass es für die GKV kein Gewinn ist, wenn alte Geringverdiener wechseln, sei mal dahingestellt.

  • Geschätzt zwei Drittel der Bundestagsabgeordneten sind selbst privat krankenversichert, Bundesgesundheitsminister Lauterbach eingeschlossen, wie der Spiegel berichtete. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie an dem Ast sägen, auf dem sie selbst sitzen, ist auch deshalb gering. :)

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  • Geschätzt zwei Drittel der Bundestagsabgeordneten sind selbst privat krankenversichert, Bundesgesundheitsminister Lauterbach eingeschlossen, wie der Spiegel berichtete. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie an dem Ast sägen, auf dem sie selbst sitzen, ist auch deshalb gering. :)

    Wenn die 2/3 Aufsichtsratsmandate bei pKVen hätten, wäre da der Sitz-Ast-Säge-Vergleich nicht angebrachter?

  • Was heißt "einfach so abschaffen"? Es gibt über ein bloßes Verbot hinaus diverse Stellhebel, zum Beispiel die Einkommensgrenzen. Setzt man die höher, hat die PKV automatisch weniger Neumitglieder. Auch Bestandsmitglieder können so aus der PKV fallen. Bei Beamten ist es ja teilweise schon möglich, dass diese sich in der GKV versichern. Und man kann natürlich bei einer wie auch immer gearteten Bürgerversicherung eine großzügige Wechselregelung einführen, die sicher von einem größeren Teil der älteren PKV-Versicherten genutzt wird. Dass es für die GKV kein Gewinn ist, wenn alte Geringverdiener wechseln, sei mal dahingestellt.

    Beamte können sich schon immer als freiwilliges Mitglied in der GKV versichern. Es macht nur keinen Sinn. Was neu ist, dass einige Bundesländer die Wahlmöglichkeit zwischen Beihilfe oder Zuschuss zur Krankenversicherung geschaffen haben

  • Das ist jetzt eher eine Unterscheidung für Juristen. Keiner wird freiwillig den Arbeitgeberbeitrag mit übernehmen und dann mehr zahlen als in der PKV, also ist das in der Praxis irrelevant. Vor allem, wenn man bedenkt, dass freiwillig in der GKV die teuerste Variante ist, sich in der vermeintlich schlechteren Versicherung zu befinden.

  • Beamte können sich schon immer als freiwilliges Mitglied in der GKV versichern. Es macht nur keinen Sinn. Was neu ist, dass einige Bundesländer die Wahlmöglichkeit zwischen Beihilfe oder Zuschuss zur Krankenversicherung geschaffen haben

    Durch die Rechtsänderungen in einigen Bundesländern ergibt sich eine tatsächliche Wahlmöglichkeit für Beamte zwischen pKV und gKV.

    Aber:

    Wenn die pKV doch soviel am besten ist, verstehe ich das Zeter und Mordio nicht, welches seitens der pKV-Vertreter um das Thema gemacht wird. Wer besser ist, braucht Konkurrenz nicht zu fürchten.

    Heißt das im Umkehrschluss: "Wer Schiss hat, ist nicht besser?" :/

  • Nunja, besser ist die eine Frage. Geld ist die andere. Die Teilzeitquote ist insbesondere unter Beamtinnen sehr hoch und da ist halt der Punkt, dass man bei der PKV nach Leistung bezahlt und bei der GKV die volle Leistung auch bei halbem Beitrag bekommt ;)