Hallo,
ich bin mit Renteneintritt seit 2001 in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert.
Nach Lektüre des letzten Finanztipps habe ich meine Krankenkasse gebeten, zu prüfen, ob ein Wechsel in die KVdR möglich ist.
Das wurde abgelehnt mit der Begründung, dass ich damals auf eine Versicherung in der Krankenversicherung der Rentner verzichtet hatte.
Ist eine solche, in Unkenntnis der Konsequenzen getroffene Entscheidung tatsächlich unwiderruflich?
Vielen Dank!