Schwäbisch Hall Treueprämie

  • Hallo zusammen,

    ich habe einen alten Bausparvertrag von der Bausparkasse Schwäbisch Hall, aus dem Jahr 2003. Bei Vertragsabschluss wurden mir keine Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge (ABB Tarif A ab 08/03) ausgehändigt.

    Nach zweimaliger telefonischer Anforderung der ABB bei der Telefonhotline bei Schwäbisch Hall, wurden mir immer noch keine zugesandt.

    Kann mir hier irgend jemand weiterhelfen. Vielleicht hat ja noch jemand einen so alten Bausparvertrag mit dem Tarif A und kann mir die ABB, gültig ab 08/03 zur Verfügung stellen. Mir wäre damit sehr geholfen.

    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    DoJo

  • Danke, für den Tipp.

    Habe heute nochmal bei Schwäbisch Hall angerufen. Nun sollen die ABB am 28.04.21 zur Post gebracht worden sein. Ich hoffe, dass ich sie dann spätestens am Montag bekommen werde.

  • Danke, für den Tipp.

    Habe heute nochmal bei Schwäbisch Hall angerufen. Nun sollen die ABB am 28.04.21 zur Post gebracht worden sein. Ich hoffe, dass ich sie dann spätestens am Montag bekommen werde.

    Hallo DoJo,

    auch wenn es schon ewig her ist - haben Sie die ABB damals bekommen und haben Sie diese zufällig noch in digitaler Form?

    Mir wurde heute mitgeteilt vom Bankberater - er DÜRFE diese ABB nicht mehr aushändigen. Keine weitere Begründung oder Erklärung.

    Es wäre super, wenn ich die von irgendjemanden in digitaler Form erhalten könnte! ;)

  • Hallo und Herzlich Willkommen :)

    Hallo DoJo,


    auch wenn es schon ewig her ist - haben Sie die ABB damals bekommen und haben Sie diese zufällig noch in digitaler Form?

    Der Themenersteller war seit 2021 leider nicht mehr angemeldet hier im Forum. Ich vermute, dass er nicht antworten wird.

    Mir wurde heute mitgeteilt vom Bankberater - er DÜRFE diese ABB nicht mehr aushändigen. Keine weitere Begründung oder Erklärung.

    Der Finanzprodukteverkäufer möchte die vielleicht für ihn nachteiligen Bedingungen nicht aushändigen. Warum wundert mich das nicht. Da würde ich an deine Stelle dran bleiben. Versuche es vielleicht mal nicht bei „deinem“ Verkäufer (streiche das Wort „Berater“ aus deinem Wortschatz, solange du nicht selbst ein Honorar zahlst), sondern bei einer anderen Stelle deiner Bausparkasse. Also vermutlich bei der Schwäbisch Hall. Wenn das nichts nutzt schicke ihnen diese Aufforderung schriftlich.

    Parallel kannst du sowohl bei deinem Verkäufer als auch auf den beiden anderen o.g. Wegen anfragen, was du für die Wahrnehmung der Treueprämie tun musst, welche Bedingungen es gibt. Das werden sie dir schon beantworten müssen.

    Ansonsten ist mir in Sachen Treueprämie eigentlich nur der Weg bekannt, dass man mindestens ein Jahr vor der gewünschte Auszahlung seinen Verzicht auf das Darlehen erklärt und die Treueoption wählt. Dafür gibt es kein Formular, das kann insofern informell sein. Aber schriftlich. Darauf werden sie denke ich spätestens reagieren.

    Hat nicht direkt etwas mit der Treueprämie zutun, aber da ich dich nicht kenne obligatorisch der Hinweis, dass Bausparverträge sehr umstrittene, ich würde sagen zweifelhafte Produkte sind, die gerne verkauft werden weil sie Verkäufer und Bausparkasse viel Geld bringen und nur in wenigen speziellen Fällen wirklich sinnvoll für Kunden sind.

    Lektüreempfehlung:

    Bausparkassen profitieren vom Irrtum ihrer Kunden - Prof. Dr. Hartmut Walz
    Es ist eine ernüchternde Erkenntnis: Bausparen lohnt sich in den meisten Fällen nicht. Die Bausparkasse lebt vom Irrtum ihrer Kunden.
    hartmutwalz.de
  • Wie Schwäbisch-Hall ganz legal vermeidet, eine Treueprämie auszubezahlen:

    1. Per Brief meldet Schwäbisch-Hall den Kunden die "Zuteilungsreife" eines BauSparVertrags, in meinem Fall 7 Jahre _bevor_ die Sparsumme erreicht würde, damit sie sagen können: "Wir haben Sie benachrichtigt." (ALSO: merken Sie es sich in Ihrem Kalender!!)
    2. Schwäbisch-Hall wartet bis 1 Tag, nachdem die Sparsumme erreicht wurde, und teilt _dann_ mit, der Vertrag sei "überspart". Damit sind die Bedingungen für die Treueprämie ausgeschlossen (ALSO: aufpassen, dass Sie die Überweisungen rechtzeitig stoppen, UND kontrollieren Sie das Ihre Bank es tut ... und nicht wieder überweist).
    3. Schwäbisch Hall behauptet, ein Brief zur rechtzeitigen Beantragung der Treueprämie sei nicht wirksam, da nur der Ehemann unterschrieben habe, obwohl auch die Ehefrau auf dem Vertrag stand.
    4. Schwäbisch-Hall behauptet, dass ein Brief zur rechtzeitige Beantragung der Treueprämie nie angekommen sei (ALSO: Per Einschreiben senden und/oder über Ihre Bank eine Kopie mit Eingangstempel verlangen).

    Meine Rechtschutzversicherung hat eine Klage in 2025 bezahlt, um dies ganz klarzustellen. Eigentlich hat Schwäbisch-Hall schon in 2023 vor dem Landesgericht Stuttgart (9 U 4 / 23) solche Fällen für alle Zeiten gewonnen. Also, aufpassen!

  • Als ich noch meinen Bausparvertrag bei der Schwäbisch-Hall hatte, war mein Berater ein Verwandter von mir. Nur deshalb hatte ich da nie ein schlechtes Gefühl (außer der Tatsache, dass das keine gute Geldanlage ist, wenn man niemals baut…).

    Daher: Geld selbst in die Hand nehmen! Saidi hat das in der allerersten Folge seines Podcasts schon gesagt (bzw. spätestens in der 2. bzw. 3.) und das ist ein SO wichtiger Tipp!