Die von mir zitierte Aussage bezieht sich auf keine Urteilsbegründung, sondern wurde den Parteien im Vorfeld, Wochen vor der Verhandlung vom OLG Celle als Hinweis mitgeteilt.
Rechtsanwälte raten den betroffenen Bausparern durchgehend davon ab, übersandte Verrechnungsschecks einzulösen. Dadurch könnte es schwierig bis unmöglich werden, die Fortführung der Bausparverträge gerichtlich durchzusetzen, obwohl die Kündigungen eigentlich rechtswidrig waren.
Das Gericht bewertete dies offensichtlich ähnlich, wenn es davon ausging, dass ein Bausparer durch die Einlösung von Schecks die Hinzurechnung von (eigentlich nicht fälligen) Bonuszinsen zum ausgewiesenen Bausparguthaben - denn darum ging es in meinem Fall - stillschweigend akzeptiert und somit gleichzeitig anerkennt, dass auf diesem Wege die Bausparsumme erreicht und der Vertrag nach § 488 BGB kündbar ist.
Gruß
Eagle Eye