BHW kündigt nicht vollen Bausparvertrag - rechtens?

  • @forenteilnehmer  berghaus


    Die von mir zitierte Aussage bezieht sich auf keine Urteilsbegründung, sondern wurde den Parteien im Vorfeld, Wochen vor der Verhandlung vom OLG Celle als Hinweis mitgeteilt.


    Rechtsanwälte raten den betroffenen Bausparern durchgehend davon ab, übersandte Verrechnungsschecks einzulösen. Dadurch könnte es schwierig bis unmöglich werden, die Fortführung der Bausparverträge gerichtlich durchzusetzen, obwohl die Kündigungen eigentlich rechtswidrig waren.
    Das Gericht bewertete dies offensichtlich ähnlich, wenn es davon ausging, dass ein Bausparer durch die Einlösung von Schecks die Hinzurechnung von (eigentlich nicht fälligen) Bonuszinsen zum ausgewiesenen Bausparguthaben - denn darum ging es in meinem Fall - stillschweigend akzeptiert und somit gleichzeitig anerkennt, dass auf diesem Wege die Bausparsumme erreicht und der Vertrag nach § 488 BGB kündbar ist.



    Gruß
    Eagle Eye

  • @eagle_eye
    Entschuldigung, der Satz mit dem Landgericht passt hier nicht, Leider kann man seine Beiträge hier im Forum schon nach kurzer Zeit nicht mehr 'bearbeiten'.


    @forenteilnehmer
    Kündigung BSV 10.000 bei Guthaben 8.700 wegen 'Vollansparung' nach Hinzurechnung der Bonuszinsen (1.650) am 24.05.2016 zum 01.09.2016.


    Nach mehreren Widersprüchen ("Es ist doch mein Bier, mich wirtschaftlich zu verhalten") und dem Verbot, Schecks zu übersenden, wurde nach einem Antwortschreiben der BHW vom 25.08.2016 ("Wir halten an unserer Kündigung fest") am 01.09.2016 der Verrechnungscheck übersandt.


    Mein erneuter Widerspruch vom 06.09.2016 gegen die Vertragsauflösung und der Bitte, dem Leiter des hiesigen BHW-ServiceCenters zu erlauben, den Scheck gegen Quittung anzunehmen (das hatte dieser nämlich vorher verweigert), und auch mein Hinweis auf das (demnächstige) für die Bausparer positive Urteil des OLG Celle vom 14.09.2016 nützte nichts:
    BHW Schr. v. 15.09.2016
    " Im Rahmen der Gleich(schlecht)behandlung aller Bausparer halten wir daher an der ausgesprochenen Kündigung und durchgeführten Abrechnung fest.Sie haben jedoch durch Ihren erneuten Widerspruch deutlich gemacht, dass Sie mit der Kündigung nicht einverstanden sind. In Ihrem Fall gehen wir bei Einlösung der Schecks, beziehungsweise Auszahlung des Abrechnungsguthabens, daher nicht von einem Anerkenntnis der Kündigung aus."


    berghaus 21.09.16

  • Ich weiß nicht, was daran "großzügig". Eigentlich ist das nach kräftigem Widerspruch gegen die Kündigung und ordentlichen Vorbehalten selbstverständlich.


    Außerdem werden ja alle Kunden gleich(schl.)behandelt.


    Und vor Gericht werden die Winkeladvokaten vielleicht auch hierbei so abenteuerliche Ideen entwickeln, wie Kündigung '10 Jahre nach Zuteilung', Kündigung nach 'Hinzurechen der Bonuszinsen' und 'Bonus weg, wenn Bausparsumme erreicht'.


    Auf solche Ideen wäre auch die Berater bei Vertragsabschluß und wohl auch nicht die Sprücheschreiber der Werbeunterlagen gekommen:
    z.B.
    "Vermögen bilden mit höchster Rendite."
    "Transparenter: - Sie werden von Ihrem BHW FinanzPartner ausführlich und fair beraten und entscheiden dann selbst.
    oder
    "Nicht der Tarif allein, sondern Ihre Wünsche und Pläne sin entscheidend für den Verlauf des Bausparvertrages."


    Antwort der BHW auf meine diesbezügliche Kritik:


    "Die vertraglich vereinbarten Tarifbestandteile (wie z.B. die Höhe der Verzinsung) enden zwar mit der Abrechnung des Vertrages, bleiben aber für die jeweilige Vertragslaufzeit unverändert. Insofern verstehen wir Ihren Einwand bezüglich der seinerzeitigen Werbeargumente nicht."


    -Wo se Recht haben, haben se Recht!


    berghaus 21.09.16

  • @Bausparfuchs


    Das habe ich schon verstanden. In meinem persönlichen Fall ist es (auch) so, das der Vertrag (in den letzten 10 Jahren) nur mit den Zinsen bespart wurde. Die Zinszahlung wurde also schon vor der Finanzkrise und durch ein Versehen (aus Unkenntnis) eingestellt (eigentlich nur vergessen) und nicht aus Bösartigkeit gegenüber der BHW...
    Jetzt habe ich die Bamberger Richter ( http://www.gesetze-bayern.de/C…AutoDetectCookieSupport=1 ) so verstanden,dass sie diese passive Besparung für unschädlich erachten, was das Fortbestehen der Verträge angeht.
    Nur die Absätze 67 ,68 lassen mich zweifeln, ob das Gericht hier über drei "passiv" oder "aktiv" besparte Verträge geurteilt hat.
    Oder bedeutet der Absatz 67, dass das Gericht genau über solche passiv besparten Verträge geurteilt hat?? Oder genereller gefragt: wurden (überwiegend) nur passiv besparte Verträge gekündigt und aktive Sparer sind von diesen Kündigungen gar nicht betroffen. Sorry für die dumme Frage, über diesen Unterschied habe ich noch gar nicht nachgedacht...
    8o .



    forenteilnehmer

  • Ja! Muss es! Schade, dass man Fehler in diesem Forum nur in einem kurzen Zeitrahmen korrigieren kann ;( .


    Und um meine Frage von Beitrag (626) etwas abzuändern: bei wem hier im Forum handelt es sich um einen seit 10 Jahren (oder kürzer?) passiv besparten BHW-Baussparvertrag (oder eben bis zum "Schluss" aktiv besparten Vertrag)?


    Behandelt die BHW beide "Gruppen" gleich?

  • Zitat aus dem Bamberger Urteil Ziffer 67
    "Die Frage, ob Bausparverträge nach Eintritt der Zuteilungsreife, die seit mehr als 10 Jahren nicht mehr (mit Ausnahme der Zinsgutschriften) bespart wurden, in (analoger) Anwendung des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB von der Bausparkasse gekündigt werden können, beantworten Obergerichte unterschiedlich ....."


    Der Gesichtspunkt, dass es im Fall der 'Kündigung 10 Jahre nach der Zuteilung' einen Unterschied machen könne, ob nach der Zuteilung noch Bausparbeiträge eingezahlt wurden oder nur die Zinsen das Bausparguthaben erhöht haben, ist mir in der bisherigen Diskussion noch nicht aufgefallen.


    Wenn Regelsparbeiträge vereinbart sind, läuft der Vertrag ja auch nicht "ewig", wie die Stuttgarter und Bamberger richtig erkannt haben. Wenn diese nicht gezahlt wurden und die Bausparkassen diese nicht angemahnt haben, haben die BSK was versäumt und können wohl auch nicht verlangen, dass Zahlungen für diesen Zeitraum nachgeholt werden.


    Weiterhin habe ich es so verstanden, dass, wenn die Summe der Bausparbeiträge zum heutigen Zeitpunkt höher ist als die Summe der Regelsparbeiträge, vorerst für einen zu errechnenden Zeitraum keine Regelsparbeiträge mehr verlangt werden können, wobei die Zeit des Versäumnisses der BSK, diese nicht eingefordert zu haben, m.E. außer acht bleiben muss.


    Dem Vernehmen nach gibt es aber wohl auch Bausparverträge, bei denen man nach der Zuteilung nichts mehr einzahlen muss.
    Diese würden dann tatsächlich ewig laufen (können). Was dann?


    berghaus 22.09.16

  • Wo ist da das Problem? Einfach angeben was Du hast und wenn sich in den Folgejahren was anderes ergibt einfach nachversteuern. Wenn sich nichts geändert hat geht dies bis zu 5 Jahren noch. Paragraphen kenne ich nicht, will die nicht lernen und ich bin da kein Griffelspitzer.


    Allerdings wie ich bei Dir entnehme hast Du wohl nur den BHW Auszug vom 31.12.2015 vorliegen.


    Falls Die BW Dir wirklich kündigte und nicht nur androhte solltest Du denfinalen Auszug haben, jedoch dauert es mehrere Monate bis die Kündfigung wirksam wird. Zu welchem Datum erfolgte die Kündigung? 1-2 Wochen danach dürftest Du spätestens den letzten Auszug erhalten!

  • @eagle_eye
    Danke für die links, es tut immer gut solche Nachrichten zu lesen...


    @Bausparvergrault
    Wir hatten das Thema Kündigung/Steuererklärung auch schon mal vor Monaten diskutiert. Da war mir also schon (halbwegs) klar wie man in Punkto Steuererklärung damit umgehen soll. Die Bescheinigung(en) (siehe oben) habe ich bekommen. Da ich aber erstmals keine Steuerbescheinigung (für 2015, mit den hohen Bonus-Zinsen aus der Bonusverzinsung) erhalten habe und meine "Kleine Umfrage" ergeben hat, dass auch andere keine Bescheinigung bekommen haben, dachte ich die BHW hat vielleicht "kalte Füße" bekommen. Kalte Füße wegen der "zehntausendfachen Falschbeurkundung" von Steuerbescheinigungen, in denen Zinsabschläge bescheinigt werden die (mit wissen der Urkundenersteller!) aber noch auf Konten der BHW lagern und somit (vielleicht) ungerechtfertigt bescheinigt wurden, wenn die Veträge weitergeführt werden sollen/müssen.
    Damit wird die ja die Steuerkasse geschädigt, von allen Steuerpflichtigen deren Steuersatz unter 25% liegt, wenn sie diese (unberechtigten) "Erstattungsansprüche" über die Steuererklärung "einlösen". Ähnlich vielleicht wie bei diesen CUM-EX-Geschäften, wo auch Bescheinigungen vorlagen, von denen man wusste, dass sie "nicht ganz" der Realität entsprachen.... =O .


    Inzwischen habe ich nach Anruf bei der BHW erfahren, dass die keine "kalten Füße" haben und alle eine Bescheinigung bekommen sollen/sollten. Mir wird jetzt eine Bescheinigung zugesandt die ich dann einreichen werde.


    forenteilnehmer

  • Es wäre schön, wenn man den Wortlaut des einen oder anderen Urteils des OLG Celle vom 14.09.2016 hier oder anderswo lesen könnte.


    Welche Fristen gibt es für die Einlegung der Revision beim BGH und gibt es da schon Fälle?


    berghaus 05.06.16

  • Man muß erst die OLG Instanz durchlaufen. Danach kann man entweder selber bei Niederlage in Revision gehen oder auch die Bausparkasse, was momentan noch eher unwahrscheinlich ist.


    Die Frist dürfte ab Urteilsverkündigung 1 Monat betragen, aber ohne Gewähr und jeder Anwalt kennt die Fristen genau und wird im Fall der Fäle rechtzeitig eingeben.

  • Ja, das wäre schön, aber unsere Gerichte lassen sich Zeit. Gute Personal und It - Ausstattung ist bei unseren Gerichten ein Fremdwort. Dort wurde unsere gut funktionierende Verwaltung schon kaputt gespart. Ich gehe davon aus, dass das schriftliche Urteil Mitte / Ende Oktober vorliegt; Revision müsste dann wohl bis zu 4 Wochen nach Bekanntgabe eingelegt werden.Muss mich in eigener Sache leider auch noch in Geduld üben (Termin 26.10.).



    wn25421pbg

  • Auf das Urteil bin ich gespannt. Und was der Rechtsbeistand daraufhin empfiehlt. Denn ich befürchte, dass die Urteile des LG Hannover weiterhin "unschön" ausfallen... :(


    Wie lange hat es nun gedauert, von der Klageeinreichung bis zur Verkündung ?? Vielleicht sollte ich doch bis zum BGH-Urteil warten, denn die Fallkonstellation "10J-Zuteilungsreif und nicht vollbespart" sind ja vom LG Hannover und OLG Celle bisher immer "abgelehnt" worden.... :thumbdown:


    forenteilnehmer

  • @forenteilnehmer


    meine Fallkonstellation ist eine andere: Vertrag wurde 8 Jahre nach Zuteilung gekündigt; die Bonuszinsen (rückwirkende Verzinsung ab Vertragsbeginn mit 5%) wurden dem bis dato angespartem Bausparguthaben hinzugerechnet. Dadurch wurde lt. BHW die Bausparsumme überschritten.


    Ein gleichartiger Fall wurde vom OLG Celle für den Bausparer positiv entschieden. Wichtig ist für die von dieser Fallkonstellation Betroffenen, ob die BHW Revision einlegt. Wenn nein bedeutet das wohl, dass die davon betroffenen Verträge wieder aufleben werden, so dass der ursprüngliche status quo wieder hergestellt wird.


    wn25421pbg

  • Wobei dann die Freude über den "neuen alten Staus Quo" nur von kurzer Dauer sein wird und die "ordentliche" Kündigung nach 10 Jahren in den nächsten Monaten ins Haus flattern wird, und die neue Fallkonstellation der Meinen ähnlich sein wird. Oder mache ich da einen Denkfehler??


    forenteilnehmer