Nein forenteilnehmer, kein Denkfehler, das wird wohl so sein!
Ich wundere mich, dass die stichhaltigen Argumente der OLG Stuttgart und Bamberg bei dem OLG Celle nicht zu einem Umdenken geführt haben und fürchte deshalb, dass auch der BGH bei der 10-Jahreskündigung den BSKen Recht geben werden.
Aber noch besteht auch die Gefahr, die ich in meinem ersten Beitrag und weiteren aufgezeigt habe, dass der jetzt bei der Kündigung unter Hinzurechnung der Bonuszinsen so 'großzügig' gewährte Bonuszins ganz weg ist, wenn der Vertrag nun (zunächst ohne die Bonuszinsen) fortgeführt wird (oder werden muss), dass der Bonuszins entfällt, wenn man auch ohne weitere Sparbeiträge allein mit den jährlichen Basiszinsen (z.B. 2,00%) in drei oder vier Jahren die Bausparsumme erreicht, weil dann, so Originalton BHW, kein Darlehensanspruch mehr da wäre mit der Folge, dass man dann auf ein Darlehen auch nicht mehr verzichten könne.
berghaus 08.10.16