BHW kündigt nicht vollen Bausparvertrag - rechtens?

  • Ich bin mir nicht sicher, ob wn25421pbg wegen der Fettschreibung von überwiesen nicht danach gefragt hat, ob es hier Fälle gibt, in denen das Bausparguthaben (mit oder ohne Bonuszinsen) gegen den Willen des Bausparers auf ein Konto überwiesen wurde anstelle der Übersendung eines Verrechnungsschecks.


    Die Summe meiner beiden Verrechnungsschecks (Summe über 10.000) beinhaltete auch die Bonuszinsen.


    Es wäre ja auch noch schöner, wenn die Hinzurechnung der Bonuszinsen zunächst zur Kündigung führt und diese dann verweigert werden, weil der Kunde die Zuteilung nicht mehr 'annehmen' und er auch nicht mehr auf ein 'Darlehen verzichten' könne.


    Dieses Szenario hatte ich in meinem allerersten Beitrag hier im Forum schon an die Wand gemalt, um die Absurdität der Kündigung nach Hinzurechnung der Bonuszinsen und der noch abenteuerlicheren Behauptung ein Jahr vorher, die Bonuszinsen würden über Nacht entfallen, wenn mit Einzahlungen, Basiszinsen oder Bausparprämien die Baussparsumme überschritten ware, weil wegen fehlendem Darlehensanspruch kein Verzicht mehr 'ausgesprochen' werden könne.


    Da rief doch letzte Woche der BHW-Berater des hiesigen ServiceCenters an, um -hauptsächlich- die nützliche (für wen?) Verwendung der Guthaben meines und der zugeteilten Bausparverträge meiner Kinder mit mir zu besprechen.
    Auch er vertrat die Ansicht, dass die Bonuszinsen je nach Vertrag leicht verloren gehen könnten und dass man deshalb vorbeugend beraten werden müsse.


    Am Ende meiner nicht gespielten Empörung und meiner Betrugsversuchsvorwürfe gab er zu, dass er mir keine besser Vorschläge zur Verwendung der Bausparguthaben machen könne als mein Vorschlag, nichts zu tun.


    berghaus 19.12.16

  • Hallo Joergspi,


    hast Du auch ordentlich Widerspruch eingelegt?


    Einer Kündigung nach § 488 BGB nach Hinzurechnung der Bonuszinsen hat doch das OLG Celle mit überzeugenden Gründen widersprochen.


    Dein erster und zweiter Beitrag klingt aber so, als wenn Dir nach § 489 BGB gekündigt wurde, weil die 10 Jahre nach der Zuteilung rum sind.


    berghaus 19.12.16

  • berghaus: Der von Ihnen beschriebene Fall ist bestimmt sehr interessant für die Verbraucherzentrale in BaWü. Das als Beratungsgespräch getarnte Vorgehen ist ja eine Erweiterung des Repertoires der Bausparkasse, um die Kunden herauszudrängen. Die Verbraucherzentrale hat nämlich einige Varinanten unter
    https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/bausparkassen
    (siehe dort Pdf. Dokument unter "Ausführliche Informationen") beschrieben.


    joergspi: Ihr Fall dürfte dem "KündigungsgrundNr. 4" entspreche, den die Verbraucherzentrale im Infoblatt auf Seite 7 beschreibt.

    Dr. Hermann Bröcker, LL.M.
    Rechtsanwalt | Partner


    SYLVENSTEIN Rechtsanwälte
    Sckellstr. 6 | 81667 München

  • @Hermann Broeker


    Hier der Direktlink zu dem Pdf. Dokument:


    https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/media236324A.pdf


    Hier hat die Verbraucherzentrale ja wirklich ausführlich alle - auch weniger bekannten - Varianten der Kündigungswelle der Bausparkassen sorgfältig zusammengestellt und kommentiert.


    Auch mein Hauptanliegen hier im Forum, dass es nicht sein kann, dass die gesamten Bonuszinsen weg sein sollen, wenn z.B. durch Hinzurechnen der Basiszinsen in der Silvesternacht oder einer Bausparprämie im Laufe des Jahres die Bausparsumme erreicht wird, ist beschrieben.
    Nach wie vor aber fehlen Beispiele und Urteile dazu. Was sagen die Ombudsmänner?


    Ich sehe die Gefahr, dass der eine oder andere Bausparvertrag 'vollläuft', während die Bausparer artig u. U. Jahre auf ein Urteil des BGH warten. Ergeht das zu ihren Gunsten, sagt die Bausparkasse. "Ätsche, Bätsche, nun sind aber die Bonuszinsen weg!"


    Sofern die Gefahr tatsächlich besteht, müsste man überlegen, was man während der Wartezeit auf das Urteil tun muss, um den Verlust zu vermeiden.


    berghaus 20.12.16

  • BGH verhandelt im Februar 2017!!!

    Der Streit um massenhaft gekündigte langjährige Bausparverträge erreicht am 21. Februar 2017 den Bundesgerichtshof (BGH). Wie am Dienstag mitgeteilt wurde, verhandeln die Karlsruher Richter dann den Fall einer Bausparerin, die 1999 bei Wüstenrot zwei Verträge abgeschlossen hatte. Als diese 2001 zuteilungsreif wurden, nahm sie die Darlehen nicht in Anspruch, sondern profitierte weiter von dem attraktiven Zinssatz. Anfang 2015 kündigte ihr Wüstenrot schließlich die Verträge. Das will die Kundin nicht hinnehmen. Zuletzt hatte ihr das Oberlandesgericht Stuttgart Recht gegeben. Andere Gerichte haben in vergleichbaren Fällen aber im Sinne der Bausparkassen entschieden. Nun muss der BGH die Rechtslage klären.



    => Mal abwarten, ob die Wüstenrot noch kurzfristig einen Rückzieher macht...

  • Hallo Berghaus,


    vielen Dank für den Hinweis. Die BHW hat mir nach § 489 gekündigt(10 Jahre nach Zuteilung).


    Ich war aber auch immer ein braver Bausparer. Habe meine Regelsparbeträge immer brav überwiesen. 2013 hat die BHW eine Einmalsonderzahlung auf das Bausparkonto mit dem Hinweis auf die ungünstige Zinssituation abgelehnt und Mitte 2016 den Vertrag gekündigt.


    Ich habe insgesamt dreimal widersprochen. Nach der Überweisung auf mein Konto mit der Aufforderung mir ein Konto für die Rücküberweisung zu benennen. Eine entsprechende Antwort habe ich erhalten. Wie immer handelt die BHW Rechtens....


    Grüße Joergspi

  • Also, dann werde ich diesen Thread für 2017 mal wieder in Fahrt bringen und wünsche allen "Geschädigten" erstmal ein frohes neues Jahr und viel Erfolg im Wiederstand gegen die BHW, vielleicht bringt der 21.02.2017 ja die "Wende"!?


    Ich habe erst verspätet meine Wohnbauprämie für 2015 beantragt und nun einen Scheck von der BHW bekommen. Erstmal hat mich gewundert, dass die gesamte Prämie angewiesen wurde obwohl, die Verträge 2015 nur noch ein halbes Jahr liefen, und dann habe ich mich gewundert, warum die Summe nicht wie in den Vorjahren der Bausparsumme (die ja derzeit noch bei der BHW "festliegt") zugerechnet wurde.
    Daher die Frage in die Runde: wurden die Prämien bei "allen" Kunden per Scheck versandt? Habt ihr dann die Schecks eingelöst? Oder impliziert das womöglich, dass man mit der Vertragsbeendung doch einverstanden ist?
    Wie soll ich mich verhalten? Die anderen Schecks (Bausparsumme und Bonuszinsen aus "Vertragsumstellung" in letzter Sekunde am 30.06.2015) habe ich natürlich nicht eingelöst. Kann die BHW über die Scheckeinlösung die Kontoverbindung ermitteln und die Baussparsumme dann gegen meinen Willen doch überweisen?
    Ok, das sind ne Menge Fragen zur vorgerückten Stunde, aber der Scheck soll Ender der Woche gesperrt werden, schreibt die BHW.....


    MfG
    forenteilnehmer


  • Hallo forenteilnehmer,


    auch von meiner Seite aus Dir und allen Betroffenen ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2017!!!


    Dazu, wie Du Dich verhalten sollst, will ich Dir keine juristischen Ratschläge erteilen, sehen doch unsere Herren und Damen Volljuristen die Dinge manchmal etwas anders als erwartet.


    Allerdings hat bzgl. der Einlösung von Schecks und seinen rechtlichen Folgen das OLG Celle in seinem Urteil zur Berufungsklage 3 U 37/16 vom 14.09.2016 einen recht interessanten Standpunkt vertreten.


    Der Kläger und Berufungskläger hatte beide ihm von der Bausparkasse übersandten Schecks eingelöst. Die Bausparkasse argumentierte dann damit, „durch die Einlösung beider Schecks habe der Kläger die Bausparsumme 'angespart' und mehr als die Bausparsumme ausbezahlt erhalten“.


    Auszüge aus dem Urteil:


    Eine andere Bewertung ist auch nicht deshalb geboten, weil der Kläger die ihm übersandten Verrechnungsschecks eingelöst hat. Mit dieser Einlösung hat der Kläger nicht konkludent auf die Inanspruchnahme eines Bauspardarlehens verzichtet. Es entspricht ganz herrschender Meinung, dass an die Feststellung eines Verzichtswillens einer Vertragspartei strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. KG Berlin MDR 2010, 311 f., zitiert nach JURIS Rdz. 22). Da ein Verzicht auf Rechte im Allgemeinen nicht zu vermuten ist (KG, a. a. O.), muss ein unzweideutiges Verhalten festgestellt werden, das vom Erklärungsgegner als Aufgabe des Rechts zu verstehen ist (BGH NJW 1997, 2110, 2111; vgl. OLG Düsseldorf OLGR 2001, 266 f. zitiert nach JURIS Rdz. 42). Daran fehlt es. Denn mit der Einlösung des Schecks nimmt der Bausparer lediglich die ihm aufgrund der ausgesprochenen Kündigung letztlich zustehende Leistung in Anspruch, wobei er ersichtlich auf die Wirksamkeit dieser Kündigung vertraut. Wenn aber die Kündigung - vom Bausparer zunächst unerkannt - unwirksam ist, dann verbietet es sich von selbst, der Einlösung des Schecks rechtsgeschäftlich bedeutsame Wirkungen beizumessen.

    Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die (unwirksame) Kündigung in Verbindung mit der Übersendung der beiden Schecks auch nicht in ein Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages umgedeutet werden können, welches der Bausparer durch Einlösung der Schecks annimmt.


    http://files.vogel.de/infodien…data/9/8/2/9/3/189037.pdf


    Diese Bewertung könnte natürlich vom BGH noch kassiert werden, ist aber imho trotzdem bemerkenswert, da alle mir zuvor bekannt gewordenen anwaltlichen Einschätzungen das Gegenteil besagten.



    Gruß
    Eagle Eye

  • Danke @eagle_eye


    das angehängte Urteil werde ich mir mal zu Gemüte führen. Allerdings betraf mein Posting nur den Scheck für die Wohnbauprämie 2015 (45,06€) und nicht die gesamte Bausparsumme. Die Annahme dieses Schecks dürfte ja weniger als Vertragsauflösungseinverständnis gewertet werden als die Annahme der Bausparsumme. Die Wohnbauprämie ist ja nur eine staatliche, zusätzliche Zahlung....!?

  • @forenteilnehmer - 729


    Mir wurde die Wohnungsbauprämie für das Jahr 2015 im Frühjahr 2016 auf mein Girokonto überwiesen; mein Vertrag wurde im Sommer 2015 gekündigt und mit Boni überwiesen (8 Jahre nach Zuteilung und sogenannter Übersparung unter Hinzurechnung der Bonuszinsen).


    Meine Bankverbindungsdaten hatte die BHW übrigens aus noch bestehenden Hypothekendarlehenszahlungen bzw. durch Zahlungen des Regelsparbetrags ermittelt. Einer Aufforderung meines Anwalts auf Hergabe einer Bankverbindung der BHW zwecks Rücküberweisung der Summe wurde nicht Folge geleistet.


    Im weiteren Verfahren wird durch Anbieten kleiner Summen versucht einen Vergleich herbeizuführen. Bei einer Ansparrate von 80 % der Bausparsumme und einer errechneten Restlaufzeit bis kurz vor der Vollbesparung ergibt sich in meinem Fall eine Summe, die 35 % der damals abgeschlossenen Bausparsumme beträgt.


    Eingeschlossen sind natürlich noch Schadensersatzforderungen (Steuerschaden pro Jahr, da Zinsen nicht ausgekehrt werden, jährliche Bausparprämie, die nicht beantragt werden kann, Zins und Zinseszins in Höhe von 5 % auf die bereits ausgezahlte Gesamtsumme u. a.).


    Beispiel:
    Bausparsumme = € 10.000; Bausparguthaben € 8000,00; Regelsparbeitrag pro Monat € 30,00;
    nach Ablauf von Zeit bis zur Vollansparung ergeben sich noch Restforderungen von € 3.500 für diesen Vertrag.



    Es geht hier also um richtig viel Geld. Das kann die Bausparkassen sicherlich nach Ablauf von Zeit in den Ruin treiben. Aber warum denn nicht? Die Bausparkassen können ja auch gerettet werden. Wir alle haben doch schon die Bankenkrise bezahlt, als Sparer, Bausparer und Eigentümer von Lebensversicherungen, die jetzt nur noch das auszahlen, was vor 25 Jahren als Mindestrendite ausgelobt wurde, während sich andere in der Vergangenheit die Taschen gefüllt haben.



    MfG
    wn25421pbg

  • nicht nur in der Vergangenheit haben sich bestimmte Leute die Taschen gefüllt.
    Das tun die, die es können, immer noch.


    Dem Vernehmen nach boomt Bausparen. Und wie viele Bausparer wehren sich - wie die paar hier im Forum - gegen die Kündigung?


    berghaus 05.01.16


  • Dem Vernehmen nach boomt Bausparen. Und wie viele Bausparer wehren sich - wie die paar hier im Forum - gegen die Kündigung?

    Zumindest dürften hier eine ganze Menge Betroffene mitlesen und damit die gröbsten Fehler vermieden haben, die sie ihre Ansprüche gekostet hätten.
    Sollte der BGH zugunsten der Bausparer entscheiden, kann es für die Kassen noch richtig ungemütlich werden. Möglicherweise findet sich ja dann der eine oder andere Klagefinanzierer? Dieses Geschäft läuft ja bei den Fluggastentschädigungen auch ganz gut, wie man im Nachbarforum auf dieser Seite nachlesen kann...

  • Selbst wenn der BGH z.B. in den Fällen der Bonuszinshinzurechnungs- oder der 10-Jahreskündigung zu Gunsten der Bausparer entschieden haben wird, werden die Bausparkassen nach dem Motto, "jeder Fall ist anders", weiter massenhaft kündigen, sobald der Computer 'feinfühlig' die Voraussetzungen dafür errechnet hat.


    Nur wenige werden gegen die Kündigung Widerspruch einlegen, noch weniger Klage erheben.


    Veröffentlichungen über diese m.E. betrügerischen Machenschaften erreichen die Masse der Kunden nicht.
    Dazu ist die Materie zu kompliziert.


    berghaus 07.01.17

  • @berghaus - 735


    ich stimme dem inhaltlich teilweise zu, gehe jedoch davon aus, das es vorerst kein Grundsatzurteil des BGH geben wird. Die Gefahr für die Kassen ist zu gross, dort zu unterliegen. Betrügerisch halte ich das Verhalten der Kassen nicht, sondern legitim, da es ansonsten zu Insolvenzen kommen kann und wird. Die Zinslasten werden zu gross.


    Es gibt mehrere Rechtsgutachten, die bereits zu der Frage von Kündigungen nach Ablauf von 10 Jahren nach Zuteilung Stellung genommen haben. Das sind keine Wald- und Wiesenrichter, die die Fälle wegen chronische Überarbeitung nur schnell vom Tisch haben wollen, sondern Lehrstuhlinhaber an unseren Universitäten.


    Wer keinen langen Atem hat, auf das Geld ggf. zwischenzeitlich angewiesen ist, keine Rechtschutzversicherung hat, der wird sich wohl oder übel nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung einlassen. Das ist ja auch die Absicht der Kassen, damit haben sie auch Erfolg, insbesondere sind sie und ihre Anwälte Meister im Verschieben von Prozessen. Das ist gewollt und eine wohl überlegte Zermürbungstaktik, die von unseren uns vertretende Fachanwälten auch gerne dazu genutzt wird, uns als Kläger einen Vergleich schmackhaft zu machen. Gibt es doch dabei auch eine zusätzliche Vergleichsgebühr zu verdienen. Also wachsam sein, alles hinterfragen und auch seinem eigenen Anwalt nicht zu sehr vertrauen.


    In diesem Sinne warten wir auf das, was am 21. Februar 2017 geschieht.


    wn25421pbg

  • @wn25421pbg


    Sorry für die späte Reaktion, ich bekomme irgendwie keine Email-Benachrichtigung mehr!? Selbst wenn die Verträge wieder "aufleben" werden, gibt es finanzielle Nachteile, da hast du schon Recht. Allein die fiktive Bonusauszahlung einer kleinen 5stelligen Summe in 2015 ergibt einen erheblichen Nachteil, das es in diesem Jahr "steuerlich ungünstig" war.
    Wie das ganz laufen soll wenn die Kasse das Geld überwiesen hat und "nicht damit arbeit konnte" ist mir auch noch nicht klar. Sie werden geltendmachen, das man in der Zeit selber Zinsen erwirtschaften konnte....


    Aber wie ist das nun mit dem kommenden BGH-Prozess im Februar. Kann die BSK noch im letzten Moment aussteigen? Es war doch mal die Rede davon, das der Richter trotzdem ein (Grundsatz-)Urteil fällen bzw. eine Empfehlung abgeben kann obwohl der Beklagte einlenkt. Ist diese Gesetzesänderung schon umgesetzt. Wer weiß darüber Genaueres??


    MfG
    forenteilnehmer

  • Zitat von forenteilnehmer

    "Allein die fiktive Bonusauszahlung einer kleinen 5stelligen Summe in 2015 ergibt einen erheblichen Nachteil, da(s?) es in diesem Jahr "steuerlich ungünstig" war."

    "Steuerlich ungünstig" kann es sein, wenn man in dem Jahr der 'Zwangsbonusgewährung' ohnehin schon mehr zu versteuern hat als vielleicht in 5 oder 10 Jahren, wenn man dann z.B. in Rente ist.


    In den jetzigen Niedrigzinszeiten kann es aber auch sein, dass man die Freibeträge bei der Kapitalertragssteuer (801/1602 €) noch nicht ausgeschöpft hat. Dann ist es nicht schlecht, wenn man jetzt schon einen Teil der Gesamtbonuszinsen versteuern kann und den Rest in 5 oder 10 Jahren, wenn die Bausparkasse gerichtlich zur Fortführung des Vertrages gezwungen wurde, und man dann sogar weitere Freibeträge ausschöpfen könnte.


    Der Kontostand des im Normalfall (ohne Kündigung) 'nebenbei' oder 'heimlich' geführten Bonuszinskontos erhöht sich ja Jahr für Jahr auch um die Zinseszinsen. Nun aber wurde bei der widerrechtlichen Auszahlung des Bausparguthabens der Steueranteil (Steuer, Kirchensteuer und Soli) von den aufgelaufenen Bonuszinsen ein Anteil weggenommen und an das Finanzamt abgeführt. Wie kann man sicherstellen, dass dieser Zinseszins-Anteil bei Wiederaufleben des Vertrages dem Bausparer ordnungsgemäß gut geschrieben wird.
    Im Prinzip wird in diesem Fall ja der Staat ungerechtfertigt bereichert, weil er die Steuern ein paar Jahre zu früh bekommen hat. Schuld daran war aber die Bausparkasse auf Grund der unzulässigen Kündigung.


    Die 'Zweiteilung' kann aber auch dann geringfügige Vorteile ergeben, wenn die Steuerbelastung des Bausparers jetzt und in 5 oder 10 Jahren in etwa gleich bleibt, weil die Progression ein wenig abgeschwächt würde.


    Wer will alle diese Gegebenheiten im Falle eines Schadenersatzprozesses ausrechnen und vortragen. Anwälte würden wohl in Tränen ausbrechen, wenn man als Kunde damit käme.
    Und die Anwälte der Bausparkassen würden sich wohl auch schwer tun, in Unkenntnis der steuerlichen Gegebenheiten des Bausparers über die Jahre hinweg da was aus- und gegen zu rechnen.


    berghaus 13.01.17

  • Hallo und Allen ein gutes Jahr 2017


    BHW hat mir nach der Kündigung meiner (Alt-) Verträge im letzten Jahr - auch incl. Bonuszinsen nicht voll angespart - gleich eine Neujahrsüberraschung zugeschickt.
    Trotz Widerspruch gegen die Kündigung kam die Abrechnung der Verträge mit der Ankündigung der Auszahlung auf mein Konto. In Anlage befand sich ein Schreiben, dass sich die Einlagensicherung ab 01.03.2017 nur noch auf die gesetzlich vorgeschriebene Höhe von 100 000,00 EUR je Anleger beläuft. Die Absicherung aller Bauspareinlagen einschl. Zinsen waren 1999 über den Bausparkassensicherungsfond abgesichert und schließlich Bestandteil meiner Verträge.
    Dürfen Bausparkassen jetzt wirklich mit Rückendeckung von Bafin. u. Finanzminister alle Register ziehen um Bestandskunden loszuwerden.
    Die Verträge sind mir als Absicherung meiner Altersbezüge (mündelsicher) verkauft worden und jetzt kommen statt dessen enorme Kosten auf mich zu. Außer den Steuern auf die Erträge, welche jetzt auf einmal ausgezahlt werden, auch noch die Gebühren für alternative Anlagen. Fazit : kann man überhaupt noch auf irgendetwas im Vertragswesen vertrauen ?


    Franceline 15.01.2017

  • Hallo Franceline;


    Wie hoch ist denn die Bausparsumme und wie war die Auszahlung die vorgesehen?
    Gibt es überhaupt zu der 'plötzlichen' Hinzurechnung und der Versteuerung in dem Jahr durch 'Annahme der Zuteilung' und 'Verzicht auf das dann noch bestehende Darlehen' eine Alternative?


    Ich nehme an, dass es in Bezug auf die 'Absicherung der Altersbezüge' nichts Schriftllches gibt und die Bausparkasse sagen wird, das Geld ist doch noch da und wir helfen Dir gerne bei der Wiederanlage zu heutigen Konditionen.


    Ich nehme an, dass Dir die 10-Jahres-Kündigung ausgesprochen wurde.


    Hoffentlich gibt es am "1.02.2017 eine für die Bausparer positive Entscheidung. Viel Hoffnung habe ich anders als bei der Bonuszinshinzurechnungskündigung hier nicht. Wenn es überhaupt zu einer Entscheidung kommt und diese nicht wieder von der Bausparkasse hintertrieben wird.


    berghaus 15.01.17