@berghaus / 679
1) Bonus weg, weil Bausparsumme erreicht und kein Darlehensanspruch mehr da ist.
Darauf wies mich ein Huk-Mitarbeiter vor Jahren einmal hin und auch die ABB (bei mir § 4) sagen es so: die Bonuszinsen werden "bei Verzicht auf das zugeteilte Bauspardarlehen oder bei Kündigung des Bausparvertrages berechnet".
(Eine Kündigung des Bausparvertrages kann dabei ja nach den ABB nur durch den Bausparer erfolgen.)
Und ein Bauspardarlehen kann ja nur zugeteilt werden, wenn das eingezahlte Guthaben plus "normaler" Jahreszinsen die Bausparsumme nicht erreicht.
Der Rat war damals, dies genau im Blick zu halten, weil sonst bei Erreichen der Bausparsumme durch das eigene Guthaben plus Zinsen der Zinsbonus entfällt. Vielleicht/Vermutlich hatte der Mitarbeiter den von Dir zitierten Fall im Sinn.
@eagle_eye, Beitrag 680
Du schriebst:
"Meine Meinung dazu habe ich an anderer Stelle schon einmal mit einem Satz aus dem genannten BGH-Urteil zu begründen versucht:
„Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind an die Annahme eines Verzichts strenge Anforderungen zu stellen. In der Regel ist eine insoweit eindeutige Willenserklärung erforderlich, weil ein Rechtsverzicht niemals zu vermuten ist. (BGH, Urteil vom 04. Dezember 2015 - V ZR 22/15, Rn. 44, juris)"
Der Sinn dieser Aussage erschliest sich mir als Laie einfach nicht. Heißt das, ich hätte aktiv werden müssen und einen Brief schreiben müssen, um auf die Annahme eines Darlehens zu verzichten? Einen Widerruf also schreiben?
In den ABB heißt es bei mir (§4 (2)):
"Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht zum frühestmöglichen Zuteilungstermin an oder gibt er die Annahmeerklärung nicht fristgerecht ab oder wird die Zuteilung widerrufen, wird der Vertrag fortgesetzt."
Daraus hätte ich nun schon gefolgert, dass ein Zuteilungs-Verzicht durch das Fehlen einer Annahmeerklärung "gesichert" wäre, weil es eine von drei Möglichkeiten ist, den Verzicht geltend zu machen.
Ist dies ein Fehlschluss? Das sieht der BGH anders?
Der Kündigung nach § 489 BGB 10 Jahre nach Zuteilung hat die Bausparkasse keine Ausweisung oder Berechnung der Bonuszinsen beigefügt. Es ist eine Kündigung mit einer Frist von 6 Monaten. Ein Forumlar zur vorherigen Auszahlung ist beigelegt. Keine konkrete Berechnung.
Ich habe nun so gedacht, falls es die Gefahr gäbe, dass man, wenn man der Kündigung nicht nachkommt, die Bonuszinsen verlöre, könnte man ja kuz vor Ablauf der Kündigungsfrist die Auszahlung noch beantragen/den Vertrag selber kündigen gar (?)
In der Tat wäre es sehr interessant zu erfahren, wie es anderen ergangen ist, die die Kündigung nach 6 Monaten oder eher oder später annahmen - was bekamt Ihr ausbezahlt?
@eagle-eye/679
Vielen Dank für die Erklärung des Hinweisbeschlusses! So ist es verstehbar! Ich werde die Urteile noch mal nach diesen Hinweisen durchsehen!
Viele Grüße
Lisette