Guten Tag ,
ich hätte einige Fragen wegen dem neuen Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz.
Ich möchte aus meinem bestehenden Riestervertrag (Fondssparplan)
das Kapital zu 100% förderunschädlich entnehmen und für eine
Teiltilgung, eines seit 2008 bestehenden Annuitätendarlehens
(Grundschulddarlehen) nutzen.
Dieses Darlehen wurde für den Kauf unseres selbstgenutzten Eigenheims verwendet.
Der Riestervertrag läuft auf meinem Namen, das Annuitätendarlehen auf den Namen meiner Frau.
1. Ist die Kapitalentnahme aus meinem bestehenden Riestervertrag grundsätzlich zu 100% möglich?
2. Wie gehe ich das Thema an, wer ist mein Ansprechpartner, der Riesteranbieter oder die Bank bei der das Darlehen besteht ?
2. Was geschieht danach mit dem "alten" Riestervertrag, wie verhält
es sich dann in Sachen "nachgelagerter Versteuerung" des entnommen
Kapitals?
3. Kann ich danach zum Beispiel einen neuen förderberechtigten Riesterbanksparplan anlegen?
4. Was ist weiterhin zu beachten.
Für die Informationen wäre ich sehr dankbar.