Dieses Schreiben sollte für einige hier interessant sein:
Ertragsteuern - kleine PV-Anlage
- sapere_aude
- Erledigt
Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
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Ich frage mich, ob diese Regelung auch Auswirkung auf die Sozialversicherung hat. Rentner zahlen auf die Erträge Krankenkassenbeiträge und auch bei der Hinterbliebenenrente wird dieses Einkommen angerechnet. Als Beleg galt bisher der Steuerbescheid.
???
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Ich frage mich, ob diese Regelung auch Auswirkung auf die Sozialversicherung hat. Rentner zahlen auf die Erträge Krankenkassenbeiträge und auch bei der Hinterbliebenenrente wird dieses Einkommen angerechnet. Als Beleg galt bisher der Steuerbescheid.
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So wird es wohl auch weiter sein. Wenn es im Steuerbescheid nicht auftaucht (weil "brotlose Kunst"), dann zählt es nicht als Hinzuverdienst bzw. anzurechnendes Einkommen.
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Liebhaberei = keine gewerbliche Einkünfte