Ich habe da mal eine paar Fragen,
ich habe über einen meiner vorherigen AG seinerzeit mal eine BAV (ufba) abgeschlossen (Abschlussnach 2005). Die BAV lief als reine Nettolohnwandlung ohne Zuschuss seitens des AG. Die BAV ist inzwischen seit rund 10 Jahren ruhend gestellt.
Lt. letzter Standmeldung ergibt sich zum 01.03.2037 ein Rentenanspruch von 87,60€ pro Monat (Brutto). Alternativ könnte ich mich auch mit einer Einmalzahlung in Höhe von 20.995€ abfinden lassen (Brutto).
Die Rentenzahlung erfolgt bis zu meinem Lebensende und enthält die Sicherheit, dass die Rentenzahlung auch im Falle meines Todes an eine begünstigte Person geleistet wird (20 Jahre Rentengarantie).
Jetzt meine Fragen.
1. Ist es richtig, dass auf diese Rente keine Beiträge zur GKV und Pflegeversicherung anfallen, da diese Rente unter der seit 2020 geltenden monatl. 'Kleinstrentengrenze' von knapp 160€ liegt?
2. Würden bei Inanspruchnahme der Kapitalabfindung Beiträge zur GKV/Pflegeversicherung anfallen?
3. Kann man bei der einmaligen Kapitalabfindung die 5-tel Regelung anwenden?