Als Studentin aus der PKV zurück in die GKV

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem: Aufgrund des Beamtenstatus meines Vaters, war ich von Geburt an bis zu meiner Ausbildung privat familienversichert. Während der Ausbildung war ich gesetzlich versichert. Nach der Ausbildung begann ich ein Studium und konnte mich wieder über meinen Vater familienversichern. Leider wusste ich nicht, welche Folgen diese Entscheidung mit sich bringt!
    Da ich nun 25 bin, kann ich mich nicht mehr familienversichern. Da es sich bei der Versicherung meines Vaters zudem um eine spezielle Versicherung einer Berufsgruppe handelt, kann ich dort auch nicht allein weiter versichert sein.
    Gesetzlich kann ich mich angeblich nun nicht mehr versichern solange ich Studentin bin. Es ist aber unheimlich schwer in eine Privatversicherung neu einzutreten...Gesundheitschecks, hohe Preise für eine Studentin etc.
    nun meine Frage: Gibt es irgendein Schlupfloch für mich doch wieder in die GKV zurückzukehren? Ich war ja nicht selbst privat versichert sondern privat familienversichert...wäre mein Vater gesetzlich versichert gewesen, hätte ich mich ja gesetzlich familienversichert.


    Vielen Dank für Tipps!

  • 1. In der PKV gibt es keine Familienversicherung


    2. eine Befreiung ist eine Befreiung, und die wurde bei Aufnahme des Studiums anscheinend durchgeführt.


    3. eine Versicherung einer Berufsgruppe ... da werden wir dann hellhörig uns sagen: WELCHE? Ist das gar keine PKV? PBeaKK? KVB? Pfarrer in der Pfalz? Bitteschön: Ross und Reiter nennen, sonst kommen wir nicht voran!


    Ggf. kommst Du sehr wohl in die GKV! Ggf. gibt es ein Ventil? Da muss Butter an den Fisch!

  • Es ist die KVB, also für Bundesbahnbeamten. Und ja dort gibt es eine Familienversicherung...und sie zählt zu den privaten.
    Ich habe dort nachgefragt und die haben es verweigert, dass ich dort selbst versichert bin. Entweder man ist Familienmitglied eines Bundesbahnbeamten oder man ist selbst einer.

  • Du musst Dich bei der GKV versichern, und zwar gemäß § 5.1.13.


    Die Mitgliedschaft wird dann als nachrangige Pflichtversicherung durchgeführt, nicht als KVdS (Krankenversicherung der Studenten). Das hat Auswirkungen auf die Höhe des monatlichen Beitrages.


    Die PBeaKK und die KVB (Bahn) sind keine PKV Versicherungen. Das hat das BSG zuletzt 2011 entschieden. Somit warst Du zuletzt in einer anderweitigen Absicherung und nicht in der PKV.


    BSG Urteil


    § 5.1.13:


    Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und


    a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder


    b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.


    Da Du b) erfüllst und a) nicht, gilt für Dich die nachrangige Pflichtversicherung gemäß § 5.1.13 SGB V.


    Die Kassen sollten das kennen!