Kran­ken­ver­si­che­rung für Studenten Die gesetzliche Kran­ken­kas­se ist im Studium oft die bessere Wahl

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Zum Studienbeginn kannst Du Dich gesetzlich oder privat krankenversichern. Diese Entscheidung lässt sich während des Studiums nur in Ausnahmefällen ändern.
  • Oft ist die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung die bessere Wahl. Dort sind Studierende bis zum 25. Lebensjahr kostenlos über ihre Eltern versichert.
  • Danach liegt der Studentenbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung seit dem Wintersemester 2022/2023 bei rund 115 Euro im Monat für Kinderlose plus dem Zusatzbeitrag der jeweiligen Kran­ken­kas­se. Ab dem 30. Geburtstag wird es jedoch deutlich teurer.

So gehst Du vor

  • Wenn Du über Deine Eltern in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung familienversichert bist, musst Du nichts tun, außer der Hochschule Deine Ver­si­che­rung nachzuweisen.
  • Als privat versichertes Beamtenkind solltest Du zu Studienbeginn gut überlegen, wie Du Dich versicherst. Bleibst Du privat versichert, kannst Du nach dem Studium nicht immer in eine gesetzliche Kasse wechseln.
  • Falls Du nebenbei arbeitest, achte darauf, dass Du nicht zu viel verdienst. Sonst fällst Du aus der kostenlosen Fa­mi­lien­ver­si­che­rung und musst selbst Beiträge zahlen.
  • Musst Du Dich selbst krankenversichern, kann sich ein Wechsel der Kran­ken­kas­se lohnen. In unserem Preis-Leistungsvergleich haben HKK, TK, Audi BKK, HEK, Energie-BKK und Big direkt gesund am besten abgeschnitten.

Mit dem Beginn des Studiums kannst Du wählen, wie Du Dich krankenversichern möchtest. Für die meisten Studienanfänger ist die Wahl der richtigen Kran­ken­ver­si­che­rung eine einfache Sache: Sie bleiben einfach in der gesetzlichen Kran­ken­kas­se der Eltern. Dort sind sie bis zum 25. Lebensjahr kostenlos mitversichert. Wer nicht in den Genuss der kostenfreien Fa­mi­lien­ver­si­che­rung kommt, sollte die Vor- und Nachteile von privater und gesetzlicher Kran­ken­ver­si­che­rung abwägen.

Zu Beginn des Studiums: Gesetzlich oder privat versichern?

Für alle Studierenden gilt: Sie müssen krankenversichert sein. Als Student wirst Du zunächst der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) zugeordnet. Du hast aber einmalig zu Beginn des Studiums die Möglichkeit, Dich von der Ver­si­che­rungspflicht befreien zu lassen und Dich in der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) zu versichern. Das können alle Studenten machen, nicht nur diejenigen, die bereits vorher privat versichert waren.

Wenn Du in die PKV wechseln möchtest oder in dieser bleiben willst, musst Du spätestens drei Monate nach der Einschreibung an der Hochschule einen Antrag auf Befreiung von der Ver­si­che­rungspflicht stellen. Warst Du bereits vor der Immatrikulation privat versichert, dann wende Dich dafür an eine beliebige gesetzliche Kran­ken­kas­se. Möchtest Du für das Studium aus der gesetzlichen in die private Ver­si­che­rung wechseln, stelle den Antrag bei Deiner bisherigen Kran­ken­kas­se.

An die Entscheidung für ein Ver­si­che­rungssystem bist Du normalerweise für die Dauer Deines Studiums gebunden. Du kannst nur bei bestimmten Veränderungen in Deinem Leben in das jeweils andere System wechseln.

Wir erklären Dir, was Du in den vier möglichen Konstellationen zu Beginn des Studiums beachten musst:

1. Du bist über Deine Eltern familienversichert

Sofern Du über Deine Eltern in der gesetzlichen Kran­ken­kas­se versichert bist, kannst Du dort auch während des Studiums bleiben. Solange Deine Eltern Kindergeld für Dich erhalten, zahlst Du auch keinen eigenen Beitrag. Das ist in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres der Fall. Wenn Du Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst geleistet hast, erhalten Deine Eltern entsprechend länger Kindergeld – höchstens ein Jahr.

Die Fa­mi­lien­ver­si­che­rung ist für Studenten die günstigste Lösung. Zur Immatrikulation musst Du eine Ver­si­che­rungsbescheinigung der Kran­ken­kas­se mitbringen, die Du telefonisch oder online bei der Kasse anfragen kannst.

2. Du bist selbst Mitglied in einer gesetzlichen Kasse

Falls Du zu Beginn des Studiums älter als 25 Jahre bist oder schon voll gearbeitet hast, bist Du womöglich bereits zahlendes Mitglied einer gesetzlichen Kran­ken­kas­se. Du kannst dann einfach bei dieser Kasse bleiben. Du hast allerdings auch die Möglichkeit, Dich zu Studienbeginn von der Kran­ken­ver­si­che­rungspflicht befreien zu lassen und Dich privat zu versichern.

Bleibst Du in der GKV, kannst Du wie jeder Versicherte zu einer Kasse Deiner Wahl wechseln. Die einzelnen Kran­ken­kas­sen verlangen einen unterschiedlich hohen Zusatzbeitrag und bieten teils interessante Zusatzleistungen, zum Beispiel Zuschüsse zu Sportkursen, Zahnreinigung oder Reiseimpfungen. Details dazu liest Du in unserem Ratgeber zum Kran­ken­kas­senvergleich.

Mehr dazu im Ratgeber Gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung

  • Bei Service, Zusatzleistungen und Beitrag gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Kran­ken­kas­sen.

  • Von uns emp­foh­lene Anbieter sind: HKK, TK, Audi BKK, HEK, Energie-BKK und Big direkt gesund

Ausführliche Informationen findest Du in unserem passenden Ratgeber.

3. Du bist wegen Deiner Eltern privat versichert

Bist Du bereits in der PKV, weil ein oder beide Elternteile privat versichert sind, kannst Du das auch im Studium bleiben. Dafür musst Du Dich zu Beginn des Studiums von der Kran­ken­ver­si­che­rungspflicht befreien lassen.

Gerade Kinder von Beamten bleiben häufig weiterhin privat versichert, weil ihre Beiträge durch die Beihilfe sehr niedrig sind. An diese Entscheidung bist Du allerdings in der Regel für das gesamte Studium gebunden. Und das kann aus folgenden Gründen teuer werden:

  • Sobald Du während des Studiums 25 Jahre alt wirst, fällst Du meist aus dem günstigen Beihilfetarif heraus, da Deine Eltern kein Kindergeld mehr erhalten. Der normale Beitrag für privat versicherte Studenten ist deutlich höher als der für gesetzlich versicherte.
  • Falls Du Dich nach dem Studium selbstständig machst, musst Du für die Dauer Deiner Selbstständigkeit privat versichert bleiben, selbst wenn Du wenig verdienst und Dich bei einer gesetzlichen Kasse günstiger versichern könntest.
  • Auch wenn Du nach dem Studium nicht gleich einen Job findest und Bürgergeld beziehst, kannst Du nicht zurück in die GKV. Du bekommst dann einen Zuschuss zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung. Sind Deine Kosten aber höher, musst Du den Rest selbst tragen. 

Unser Rat: Besprich unbedingt vor Studienbeginn mit Deinen Eltern diese Risiken. Gerade für Beamtenkinder scheinen die günstigen Beihilfetarife sehr attraktiv. Erkundige Dich aber bei Deinem bisherigen PKV-Anbieter, wie viel Du in den geschilderten Fällen, also zum Beispiel nach dem Wegfall der Beihilfe, zahlen müsstest. Dann kannst Du gemeinsam mit Deinen Eltern überlegen, ob ein Wechsel in die studentische Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung der GKV auf Dauer sinnvoller ist.

Möglicherweise kannst Du eine Anwartschaft in der PKV abschließen, um später in die private Ver­si­che­rung zurückkehren zu können.

4. Du bist bereits selbst privat versichert

Falls Du vor Studienbeginn ausreichend verdient hast oder selbstständig warst, bist Du möglicherweise schon selbst privat versichert. In diesem Fall ist ein Wechsel in eine gesetzliche Kran­ken­kas­se nicht ohne Weiteres möglich.

Nur wenn Du unter 30 bist, wirst Du mit Beginn des Studiums versicherungspflichtig und kannst Dich auch für eine gesetzliche Kran­ken­kas­se entscheiden. Bist Du älter, hast Du diese Wahlmöglichkeit nicht, Du musst dann in der PKV bleiben.

Mehr dazu im Ratgeber Private Kran­ken­ver­si­che­rung

Zum Ratgeber

Uni fordert Nachweis für die Ver­si­che­rung

Unabhängig davon, ob Du im Studium privat oder gesetzlich versichert bist, gilt: Wenn Du Dich erstmals an der Uni einschreibst, musst Du der Hochschule Deinen Ver­si­che­rungsstatus nachweisen. Dafür wendest Du Dich an Deine gesetzliche Kran­ken­kas­se und bittest diese, den Nachweis über den Ver­si­che­rungsstatus digital an die Hochschule zu übermitteln. Falls diese das elektronische Meldeverfahren noch nicht nutzt, kann Dir die Kasse auch eine Papierbescheinigung ausstellen.

Hast Du Dich von der Ver­si­che­rungspflicht befreien lassen, um Dich privat zu versichern, ist für die Meldung die Kran­ken­kas­se zuständig, die Dir die Befreiung ausgestellt hat.

Wie viel kostet die studentische Kran­ken­ver­si­che­rung?

Wenn Du gesetzlich krankenversichert bist, aber nicht in die kostenfreie Fa­mi­lien­ver­si­che­rung kannst, musst Du Dich selbst versichern. Bis zu Deinem 30. Geburtstag zahlst Du als pflichtversicherter Student einen vergünstigten Beitrag. Dieser ist an die Entwicklung des Bafögs gekoppelt.

Seit der Bafög-Erhöhung im Wintersemester 2022/2023 liegt der Kran­ken­ver­si­che­rungsbeitrag bei rund 83 Euro im Monat. Für die gesetzliche Pfle­ge­ver­si­che­rung müssen Studenten monatlich rund 32 Euro zahlen, wenn sie über 23 sind und keine Kinder haben. Die Kran­ken­ver­si­che­rung kostet sie daher ungefähr 115 Euro im Monat. 

Hinzu kommt aber noch der Zusatzbeitrag, der bei jeder Kran­ken­kas­se anders ausfällt. 2024 beträgt er im Durchschnitt 1,7 Prozent des Kran­ken­ver­si­che­rungsbeitrags. Wenn Du keine Kinder hast und älter als 23 bist, zahlst Du im Schnitt mit Zusatzbeitrag rund 129 Euro im Monat für die studentische Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung.

Nach dem 30. Geburtstag wird es teurer

Den vergünstigten Studentenbeitrag zahlst Du nur bis zum Ende des Semesters, in dem Du 30 Jahre alt wirst. Danach endet die Ver­si­che­rungspflicht im Studium und Du musst Dich freiwillig gesetzlich versichern. Alternativ kannst Du Dich entscheiden, in die PKV zu wechseln.

Für die gesetzliche Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung zahlst Du als freiwillig versicherter Student im Schnitt ungefähr 239 Euro im Monat, wenn Du noch keine Kinder hast. Wenn Du verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bist, solltest Du prüfen, ob eine beitragsfreie Fa­mi­lien­ver­si­che­rung über Deinen Ehe- oder Lebenspartner möglich ist.

Privat versicherte Studierende

Wenn Du Dich im Studium privat krankenversicherst, gibt es keinen festgelegten Studentenbeitrag. Jedes Kran­ken­ver­si­che­rungsunternehmen kann individuell festlegen, wie viel Beitrag es für einzelne Ver­si­che­rungstarife verlangt. Viele Krankenversicherer bieten spezielle Studententarife an. Wie teuer diese sind, hängt ab von Deinem Gesundheitszustand, Deinem Alter beim Abschluss des Vertrags und den Leistungen, die die Ver­si­che­rung erbringen soll.

Die private Kran­ken­ver­si­che­rung bietet nicht automatisch eine bessere Versorgung als gesetzliche Kassen. Du solltest deshalb genau darauf achten, welche Kosten die Ver­si­che­rung übernimmt, bevor Du den Vertrag abschließt. Leistungsstarke Tarife sind in der Regel deutlich teurer als solche, die nur eine Basisversorgung garantieren. Achte auch darauf, ob im Studententarif eine Selbstbeteiligung enthalten ist. Dann musst Du Kosten bis zu einer bestimmten Obergrenze selbst tragen.

Nimm Dir also Zeit für die Auswahl des PKV-Tarifs und informiere Dich gut, ob Du mit einer privaten Kran­ken­ver­si­che­rung tatsächlich günstiger fährst als mit der GKV.

Wann kann sich für Studenten die Ver­si­che­rung ändern?

An Deine Entscheidung für die gesetzliche oder die private Kran­ken­ver­si­che­rung bist Du normalerweise Dein ganzes Studium über gebunden. Allerdings können sich folgende Veränderungen ergeben, die Einfluss auf Deinen Ver­si­che­rungsstatus haben:

Du arbeitest neben dem Studium

Die Einkommensgrenze für die Fa­mi­lien­ver­si­che­rung liegt in diesem Jahr grundsätzlich bei 505 Euro im Monat. Allerdings handelt es sich bei dem maßgeblichen Gesamteinkommen um die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts (§ 16 SGB IV). Deshalb können regulär Angestellte von ihren Bruttoeinnahmen noch ihre Werbungskosten oder den entsprechenden Pauschbetrag abziehen.

Wenn Du familienversichert bist und neben dem Studium arbeitest, darfst Du deshalb als Werkstudent rund 608 Euro verdienen. Dieser Wert setzt sich zusammen aus der Einkommensgrenze für die Fa­mi­lien­ver­si­che­rung von 485 Euro und der Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le von monatlich 102,50 Euro (1.230 Euro im Jahr). Als Minijobber darf Dein Verdienst seit dem 1. Januar 2024 höchstens bei 538 Euro im Monat liegen.

Überschreitest Du eine dieser Einkommensgrenzen regelmäßig, bist Du nicht mehr beitragsfrei familienversichert. In der Regel musst Du dann den ermäßigten Beitrag für die studentische Kran­ken­ver­si­che­rung zahlen. Alle Details dazu findest Du in unserem Ratgeber zu Verdienstgrenzen in der Fa­mi­lien­ver­si­che­rung.

Von der günstigen studentischen Kran­ken­ver­si­che­rung kannst Du allerdings nur profitieren, wenn Du nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeitest. In den Semesterferien gilt diese Obergrenze nicht. Arbeitest Du regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche, etwa als Werkstudent, dann bist Du nicht mehr als Student, sondern als Arbeitnehmer versicherungspflichtig und musst den vollen Beitrag zahlen.

Erkundige Dich deshalb am besten bei Deiner Kran­ken­kas­se, welche Auswirkungen ein Studentenjob auf Deine Ver­si­che­rung hat, bevor Du den Arbeits­vertrag unterschreibst.

Du wirst 25 Jahre alt

Feierst Du während des Studiums Deinen 25. Geburtstag, fällst Du ebenfalls aus der Fa­mi­lien­ver­si­che­rung heraus und musst Dich selbst zum Studentenbeitrag versichern. Hast Du Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst geleistet, passiert das ein Jahr später.

Gleiches gilt, falls Du bisher über Deine Eltern beihilfeberechtig warst: Die Beihilfe entfällt, sobald Deine Eltern kein Kindergeld mehr für Dich bekommen. Dann musst Du in einen teureren vollwertigen Tarif der privaten Ver­si­che­rung.

Du feierst Deinen 30. Geburtstag

Wenn Du während des Studiums 30 Jahre alt wirst, entfällt der Studentenrabatt und auch die Ver­si­che­rungspflicht in der GKV. Das passiert zum Ende des Semesters, in dem Dein 30. Geburtstag liegt (§ 190 Abs. 9 (2) SGB V). Während des laufenden Semesters zahlst Du noch den günstigen Beitrag zur studentischen Kran­ken­ver­si­che­rung. Ab dem folgenden Semester bist Du dann entweder automatisch zum regulären Beitrag freiwillig gesetzlich versichert oder Du wechselst in die private Kran­ken­ver­si­che­rung.

Möchtest Du letzteres tun, musst Du Deinen Austritt aus der GKV erklären – und zwar innerhalb von zwei Wochen, nachdem die Kran­ken­kas­se Dich auf Deine Austrittsmöglichkeit hingewiesen hat (§ 188 Abs. 4 SGB V). Der Wechsel ist aber nur möglich, wenn Du Deiner bisherigen Kran­ken­kas­se nachweist, dass Du ab Deinem Austritt nahtlos in der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung abgesichert bist. Kümmere Dich also rechtzeitig um den Vertrag mit einem PKV-Anbieter.

Auch während eines Promotionsstudiums kannst Du nicht mehr von der studentischen Kran­ken­ver­si­che­rung profitieren. Das hat das Bundessozialgericht klargestellt (Urteil vom 7. Juni 2018, Az. B 12 KR 15/16 R). Doktoranden fallen nicht unter die Ver­si­che­rungspflicht für Studenten. Das bedeutet: Sie müssen sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern.

Gibt es nach dem Studium eine Wechselchance?

Die Wahl der Kran­ken­ver­si­che­rung während des Studiums wirkt sich auch auf die Zeit danach aus. Nicht immer ist ein Systemwechsel möglich.

Das gilt für Angestellte

Keine Probleme gibt es in der Regel, wenn Du nach dem Studium angestellt arbeitest. Warst Du zuvor gesetzlich versichert, kannst Du das auch weiterhin bleiben. Warst Du als Student privat versichert, wirst Du gesetzlich krankenversichert, wenn Du einen so­zial­ver­si­che­rungs­pflicht­ig­en Job antrittst. Du kannst dann nur in der PKV bleiben, sofern Dein Verdienst oberhalb der Jahres­arbeits­entgelt­grenze liegt.

Das gilt für Selbstständige

Falls Du Dich selbstständig machst und bislang gesetzlich versichert warst, hast Du grundsätzlich die Wahl zwischen den Systemen. In der Regel solltest Du als Gründer aber zunächst bei einer gesetzlichen Kasse bleiben und Dich freiwillig versichern.

An einen Wechsel in die PKV solltest Du als Selbstständiger erst denken, wenn das Geschäft gut läuft. Falls Du als Student privat versichert warst, musst Du das als Selbstständiger auch bleiben und den vollen Beitrag zahlen. Der Wechsel in Billigtarife mit schlechten Leistungen ist nicht zu empfehlen. Diese werden mit der Zeit oft unverhältnismäßig teuer und sind schwer aufzustocken, wenn sich Dein Gesundheitszustand verschlechtert.

Das gilt für Beamte

Sofern Du nach dem Studium verbeamtet wirst, kannst und solltest Du Dich in der Regel privat versichern, um von der Beihilfe zu profitieren.

Das gilt während der Arbeitslosigkeit

Findest Du nach dem Ende Deines Studiums nicht gleich einen Job, hast Du meist keinen Anspruch auf Ar­beits­lo­sen­geld I, da Du ja zuvor nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Allerdings kannst Du Bürgergeld beantragen. Dann erhältst Du nicht nur die Grundsicherung, das Amt zahlt auch Deinen Beitrag zur gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung.

Für die private Kran­ken­ver­si­che­rung können Bürgergeld-Empfänger einen Zuschuss vom Jobcenter beantragen. Privat versicherte Hochschulabsolventen ohne Job haben außerdem die Möglichkeit, in den Basistarif zu wechseln, um Beiträge zu sparen. In eine gesetzliche Kran­ken­kas­se kann nur wechseln, wer aufgrund einer früheren Anstellung Ar­beits­lo­sen­geld I bezieht.

Autor
Julia Rieder

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