Minijob als Rentner

Liebe Community,
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  • Hallo, muss ich als Rentner mit Regelaltersrente Steuern bei einem 450€ Minijob zahlen?

    Muss der Hinzuverdienst eventuell beim Antrag auf "B-Schein" angegeben werden?

    Vielen Dank im Voraus

    LG Michael

  • Hallo.


    Ein 450-Euro-Job wird in den allermeisten Fällen pauschal besteuert, sprich es werden 2% (also maximal 9 Euro) an Steuern direkt über den Arbeitgeber abgeführt.

    Die kann er dem Arbeitnehmer vom Lohn abziehen, machen aber eher wenige Arbeitgeber.


    Beim "B"-Schein wird wohl auf's Haushaltseinkommen abgestellt, daher wird der Minijob dort anzugeben sein, so zumindest mein Verständnis.