BGH-Urteil: Ablehnung von der Postbank mit dürftiger Begründung

  • Hallo,


    Ich hatte der Postbank das Musterschreiben geschickt („Postbank Giro direkt“ - Vorher 0,00, nach zustimmungsloser Erhöhung 1,90 im Monat). Es kam erst das Hinhalteschreiben, sie müssten erst prüfen (war zu dem Zeitpunkt schon veraltet, da Urteilsbegründung längst vorliegend), dann die Entgeltaufstellung, und heute nun eine Ablehnung: „Sie haben leider keinen Anspruch auf eine Erstattung von Entgelten für Ihr Postbank Girokonto. Denn wir zahlen nur die Kosten zurück, die im Zeitraum von Januar 2018 bis März 2021 zu viel berechnet wurden. Dies war bei Ihnen nicht der Fall.“


    Habe ich da jetzt den Denkfehler oder die Bank? Es geht doch um genau diese laufenden, pauschalen Kontoführungsgebühren, für die die Bank meine Zustimmung hätte einholen müssen, oder (habe jedenfalls keine „anlassbezogenen“ Gebühren oder Zinsen einberechnet) ? Wie geht es jetzt weiter? Ist jetzt der Ombudsmann der nächste Schritt? Oder sollte man einfach nochmal insistieren, weil das Postbank-Kalkül vielleicht „Na für die paar Kröten wird der Kunde schon nicht seine Anwälte losschicken“ ist? (Ich denke an sowas wie: SgDuH, vielen Dank für Ihr Schreiben, wie Sie sicherlich wissen, geht es nicht um „zu viel“ berechnete Kosten, sondern um Gebühren, die ohne Rechtsgrund gezahlt bzw. einbehalten wurden. Bitte keine weitere Hinhaltetaktik, sonst Ombudsmann, mfG)


    Und: Wenn sie einfach nur mit dem von mir errechneten Betrag nicht einverstanden wären, hätten sie das ja gesagt / sagen müssen, oder?

    Und: Bin ich denn der einzige, der ne Ablehnung kassiert hat? Freue mich auf eure Rückmeldungen.


    Viele Grüße


    Jörg


    P.S.: Habe einen ähnlichen Beitrag im Thread „FAQ“ geschrieben, wo er aber wohl zu gut versteckt ist - habe dort keine Antwort oder Reaktion erhalten; daher hier nochmal als „neuer“ Beitrag. Ich würde den anderen Beitrag ja dort löschen, weiß aber nicht, wie.

  • Ich finde es lästig, wenn zum gleichen Thema immer wieder neue Threads eröffnet werden!!

  • Guten Abend zusammen,


    genau so sieht meine Situation auch aus ! Habe auch diese Schreiben an die Postbank geschrieben und exakt den gleichen Brief wie Ceranfeld erhalten. Auch ich habe vor Jahren ein kostenloses Girokonto eröffnet und bekomme irgendwie immer Zinsen/Entgelt von 5,70 € abgebucht. Vielleicht kann hier jemand weiter helfen , der es besser weiß .


    Liebe Grüße

  • Hallo,

    ich habe den gleichen Brief erhalten.

    Ich fand es auch komisch, dass keine wirkliche Begründung drin stand. Ich kann euch verstehen.


    Meine Vermutung ist, dass der damalige Wechsel auf das Konto-Modell für 1,90 € eine aktive Handlung war, und daher vom Urteil bezüglich "stillschweigend" nicht betroffen ist.

    Es wäre natürlich merkwürdig, dass man in diesem Fall mit dem teureren Modell, das man sonst automatisch und standardmäßig erhält, jetzt das gesamte Geld zurückkriegen könnte. Und ich würde mich auch nicht drüber freuen, aber ich könnte zumindest eine gewisse Logik darin erkennen.


    Was denkt ihr darüber?

    Habt ihr auch aktiv auf das günstigere

    Modell gewechselt?


    Ich überlege gerade, wie ich weitermache.

    Auf jeden Fall ist es bestimmt schonmal gut, das Ganze nicht zu ernst zu nehmen und positiv zu bleiben ;)


    Würde mich über weitere Nachrichten freuen, falls noch jemand diesen Brief bekommen hat.


    Viele Grüße!

  • Ich habe von meiner Sparkasse auch einen Brief bekommen. Der war dermaßen schwammig formuliert, dass ich der Sparkasse mitgeteilt habe, der Brief ist für mich unverständlich. Darauf gab es keinerlei Reaktionen meiner Sparkasse.

    Gruß


    Altsachse

  • Hi,


    grundsätzlich könnt Ihr natürlich nur die Gebühren (aber eben dann auch alle - wie z.B. Auszugsgebühren, etc) zurückfordern, denen oder deren Erhöhung (dann die Differenz) Ihr nicht aktiv zugestimmt habt.


    Meine Empfehlung: Wendet Euch noch dieses Jahr an den Ombudsmann oder die BAFIN, um die Verjährung zu verhindern. Das kostet nichts. Und sollte die Bank Recht haben, habt Ihr auch nichts verloren.

  • Hallo,

    habe jetzt noch mal proforma bei der Postbank angerufen und mir wurde es so erklärt:


    Es habe nie eine zustimmungslose Erhöhung auf 1,90 € gegeben. Als im November 2016 erstmals Kontoführungsgebühren eingeführt wurden, sei dies keine Erhöhung gewesen, sondern ein Neustart, bei dem neue Kontomodelle eingeführt wurden (von 1,90 € bis rund 10 €). Wenn man zu diesem Zeitpunkt nicht das Standardmodell von 3,90 € übernommen habe, habe man aktiv (nicht stillschweigend) ein Kontomodell gewählt (z.B. durch das Ankreuzen von 1,90 € und Einwerfen des Briefes).


    Wer jetzt angeblich etwas zurückbekommen kann, seien insbesondere die Leute, die beim Standardmodell von 3,90 € geblieben sind, da dieses 2019 auf 4,90 € und 2021 auf 5,90 € erhöht wurde. Dabei würde man die 3,90 € nicht wiederbekommen, da diese (angeblich, aber ggf. zu überprüfen) durch die aktive Wahl (ankreuzen) des Kontomodells zustande kamen. Die genannten Erhöhungen für das 3,90 € Modell um insgesamt 2 € seien dagegen stillschweigend geschehen und somit erstattungswürdig.


    In meinem Fall kann ich mich vage an das Ankreuzen von 1,90 € erinnern (da ich sonst ins Modell für 3,90 € gerutscht wäre). Ich schätze, dass jeder dies damals tun musste, der bisher weniger als 3,90 € gezahlt hat.


    Insgesamt macht es auf mich einen logischen Eindruck, deshalb habe ich aktuell nicht vor, noch wesentlich mehr Zeit in eine etwaige Validierung zu stecken.


    Haltet ihr die Erklärungen für nachvollziehbar und glaubt ihr, dass es so ist?

    Und wie seht ihr es jetzt auf euren Fall bezogen?


    Freue mich auf Antworten.


    LG

  • Hallo,


    ganz so einfach war es nicht.


    Es gab 2007 ein Konto Giro Plus mit 5,90 Euro/Monat bei weniger als 1250 Euro Eingang, darüber war es kostenfrei. Außerdem Giro Extra plus mit 9,90 Euro/Monat bei weniger als 3000 Euro. Daneben gab es Giro 3000 Plus mit paralleler SparCard und 0,00 bzw 2,95 Euro Kontoführungsentgelt.


    2012 war die Grenze beim Giro Plus auf 1000 Euro gesunken, und beim Giro Extra Plus gab es Grenzen bei 1000 und 4000 Euro mit 9,90/3,90/0,00 Euro. Giro 3000 Plus lief unverändert weiter, war aber nicht mehr neu abschließbar.


    Im August 2016 wurde Giro direkt für 1,90 Euro neu eingeführt. Daneben lief Giro Plus für 0,00/5,90 und Giro 3000 Plus unverändert weiter. Erst später wurde das Giro Plus auf 3,90 für alle umgestellt, ab 1.10.2019 dann auf 4,90.


    Im April 2021 wurde Giro 3000 Plus eingestellt, und Giro Plus von 4,90 auf 5,90 angehoben.


    Wer also zu Giro direkt aktiv gewechselt ist, kann keine Rückforderung beanspruchen.

  • Vielen Dank für die detaillierte und verständliche Antwort!

    Dann ist die Sache jetzt für meinen Fall klar.

    Ich hoffe, es hilft vielen.

    Alles Gute weiterhin!