Wer schon einmal aus einer Baufinanzierung aussteigen wollte, kennt das: Vor dem Ende der Zinsbindungsfrist (10 Jahre) kann und muss eine Bank den Darlehensnehmer nur bei bestimmten Voraussetzungen aus dem Vertrag entlassen. Ist das der Fall, kann sie die sog. Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, eine Summe, die de entgangenen Schaden aus den nun nicht mehr zu zahlenden Zinsen kompensieren soll.
Die Berechnung dieses Betrags ist nicht einheitlich geregelt und somit undurchsichtig. Nur gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen ein Mindestmaß an Kontrolle. Im Zuge einer neuen EU-Richtlinie soll die aufgeschlüsselte Berechnung und die Herausgabe an den Kunden verpflichtend gemacht werden. Eine Begrenzung der Summe außer auf den durch die Bank erlittenen Schaden ist nicht angegeben und den Mitgliedstaaten überlassen.
Mehr Informationen im Artikel: http://www.finanztip.de/ratgeb…elligkeitsentschaedigung/
Haben Sie schon einmal eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt? Wie war Ihr Eindruck - war sie angemessen oder zu hoch? Sollte Deutschland solche Zahlungen seitens der Darlehensnehmer begrenzen?