Jahresentgelt Bausparkasse Schwäbisch Hall

  • Hallo,

    die Schwäbisch Hall lehnt auch nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes om 15.11.2022 eine Rückerstattung ab.

    Demnach hat das Urteil keine Auswirkungen auf die in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) enthaltene Regelung zum Jahresentgelt bzw. Vertragsentgelt. Diese unterscheidet sich in den für die rechtliche Beurteilung maßgeblichen Punkten von dem genannten Entgelt.

    Wichtig sei dabei, dass jede ABB-Regelung individuell betrachtet und bewertet werden muss. Für die Zulässigkeit einer Entgelt-Klausel kommt es dabei entscheidend auf ihren Wortlaut und ihre inhaltliche Begründung an. Eine eingehende Bewertung des vorgenannten Urteils ist erst dann möglich, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen und wie geht man dort am besten vor?

    Viele Dank

    Gruß

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    Blumenschein