Commerzbank Immobiliendarlehen und neue AGB

  • Die Commerzbank hat uns die neuen, aktualisierten AGBs mit der Aufforderung zugesandt, diesen bis zum Ende 2021 zuzustimmen. Wir haben bei der Bank nur einen laufenden Immobilienkredit (kein weiteres Konto, kein Depot, keine Kreditkarte, ...) ohne zusätzliche Sondertilgungsmöglichkeiten, den wir an sich so schnell wie möglich los werden wollen, aber die Vorfälligkeitsentschädigung uns daran hindert. Wir fragen uns nun: Was kann passieren, wenn wir den neuen AGBs widersprechen? Gesetz den Fall, die Bank kündigt uns den Kredit, hat sie dann ein Anrecht auf Vorfälligkeit? Wie schätzt ihr das Risiko eines Widerspruchs zu den ABGs ein?


    Danke für ein Feedback!

  • Es gab einen Fall bei einer Sparda-Bank, wo die Kunden die Kreditverträge widerrufen konnten, weil die Bank die Kosten, die für das Girokonto anfielen, das damals zwingende Voraussetzung für den Kredit war, nicht in den Verträgen angegeben hat.


    https://www.gansel-rechtsanwae…er-sparda-bank-fehlerhaft


    Aus meiner nicht-juristischen Sicht würde ich das hier ähnlich sehen: Du hast einen Kreditvertrag zu bestimmten Konditionen abgeschlossen und die Bank kann jetzt nicht einseitig die Konditionen ändern, noch dazu zu deinem Ungunsten.

    Die Frage ist nur, was passiert, wenn die Bank dir den Kredit kündigt und die Vorfälligkeitsentschädigung direkt abzieht. Dann hast du den Stress, vermutlich durch mehrere Instanzen, dir das Geld zurückzuholen. (Dass die Bank von sich aus das Geld rausrückt, glaube ich nicht. Sonst hätten sie auch bei den Kontoführungsgebühren, wo es um weit weniger Geld pro Kunde geht, anders agiert.)