Die Commerzbank hat uns die neuen, aktualisierten AGBs mit der Aufforderung zugesandt, diesen bis zum Ende 2021 zuzustimmen. Wir haben bei der Bank nur einen laufenden Immobilienkredit (kein weiteres Konto, kein Depot, keine Kreditkarte, ...) ohne zusätzliche Sondertilgungsmöglichkeiten, den wir an sich so schnell wie möglich los werden wollen, aber die Vorfälligkeitsentschädigung uns daran hindert. Wir fragen uns nun: Was kann passieren, wenn wir den neuen AGBs widersprechen? Gesetz den Fall, die Bank kündigt uns den Kredit, hat sie dann ein Anrecht auf Vorfälligkeit? Wie schätzt ihr das Risiko eines Widerspruchs zu den ABGs ein?
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