Moin,
mich interessiert eine Erklärung zu den Berechnungsvorschriften des Sonderausgabenabzuges, hier: der Vorsorgeaufwendungen. Aktuell wird die Summe der Vorsorgeaufwendungen (Rentenbeiträge) von mir und meinem Arbeitgeber mit dem jeweiligen Prozentsatz faktoriert ( aktuell für 2020 90%) und dann der Arbeitgeberanteil abgezogen - zu 100%. Warum?
Eine mir wesentlich gerechter erscheinende Methode wäre, den Arbeitgeberanteil gleich abzuziehen und nur meine Aufwendungen zu faktorieren, dann wären tatsächlich nur meine Aufwendungen berücksichtigt.
Rechenbeispiel: Vorsorgeaufwendungen AG + AN: 20.000,- jeweils also 10.000,-
Aktuelle Methode: 90% von 20.000 = 18.000 - 10.000 = 8.000, die ich von der Steuer absetzen kann.
"Meine" Methode: 20.000 / 2 = 10.000, davon 90% sind 9.000
Ich fühle mich in dem Beispiel also um 1.000 € mal individuellem Steuersatz betrogen.
Zu recht?