In der ARB 2012 meiner Rechtsschutzversicherung steht :
ZitatAlles anzeigen(2) Mitversichert sind
a) die minderjährigen und die unverheirateten, nicht in einer ein-
getragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden voll-
jährigen Kinder, letztere jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt,
in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätig-
keit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhal-
ten;
Hierzu habe ich folgendes gefunden
https://www.haufe.de/recht/deu…sk_PI17574_HI8021863.html
Unter Rz. 32 steht hier
ZitatAlles anzeigenRz. 32
Zu den auf Dauer angelegten Tätigkeiten gehören nicht:
die Ausbildungsverhältnisse,
der Wehrpflicht- oder der Ersatzdienst,
Aushilfs- und Ferienjobs von Schülern und Studenten,
Referendar-Dienst zur Vorbereitung auf das 2. Juristische Staatsexamen,
Tätigkeit als Praktikant.
Hier wird aber auf die ARB 2010 verwiesen.
Nun meine Frage:
Ist mein 18 jähriges Kind (in Ausbildung mit Ausbildungsvergütung) bei mir noch mitversichert ?